12.28

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Frau Präsidentin! Die Fraktions­obfrau der Sozialdemokraten hat sinngemäß behauptet, dass die Entlastung in Höhe von 4 642 Euro, die wir anhand dieser Tafel gezeigt haben (eine Tafel, auf der neben der Aufschrift „So unterstützen wir: Familie mit zwei Kindern Entlastung € 4.642,40“ eine Frau, ein Mann und zwei Kinder abgebildet sind, in die Höhe haltend), nicht für Menschen mit einem normalen beziehungsweise mit einem kleineren Einkommen gelte, sondern dass das für die Reichen sei. – Das ist nicht richtig, es sei denn, man bezeichnet ein Einkommen von 2 000 Euro netto als ein besonders hohes Einkommen.

Das Beispiel, das dieser Aussage zugrunde liegt, ist eines, bei dem ein Pfleger im Jahr 2022 ein Monatseinkommen von 2 122 Euro hatte und mit den Maßnah­men der Bundesregierung im Jahr 2023 ein Einkommen von 2 292,60 Euro hat. Das sind 170 Euro im Monat mehr, und für das gesamte Jahr, mit 13. und 14. Gehalt sowie Besteuerungsvorteil und so weiter, mit Jahressechstel, ergibt das ein zusätzliches Jahresgehalt von 2 397,20 Euro.

Das zweite Beispiel: Die Dame daneben (auf die zuvor beschriebene auf der Tafel abgebildete Frau deutend) ist die fiktive Birgit. (Bundesrätin Schumann: Jetzt sind wir aber schon weiter, über eine tatsächliche Berichtigung hinaus!) Diese Dame verdient 1 657,60 Euro im Jahr 2022. Mit den Maßnahmen der Bundesregierung (Bundesrätin Schumann: Geh, geh, geh!) sind das im Jahr 2023 um 140 Euro mehr und das sind, wiederum mit Berücksichtigung des Jahressechstels et cetera (Bundesrätin Schumann: Ich kenne diese Rechnungen ...!), für das gesamte Jahr 1 958,90 Euro. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.  Bundesrätin Schumann: Ja, ja! Seids endlich dankbar! Die Bevölkerung soll dankbar sein! – Zwischenruf bei der ÖVP.)

Das heißt, diese 4 600 Euro zusätzlich betreffen tatsächlich eine Durchschnitts­familie. (Bundesrätin Schumann: Stellen Sie sich vor den Supermarkt ...!) Das wollte ich berichtigen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.30

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ich darf an dieser Stelle noch einmal an die korrekte Form der tatsächlichen Berichtigung erinnern und darum bitten, sich auch in Zukunft daran zu halten. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Ich glaube, da drüben (in Richtung FPÖ) gibt es noch eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. – Bitte, Herr Bundesrat.

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