16.35
Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Frau Vizepräsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! „Wir haben gerade in einer Situation, in der wir uns in den letzten eineinhalb Jahren befunden haben [...] gesehen, wie wichtig es ist, dass wir Maßnahmen setzen, die den Wettbewerb stärken. Transparenz und eine umfangreiche Information spielen einfach eine [...] Rolle, damit Kundinnen und Kunden bedachte Entscheidungen treffen können und von Entlastungen profitieren können.“
Liebe Kollegen im Saal, sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen, wissen Sie, von wem die Aussage stammt? – Ich glaube, dass auch bei langem Nachdenken die wenigsten diese Aussage Frau Minister Gewessler zuordnen. Ja, sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben richtig gehört: Die Frau Minister, die gemeinsam mit ihren Regierungskollegen unter anderem zum Beispiel die Russlandsanktionen unterstützt und dadurch die letzten eineinhalb Jahre dafür gesorgt hat, dass sich die Preise für verschiedenste Energien teilweise verdoppelt haben! – Ich wiederhole es noch einmal: „dass wir Maßnahmen setzen, die den Wettbewerb stärken. Transparenz und eine umfangreiche Information spielen einfach eine entscheidende Rolle, damit Kundinnen und Kunden bedachte Entscheidungen treffen können und von Entlastungen profitieren können.“
Während ich diese Aussage unserer Ministerin sickern lasse, stelle ich jetzt die Verbindung zum heute zur Beschlussfassung aufliegenden Bundesgesetz über die Erdölbevorratung her. Vorab: Ja, wir Freiheitlichen stehen natürlich für Sicherheit – die Sicherheit, genug Erdöl, Benzin, Diesel, Adblue und andere Treibstoffe in unseren Speichern gelagert zu haben, zum Beispiel auch die Sicherheit, genug Erdgas in Speichern gelagert zu haben.
Ich frage Sie: Wer waren die handelnden Personen, die unsere Reserven maßgeblich durch ihr Verhalten abgebaut haben und der österreichischen Bevölkerung anschließend in Coronamanier Angst gemacht haben? – Ich kann Ihnen die Antwort geben: Eine davon sitzt neben mir, neben dem Rednerpult. Die anderen drücken derzeit nicht die Regierungsbank oder sind momentan dort nicht aufzufinden.
Interessant ist dann, dass Frau Gewessler im Nationalratsausschuss informierte, dass es in Bezug auf die Erdölbevorratung ein schwarzes Schaf in der Branche gebe und sie die Höhe der für die Nichteinhaltung verhängten Strafe nicht kenne, zumal die Bezirksverwaltungsbehörde diese festlege. Auf welcher Grundlage ergibt sich nun die Verdoppelung der Strafhöhe, wenn man von dem einen Fall, der angeblich der Anlassfall sein soll, nicht einmal das verhängte Strafausmaß kennt?
Diese Verdoppelung der Strafen geht laut Frau Minister Gewessler auf einen breit getragenen Wunsch der Branche zurück. Im zu beschließenden Gesetzestext ist nun Folgendes vorgesehen: „Im Falle eines verwaltungsstrafrechtlichen Verstoßes bei der Vorratspflicht sollen dem Vorratspflichtigen künftig Geldstrafen bis zu 116.240 € bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen drohen, wenn er in einem Kalendermonat der Bevorratungsperiode seiner Vorratspflicht nicht nachkommt. Bei Fahrlässigkeit wird die Maximalstrafe halbiert.“ – Jetzt frage ich mich: Gilt das auch für die Regierenden, die die Russlandsanktionen unterstützen?
Da wir Freiheitlichen der Garant für Sicherheit auf allen Ebenen sind, werden wir gegen diesen Beschluss keinen Einspruch erheben und somit die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der FPÖ.)
Bei den Änderungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes, des sogenannten ElWOG, geht es um die Erhöhung der Energiepreistransparenz, sprich: Vorschreibungen und Vertragsbindungen sollen künftig transparenter gestaltet werden. Eine Adaptierung der Vorauszahlungen ist für Endverbraucher einmal pro Halbjahr möglich. Es soll eine Stärkung der gesetzlichen Einmeldeverpflichtungen der Energieversorger an die E-Control geben und die Verpflichtung der Energieversorger, auf das Ende oder das Auslaufen der Vertragsbindung beziehungsweise die Wechselmöglichkeit sowie auf den E-Control-Tarifkalkulator hinzuweisen.
Für die Verbraucher soll unter anderem der Tarifkalkulator der E-Control weiter verbessert werden, Vergünstigungen beim Strompreis sollen bereits durch die Anpassung der Teilbeträge und nicht erst bei der Jahresabrechnung berücksichtigt werden, und zudem soll auf die Möglichkeit eines Anbieterwechsels hingewiesen werden. Konkret sollen Stromhändler und -lieferanten verpflichtet werden, preisrelevante Daten von Standardprodukten unverzüglich der Regulierungsbehörde – für die Eingabe in den Tarifkalkulator – zu übermitteln. In die Pflicht genommen werden dabei jene Stromanbieter, die mindestens 3 Prozent der Verbraucher und Kleinunternehmen versorgen.
Sie haben ja immer wieder gesagt, wenn wir Kritik haben, sollen wir das nicht einem Experten ausrichten, sondern uns direkt an Sie wenden, Frau Minister. Im Ausschuss wurde uns mitgeteilt, dass Sie meine Frage danach, welche Stromanbieter das betrifft, nicht beantworten können. Bis dato sind die Zahlen und Fakten leider auch nicht nachgereicht worden. Ich bitte um Nachreichung der Fakten und Zahlen.
Da laut Kompetenzgrundlage Änderungen auch in der entsprechenden Verfassungsbestimmung vorgenommen werden sollen, ist im Plenum eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Wir Freiheitlichen werden diese Zweidrittelmehrheit sicherstellen, um Rahmenbedingungen zu schaffen, die es der Bevölkerung ermöglichen, Kosten zu sparen. (Beifall bei der FPÖ.)
16.41
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Maria Huber. – Bitte, Frau Bundesrätin.