Berichterstatter Bernhard Hirczy: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Natio­nalrates vom 20. September 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutter­schutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Urlaubsgesetz, das Angestelltengesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeits­vertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021, das Kinderbetreuungsgeldgesetz sowie das Familienzeitbonusgesetz geändert werden.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind folgende Änderungen im Mutterschutz­gesetz 1979 sowie im Väter-Karenzgesetz notwendig: Da geht es unter anderem um die Festlegung von zwei unübertragbaren Monaten des Elternurlaubs pro Elternteil. Es geht auch um die Normierung einer verpflichtenden schriftlichen Begründung der Ablehnung der aufgeschobenen Karenz und um Anpas­sungen der Regelungen über die Elternteilzeit an die Vorgaben der Richtlinie für flexible Arbeitsregelungen.

Des Weiteren sind auch Änderungen im Urlaubsgesetz notwendig, unter anderem in Bezug auf die Erweiterung des Personenkreises, für den eine Pflegefrei­stel­lung in Anspruch genommen werden kann.

Es sind zusätzlich auch Änderungen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch sowie Änderungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz notwendig.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. Oktober 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich Sascha Obrecht, Heike Eder, Andrea Michaela Schartel, Korinna Schumann und Christine Schwarz-Fuchs.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters berichte ich zu Tagesordnungspunkt 7: Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird.

Da geht es um die Richtlinie 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Vielen Dank für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Korinna Schumann. – Bitte schön.