Berichterstatterin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber: Ich bringe den Bericht des Wirt­schaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Erdölbevorratungsgesetz 2012 und das Elektrizitätswirtschafts- und -organisations­gesetz 2010 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Novem­ber 2023 den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Vielen Dank für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Michael Bernard. – Bitte, ich erteile Ihnen dieses.