12.05

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Präsidentin! Frau Minister! Liebe Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Wissen Sie, Frau Minister, ich würde unter Demokratie oder auch der Würde des Hauses entsprechend verstehen, dass wir, wenn wir als Bundesräte in den Ausschüssen oder auch hier am Rednerpult Fragen stellen, dann von Ihnen eine Antwort bekommen. Ich glaube, das wäre eine normale Art und Weise. (Bundesrat Leinfellner: Sie weiß es nicht! ... Experten!)

Es geht jetzt hier im gegenständlichen Bundesgesetz aber unter anderem um die Erhöhung der Energiepreistransparenz im Bereich Gas. Vorrangig geht es um Vorschreibungen und Vertragsbindungen, die sollen künftig transparenter gestaltet werden. Adaptierungen der Vorauszahlungen einmal pro Halbjahr für Endverbraucher sollen möglich sein. Es enthält eine Verpflichtung der Energie­versorger, auf das Ende der Vertragsbindung und das Auslaufen der Vertragsbindung beziehungsweise die Wechselmöglichkeit und den E-Control-Tarifkalkulator hinzuweisen. Das ist eins zu eins das, was wir eh schon im Sommer für den Strombereich beschlossen haben, und das wurde auch damals schon von uns mit positiver Zustimmung bedacht.

Ein weiterer Punkt in diesem Antrag ist die Verlängerung der Geltungsdauer der strategischen Gasreserve in Österreich bis zum 1. April 2026, die derzeit mit 30. September 2025 Status ist. Ab Oktober 2024 soll auch für geschützte Kunden, sprich Haushalte, soziale Einrichtungen und Fernwärmekraftwerke die Versorgung seitens der Gasversorger zwischen 1. Oktober und 1. März für 45 Tage gewährleistet sein. Das wäre ja auch prinzipiell zu begrüßen. Dass sich dieser Zeitraum aber bei einem entsprechendem Nachweis auf 30 Tage verkürzt, wenn die vorzuhaltenden Gasmengen ausschließlich nicht russischer Herkunft sind, ist für uns nicht akzeptabel.

Für die Stromerzeugung aus Erdgas müssen Kraftwerksbetreiber auch ab Oktober 2024 ebenso Gas für 45 beziehungsweise 30 Tage bevorraten, wobei auch da das niedrige Ausmaß ausschließlich aus nicht russischem Erdgas stammen muss. Hier besteht aus unserer freiheitlichen Meinung heraus ein Zielkonflikt zwischen der 45-Tage-Versorgungssicherheit für die geschützten Kunden und der Möglichkeit, die Vorhaltungspflicht von 45 auf 30 Tage zu reduzieren, wenn man eben nachweist, dass das vorgehaltene Gas kein russisches ist.

Für uns Freiheitliche stellt sich die Frage: Was steht jetzt hier im Vordergrund – die Versorgungssicherheit oder die Diversifizierung? – Für uns Freiheitliche steht die Versorgungssicherheit an erster Stelle. Die Ukraine wird ja bekanntlich den Vertrag mit Russland mit Jahresende 2024 nicht mehr verlängern. Ein Land, das Hilfsgelder in Millionenhöhe von der EU erhalten hat und selbst zur EU gehören möchte, entscheidet jetzt über die Energieversorgung.

Dank Ihrer gesetzten Handlungen, dank Ihrer Fehlentscheidungen und dank der Fehlentscheidung dieser Bundesregierung ist der Wohlstand unserer Bevöl­kerung massiv unter Druck. (Beifall bei der FPÖ.)

Eines noch, Frau Minister, ich hätte noch eine kleine Abschlussfrage bezüglich Gas aus Katar: Ist es nicht scheinheilig von Ihnen? Vom bösen Russland darf nichts gekauft werden, aber von Katar, das die Hamas und die Muslimbrüder massiv unterstützt (Bundesrat Buchmann: ... Putin-Versteher ...!) und den Terrorführer der Hamas beherbergt, schon?! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.09

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. – Bitte schön.