15.55

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher via Livestream! Wie viele Österrei­cherinnen und Österreicher fahre auch ich sehr gerne Ski. Warum erzähle ich das? – Österreich, eine der führenden Skinationen, hat letztes Jahr bei der Ski-WM in Méribel und Courchevel sieben Medaillen geholt; eine beacht­liche Leistung.

Die Frau Staatssekretärin wird sich sicher auch freuen, wenn wir sehr viel Werbung für die Skination Österreich machen. Aber warum sage ich das? – Noch mehr Medaillen als im Skifahren konnte das österreichische Team heuer bei der Berufseuropameisterschaft in Polen gewinnen. Mit 18 Medaillen kamen unsere Fachkräfte zurück. Woran liegt das? – Österreich ist Spitzen­reiter bei der beruflichen Ausbildung. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Nun ist es allerdings so, dass gerade in Lehrberufen, in denen es keine Meister­prüfung gibt, die Karriereleiter oft mit der Lehrabschlussprüfung endet. Mit 18 Jahren in dem Beruf angekommen, in dem man bis zur Pension arbeiten sollte, ohne eine Chance auf weitere höhere berufliche Bildung, das klingt frustrierend für viele junge Leute. Damit der Berufsweg der Lehrausbildung auch in Zukunft für die jungen Menschen bei uns im Land attraktiv bleibt, ist es umso wichtiger, dass wir mit der höheren beruflichen Bildung ein neues Bildungssegment eröffnen, das gleichwertig mit einer universitären Ausbildung ist.

Die höhere berufliche Bildung wird berufspraktisch ausgerichtet und baut auf einem Lehrabschluss oder einer mehrjährigen einschlägigen Berufspraxis auf. Diese weiterführende Ausbildung wird auch eigene Abschlussbezeichnun­gen bekommen, sodass in Österreich, im Land der Titel, auch stolz präsen­tiert werden kann, welchen Abschluss man erzielt hat.

Mit den Abschlüssen Höhere Berufsqualifikation, der sich im Nationalen Qualifi­kationsrahmen – beziehungsweise NQR, wie man ihn auch nennt – in der Stufe fünf befindet, dem Fachdiplom in der NQR-Stufe sechs und dem Höheren Fachdiplom in der NQR-Stufe sieben werden diese Ausbildungen einer Matura an einer BHS, einem Bachelor und das Höhere Fachdiplom sogar dem Master oder Magister gleichgestellt. (Beifall bei der ÖVP. – Vizepräsidentin Hahn übernimmt den Vorsitz.)

Mit diesem Gesetz schaffen wir es, auch nach dem Lehrabschluss eine höhere Bildung in einem qualitätsgeprüften Rahmen anzubieten, die vor allem auch international anerkannt ist. Davon profitieren nicht nur die Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer, sondern auch die Unternehmen, die sofort wissen, welche Qualifikation sie von einem Bewerber oder einer Bewerberin mit einem solchen Abschluss erwarten können.

Damit dieses neue Bildungssegment nun zum Vorteil von allen rasch und er­folgreich eingeführt werden kann, ist es entscheidend, den Unterneh­men und den Fachkräften die höhere berufliche Bildung kommunikativ gut zu vermitteln. Wichtig ist vor allem, dass alle relevanten Akteure, das heißt Ministerien, Interessenvertretungen, AMS et cetera, eine gemeinsame Sprache finden, um die Bedeutung der höheren beruflichen Bildung zu vermitteln.

Die in der gegenständlichen Gesetzesvorlage verankerte Dachmarke höhere be­rufliche Bildung geht über die im Gesetz geregelten Qualifikationen hinaus und soll eine gemeinsame Kommunikation für alle weiterführenden berufsbil­denden Qualifikationen erreichen, also zum Beispiel auch für Meisterin und Meister oder Ingenieurin und Ingenieur.

Dem laut der Gesetzesvorlage zu gründenden Beirat wird diesbezüglich eine wichtige Rolle zukommen.

Abschließend möchte ich betonen, dass die Lehre eine der besten Ausbil­dungsformen ist. Wir werden auf der ganzen Welt um diese duale Ausbildung beneidet, und durch die Einführung des neuen Bildungssegments der höheren beruflichen Bildung wird der Weg der dualen Ausbildung weiter auf­gewertet. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

In der zweiten Gesetzesvorlage – das heißt im Tagesordnungspunkt 11 – geht es um eine Novelle zum Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen. Mit dieser geplanten Gesetzesänderung soll einerseits eine EU-Richtlinie umgesetzt werden und andererseits ein Schreiben der Europäischen Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens in Bezug auf die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen Berücksichtigung finden.

Die Ziele dieser Novelle sind einheitliche Standards im Hinblick auf die Schadstoffemissionen aus Kesselanlagen in die Luft sowie eine Verwaltungsver­einfachung. Konkret soll ein Register eingerichtet werden, in das mittel­große Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mindestens 1 Megawatt und weniger als 50 Megawatt eingetragen werden. Die Emissionen aus diesen Kesseln sollen langfristig gesenkt werden. Das ist ganz wichtig für unsere Umwelt, aber vor allem auch für die Luftqualität und somit für die Menschen in unserem Land.

Ich bitte daher, auch dieser Gesetzesvorlage zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

16.01

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Sandra Gerdenitsch. – Bitte, Frau Bundesrätin.