12.54

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ja, es ist gut, dass heute dieses Informationsfreiheitsgesetz beschlossen wird. Es hat eine lange Vorgeschichte, die ich auch selbst ein Stück weit miterlebt habe, weil ich einige Jahre im Nationalrat war. So habe ich das auch live und direkt mitbekommen, wie intensiv eigentlich schon vor 13 Jahren an diesem Gesetz gearbeitet wurde.

Den Anlauf hat der ehemalige Kanzleramtsminister Josef Ostermayer genommen. Es hat intensive Hearings gegeben, Debatten, es wurden Für und Wider abgewogen – was ja auch jetzt bei der Schaffung dieses Gesetzes noch einmal wiederholt wurde; man hätte da auch verstärkt auf vergangene Erkenntnisse zurückgreifen können, wie auch immer –, dann hat in weiterer Folge Minister Drozda eine Einigung mit den Bundesländern erzielt und es ist eine beschlussreife Regierungsvorlage vorgelegen. Dann kam Kurz, und wir wissen, wie es weitergegangen ist. Alles, was irgendwie mit Transparenz und Informationsfreiheit zu tun gehabt hat, war plötzlich ein rotes Tuch. (Bundesrat Schreuder: Für die Blauen auch!) Man hat fast den Eindruck gehabt: ein Teufelswerk für Schwarz-Blau. (Bundesrat Schreuder: Ja, genau!)

Weil Sie, liebe Frau Kollegin Theuermann, hier händeringend nach Argumenten suchen: Man hat fast gemerkt, wie schwer es Ihnen fällt, da nicht zuzustimmen, denn Sie sind jung im Amt und Sie haben sicherlich auch, genauso wie die Vorrednerin von der ÖVP, ein Interesse daran, dass die Verwaltung moderner wird, transparenter wird, und da ist es natürlich schwer, Argumente dagegen zu finden. Da haben Sie sich auf diese 5 000er-Grenze bei den Gemeinden versteift. Es ist wirklich ein bissl ein fadenscheiniges und vorgeschobenes Argument, aus diesem Grund nicht dafür zu sein.

Die Abgeordneten der SPÖ haben nicht lockergelassen, aber auch viele andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens haben Druck gemacht – von der Wissenschaft, von den Medien. Wirklich engagierte Menschen der Zivilgesellschaft haben immer wieder dieses Informationsfreiheitsgesetz und die Abschaffung des Amtsgeheimnisses eingefordert.

Werte Frau Ministerin, Sie haben mir manchmal auch wirklich leidgetan. Es ist, glaube ich, kein Interview vergangen, in dem Sie nicht danach gefragt wurden, wann Sie endlich dieses Gesetz vorlegen. (Bundesministerin Edtstadler: Stimmt!) Das war sicherlich lästig. Auch Nationalratskollege Drobits hat Sie in steter Regelmäßigkeit danach gefragt und hat da auch nicht lockergelassen. Sie sind jetzt stolz darauf und interessanterweise auch die Kolleginnen und Kollegen der ÖVP, dass Sie das jetzt durchgesetzt haben.

Ich frage mich aber schon: Gegen wen haben Sie es durchgesetzt? – In Wahrheit gegen sich selbst, nämlich gegen die ÖVP, denn die hat es bisher immer verhindert. (Beifall bei der SPÖ.)

Wie auch immer, gut ist es. Bei uns haben Sie offene Türen eingerannt und bei den Grünen sicherlich auch, also frage ich mich schon: Gegen wen haben Sie es wirklich durchgesetzt?

Wie auch immer die Vorgeschichte war, jetzt ist es gelungen und wird Realität, mit einer langen Legisvakanz, nämlich bis 2025, und dies aus gutem Grund – das sage ich auch dazu –, denn es braucht da noch viele Aktivitäten zur tatsächlichen Umsetzung. Es ist im Ausschuss genannt worden: Es sind noch rund 250 Bundesgesetzesnovellen erforderlich. Die Umsetzung wird natürlich auch sehr viele Anstrengungen erfordern. Damit wird hauptsächlich die Nachfolgeregierung befasst sein – sie wird sich damit herumschlagen müssen, das muss man auch dazusagen. Und natürlich muss auch das Verwaltungspersonal entsprechend geschult werden.

Da ist es mir schon auch wichtig, zu betonen, dass man die Menschen, die jetzt in die Situation kommen, dieses Gesetz umzusetzen, nicht im Regen stehen lässt, sondern dass man sie bestmöglich mit entsprechenden Schulungen unterstützt, weil es da natürlich sehr schwierig ist, dann die Abwägung zu treffen.

Ich muss schon auch dazusagen, dass gerade die Verwaltungsbediensteten wirklich weit unter ihrem Wert gehandelt werden, denn sie haben sich in den letzten Jahren, Jahrzehnten grundlegend gewandelt: weg von einem Obrigkeitsdenken, hin zu einem Servicedenken. Da ist also wirklich eine hohe Lernbereitschaft zu attestieren, und daher möchte ich mich gerade bei den Verwaltungsbediensteten ganz besonders auch für ihr bürger-, bürgerinnennahes Engagement bedanken . (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Kittl.)

Dieses wird auch künftig gefordert sein, und zwar umso mehr, als es viele Grenzfälle geben wird, in denen dann von Einzelpersonen zu entscheiden sein wird: Wo sind jetzt berücksichtigenswerte Interessen? Wo überwiegt das Interesse der Informationsfreiheit? Wo gibt es die Abgrenzung zum Datenschutz, eben zu individuellen Interessen, zu sonstigen Geheimhaltungsinteressen, die ja mitunter nach wie vor bestehen?

Das sind wirklich schwierige Entscheidungen, die von Einzelpersonen getroffen werden müssen, und dafür braucht es natürlich auch die entsprechende Vorbereitung, Schulung und Unterstützung, und das braucht auch Zeit. Es darf natürlich auch dann bei der proaktiven Veröffentlichung, die ja erfreulicherweise vorgesehen ist, nicht zu einer Art babylonischer Informationsverwirrung kommen; das heißt, diese Veröffentlichung muss auch entsprechend qualifiziert aufbereitet sein, damit man das, was man sucht, auch findet, und zwar schnell findet. Auch da ist also Serviceorientierung gefragt.

Die Probleme werden sich mitunter dann noch im Detail zeigen. Wir haben im Verfassungsausschuss wirklich eine sehr gute Debatte geführt, mit einem sehr qualifizierten Beamten Ihres Hauses, den wir aber mit unseren Fragen auch ganz schön ins Schwitzen gebracht haben, nämlich im Zusammenhang damit, dass dann auch Einzelfragen, wie etwas zu werten ist, zu entscheiden sein werden. Ich habe mich zum Beispiel gefragt – weil ja auch Studien, die beauftragt werden, veröffentlicht werden müssen –: Wie ist das zum Beispiel bei den Überprüfungen der Bildungsstandards? Wie weit heruntergebrochen müssen diese veröffentlicht werden? Natürlich nicht individuelle Bildungsergebnisse, das ist ganz klar, denn da haben dann individuelle Datenschutzinteressen Vorrang, aber: Wird das beispielsweise auf Schulstandorte heruntergebrochen? Wird es dann Schulrankings und so weiter geben? – All das sind also Fragen, die sich in weiterer Folge vielleicht noch stellen werden und für die es dann entsprechende Abwägungsexpertise braucht.

Es hat sich bei diesem Gesetz gezeigt, dass es sich für die Regierungsparteien wirklich auszahlt, auch die Expertise der Opposition einzubeziehen. Es ist wirklich ein gutes gemeinsames Ganzes entstanden, und ich bin froh, dass es auch gelungen ist, die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten, gerade wenn sie im investigativen Bereich tätig sind, zu schützen und zu stützen. Das war auch eine große Forderung von den Abgeordneten der SPÖ, die da auch mitverhandelt haben.

Insgesamt ist also wirklich ein gutes Gesetz gelungen. Es muss jetzt natürlich noch etabliert und in die entsprechenden Bahnen gelenkt werden, aber es ist zu gratulieren, dass es gelungen ist, und es zeigt sich, dass sich ein konstruktives Miteinander immer lohnt. Das ist ein gutes Beispiel dafür. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

13.03

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile dieses.