12.03

Bundesrat Horst Schachner (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich rede heute zum Punkt 7, zur Berufskrankheitenliste.

Was sich in diesem Zusammenhang jetzt abgespielt? – Wir haben vier Punkte hineinbekommen, ein Punkt ist hinausgekommen. Das Thomasschlackenmehl ist jetzt draußen, weil es heute keine Bedeutung mehr hat. Ganz wichtig für uns ist auch, dass der weiße Hautkrebs jetzt hineingekommen ist. Das ist wirklich ein wichtiger Punkt gewesen, denn alle Bauarbeiter beziehungsweise alle, die draußen arbeiten, ob das der Dachdecker ist oder sonst irgendjemand, haben das große Problem, dass sie immerfort der UV-Strahlung ausgesetzt sind und dadurch viele Erkrankungen entstehen. Diese werden jetzt Gott sei Dank auch als Berufskrankheiten anerkannt. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Dieser Änderung im ASVG werden wir selbstverständlich zustimmen. Klar ist für uns aber auch, dass mit dem jetzigen Gesetz, das hochtrabend Modernisierungsgesetz genannt wird, mehr möglich gewesen wäre, und ich sage euch, was wir im Ausschuss in diesem Zusammenhang gebracht haben: Ich habe im Ausschuss gefragt: Wie schaut es in Deutschland? – Es wurden hier immer wieder Vergleiche mit Deutschland gezogen und von Deutschland auch ein paar Punkte übernommen. Was aber ist mit dem Sachverständigenbeirat, den es in Deutschland gibt? Dort gibt es einen Beirat, in dem man sich monatlich beziehungsweise zwei- oder dreimonatlich zusammensetzt, über Berufskrankheiten redet und erörtert, was mit hineingenommen werden kann, damit es gar nicht oder weniger zu Berufskrankheiten kommen kann, wenn man schon präventiv etwas tut.

Das wäre eine tolle Geschichte gewesen. Als ich gefragt habe, warum es das nicht gibt, hat es geheißen: Das gibt es zwar in Deutschland, das gibt es aber bei uns nicht, und das ist auch nicht vorgesehen. – Ich meine, es ist sehr schade, dass das bei uns nicht vorgesehen ist! Es gibt zwar eine Generalklausel im ASVG, dass in Einzelfällen gewisse Krankheiten auch anzuerkennen sind, es ist aber ein mühsamer Weg für Beschäftigte beziehungsweise Menschen, die in Arbeit sind, dass sie diese Generalklausel tatsächlich in Anspruch nehmen können. (Vizepräsident Ebner übernimmt den Vorsitz.)

Konkreten Aufholbedarf haben wir ebenfalls. Die Liste umfasst jetzt 73 Positionen mit 73 Berufskrankheiten. Immer noch fehlt darin allerdings der Aspekt der Bewegung. Der Bewegungs- und den Stützapparat ist nämlich ganz wichtig. Dieser ist in Deutschland enthalten und bei uns nicht. Das bedeutet bei uns: Wenn jemand über Kreuzschmerzen klagt, ist er nicht unbedingt ein Hypochonder oder sonst irgendetwas, sondern diese Schmerzen gibt es wirklich. Ich kann euch sagen: Ich kenne viele Menschen, die arbeiten gehen und Hydal nehmen. Hydal ist ein morphiumhaltiges, starkes Medikament, diese Menschen gehen aber trotzdem arbeiten, weil sie einfach Angst haben, dass sie sonst ihren Job verlieren. Deshalb ist es ganz wichtig, dass man so etwas auch als Berufskrankheit mit hineinnimmt. (Beifall bei der SPÖ.)

Als Nächstes müssen wir auch noch die psychischen Erkrankungen ansprechen. Was geschieht nämlich in der heutigen Zeit? – In der heutigen Zeit sind die Menschen nicht nur 8 Stunden im Dienst, sondern sie sind nachher auch noch übers Handy erreichbar und werden oft am Nachmittag oder am Abend angerufen, und diese Leute setzen sich dann trotzdem an ihren Laptop, um zu arbeiten. Sie kommen psychisch in Wirklichkeit einfach nicht mehr weg vom Betrieb, und das ist ein riesengroßes Problem. Das kann zu psychischen Erkrankungen führen. Oft wird dann allerdings so getan, als wollen diese Leute nicht arbeiten gehen. Es gibt aber psychische Erkrankungen, etwa Burn-outs, bei denen die Leute tatsächlich nicht mehr fähig sind, arbeiten zu gehen. Auch das muss bitte in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen werden!

Mein nächster Punkt, den ich noch erwähnen möchte: Finanzierung der AUVA. Was habe ich schon früher gesagt? – Wichtig wäre es, dass ein Sachverständigenbeirat auch erkennen müsste, dass die AUVA unter Umständen für mehr Präventionsaufträge zuständig ist. Es wurde soeben auch eingebracht, dass man präventiv auch vorher etwas tun kann, bevor es überhaupt zu solchen Erkrankungen kommt. Warum geschieht das aber nicht? Dann kommt immer wieder das große Schlagwort Lohnnebenkostensenkung. Was aber bedeutet das in Wirklichkeit? – Ich sage euch, was ich darunter verstehe und was die Menschen darunter verstehen.

Die Lohnnebenkosten zu senken bedeutet, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld zurückzunehmen. Es bedeutet in Wirklichkeit, bei den Krankenkassen weniger einzuzahlen und AUVA-Beiträge zurückzuzuschrauben. Und das wird mit uns in diesem Fall sicherlich nicht geschehen! (Beifall bei der SPÖ.)

12.08

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Böhmwalder. Ich erteile ihr dieses.