Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Tiergesundheitsgesetz 2024 erlassen wird sowie das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Tierarzneimittelgesetz, das Tierärztegesetz und das Kontroll- und Digitalisierungsdurchführungsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragsstellung:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2024 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marlies Doppler. Ich erteile ihr dieses.