Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Anerkennung des Österreichischen Roten Kreuzes und den Schutz des Zeichens des Roten Kreuzes geändert wird.

Die Finanzverwaltung hat seit Jahrzehnten die Auffassung vertreten, dass das Österreichische Rote Kreuz und seine Landesverbände abgabenrechtlich als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu behandeln sind. Die vorgeschlagene gesetzliche Änderung soll die Weiterführung der jahrzehntelangen Verwaltungspraxis sicherstellen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, und ich komme zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Herzlichen Dank.

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Barbara Prügl. Ich erteile ihr dieses.