12.34

Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, das vorliegende Rotkreuzgesetz wirkt auf den ersten Blick umfangreich, aber es handelt sich dabei lediglich um eine rechtliche Klarstellung, und zwar:

Das Rote Kreuz hat sich stets als eine Körperschaft öffentlichen Rechts verstanden, vor Kurzem stellte aber das Bundesfinanzgericht fest, dass es für diese Verwaltungspraxis keine zureichende gesetzliche Grundlage gibt. Mit diesem Gesetzesvorschlag, der vorliegenden Änderung des Rotkreuzgesetzes, stellen wir quasi den Status quo wieder her. Das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine sind damit gesetzlich und abgabenrechtlich eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

Ich möchte aber jetzt natürlich schon noch die Gelegenheit nutzen, um auf die Ehrenamtlichen einzugehen: Ehrenamtlich tätig zu sein ist einerseits eine persönliche Bereicherung und andererseits stärkt es auch die Gesellschaft. Allein im Österreichischen Roten Kreuz engagieren sich über 70 000 Freiwillige, sei es jetzt im Rettungsdienst, in der Hospizbetreuung, bei Essen auf Rädern, im Katastropheneinsatzdienst, bei Blutspendediensten, der psychologischen Betreuung bei Unfällen oder beim Jugendrotkreuz. Viele junge Menschen leisten beim Roten Kreuz auch ihren Zivildienst oder machen dort das freiwillige soziale Jahr.

Ich bedanke mich bei allen, die da mit Herz und vor allem auch mit viel Gespür dem Nächsten Hilfe leisten, die ihre Freizeit wertvoll und sinnvoll einsetzen.

Dass das Ehrenamt in Österreich einen wirklich hohen Stellenwert hat, zeigen auch die vielen Gesetze, die wir in letzter Zeit zuwege gebracht haben. Das ist zum einen das Gemeinnützigkeitsreformgesetz – ab 1.1.2024 gibt es aufgrund der Ausweitung der vollen Spendenabsetzbarkeit mehr finanzielle Unterstützung oder ist mehr finanzielle Unterstützung möglich –, weiters wurde noch die Novelle des Freiwilligengesetzes, die Freiwilligenpauschale und auch die zusätzliche finanzielle Unterstützung für Rettungs- und Zivilschutzorganisationen in Höhe von jährlich 22 Millionen Euro beschlossen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ehrenamtliches Engagement verdient vollste Wertschätzung, es gebührt dafür ein aufrichtiges Dankeschön, es braucht aber auch rechtliche Sicherheiten. Diese geben wir dem Österreichischen Roten Kreuz mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss, und ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.37

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Horst Schachner. Ich erteile ihm dieses.