Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Geschätzter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz geändert wird.

Seit der letzten Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes, kurz LSD-BG, haben Auslegung und Rechtsanwendung des LSD-BG Schwierigkeiten aufgezeigt, deren Hintergrund jeweils in der Umsetzung von Unionsrecht liegt. Die Probleme sind auf konkrete Einzelpunkte beschränkt, jedoch nur mittels gesetzlicher Anpassung lösbar.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Korinna Schumann. Ich erteile ihr das Wort.