12.09
Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Zuerst einmal macht es, glaube ich, durchaus Sinn, gerade bei diesem Paket und bei diesem Inhalt seriös zu analysieren, worum es wirklich geht. Da möchte ich Herrn Bundesrat Dr. Mertel herzlich für diese Seriosität danken. Man kann unterschiedliche Meinungen haben, aber es ist durchaus sinnvoll, wenn man so seriös diskutiert. – Danke dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
Ganz seriös ist es nicht immer zugegangen, Frau Kollegin Schumann. (Ah-Rufe bei der SPÖ. – Bundesrätin Schumann: Ja! Das wusste ich! Das wusste ich!) Nicht alles, was vielleicht auf den ersten Blick populistisch-populär wirkt, ist auf den zweiten Blick auch sinnvoll. Ich glaube, das sollte man bei dieser seriösen Analyse mitberücksichtigen.
Überhaupt würde ich gerne sozusagen mit tatsächlichen Berichtigungen beginnen – ich darf das ja nicht, aber ich möchte das voranstellen –: Da sind ein paar Dinge verwechselt worden, glaube ich.
Zum Ersten die 5 Millionen Euro Zinsdifferenzial, die angesprochen worden sind: Das ist natürlich nicht mit den 20 Millionen Euro zu vergleichen, die Oberösterreich investiert. Dieses Zinsdifferenzial wird erstens ein bisschen mehr kosten, also 10 Millionen Euro, je nachdem, wie viele Bundesländer das in Anspruch nehmen. Oberösterreich macht es ja Gott sei Dank, in gutem Sinne. Das mit einem Gesamtpaket zu vergleichen, das stimmt aber natürlich nicht ganz; da sind Äpfel mit Birnen verglichen.
Es gibt auch ein paar andere Dinge, die vielleicht berichtigt gehören. Frau Bundesrätin Schumann, wir haben nicht Spanien kritisiert, sondern wir haben Sie dafür kritisiert, dass Sie uns kritisieren, dass wir schlechter als Spanien seien. Das ist ein Riesenunterschied. Spanien war bei der Inflation ein bisschen besser, aber bei der Kaufkraft natürlich weit, weit, weit hinten. Wir merken es jetzt auch. (Bundesrätin Schumann: Danke, dass Sie mir derartige Beachtung schenken! Ich merke das schon seit vielen Sitzungen!) – Ja, total, aber es ist halt so, es stimmt halt nicht alles, was Sie so sagen, und das wäre eben die tatsächliche Berichtigung. (Beifall bei der ÖVP.)
Frau Bundesrätin Kittl hat auch zu Recht die Zahlen hervorgehoben. Wir sind, was die Kaufkraft betrifft, einfach in Europa unter den ersten dreien. Wir haben auch, was die realen Haushaltseinkommen betrifft, eine Steigerung von 2,1 Prozent. Damit sind wir in Europa doch sehr weit vorne.
Jetzt kurz zu dieser Kritik: Was ich bei dieser Kritik nicht ganz verstehe – ich verstehe vieles, und, um Gottes Willen, die Kritik sollte man durchaus ernst nehmen –: Wir folgen ja bei den meisten Maßnahmen in diesem Wohnbaupaket den Vorschlägen der Bausozialpartner. Das ist eigentlich das, was wir jetzt übernehmen. Dr. Mertel hat es gesagt, und ich finde auch, dass die Sozialpartnerschaft einen ganz wichtigen Beitrag leistet. Das waren Ideen der Bausozialpartner auf beiden Seiten, sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber, und diese Vorschläge übernehmen wir zum Großteil in diesem Paket. (Beifall bei der ÖVP.)
Die Baugewerkschaft hat ja auch die Bedeutung dieses Pakets sehr wohl erkannt: Es braucht eben ein Konjunkturpaket für die Bauwirtschaft, dadurch können auch Arbeitsplätze am Ende des Tages abgesichert werden.
Vielleicht zu den Zielen, die wir mit diesen unterschiedlichsten Maßnahmen verfolgen: Auf der einen Seite ist das, ja, Konjunkturbelebung. Die ist ganz wichtig, glaube ich, wie ich vorhin gesagt habe, für die Bauwirtschaft und für die Sozialpartner in der Bauwirtschaft auch ganz entscheidend.
Ein Ziel ist auch, den Eigentumserwerb – Silvester Gfrerer hat das, glaube ich, vorhin auch gesagt – mit der Abschaffung der Nebengebühren, der Grundbucheintragungsgebühr, der Pfandrechtseintragungsgebühr, wieder möglich zu machen.
Übrigens zur Geschwindigkeit und zum Stopp in der Bauwirtschaft: Na ja, wir leben in einer Demokratie, und das muss halt vom Ausschuss, vom Nationalrat, vom Bundesrat dann auch beschlossen werden und dann noch vom Herrn Bundespräsidenten unterschrieben werden. Also dass man das jetzt innerhalb von drei Tagen auf die Reihe bringt, wage ich zu bezweifeln. Ich glaube, dass die Geschwindigkeit bei diesem Paket sehr, sehr gut war. Da gratuliere ich beiden Kammern, dass das so schnell umgesetzt werden konnte.
Wir haben als dritten Punkt – neben dem Eigentum, neben der Konjunkturbelebung – die Leistbarkeit und die Qualität des Wohnbaues als Ziele in diesem Paket definiert. Das hat Frau Kollegin Kittl auch angesprochen. Die Qualität des Wohnbaues spielt eine große Rolle, und deswegen hat dieses Paket auch mehrere Bausteine.
Wir haben gerade in letzter Zeit gesehen, dass die Bauwirtschaft – das Baugewerbe insgesamt, das Baunebengewerbe auch – massiv unter Druck gekommen ist, natürlich auch unter der hohen Zinsbelastung entsprechend leidet. Das hat natürlich negative Folgen. Wir wissen, dass in der Baubranche insgesamt rund 350 000 Arbeitsplätze zwar nicht momentan unmittelbar betroffen sind, aber zumindest 350 000 Beschäftigte im Baubereich mitsamt ihren Familien betroffen sein könnten und dadurch auch die Volkswirtschaft in weiterer Folge betroffen sein könnte. Wir wissen, dass die Bruttowertschöpfung allein in diesem Baubereich circa 19 Milliarden Euro ausmacht.
Wir haben uns bei diesem Paket, ja, mit den Sozialpartnern abgestimmt, mit den Bundesländern übrigens auch – dazu komme ich später noch –, aber wir haben uns natürlich auch mit der Wissenschaft entsprechend abgestimmt. Die Wissenschaft bestätigt uns ja auch die Wachstumseffekte, die dieses Paket hoffentlich mit sich bringt.
Jetzt zu der Kritik, man habe es nicht mit den Ländern abgesprochen: Das stimmt so nicht, das kann ich auch nicht so im Raum stehen lassen, das ist durchaus unrichtig. Es hat selbstverständlich immer wieder Gespräche mit den Bundesländern gegeben. Ich habe mich selber mit dem Vorsitzenden der Landesfinanzreferentenkonferenz öfters darüber unterhalten, mich auch mit den Landeshauptleuten darüber ausgetauscht. Auch auf Expertenebene hat der Austausch mit den Bundesländern stattgefunden. Viele Gespräche haben mit Ländervertretern und dem Finanzministerium stattgefunden, und bis heute gibt es wöchentliche Calls auf Expertenebene, bei denen man genau auf die Details schaut: Was kann man noch ändern? An welcher Schraube kann man da noch drehen?, und bei denen offene operative Fragen – darum geht es jetzt auch – noch am Ende des Tages geklärt werden können.
Also das, was Sie heute hoffentlich beschließen, ist ja auch ein Output dieser Gespräche, in denen wir schon auf die Bedenken mancher Bundesländer, ja, entsprechend eingegangen sind.
Für den Bund gibt es ja nicht wahnsinnig viele Möglichkeiten, den Wohnbau entsprechend anzukurbeln. Wir wissen, dafür gibt es die Wohnbauförderungen der Bundesländer. Dafür sind die Länder zuständig, und da gibt es sozusagen neun unterschiedliche Förderregime. Das ist auch gut so – gerade im Bundesrat kann man das, glaube ich, selbstbewusst sagen. Das ist halt in der Kompetenz der Bundesländer.
Was haben wir als Bund jetzt gemacht? – Wir unterstützen die Bundesländer im Rahmen ihrer bestehenden Wohnbauförderung mit Zweckzuschüssen, mit Übernahme des Zinsdifferenziales und anderen Dingen. Bei diesen Zweckzuschüssen handelt es sich, wie der Name schon sagt, um Mittel, die zweckgebunden sind. Das ist, glaube ich, ganz wichtig. Wir haben letztes Mal schon darüber diskutiert: Zweckwidmung der Wohnbauförderungsmittel, ja oder nein? Ja, diese Mittel, die wir da zur Verfügung stellen, sind für den Wohnbau zweckgebunden. Das ist, glaube ich, ein wichtiges Kriterium.
Ein Kriterium war – das wurde auch angesprochen – die Zusätzlichkeit dieser Mittel. Das steht heute eigentlich auch im Mittelpunkt. Die Länder müssen also nachweisen können, dass sie die zusätzlichen Mittel des Bundes für die Errichtung von zusätzlichem Wohnbau verwenden. Wir haben aber in der Praxis gesehen – auch das ist wieder Ausfluss der Gespräche mit den Bundesländern –, dass bei einem Teil, nämlich eben bei den Zinszuschüssen an Privatpersonen, eine Zusätzlichkeit nicht wirklich darstellbar ist, wenn man ehrlich ist. Auf diese Bedenken haben wir Rücksicht genommen und reagiert. Mit der Vorlage von heute, die wir jetzt gerade debattieren, ändern wir das entsprechend ab. Das ist der Grund. Also das geschieht nicht nur, weil es schnell gehen musste, ja, sondern auch, weil wir eben auf die Bedenken von Bundesländern, die seriösen Input geliefert haben, Rücksicht nehmen wollen.
Übrigens: Bei der 1 Milliarde Euro Zweckzuschuss für Neubau und Sanierung bleibt die Bedingung der Zusätzlichkeit bestehen.
Weil die Zusätzlichkeit von der FPÖ ab und zu angesprochen worden ist: Dass als Referenz für die Zusätzlichkeit der Durchschnitt der Förderzusagen der letzten zwei Jahre heranzuziehen sei, verstehe ich nicht ganz, weil diese Forderung genau von den Bundesländern kam, auch von Oberösterreich. Deshalb verstehe ich diese Kritik nicht ganz. Sie (in Richtung Bundesrat Pröller) haben es eh nicht erwähnt, aber ansonsten wurde es öfters angesprochen.
Also wir haben da Anregungen der Bundesländer durchaus aufgenommen, ermöglichen in diesem Zusammenhang auch die Mitnahme der Mittel in das nächste Jahr. Ich glaube, das ist im Sinne einer Praxisorientierung durchaus gut.
Dass diese Vorgaben des Bundes, wenn ich sie so nennen darf, sehr wohl erfüllbar sind, zeigen ja gerade die jüngsten Initiativen von der Steiermark, von Oberösterreich übrigens auch. Beide Länder nehmen ja die Zinszuschüsse des Bundes in diesem Fall sehr gerne an.
Das ist ein Angebot an die Länder. Ja, es gibt Bundesländer wie Vorarlberg, die halt unter den 1,5 Prozent sind und die werden es halt vielleicht nicht in Anspruch nehmen. Das ist ja wunderbar.
Die, die es brauchen, können es in Anspruch nehmen. Die Steiermark und Oberösterreich machen das, glaube ich, sehr gerne und ermöglichen im Rahmen ihrer Wohnbauförderung langfristige Darlehen eben dann zu diesen günstigeren Zinskonditionen.
Da ist es anscheinend auch kein Problem – damit komme ich zum nächsten Punkt –, dass diese Zinsstützung nur bis zum Ende der FAG-Periode entsprechend gewährt wird. Beim oberösterreichischen Darlehen zum Beispiel wird in den ersten 20 Jahren mit 1,5 Prozent verzinst. Diese Förderschiene beinhaltet entsprechend auch die zusätzlichen Mittel des Bundes.
Da kann ich Frau Bundesrätin Kittl nur zustimmen: Es gibt Gesetze, an die wir uns zu halten haben. Dieses FAG läuft eben bis 2027. An diese Dinge sollte man sich schon halten.
Zu einem Kritikpunkt möchte ich mich auch noch kurz äußern, weil das natürlich auch Teil unserer Überlegungen war, und zwar betreffend die Einbeziehung des Gemeindebaus beim Zweckzuschuss. Ich glaube, dass eine Ausweitung des Zweckzuschusses im Bereich Neubau auf den kommunalen Wohnbau am grundlegenden Ziel, nämlich am Ende des Tages mehr leistbares Wohnen, leistbaren Wohnraum zu schaffen, wenig ändern würde.
In den Gesprächen mit den Bundesländern wurde auch vereinbart, dass entsprechend der gesetzlichen Vorgaben Gemeindewohnungen mit diesen Mitteln nicht finanziert werden können. Es werden aber die neu errichteten Gemeindewohnungen sehr wohl in die Zielerreichung mit einberechnet. Auch das ist in Absprache mit den Bundesländern passiert und, glaube ich, eine sehr sinnvolle Maßnahme.
Zweck des Zuschusses für die Sanierung ist es, den Gemeinnützigen die Mindereinnahmen aufgrund der Mietpreisbremse zu ersetzen. Die Mietpreisbremse ist ja da, und diese Mindereinnahmen entsprechend zu ersetzen, das ist eigentlich der Sinn dieser Maßnahme. Ich glaube, eine Ausweitung auf Sanierungen für die Kommunen wäre in dem Fall doch etwas überschießend gewesen.
Also in aller Seriosität und Kürze: Ich glaube, dass das Paket ein sehr gutes Paket ist, weil es die unterschiedlichsten Ziele, die ich vorhin erwähnt habe, entsprechend adressiert. Bei allem Verständnis, dass man im einen oder anderen Bereich natürlich immer anderer Meinung sein kann, glaube ich, dass das insgesamt, auch in Absprache mit den Bundesländern, mit der Wissenschaft und mit den Bausozialpartnern, ein sehr gelungenes Paket geworden ist. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
12.21
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesminister.
Weitere Wortmeldungen dazu liegen vor, und zwar hat sich Herr Kollege Steinmaurer zu Wort gemeldet. Ich erteile das Wort.