11.52

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Es ist mir wirklich eine außerordentliche Freude, dass wir diesen Initiativantrag heute hier behandeln. Warum? – Weil Gewaltambulanzen ein Projekt sind, das schon seit Jahrzehnten gefordert wurde.

Es ist schon jahrelang darauf hingewiesen worden, dass wir ganz dringend Gewaltambulanzen brauchen. Warum? – Weil unsere Verurteilungsquote viel zu niedrig ist. Das wissen wir nicht erst seit dieser Legislaturperiode, das haben wir schon vorher gewusst. (Beifall bei den Grünen.)

Um die Verurteilungsquote zu heben, braucht es Beweise, und um einen Beweis wirklich vor Gericht verwenden zu können, braucht es Forensiker, die eine betroffene Person so untersuchen, dass diese Verletzungen gerichtsfest gemacht werden können und dass Beweise für diese Verletzungen vor einem Gericht verwendet werden können. Genau deswegen braucht es diese forensischen Zentren, genau deswegen braucht es die sogenannten Gewalt­ambulanzen.

Ja, bei einem Punkt haben Sie vollkommen recht: Wir haben viel zu wenige Gerichtsmediziner, viel zu wenige. Wien war einmal führend in diesem Bereich, Wien war weltweit führend, was die Gerichtsmedizin betrifft, aber leider hat man durch viele, viele Einsparungen, auch in der Wissenschaft, nicht mehr an den medizinischen Fakultäten im Bereich der Gerichts­medizin investiert. Das wird sich jetzt ändern, denn durch die Einführung der Gewaltambulanzen ist mehr Geld im Topf, um genau diesen Bereich zu fördern, denn wir brauchen Gerichtsmediziner im Land – nicht nur im Bereich Gewalt gegen Frauen, sondern generell für die Aufklärung von Straftaten. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Das ist eine Mammutaufgabe. Das ist nicht nur etwas, was wir jetzt im Wahljahr gemacht haben, sondern wir haben drei Jahre lang daran gearbeitet. Es hat eine interministerielle Gruppe gegeben – zusammengesetzt aus Vertre­tern von Justizministerium, Innenministerium, Frauenministerium, Gesundheits­ministerium –, in der sich Beamtinnen und Beamte zusammengesetzt ha­ben, um einen Forderungskatalog zu erarbeiten, was es denn für eine gut funk­tionierende Gewaltambulanz in Österreich alles braucht.

Gut funktionierend bedeutet, dass eine Gewaltambulanz 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar sein muss, die kann am Wochenende nicht geschlossen sein. Eine Gewaltambulanz muss niederschwellig sein, man muss durch mobile Teams jede Frau in Österreich erreichen können, egal wo sie ist. Genau dafür braucht es auch die Unterstützung des Bundes, und genau deswegen gibt es vier Ministerien, die das fördern und unterstützen.

Warum war es denn jetzt notwendig, diesen Initiativantrag einzubringen? Ich entschuldige mich noch einmal dafür, dass es ein Initiativantrag ist und dass wir keine Begutachtung haben. – Weil es einfach notwendig war, dass wir das so rasch wie möglich umsetzen. Warum war es notwendig? – Wir können die Institute, die wir jetzt fördern, nicht mehrfach fördern. Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage, dass ein Institut, das den Zuschlag für eine Gewaltambu­lanz bekommen hat, auch weiterhin gefördert werden kann, denn ohne gesetzliche Grundlage kann man diese Förderung kein zweites Mal vergeben. Genau aus diesem Grund braucht es eine gesetzliche Grundlage. Der Forderungskatalog ist nicht ins Gesetz geschrieben, da es diesen ja schon gibt und die bereits betrauten Institute diese Forderungen auch erfüllen.

Ich freue mich wirklich, dass es gelungen ist, dass wir in Graz für die Region Süd jetzt dieses erste Pilotprojekt eröffnet haben, das hoffentlich dann auch weiter ausgebaut wird, und im Sommer soll die Gewaltambulanz Wien für die Modellregion Ost folgen. Wir führen bereits auch Gespräche mit dem Westen, mit Tirol und mit Salzburg, um das Ganze auch flächendeckend anbieten zu können.

Es ist mir wirklich ein großes Anliegen, denn ich bin der festen Überzeu­gung, dass wir Gewalt gegen Frauen nicht eskalieren lassen dürfen. Wir müssen dafür sorgen, dass auch kleine Verletzungen so festgemacht werden, für das Gericht vorbereitet werden, dass sie in einem späteren Verfahren ver­wendet werden können. Das passiert nicht. Ein blauer Fleck ist schnell weg, und deswegen braucht es eine niederschwellige Möglichkeit, dass man das fotografiert, abmisst und später für ein Gerichtsverfahren verwenden kann.

In diesem Sinne bin ich der festen Überzeugung, dass es uns als Bundesregierung wirklich gelungen ist – ich danke vielmals für die Unterstüt­zung –, einen großen Schritt nach vorne zu machen, um die eskalieren­de Gewaltspirale zu durchbrechen, damit wir in Zukunft weniger Femizide haben. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

11.58

Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile ihr dieses.