12.07
Bundesrat Dr. Manfred Mertel (SPÖ, Kärnten): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin Dr. Zadić! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Gestatten Sie mir, mich zuerst bei der Präsidentin für ihre Vorsitzführung zu bedanken. In wenigen Tagen gibt es einen Wechsel. Ich darf mich recht herzlich bedanken. Es war keine leichte Vorsitzführung, aber sie hat einmal mehr gezeigt, dass Frauen Führungspositionen sehr gut ausüben. – Dafür danke ich dir. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Gestatten Sie mir auch, dass ich mich bei Frau Dr. Sumah-Vospernik nicht nur bedanke, sondern ihr auch für die Zukunft alles Gute wünsche. Wir haben ein bisschen eine Verbindung, weil wir beide gebürtige Klagenfurter sind. Ich glaube, es gehört sich, dass ich als Klagenfurter dir alles Gute wünsche. – Du wirst unsere Stadt im Bundesrat sehr, sehr gut vertreten. Danke.
Der Tagesordnungspunkt, der mich heute hier herausgeführt hat, ist eigentlich ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, das am 14.12.2022 veröffentlicht wurde – oder am 14.12.2022 ist die Entscheidung getroffen worden –, in dem es darum geht, dass der Datenschutz neu und kritisch betrachtet wurde, nämlich dass der Ausschluss der Medien im Rahmen des § 9 im Widerspruch zu § 1 Abs. 2 des Datenschutzgesetzes steht.
Dort wurde die Lösung vorgeschlagen, dass es eine Abwägung des Gesetzgebers zwischen dem Interesse, personenbezogene Daten zu schützen, und dem Interesse der Medien, personenbezogene Daten im Rahmen der journalistischen Tätigkeit zu verwenden, geben muss.
In diesem Sinne sind wir eigentlich zu dem Schluss gekommen, dass dieses Grundrecht auf Datenschutz durch § 9 Abs. 1, glaube ich, ausgehebelt worden ist, sodass der Gesetzgeber nun aufgefordert war, dringend eine neue Regelung zu schaffen, mit der das Interesse, personenbezogene Daten zu schützen, mit dem Interesse der journalistischen Tätigkeiten in Einklang gebracht beziehungsweise sachlich abgewogen wird.
Klar ist aber auch, dass der Verfassungsgerichtshof ganz deutlich gesagt hat, er gibt dem Gesetzgeber bis zum 1. Juli beziehungsweise bis zum 30. Juni 2024 Zeit, eine Änderung vorzunehmen.
Ich habe den Gesetzgebungsprozess ein bisschen verfolgt und bin zu der Ansicht gekommen, dass das sehr schleppend erfolgt ist und eigentlich eine Ausschusssitzung der Anlass war, dass man diesen Erfordernissen des Verfassungsgerichtshofes dann in einem Initiativantrag beziehungsweise in einem Abänderungsantrag nachgekommen ist und die notwendige Änderung zur Verfügung gestellt hat, mit der man den Schutz, den der Verfassungsgerichtshof fordert, gewährleisten kann.
Ich glaube, Frau Ministerin, da gibt es schon wichtige Kritikpunkte. Nicht nur, dass die Oppositionsparteien mangelhaft oder verspätet informiert worden sind, es hat in diesem Zusammenhang auch kein Begutachtungsverfahren gegeben. Ich kann aber sagen, dass wir heute schon einmal gehört haben: Ein Begutachtungsverfahren ist wahnsinnig wichtig, weil wir der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben wollen, an einem Gesetzwerdungsprozess teilzunehmen (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der FPÖ), Experten miteinzubeziehen und auch mithilfe der Stellungnahmen vielleicht die richtige Lösung für die Zukunft zu finden.
Gestatten Sie mir, Frau Bundesministerin, jetzt einen Ausflug – das ist heute schon einige Male angesprochen worden – zur Europameisterschaft: Wir sind heute alle begeistert darüber, dass unser Teamchef uns alle motiviert hat, uns alle mitnimmt und auch die Mannschaft das erfüllt.
Ähnliches möchte ich von einem Verantwortlichen in einem Ministeramt haben: nämlich dass er die gesamte Bevölkerung mitnimmt, und erst recht bei einem solch schwierigen Thema, denn wir alle wissen, dass der Journalismus gestärkt werden muss, dass die Demokratie gestärkt werden muss und dass wir die Balance finden müssen zwischen Datenschutz auf der einen Seite und Kundmachung von Problemen, die letztendlich unsere Gesellschaft berühren und begleiten, auf der anderen Seite.
In diesem Sinne wünsche ich mir, dass diese Führungsverantwortung in den Ministerien klarer dargestellt wird. Wir haben heute schon einmal gehört, wie wichtig diese Begutachtungsverfahren sind, wie wichtig es ist, wenn man die Opposition in Vorschläge miteinbezieht. Es kann ja sein, dass es dort einen besseren Vorschlag gibt, der praktikabler ist, den man besser umsetzen kann.
In diesem Sinne, glaube ich, ist es wichtig, festzustellen, dass der Gesetzestext, der uns vorgelegt wurde, noch viele, viele Fragen offenlässt, sodass ich schon jetzt um Verständnis dafür bitte, dass wir der Aufforderung, dem Gesetzestext die Zustimmung zu erteilen, nicht nachkommen können. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schreuder.)
12.14
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.
Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Marco Schreuder zu Wort. Ich erteile es ihm.