12.14

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Mertel, Sie haben jetzt in einem Satz einen Vergleich zum Fußball angestellt. Da möchte ich schon etwas sagen: Auch ich als gebürtiger Holländer war total begeistert von Österreich. (Heiterkeit des Redners.)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es geht um das Datenschutzgesetz und um das Medienprivileg. Da der Verfassungsgerichtshof die bisherige Rechtslage aufgehoben hatte, wurde eine Neuregelung dieses medienspezifi­schen Grundrechtsausgleichs, eben Medienprivileg genannt, mit dem 1. Juli 2024 notwendig.

Wie sah die Regelung aus? – Da waren die Medienunternehmen grundsätzlich vom Datenschutzgesetz ausgenommen. Dieser Entwurf wurde jetzt erarbeitet, und es hat tatsächlich sehr lange gedauert – das ist eine Kritik, die ich durchaus nachvollziehen kann. Aber es wurde sehr, sehr lange ausgear­beitet, weil es nun einmal nicht trivial ist. Wenn Grundrechte sozusagen einen Widerspruch bilden und man da eine Balance und einen Ausgleich finden muss, ist das wirklich keine einfache Aufgabe.

Welche von den Grundrechten standen einander da gegenüber? – Auf der einen Seite eben die Medienfreiheit, die Informationsfreiheit, die ein ganz wichti­ges Gut für die Demokratie ist. Wir dürfen ja nicht nur in Sonntagsreden oder wenn wir in den Redaktionsstuben sind, von der Bedeutung der vierten Gewalt, nämlich der Medien, für die Demokratie reden, sondern dass muss ja auch gelebt werden.

Die Funktion von Medien als Public Watchdog ist natürlich eine ganz ent­scheidende Sache in einer funktionierenden Demokratie, man denke nur an Investigativjournalismus und dergleichen. Demokratische Willensbildung möchte ich hier auch erwähnen. Das steht eben auf der einen Seite, und auf der anderen Seite stehen der Datenschutz und das Recht auf Datenschutz.

Es hat tatsächlich lange gedauert. Es mussten sehr viele Stakeholder und Stakeholderinnen hier zusammengebracht werden, um eine Lösung zu finden. Früher wäre das sicher besser gewesen, keine Frage. Wir alle hätten wahrscheinlich lieber ordentliche und lange Verfahren gehabt. Ich verstehe die Kritik sehr wohl, die Ablehnung jedoch nicht, denn wenn wir das jetzt nicht beschließen, dann gibt es ab 1.7. gar keine Regelung, dann gibt es für Medienunternehmen keine Ausnahmen von den Datenschutzbestimmungen, dann hätten wir eben nicht mehr diesen Quellenschutz, den Schutz des Redaktionsgeheimnisses und dergleichen.

Jedenfalls war es das Ziel, das in Einklang zu bringen. Das ist jetzt gelungen. Ich würde daher, auch wenn ich die Kritik nachvollziehen kann, doch darum bitten, dem zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

12.17

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring zu Wort. Ich er­teile es ihm.