16.50

Bundesrätin Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg): Herr Vorsitzender! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Gesetz gehen wir wieder einmal einen Schritt weiter in Richtung komplette Digitalisierung, was ja anscheinend die Zukunft sein soll. Konkret geht es darum, dass man beim AMS in Zukunft Anträge vorrangig digital einbringen sollte, und in weiterer Folge sollte auch die Betreuung und Beratung digital abgewickelt werden.

Für mich ist dieses Gesetz eigentlich unklar – für mich ist es wirklich unklar –, denn es gibt dieses digitale System beim AMS schon – das nennt sich E-AMS und funktioniert wirklich, wirklich gut. Über dieses System kann man jetzt schon Anträge einbringen, man kann jetzt schon mit den Beratern des AMS Kontakt aufnehmen, man kann sich jetzt schon beraten lassen.

Ich weiß aber aus eigener Erfahrung – Kollege Ruprecht hat mir da ja Vorschusslorbeeren entgegengeworfen: vielen Dank, dass da jetzt vielleicht ein Profi am Rednerpult spricht –, dass die Menschen sich bei den Beratungen eigentlich persönlichen Kontakt wünschen. Das ist ja auch das Salz in der Suppe: Durchs Reden kommen die Leute zusammen, und es ist auch die Vermittlungsrate eine wesentlich höhere, als wenn ich nur digital und anonym vermittle. (Zwischenruf des Bundesrates Ruprecht.)

Warum also mit diesem EDV-System jetzt das Rad neu erfunden wird, obwohl wir doch eh schon ein EDV-System haben, ist mir unklar. Das konnte mir auch der Experte im Ausschuss nicht schlüssig erklären. Genauso habe ich keine Zahlen darüber bekommen, welche Kosten da auf uns zukommen, wenn man das alte System abschafft und plötzlich ein neues digitales System einführt. Also für mich ist das ein Rätsel, nämlich auch noch vor dem Hinter­grund, dass 30 Prozent der Arbeitslosen ja nicht einmal einen Online­zugang haben. Wir kennen es ja schon aus der Coronazeit, dass 30 Prozent der Kinder für die Lehrer nicht erreichbar waren. Na ja, so ist es da auch: 30 Prozent sind nicht an einen Onlineanschluss angebunden.

Faktum ist, dass auch in Zukunft gewährleistet sein muss, dass jegliche Anträge analog eingebracht werden können. Egal ob man zu Hause einen PC hat oder nicht, jeder sollte das Recht haben, einen Antrag analog einbringen zu können.

Ich habe dieses digitale System vorhin schon erwähnt. Es wird uns auf den Kopf fallen, wenn wir alles digitalisieren, denn die zwischenmenschlichen Beziehungen sind gerade beim AMS wichtig. Ich habe es bereits erwähnt: Es ist wichtig, dass man persönlich und nicht anonym vermittelt.

Es ist wichtig, dass wir auch die negativen Folgen der Digitalisierung ernst nehmen, Maßnahmen dazu ergreifen und die Arbeitslosen dementsprechend an­gemessen unterstützen, denn auch die Digitalisierung hat ihre Grenzen.

Daher bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Marlies Doppler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistungen der Verwaltung und der Daseinsvorsorge“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundes­minister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorla­ge zuzuleiten, die folgende Inhalte umfasst:

- Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe für die Bürger an allen Dienstleistungen der Verwaltung, Justiz und der Daseinsvorsorge ohne technische und kommunikative Barrieren

- Analoge und digitale Manuduktionspflicht bei der Inanspruchnahme und Teilhabe an allen Dienstleistungen der Verwaltung, Justiz und der Daseins­vorsorge ohne technische und kommunikative Barrieren mit Gültigkeit für Gebietskörperschaften bzw. ausgegliederte Organisationseinheiten und einschlägige Unternehmen

- Analoges und digitales Interventionsrecht für Eingaben, Anträge sowie Rechtsmittel für die Bürger

- Annahmepflicht für Bargeld im Geschäftsverkehr mit der Verwaltung, der Justiz und beim Bezug von Waren und Dienstleistungen.

- Bankgebührenbefreiung für den gesamten Zahlungsverkehr mit Verwaltung und Justiz für die Bürger“

*****

Ich ersuche um zahlreiche Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall bei der FPÖ.)

16.55

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Der von den Bundesräten Marlies Doppler, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistungen der Verwaltung und der Daseinsvorsorge“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Maria Huber. Ich erteile ihr das Wort.