17.58
Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren, die uns via Livestream zusehen! Wettbewerb am Energiemarkt ist für uns in Österreich von essenzieller Bedeutung: als Privatkunden, aber auch für die Wirtschaft. Dieser Wettbewerb am Energiemarkt hat im Jahr 2022 fast in einer kartellrechtlichen Auseinandersetzung geendet.
Wir haben auf der einen Seite den Krieg in der Ukraine gesehen, wo auch auf einmal Nord Stream 2 in die Luft gesprengt worden ist, und die Angst davor, dass die Gasversorgung in Europa nicht mehr sichergestellt werden kann. Auf der anderen Seite gab es die niedrigen Wasserstände, wodurch die Atomkraftwerke in Frankreich nicht mehr gekühlt werden konnten, aber auch die Flüsse teilweise den Strom nicht mehr produzieren konnten. Somit sind unsere Energieversorger, die in Österreich teilweise sehr konzentriert sind, mit den Preisen extrem nach oben gegangen.
Die Taskforce hat dann festgestellt, dass Maßnahmen notwendig sind. Die Bundesregierung hatte aber die ersten Maßnahmen getroffen, bevor wir jetzt zum heutigen Gesetzentwurf gekommen sind. Das waren die Valorisierung der Sozialleistungen, die Stromkostenbremse, die Energiekostenpauschale, der Klimabonus und vieles mehr, das die Bundesregierung zum Kostenausgleich gegen die Steigerung der immensen Kosten für die Privatpersonen getan hat, aber auch um den Unternehmerinnen und Unternehmern unter die Arme zu greifen.
Jetzt, mit dem neuen Gesetzentwurf, gibt es eine Beweislastumkehr: Somit brauchen nicht die Behörden die Unternehmen zu kontrollieren, sondern die Unternehmen müssen, wie es schon seit 2007 in Deutschland ist, Beweise darlegen, dass die Stromkosten angemessen sind.
Mit dem heutigen Gesetzentwurf werden wir dem nachkommen, dass in Zukunft die Preisregulierung wieder im freien Markt erfolgt und keine kartellrechtlichen Bedenken entstehen. Wenn das doch der Fall sein wird, dann haben wir in Österreich auch die Möglichkeit, dementsprechende Strafen auszustellen.
In diesem Sinne stimmen wir gerne diesem Gesetzentwurf zu. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
18.00
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Gerdenitsch. Ich erteile es ihr.