Berichterstatter Markus Stotter, BA: Ich darf Ihnen den Bericht des Geschäfts­ordnungsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2024 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen vor.

Der Geschäftsordnungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters darf ich Ihnen den Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2024 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Informationsordnungsgesetz, das Datenschutzgesetz, das Be­amten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Verwaltungsgerichtshofge­setz 1985 geändert werden, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls vor.

Der Geschäftsordnungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 30a B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Des Weiteren darf ich Ihnen den Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz 1948 und das Volksanwaltschaftsgesetz 1982 geändert werden, zur Kenntnis bringen.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor.

Der Geschäftsordnungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Abschluss darf ich Ihnen den Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag der Bundesräte Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Marco Schreuder, Korinna Schumann, Klemens Kofler, MMag. Dr. Karl-Arthur Arla­movsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Änderung der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, 419/A-BR/2024, zur Kenntnis bringen.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls vor.

Der Geschäftsordnungsausschuss stellt nach Beratung mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, der dem Ausschussbericht angeschlossenen Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.