Präsidentin Margit Göll: Vielen Dank für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Die Debatte ist somit geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2024 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenein­helligkeit, der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Informa­tionsordnungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Dieser Beschluss ist ein Fall des Artikels 30a Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mit­glieder und mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2024 keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der An­trag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 30a Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungs­mäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustim­men, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittel­mehrheit fest.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechnungs­hofgesetz 1948 und das Volksanwaltschaftsgesetz 1982 geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenein­helligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Marco Schreuder, Korinna Schumann, Klemens Kofler, MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates.

Da zu einem Beschluss des Bundesrates über eine Änderung der Geschäftsordnung gemäß § 58 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Bundesrates die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundes­rates und eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stim­men erforderlich ist, stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforder­liche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die der dem Ausschussbericht angeschlossenen Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Beschluss über eine Änderung der Geschäfts­ordnung des Bundesrates ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Be­schlusserfordernisse zustande gekommen.