13.24
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesrät:innen! Wir haben letzte Woche diesen Gesetzesvorschlag im Nationalrat diskutiert, zur Abstimmung vorgelegt. Warum? – Weil es ein Gesetzesvorschlag ist, der unsere Abhängigkeit von Russengas deutlich verringern würde, und weil es ein Gesetzesvorschlag ist, der das Klima schützt, und zwar auch unmittelbar. (Bundesrat Steiner: Wer schützt uns vor den Grünen? – Die Wahlen!) Das Erneuerbares-Gas-Gesetz ist ein Energieunabhängigkeitsgesetz und es ist ein Klimaschutzgesetz. (Beifall den Grünen.)
Wir haben das Erneuerbares-Gas-Gesetz im Februar 2024 als Regierungsvorlage eingebracht, um Gasimporte aus Russland zu ersetzen und um unsere Freiheit und Unabhängigkeit zu schützen. Raus aus russischem Gas: Das dient ja nicht nur dem Ziel, im Jahr 2040 Klimaneutralität zu erreichen, sondern vor allem auch dazu, die Versorgungssicherheit in Österreich abzusichern.
Wir haben seit Februar 2024 intensiv Gespräche mit den Parteien geführt, wir haben dabei unterstützt, auch die notwendige Zweidrittelmehrheit zu erreichen, und wir haben mit den im Nationalrat eingebrachten Abänderungsanträgen noch an wesentlichen Schrauben gedreht, um die Zustimmung zu diesem wichtigen Klimaschutzgesetz auch zu ermöglichen.
Ich möchte deswegen auch im Bundesrat kurz erläutern, was Gegenstand der Verhandlungen war: Der Grund des Gesetzes, glaube ich, ist klar. Wenn wir aus russischem Gas rauswollen, weil uns die Abhängigkeit am teuersten zu stehen kommt – Bundesrat Gross hat das bereits ausgeführt –, weil wir, Wirtschaft und Menschen, in unserem Land in den letzten beiden Jahren sehr deutlich erlebt haben, was das bedeutet, müssen wir den Gasverbrauch reduzieren, nämlich durch Energieeffizienz oder indem wir dort elektrifizieren, wo es möglich ist. Deswegen sind es großartige Neuigkeiten, dass 2023 die Wärmepumpe mit 57 Prozent den österreichischen Wärmemarkt dominiert hat. Dort, wo es technisch nicht anders geht, werden wir natürlich weiterhin gasförmige Energieträger brauchen – und da müssen wir fossiles durch erneuerbares Gas ersetzen.
Wir haben mit diesem Gesetz – und ich möchte es noch einmal unterstreichen – wirklich das passende politische Instrument, um genau das zu erreichen. Ziel in der zuletzt eingebrachten Form ist es – da sind wir in den Verhandlungen insbesondere auch der Sozialdemokratie entgegengekommen –, den Anteil von in Österreich produzierten erneuerbaren Gasen bis zum Jahr 2030 auf 6,5 Terawattstunden zu erhöhen.
Frau Bundesrätin Lancaster (Bundesrätin Schuman – auf die hinter ihr sitzende, die Hand hebende Bundesrätin Lancaster weisend –: Da!) – Entschuldigung, ich habe Sie nicht gesehen –, verpflichtet werden die Gasversorger:innen. Das ist ja das Gute an diesem Gesetz: Es werden die Versorger:innen verpflichtet, also – um in Ihrem Wording zu bleiben – einige wenige Unternehmen, und eben nicht wie im Marktprämienmodell die Kosten direkt auf die vielen umgelegt. Das ist der Charme dieses Modells, das hier vorliegt. Es gibt eine Verpflichtung für die Unternehmen, für die Versorger, die Grüngasquote zu erreichen. Wenn diese sie nicht erreichen, müssen sie einen Ausgleichsbeitrag entrichten, der im Jahr 2025 mit 12,5 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt ist. Anschließend gibt es ein Gutachten – auch das war eine Forderung der Sozialdemokratie, auf die wir da eingegangen sind.
Ein weiterer Punkt, der gerade der SPÖ in den Verhandlungen sehr wichtig war – und dafür bedanke ich mich auch, weil das ein wichtiges Thema ist –, ist, dass der Einsatz von Lebensmitteln, insbesondere von Mais oder Getreide, in den Biogasanlagen aufhören muss. Ich teile dieses Anliegen. Unsere Ackerflächen sind viel zu wertvoll, um Mais anzubauen, den wir verstromen oder vergären. Deshalb sieht das Gesetz auch klar vor, der Einsatz von Lebensmitteln in der Biogasproduktion muss ein Ende haben; neue Anlagen dürfen nur noch Reststoffe verwerten.
Nun ist es aber auch durch historische Entscheidungen im Nationalrat, im Bundesrat so, dass es einige Bestandsanlagen gibt, die noch immer Biogas teilweise aus Mais erzeugen. Es sind nicht mehr viele, aber es gibt sie eben noch, und dort hängen Arbeitsplätze und lokale Wertschöpfung dran. Deswegen haben wir ja auch im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das gemeinsam mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und Sozialdemokratie beschlossen wurde, festgelegt, dass dafür gesorgt wird, dass in Zukunft auch in diesen Anlagen Biogas vorwiegend eben aus Reststoffen, Abfällen und Mist produziert wird, aber eben einige wenige Anlagen noch bis zu ihrem 30. Betriebsjahr Mais einsetzen dürfen. Wie gesagt war das ein gemeinsamer, mit Zweidrittelmehrheit gefasster Beschluss.
Wir haben aber in den Verhandlungen zum Erneuerbares-Gas-Gesetz auf Betreiben der SPÖ auch dafür Sorge getragen, dass wir den Einsatz von Getreide und Mais massiv reduzieren. Ich möchte mich dafür bedanken, denn das ist ein wichtiges Thema. Wir haben mit der Branche beraten, wie wir diesen Ausstieg beschleunigen können, ohne die Betriebe in den Konkurs zu schicken und ohne Arbeitsplätze zu vernichten. Es ist jetzt gelungen – und das ist im Gesetz, im Abänderungsantrag jetzt auch so vorgesehen –, einen Ausstiegspfad vorzulegen, der rascher und strenger ist, als es im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz festgelegt ist. Wir würden also mit diesem Gesetz, das hier zur Abstimmung vorliegt, den Ausstieg aus der Verwendung von Lebensmitteln im Vergleich zum EAG nochmals beschleunigen. (Bundesrat Steiner: Wir können es aber nicht abstimmen, weil ihr gepfuscht habts!)
Das Erneuerbares-Gas-Gesetz ist ein Energieunabhängigkeitsgesetz, es wird Abhängigkeit verringern, es wird inländische Wertschöpfung steigern, es wird Arbeitsplätze schaffen, innovative Energietechnologien vorantreiben. Ich finde es daher sehr bedauerlich – Sie haben gerade einen Zwischenruf getätigt (Bundesrat Steiner: Wir können es heute nicht abstimmen!) –, dass wir es heute nicht abstimmen, dass wir es heute nicht über die Ziellinie bringen. (Bundesrat Steiner: Ja, aber das ist dein Pfusch im Nationalrat gewesen! Dein hauseigener Pfusch war das! – Zwischenruf der Bundesrätin Kittl.) Ich finde es immer sehr schade, dass man, wenn man von inländischer Wertschöpfung spricht, von inländischen Arbeitsplätzen spricht, wenn man die Heimat und ihre Unabhängigkeit schützen will (Bundesrat Steiner: Pfusch! Pfusch! Pfusch!), den Worten nicht Taten folgen lässt, sondern eben diesem Gesetz die Zustimmung verweigert. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Miesenberger. – Bundesrat Steiner: Pfusch ...! – Zwischenruf der Bundesrätin Kittl.)
Sie schicken das Gesetz jetzt mit einem begründeten Einspruch des Bundesrates noch einmal in den Nationalrat. Ich habe die Hoffnung, dass wir im zweiten Anlauf eine breite Mehrheit finden, noch nicht aufgegeben, deswegen habe ich hier auch noch einmal erläutert, was wir in den letzten Wochen in den Verhandlungen gemacht haben, denn wie gesagt: Dieses Gesetz schützt unsere Freiheit, schützt das Klima; und in den nächsten Monaten haben wir dann noch einmal die Gelegenheit, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
13.31
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile das Wort.