18.13
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Herr Präsident! Herr Vorsitzender! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Auch von mir einige Sätze zu dieser Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz, wobei ich einfach noch einmal darum werbe, dass es eine möglichst breite Zustimmung zu diesem Gesetz gibt.
Wie ist denn dieses Gesetz entstanden? – Das ist nicht entstanden, weil sich irgendein Politiker, ein Minister im stillen Kämmerlein etwas überlegt hat und gesagt hat: So, da müssen wir jetzt herumschrauben, da müssen wir etwas neu regeln!, nein, das ist entstanden, weil auf der einen Seite der Verfassungsgerichtshof etwas aufgehoben hat, wodurch letztendlich eine Neuregelung notwendig wurde, und weil auf der anderen Seite erfahrene Polizistinnen und Polizisten gesagt haben: Es wäre gut, zusätzliche Möglichkeiten zu bekommen, damit wir das tun können, wofür wir Verantwortung tragen, nämlich für die Sicherheit der Menschen in diesem Land zu sorgen. Daher ist es einfach notwendig, dass man solche Regelungen – wie eben ein Sicherheitspolizeigesetz – auch regelmäßig weiterentwickelt. Das wollen wir und das tun wir mit dieser Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz.
Der erste Punkt: Einsatz von Kennzeichenerkennungsgeräten – Bundesrat Zauner hat das schon relativ gut skizziert. Das war, wie gesagt, jene Passage, die vom VfGH aufgehoben wurde, es geht hier aber um etwas, das gerade bei der Bekämpfung der internationalen, der grenzüberschreitenden Kriminalität essenziell ist, damit bei einer Fahndung die Kennzeichen entsprechend ausgeschrieben und gelesen werden können und rasch reagiert werden kann.
Entscheidend dabei – und das ist der entsprechende Punkt –: Herr Bundesrat (in Richtung Bundesrat Reisinger), warum sollten wir anlasslose Massenüberwachung machen? Aus welchem Grund? Davon haben wir ja überhaupt nichts, Entschuldigung! (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrät:innen Hauschildt-Buschberger und Schreuder. – Rufe bei der SPÖ: Wehret den Anfängen! Wehret den Anfängen!) Ich bitte da wirklich, dass man der Polizei so etwas nicht unterstellt (Bundesrat Reisinger: ... der Politik! – Bundesrätin Schumann: Der Politik, genau!), sondern dass man ihr einfach die Möglichkeiten gibt, ordentlich zu arbeiten. Es ist ja auch schon gesagt worden: Es wird sogar besser geregelt, es werden keine Fotos mehr von den Autolenkern gemacht, es gibt keine Speicherung mehr. Das heißt, das ist ja eine Qualitätssteigerung des Ganzen. Es ist eine bessere rechtliche Absicherung für die Bevölkerung und bringt ein Mehr an Sicherheit.
Das Zweite – auch das wurde skizziert –: Es geht um den elektronischen Rechtsverkehr. Ich glaube, das ist einfach ein schnelleres, bürgernahes Service, bei dem man moderne, zeitgemäße Methoden anwendet und diese auch sicher macht. Auch das halte ich für notwendig, auch das ist letztendlich ein gewaltiger Sprung in der Datensicherheit und in der Datenübermittlung und macht manches einfacher – die Akteneinsicht auf digitalem Weg wird dadurch auch erleichtert.
Die besondere Durchsuchungsanordnung wurde auch bereits skizziert, und ich möchte noch einmal dafür werben, sich damit auseinanderzusetzen. Dass das keine einfache Regelung ist, ist mir völlig klar, das ist mir völlig bewusst. Wenn es einfach wäre, dann würde es uns – wie man so schön sagt – nicht brauchen, aber da muss man eben schauen, wie man eine Weiterentwicklung machen kann. Wenn wir sehen, dass sich die Durchsuchungsanordnung beispielsweise bei Fußballstadien bewährt hat, und wenn es beispielsweise – wie zuletzt knapp vor Weihnachten, es wurde darüber berichtet, und wir haben auch in den Ausschüssen darüber diskutiert – eine Bedrohungslage rund um den Stephansplatz gibt und dann die Polizei sagt: In so einer Situation wäre es sinnvoll, eine Durchsuchungsanordnung, wie es sie beispielsweise auf Fußballplätzen schon gibt, zu haben!, dann macht es doch Sinn, diese Variante so zu regeln, dass die Polizei das auch tun kann – nicht anlasslos, sondern ganz klar dann, wenn eine konkrete Gefährdung gegeben ist. Diese Abschätzung ist nie eine einfache Entscheidung.
Für die Sicherheit der Menschen da zu sein – egal ob als Polizistin, als Polizist auf der Polizeiinspektion, als Expertin oder als Experte beim LSE, beim Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung, oder bei der DSN –, ist auf keiner Ebene einfach, da sind immer schwierige Entscheidungen zu treffen, aber: Wir müssen – und das ist auch unsere Aufgabe – unserer Polizei, diesen Menschen, die das für uns tun, die, wie Sie zu Recht gesagt haben, tagtäglich den Kopf für unsere Sicherheit hinhalten, auch die Möglichkeit geben, das zu tun. – Das ist das, was wir tun müssen.
Ja, das ist immer eine Weiterentwicklung, das ist natürlich immer – völlig klar! – eine Interessenabwägung. Ich glaube aber – das ist mit dieser Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz gelungen –, es ist ein ordentlicher, vernünftiger Schritt nach vorne, mit dem wir der Polizei nach klaren grundrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben eine zusätzliche vernünftige Möglichkeit geben, das tun zu können, was sie tun will, nämlich für die Sicherheit der Menschen in diesem Land zu sorgen. Vielen herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der ÖVP.)
18.19
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesminister.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile es ihm.