18.57

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, wo immer Sie uns zuhören! Sie werden ver­stehen, dass ich zu meinem Vorredner eine konträre Meinung einnehme. (Ruf bei der FPÖ: Aber so was! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ihre Anschuldi­gungen beleidigen unzählige ordentliche Bürgermeister und Gemeindefunktio­näre. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Bundesrat Steiner: Als frischgeba­ckene Gemeinderätin weißt du das! – Bundesrat Spanring: Aber nicht von der ÖVP!) – Ich weiß es, ja, ich weiß es.

Die Vertragsraumordnung ist in allen Bundesländern Österreichs gesetzlich schon normiert, das heißt, diese Vertragsraumordnung gibt es ja schon. Sie ist ein Planungsinstrument, das Gemeinden ermächtigt, aktiv auf die beab­sichtigte Nutzung und Verwendung von Grundstücken Einfluss zu nehmen.

Was ist die Zielsetzung der jetzigen Abänderung der Bundesverfassung? – Es geht um eine rechtliche Klarstellung, weil in der Vergangenheit der Verfas­sungsgerichtshof solche Verträge immer wieder einmal aufgehoben hat. Es geht um die Klarstellung, dass in der örtlichen Raumplanung eine Koppelung von hoheitlicher Flächenwidmung und zivilrechtlichen Verträgen möglich ist.

Aus meiner Sicht ist das eine wichtige Angelegenheit, denn es geht wie gesagt um Rechtssicherheit und darum, raumordnerische Möglichkeiten der Gemeinden zu präzisieren. Es geht um Vorgaben für die Bebauung, für die Verwendung und Nutzung von Grundstücken, die im Vorfeld von Flä­chenwidmungsplanänderungen vertraglich vereinbart werden.

Der Rahmen, der vor allem auch vom Verfassungsdienst des Bundes­kanzleramtes angeregt wurde, ist aber klar angesprochen: Wir schaffen Möglich­keiten, insbesondere für Gemeinden, für Städte, neue Formen von Sied­lungspolitik zu betreiben, neue Formen von Baupolitik zu machen, indem man die Möglichkeit schafft – jetzt erstmals auch gesetzlich und nicht nur auf Urteilen beruhend –, dass hoheitliches Handeln mit privatrechtlichem Handeln verbunden werden kann. (Vizepräsident Reisinger übernimmt den Vorsitz.)

Alles in allem ist damit ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung getan. Damit werden auch die Gemeindeautonomie nicht eingeschränkt und das Sachlichkeitsgebot nicht verletzt, also Bereiche, die als Rahmen für diese Vertragsraumordnung gelten. Diese Abänderung wurde von den Ländern und Gemeinden gewünscht, und ich freue mich, dass mit diesem Vorgang ein weiterer Punkt aus dem Regierungsprogramm der Koalition unter Bundeskanzler Karl Nehammer erledigt werden kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist keine Enteignung. (Bundesrat Steiner: Ja was ist es dann?) Das öffent­liche Interesse muss Vorrang haben, es muss mitberücksichtigt werden. Deshalb bin ich sicher, dass es ein gutes Instrument ist.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Vertragsraumordnung ein Schritt ist – vielleicht ein kleiner Schritt, aber ein Schritt in die richtige Rich­tung –, in Zukunft die Wohnungskosten zu senken und mehr Wohn­raum zu schaffen. Wir brauchen eine Stärkung der örtlichen Raumplanung. Das Gute an dieser Regelung ist, dass wir wissen, dass sie funktioniert, denn in den Neunzigerjahren gab es bereits eine solche Regelung in Salzburg, und das Ergebnis war, dass die Baulandpreise gesunken sind, dass Bauland mobili­siert worden ist.

Deswegen lade ich alle ein: Stimmen Sie gegen Baulandhortung, stimmen Sie für leistbares Wohnen, stimmen Sie für die Vertragsraumordnung! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

19.01

Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Wanner. Ich erteile ihm dieses.