19.21
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden, enthält hinsichtlich des Gehaltsgesetzes lediglich die Beseitigung einiger redaktioneller Fehler. Ergänzungen, die wichtig gewesen wären, beziehungsweise Verbesserungen für verschiedene Bedienstetengruppen, wie etwa die der Pflege- und Betreuungskräfte, deren Forderungen an die Bundesregierung längst auf dem Tisch liegen, wurden hingegen nicht eingearbeitet und deren Anliegen wurden auf die lange Bank geschoben.
Im Bundes-Personalvertretungsgesetz werden hingegen wichtige Klarstellungen – der Kollege hat es schon erörtert – hinsichtlich der nunmehr häufig eingesetzten Telearbeit, die ja in den letzten Jahren zum fixen Bestandteil unserer Arbeitswelt geworden ist und auch den öffentlichen Dienst betrifft, getroffen. Grundsätzlich besteht eine schriftliche Mitteilungspflicht bei der Anordnung von Telearbeit bei Beamtinnen und Beamten beziehungsweise bei der Vereinbarung von Telearbeit bei Vertragsbediensteten. Diese schriftliche Mitteilungspflicht entfällt aber bei Anordnung beziehungsweise bei Vereinbarung einer anlassbezogenen Telearbeit, das heißt, dass sie im Bedarfsfall auch ohne Schriftlichkeit geleistet werden kann.
Die weiteren Änderungen betreffen sinnvolle Ergänzungen hinsichtlich der Funktionsfähigkeit bestimmter Personalvertretungsorgane. Es ist auch wichtig, dass Telearbeiter und Telearbeiterinnen grundsätzlich zukünftig bei den Bundespersonalvertretungswahlen wahlberechtigt sind und von zu Hause auch mittels Briefwahl mitstimmen dürfen.
Unsere Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
19.24
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke, Frau Bundesrätin.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marlies Doppler. Ich erteile ihr dieses.