33. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mindestbesteuerungsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2024 – AbgÄG 2024) (2610 d.B. und 2678 d.B. sowie 11522/BR d.B. und 11547/BR d.B.)

34. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970 und das Grundsteuergesetz 1955 geändert werden (4120/A und 2685 d.B. so­wie 11548/BR d.B.)

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 33 und 34, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu den Punkten 33 und 34 ist Herr Bundesrat Ernest Schwind­sackl. – Ich bitte um die Berichte.