13.20
Bundesrat Günter Kovacs (SPÖ, Burgenland): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Ich werde zum Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz geändert wird, sprechen. Transparenz ist ja nicht gerade das Steckenpferd von ÖVP und Grünen.
Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen, und warum wir das machen, werde ich jetzt erläutern: Grundsätzlich wäre es nachvollziehbar, dass diejenigen, die bisher von der Ausnahme bei den Transparenzbestimmungen profitiert haben, nun auch eine Ausnahme von den neuen, umfassenderen Bestimmungen begehren. Die Formulierung ist da allerdings sehr, sehr weit gefasst, wie wir wissen.
Ausgenommen werden sollen nur generell Aufträge, deren Zweck – ich zitiere – „in der Veröffentlichung von ausschließlich an ein ausländisches Zielpublikum gerichteten Tourismuswerbebotschaften im Ausland besteht“. Ein ausländischer Medieninhaber muss nun nicht mehr zwingend gegeben sein. Der Begriff „Tourismuswerbebotschaften“ ist auch nicht hinreichend bestimmt. Es ist unklar, was alles darunter fallen könnte, und außerdem bedeutet es wohl, dass alle Einschaltungen der Österreich-Werbung nun generell vom Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz ausgenommen sind.
In der Vergangenheit haben wir die intransparente Konstruktion der Österreich-Werbung über einen Verein immer wieder kritisiert. Dieser intransparente Verein hätte nun noch mehr Möglichkeiten für intransparente Werbeschaltungen, und das kann wohl nicht sein.
Der Hintergrund der Novelle im Jahr 2023 war, die Transparenz zu erhöhen und Ausnahmen, die bisher nicht von den Transparenzbestimmungen umfasst waren, einzuschränken. Die nun für den Tourismus vorgesehene weitgehende Ausnahme geht weiterhin in die Gegenrichtung.
Unverständlich ist auch, warum in Z 2 weiterhin an der alten Systematik und an der Anknüpfung an periodische Druckwerke oder elektronische Medien festgehalten wird. Die Unterscheidung zwischen periodischen und nicht periodischen Medien wurde mit der Novelle 2023 aufgegeben. Der Grund war, dass sich in der Vergangenheit gezeigt hatte, dass diese Bestimmungen missbrauchsanfällig waren. Beispielsweise wurden Tageszeitungen eigene nicht periodische Sonderhefte beigelegt. Diese waren dann nicht von der Transparenzbestimmung erfasst. Hinzu kommt noch, dass die Bestimmung bereits rückwirkend ab 1.1.2024 gelten sollte. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit, danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)
13.22
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Lassnig. – Bitte, ich erteile es Ihnen.