16.39

Bundesrätin Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg): Frau Vizepräsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der vorgelegten Novelle zum Tierschutzgesetz wollte die schwarz-grüne Regierung oder wollten Sie als grüner Minister einen großen Wurf landen. Teilweise sind auch wirklich gute Ansätze dabei – man merkt, Sie haben sich bemüht, es ist ja ein Jahr daran gearbeitet worden. Jedoch: Den von mir erwähnten großen Wurf haben Sie leider nicht gelandet, weil dieses neue Gesetz doch in weiten Teilen mutlos und unausge­goren ist.

Für uns Freiheitliche ist der Tierschutz enorm wichtig. Wir leben das auch, das zeigen verschiedenste Beispiele. (Bundesrätin Miesenberger: ... Bauern ...!) Das Tierschutzvolksbegehren in Niederösterreich, initiiert von Landesrat Waldhäusl, hat 427 000 Unterstützer gefunden und damit sogar ein bisschen mehr erreicht als Herr Bohrn Mena, der  ein Tierschutzvolksbegehren initi­iert hat, mit 416 000 Unterstützern.

Auch wir Freiheitliche lehnen es ab und sehen es nicht gerne, wenn Tiere als Dinge bezeichnet werden. Unser Verständnis ist, dass Tiere Mitgeschöpfe sind, und wir haben schon vor etlichen Jahren in Salzburg Tiere als Mitgeschöpfe in unserer Salzburger Landesverfassung verankert. Das war damals eine freiheit­liche Initiative und das wäre vielleicht eine Anregung für uns alle hier, das auch auf Bundesebene irgendwie umzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir Freiheitliche können dieser Novelle wie gesagt aus verschiedensten Gründen nicht unsere Zustimmung geben. Qualzucht wurde ja heute schon besprochen. Es ist wirklich komisch oder eigenartig: Jeder von uns lehnt die Qualzucht ab, jeder sagt, Qualzucht gehört verboten. Warum dann in der Novelle ein Unterschied zwischen Haustieren und Nutztieren gemacht wird, ist mir ein Rätsel. Mitge­schöpf ist Mitgeschöpf, Tier ist Tier, und beide werden durch diese Qualzuchten gequält.

Ich habe es vor einem Jahr schon einmal gesagt: Wenn jemand einen Teacup­hund, so einen kleinen Hund, haben will, dann soll er sich besser ein Stofftier zulegen. Da gehört angesetzt: dass man da keinen Unterschied zwischen den Tieren macht.

Genauso wünschenswert wäre eine Verschärfung der gesetzlichen Regelung von betäubungslosem Töten. Es ist im Gesetz drinnen – das sogenannte Schächten –, aber das ist viel zu schwammig, denn da gibt es noch sehr viele Schlupflöcher. Das rigorose Verbot von betäubungslosem Töten fehlt uns in dieser Novelle.

Des Weiteren: Es gab zwar vor einem Jahr eine, sagen wir einmal, kleine, margi­nale Verschärfung bei den Lebendtiertransporten zu Schlachtzwecken. Das muss nicht sein; es braucht nicht zu sein, dass Tiere lebend vom Ort A zum Ort B transportiert werden, um dann am Ort B geschlachtet zu werden. (Bundesrätin Miesenberger: ... Bauern ...!) Auch dazu ist nichts drinnen. Da wurde zwar vor einem Jahr eine Strafe marginal angehoben, aber das ist uns zu wenig weitreichend.

Genauso die Regelungen zur Gebrauchshundeausbildung: Wenn sich da nicht die Freiheitlichen und ein paar mutige, ambitionierte Hundezüchter auf die Hinter­beine gestellt hätten, wäre das, was in der Novelle drinsteht, sicherlich viel ärger und rigoroser ausgefallen. Das Schlimmste konnten wir damit Gott sei Dank abwenden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich denke aber auch an die tierversuchsfreie Forschung. Auch da gibt es genügend Möglichkeiten, es ist nicht immer nötig, dass man für neue Produkte Tierversuche macht, sondern es gibt genügend Alternativen, zum Beispiel technische Einrichtungen in digitaler Form – wenn ihr es schon so gerne hört –, dass man keine Tiere in Versuchen quälen muss. Auch dieser Bereich ist in dieser Novelle zu wenig berücksichtigt.

Wir werden dieser Novelle wie gesagt deshalb nicht zustimmen können. (Beifall bei der FPÖ.)

16.44

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Silvester Gfrerer. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen. (Bundesrat Schennach: So! Jetzt schreibt mit! Der wird uns jetzt den Unterschied zwischen Nutz- und Wohnungs...!)