16.56

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher:innen zu Hause! Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt um die Neuregelung der Berufsbilder samt Aktualisierung der Berufspflichten und -kompetenzen für die Berufsgruppen der sogenannten gehobenen medizinisch-technischen Dienste.

Was sind diese gehobenen medizinisch-technischen Gesundheitsberufe? – Das betrifft in Summe mehr als 40 000 Personen, die diesen insgesamt sieben Berufsgruppen angehören. Darunter fallen Physiotherapeuten und Physiothera­peutinnen, Biomedizinische Analytiker:innen, Radiologietechnolog:innen, Logo­päd:innen, Diätolog:innen, Ergotherapeut:innen und Orthoptist:innen.

Was wird nun mit dieser Vorlage neu? – Neu ist unter anderem die Schaffung einer Möglichkeit zur Höherqualifizierung im tertiären Bereich. Es geht auch um die Schaffung der Möglichkeit einer zumindest teilweisen Weiterverordnung von Arzneimitteln oder Medizinprodukten, die die Berufsausbildung auch hergibt.

Es geht um die Ermöglichung der Berufsausübung schon während eines Nostri­fizierungs- oder Anerkennungsverfahrens. Das ist insofern wichtig, als dadurch Mitarbeiter:innen, die ihre Ausbildung im Ausland gemacht haben, schon wäh­rend dieser Verfahren im Beruf tätig sein können, was angesichts des Fach­kräfte­mangels sehr wichtig ist.

Prinzipiell sind diese Modernisierungen richtig und wichtig. Dieses Gesetz wurde das letzte Mal 1992 reformiert. Diese Berufsgruppen verdienen großen Respekt und große Wertschätzung und verdienen es, unter den bestmöglichen Arbeits­bedingungen zu arbeiten. Wir Sozialdemokrat:innen finden generell, dass alle Berufsgruppen im Gesundheitsbereich unseren gesamten Respekt, der sich auch in guten Arbeitsbedingungen niederschlagen sollte, verdienen.

Dass wir im Gesundheitsbereich große Baustellen zu bewältigen haben, spüren, glaube ich, die Patienten und Patientinnen tagtäglich und hautnah. Ich erwähne nur ganz kurz den generellen Fachkräftemangel und auch die schleichende Privatisierung in verschiedenen Bereichen. Dem muss man natürlich massiv entgegenwirken.

Ich komme jetzt zur Begründung, warum die SPÖ, obwohl wir diese Moder­ni­sierungen wichtig finden, bei dieser Vorlage nicht mitgehen wird: Aus unserer Sicht ist eine große Chance vergeben worden, dieses Gesetz auch tatsächlich ins Jahr 2024 zu transferieren.

Es wäre wichtig gewesen, alle Forderungen dieser Berufsgruppen zu hören und gewissenhaft miteinzubeziehen. Dass der Bedarf groß ist, zeigen die ungefähr 450 Stellungnahmen, die eingegangen sind. Es gab auch eine Unterschriften­sammlung, es gab 10 000 Unterstützer:innen, um die Forderungen aus diesem Bereich, der Berufsverbände und des Dachverbandes, umzusetzen. Ich finde, diese beeindruckende Zahl der Meldungen unterstreicht die Notwendigkeit, dieses Gesetz zu reformieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Gabriele Jaksch, die Präsidentin von MTD-Austria, sagt: Die drei Kernforderungen der Berufsgruppen sind und bleiben sozusagen aktuell und notwendig. Da geht es einerseits darum, einen niedrigschwelligen Zugang zu therapeutischen und diagnostischen Leistungen für alle Patient:innen ohne Anordnungsverschärfung zu erlangen.

Die Anordnungsverschärfung wird also kritisiert. Es wäre wichtig, dass diese Berufsgruppen, wie in vielen anderen Ländern auch, eigenverantwortlich agieren dürfen, dass sie das, was sie gelernt haben, anbieten und ausüben dürfen, ohne dass es ärztlich verordnet sein muss. Wir haben den Verdacht, dass sich da die Ärztekammer zum Schluss doch noch durchgesetzt hat. Diese Notwendig­keit einer ärztlichen Anordnung ist ein großer Kritikpunkt, das finden wir und auch die Berufsgruppen sehr bedauerlich.

Der Dachverband fordert auch den Zugang zu Prävention für alle dieser sieben Berufsgruppen und weiters eine umfassende Befugniserweiterung durch die Spezialisierung und Akademisierung dieser Berufe.

Ich möchte noch einmal mit den Worten von Gabriele Jaksch sagen, was die Quintessenz der Stellungnahme dieser Berufssparten ist. Sie hat gesagt: Die Novelle erlaubt noch immer keine sinnvolle Nutzung der Expertise von Fachkräften, obwohl diese aufgrund zunehmender Komplexität und Differenzierung dringend notwendig wäre, Befugniserweiterungen durch die Spezialisierung bleiben aus. Dies verfehlt das Ziel des Regierungsüber­ein­kommens, in dem die Attraktivierung der Gesundheitsberufe festgehalten wurde.

Es wäre doch sinnvoll, wenn die Ressourcen dieser Berufsangehörigen ent­sprechend ihrer erworbenen Kompetenzen für die Allgemeinheit uneingeschränkt und niedrigschwellig zugänglich wären. Die Umsetzung der Forderungen aus den Berufsgruppen hätte dazu beigetragen, das gesamte Gesundheitssystem zu entlasten und zu stärken und auch dem Personalmangel entgegenzuwirken. Wir können deshalb dieser, wie wir finden, unvollständigen Reform nicht zustim­men. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.03

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Bitte schön, Frau Bundes­rätin.