17.51

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die heute zu beschließenden Änderungen des Gesundheits­telematikgesetzes dienen dazu, die elektronische Erfassung personenbezogener Gesundheitsdaten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung datenschutz­konform zu gestalten und insbesondere die weiteren Voraussetzungen für die Umsetzung des elektronischen Impfpasses zu schaffen. Es geht darum, fest­zulegen, wer berechtigt ist, Daten in Elga zu speichern – die Mitarbeiter:innen der Gesundheitshotline 1450 sollen so beispielsweise in Zukunft ebenfalls den Inhalt der Beratungsgespräche in Elga festhalten können –, wer Zugriff auf die Daten hat, wann Daten gelöscht werden müssen und so weiter. Insge­samt sind es viele technische Details, die eine möglichst sichere Nutzung der elektronischen Gesundheitsanwendungen sicherstellen sollen.

Wichtig ist dabei aber auch – und das machen wir auch –, die Bürgerinnen und Bürger nicht zu vergessen. Ihre Patientinnen- und Patientendaten sind es nämlich, die gespeichert werden. Daher ist es auch unabdingbar, festzulegen, wie die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Zugriff auf ihre gespeicherten Daten zu haben, festzulegen, was über sie gespeichert wird, und zu entscheiden, welche Daten gelöscht werden sollen. All das wird im Gesund­heitstelematikgesetz geregelt.

Der Schutz der hochsensiblen Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten in allen Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens hat für uns immer oberste Priorität. Dem tragen wir mit diesem Beschluss Rechnung, und das wird auch der Leitgedanke für die Umsetzung bei den weiteren technischen Details sein. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Himmer.)

17.53

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig. – Bitte, Herr Bundesrat.