10.29

Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuseher hier im Bundesratssaal und zu Hause vor den Bildschirmen! Liebe Österreicher! Vorab möchte ich mich bei allen Österreichern bedanken, die ihr Wahlrecht wahrgenommen haben. Besonderer Dank gilt den Wählern der FPÖ, die das Ergebnis von 28,8 Prozent ermöglicht haben. Ein aufrichtiges Dankeschön! (Beifall bei der FPÖ.)

Bei TOP 1 geht es um die Pensionserhöhung für das Jahr 2025. Diese Gesetzes­vorlage sieht eine Erhöhung von 4,6 Prozent für das Jahr 2025 vor und wird von uns in dieser Form abgelehnt, weil es keine nachhaltige Lösung ist.

Alle Pensionen über der Höchstbemessungsgrundlage sollen um einen Fixbetrag von 278,76 Euro erhöht werden. Warum wird bei dieser Gesetzesvorlage die Korridorpension nur teilweise berücksichtigt? Das versteht kein Mensch. Unser Zugang ist klar: Wir als FPÖ, wir, die soziale Heimatpartei mit unserem Herbert Kickl, wollen eine Pensionserhöhung von 5,5 Prozent für 2025. (Vize­präsident Reisinger übernimmt den Vorsitz.)

Wir lehnen diesen Gesetzesvorschlag ab, weil wieder nur eine Deckelung – wie auch 2023 und 2024 – mit nur 4,6 Prozent einfach zu wenig ist. Diese 4,6 Prozent sind eine Annahme und haben keinen Bezug zur Realität. Und übrigens: Die Teuerungsrate ist ständig höher als die Inflationsrate. Unsere Pensionisten sind seit der Abschaffung des Pensionistenpreisindex im Jänner 2016 mit der Abschätzung der sie betreffenden Teuerung auf sich alleine gestellt. Der dies­bezügliche Vertrag mit der Statistik Austria wurde nach 15 Jahren nicht verlängert. Und warum? Warum wurde und wird dieser Vertrag nicht verlängert, dieser Index nicht mehr erstellt? – Weil dieser Bundesregierung sowie der SPÖ und den NEOS unsere Pensionisten egal sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Vorgehensweise ist für uns nicht nachvollziehbar, und daher lehnen wir diesen Antrag ab. Wir, die FPÖ, stehen zur älteren Generation (Bundesrätin Miesenberger: Dann stimmt zu!), der wir unseren Wohlstand zu verdanken haben. Die Inflation der letzten Jahre hat die Pensionisten auf die Verliererstraße geführt, zu Bittstellern gemacht und in die Armutsfalle getrieben. Das ist für uns die falsche Politik für unsere Pensionisten.

Diesbezüglich bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Inflationsausgleich um 5,5 Prozent für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchst­pension – Pensionistenpreisindex berücksichtigen jetzt! (Pensionsanpassung 2025)“

„Die von der schwarz-grünen Bundesregierung vorgeschlagene Pension­serhöhung für das Jahr 2025 stellt auf das Gesamtpensionseinkommen ab und begrenzt die volle Pensionsanpassung mit 4,6 % (also in der Höhe des Anpassungsfaktors 2025) auf Gesamtpensionseinkommen, die 6 060 € nicht überschreiten (dieser Grenzwert entspricht der monatlichen Höchst­beitragsgrundlage 2024).

Es gibt in Österreich aktuell keine gesetzliche Höchstpension: die näherungs­weise Abschätzung einer höchstmöglichen ASVG-Alterspension beträgt 2024 4.054,54 Euro brutto (Richtwert auf Basis der Höchstbemessungs­grundlage).

Seit Jänner 2016 wird in Österreich kein Pensionistenpreisindex mehr ausgewiesen. In einem Beitrag der ,Salzburger Nachrichten‘ hieß es dazu am 25. Februar 2016:

Österreichs Pensionisten sind in Zukunft bei der Abschätzung der sie betreffenden Teuerungen wieder auf sich selbst angewiesen. Die Statistik Austria hat nach 15 Jahren mit Jänner 2016 die Berechnung des Preisindex für Pensionisten­haushalte [...] eingestellt. ,Wir sind damit nicht mehr beauftragt worden, der Vertrag wurde nicht verlängert.‘ [...]

Auftraggeber des im Jahr 2001 eingeführten Preisindex für Pensionisten­haus­halte war der Österreichische Seniorenrat, der als Dachverband österreichischer Pensionisten- und Seniorenorganisationen fungiert. Ihm obliegt die gesetzliche lnteressensvertretung der österreichischen Pensionisten.

Die auf Pensionistenhaushalte anzuwendenden Teuerungsraten sind regelmäßig höher als die allgemeinen Inflationsraten ausgefallen. Gesundheitspflege, Lebensmittel, Betriebs- und Heizkosten, Nahrungsmittel und Konsumgüter des täglichen Gebrauchs waren für diesen Pensionistenpreisindex nachhaltige Indikatoren der Inflationsbelastung für die Senioren.

Die Inflationsentwicklung der letzten Jahre hat die heimischen Pensionisten auf die ökonomische Verliererstraße gebracht und sie in die Armutsfalle getrieben. Deshalb braucht es eine Wiedereinführung des Pensionistenpreisindex und ein kräftiges Zeichen bei den Pensionsanpassungen für alle jene, die betragsmäßig unter der ASVG-Höchstpension liegen. Eine Anpassung von 5,5 Prozent ist daher gerechtfertigt und eine Basis für die ältere Generation, um 2025 nicht in die Armutsfalle zu geraten.

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

,Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine inflationsbedingte Pensionsanpassung von 5,5 Prozent für alle Pensionisten bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension für das Jahr 2025 beinhaltet.‘“

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Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

10.35

Vizepräsident Dominik Reisinger: Der von den Bundesräten Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Inflationsausgleich um 5,5 Prozent für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchst­pension – Pensionistenpreisindex berücksichtigen jetzt! (Pensionsanpassung 2025)“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. Ich erteile dieses.