RN/44
12.33
Bundesminister für Finanzen DDr. Gunter Mayr: Sehr geehrter Frau Präsidentin! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Die Bürgermeister haben schon sehr authentisch berichtet, welche Spuren der Zerstörung das Hochwasser hinterlassen hat. Ich bin ja ein zugezogener Niederösterreicher, habe das also auch persönlich erlebt. Vor diesem Hintergrund war die Bundesregierung natürlich gefordert, Maßnahmen zu setzen.
Ich möchte nur drei dieser Maßnahmen herausgreifen: Der Katastrophenfonds ist auf 1 Milliarde Euro aufgestockt worden, die Mittel für den Wohnschirm sind erhöht worden, und wir haben schon am 16.9., als ich noch Sektionschef für Steuern im Finanzministerium gewesen bin, eine steuerliche Hochwasserinformation veröffentlicht und auch gleich der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer übermittelt, in der steuerliche Maßnahmen wie Erleichterungen hinsichtlich Zahlungen, wenn Zahlungsverzug eintreten könnte, vorgesehen sind oder, wenn Schäden nicht abgedeckt sein sollten, dass diese dann steuerlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können. Es ist ein sehr umfangreiches Dokument, das da fabriziert worden ist.
Trotz alledem ist es notwendig, den Privaten noch stärkere Unterstützung zukommen zu lassen. Es hat ja dann zeitgleich auch von der Präsidentin der Europäischen Kommission diesbezüglich Zusagen gegeben. Darauf aufbauend – und dazu muss man noch ein bisschen Aufklärungsarbeit leisten – hat das Land Niederösterreich die Mittel für die Beihilfen an Private um 30 Prozent aufgestockt, also im Regelfall von 20 auf 50 Prozent und im Härtefall von 50 auf 80 Prozent.
Beim Zweckzuschuss stellt sich die Frage, worüber wir da jetzt genau reden. Von den zusätzlichen 30 Prozent werden 60 Prozent über den Katastrophenfonds abgedeckt. Beim Zweckzuschuss geht es um die übrig gebliebenen 40 Prozent. 40 Prozent von den aufgestockten 30 Prozent sind 12 Prozent, und das ist genau das Volumen, das hinsichtlich der 144 Millionen Euro berechnet ist.
Ich muss mich schon gegen die Behauptung verwahren, dass die Hilfe als solche nicht angekommen wäre. Das war auch schon im Nationalratsplenum ein Thema. Den Betroffenen sind die Hilfen und Beihilfen sofort ausbezahlt worden. Beim Zweckzuschuss geht es da ausschließlich um das Verhältnis vom Bund zum Land und nicht um die Hilfen für die Betroffenen. Die Betroffenen haben bereits zeitnah die Hilfeauszahlungen bekommen. (Beifall bei der ÖVP.)
Herr Bundesrat Fischer, zu Ihrem Antrag: Ich habe es das letzte Mal gar nicht einmal so unharmonisch empfunden. In diesem Sinne ist es natürlich gut, wenn da Harmonie bestehen sollte. Uns ist völlig bewusst, dass hinsichtlich der Gemeindeinfrastruktur großer Bedarf besteht, und ich nehme das natürlich dann auch mit, wenn das einstimmig beschlossen wird, und die Bundesregierung wird diesen Antrag dann natürlich auch entsprechend berücksichtigen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)
12.36
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Margit Göll zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.