RN/65

Präsidium

RN/65.1

Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 9 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:

„Tagesordnungspunkt 1: 

Es liegen Wahlvorschläge vor, Bundesrat Daniel Schmid zum 1. Schriftführer des Bundesrates sowie Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner zur 2. Ordnerin des Bundesrates für den Rest des 1. Halbjahres 2025 zu wählen.

Abstimmungen:

Die genannten Wahlvorschläge werden angenommen.

Tagesordnungspunkte 2 bis 4:

Der Vizepräsident gibt das Einlangen eines Schreibens des Wiener Landtages betreffend Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes bekannt. Angelobt wird das wiedergewählte Mitglied des Bundesrates MMag. Elisabeth Kittl, BA.

Der Vizepräsident gibt weiters das zwischenzeitige Einlangen eines Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend die Vertretung eines Mitglieds der Bundesregierung bekannt.

Abstimmungen:

TO-Punkt 2: Berichterstattung: Antrag, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen, 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 15 Abs. 6 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird angenommen.

TO-Punkt 3: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

TO-Punkt 4: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

Tagesordnungspunkt 5:

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

Tagesordnungspunkt 6:

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

Tagesordnungspunkt 7:

Es liegt ein Antrag gemäß § 13 Abs. 2 GO-BR der Bundesräte Mag. Harald Himmer, Christian Fischer, Andreas Arthur Spanring, Mag. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen vor, den Ständigen gemeinsamen Ausschuss des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 neu zu wählen, der sich aus 13 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern zusammensetzt, wobei 5 Mitglieder und 5 Ersatzmitglieder auf die ÖVP, 4 Mitglieder und 4 Ersatzmitglieder auf die SPÖ und 4 Mitglieder und 4 Ersatzmitglieder auf die FPÖ entfallen.

Abstimmung:

Der genannte Wahlvorschlag wird angenommen.

Es liegen weiters die Wahlvorschläge Beilage 7/I, Beilage 7/II und Beilage 7/III vor.

Mitglieder:

Von der ÖVP vorgeschlagen:

BR Mag. Franz Ebner (Oberösterreich)

BR Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (Salzburg)

BR Margit Göll (Niederösterreich)

BR Günther Ruprecht (Steiermark)

BR Markus Stotter, BA (Tirol)

Von der SPÖ vorgeschlagen:

BR Sandro Beer (Wien)

BR Gabriele Kolar (Steiermark)

BR Dr. Manfred Mertel (Kärnten)

BR Ing. Thomas Schmid (Burgenland)

Von der FPÖ vorgeschlagen:

BR Markus Steinmaurer (Oberösterreich)

BR Marlies Steiner-Wieser (Salzburg)

BR Klemens Kofler (Niederösterreich)

BR Sandra Jäckel (Vorarlberg)

Ersatzmitglieder:

Von der ÖVP vorgeschlagen:

BR Bernadette Geieregger, BA (Niederösterreich)

BR Barbara Prügl (Oberösterreich)

BR Ernest Schwindsackl (Steiermark)

BR Christoph Stillebacher (Tirol)

BR Christoph Thoma (Vorarlberg)

Von der SPÖ vorgeschlagen:

BR Mag. Stephan Auer-Stüger (Wien)

BR Dominik Reisinger (Oberösterreich)

BR Mario Trinkl (Burgenland)

BR Michael Wanner (Salzburg)

Von der FPÖ vorgeschlagen:

BR Irene Partl (Tirol)

BR Herbert Kober (Steiermark)

BR Mag. Isabella Theuermann (Kärnten)

BR Thomas Karacsony (Burgenland)

Abstimmung:

Die genannten Wahlvorschläge werden angenommen.

Tagesordnungspunkt 8:

Es liegen die Wahlvorschläge vor, Bundesrat Günther Ruprecht als ersten zu wählenden Vizepräsidenten und Bundesrat Michael Wanner als zweiten zu wählenden Vizepräsidenten sowie

Bundesrat Silvester Gfrerer, Bundesrat Daniel Schmid, Bundesrat Günther Pröller, Bundesrat Ferdinand Tiefnig sowie Bundesrätin Gabriele Kolar zu Schriftführerinnen und Schriftführern sowie

Bundesrätin Klara Neurauter, Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner und Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser zu Ordnerinnen für das 2. Halbjahr 2025 zu wählen.

Abstimmungen:

Die genannten Wahlvorschläge werden angenommen.

Tagesordnungspunkt 9:

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Mag. Harald Himmer, Christian Fischer, Andreas Arthur Spanring, Mag. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 13 Abs. 2 GO-BR vor,

1. folgende Ausschüsse neu zu wählen:

- Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

- Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

- Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen

- EU-Ausschuss

- Ausschuss für Familie und Jugend

- Finanzausschuss

- Geschäftsordnungsausschuss

- Gesundheitsausschuss

- Gleichbehandlungsausschuss

- Ausschuss für innere Angelegenheiten

- Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft

- Justizausschuss

- Kinderrechteausschuss

- Landesverteidigungsausschuss

- Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

- Ausschuss für Sportangelegenheiten

- Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur

- Umweltausschuss

- Unterrichtsausschuss

- Unvereinbarkeitsausschuss

- Ausschuss für Verfassung und Föderalismus

- Ausschuss für Verkehr

- Wirtschaftsausschuss

- Ausschuss für Wissenschaft und Forschung

2. die genannten Ausschüsse mit jeweils 13 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei jeweils 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, jeweils 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ und jeweils 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ entfallen, neu zu wählen.

Abstimmungen:

Der genannte Wahlvorschlag mit der angeführten Mitglieder- bzw. Ersatzmitgliederanzahl der Fraktionen wird angenommen.

Die vorher genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Abs. 1 GO-BR neu gewählt.

Im Sinne des § 13 Abs. 3 GO-BR sind die von den Fraktionen auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen und diese gelten damit als gewählt.“


RN/65.2

Erheben sich gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls Einwendungen? – Das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagespunkte 1 bis 9 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

RN/65.3

Einlauf und Zuweisung

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung fünf Anfragen, 4344/J-BR/2025 bis 4348/J-BR/2025, eingebracht wurden. 

Eingelangt ist der Entschließungsantrag 429/A(E)-BR/2025 der Bundesräte Mag.a Daniela Gruber-Pruner, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Klemens Kofler, Claudia Hauschildt-Buschberger, Mag.a Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kostenlose und vereinfachte Ausstellung der ‚Speziellen Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge‘“, der dem Kinderrechteausschuss zugewiesen wird.


Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Weg erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 17. Juli, 9 Uhr, in Aussicht genommen. 

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 14. Juli, 14 Uhr, vorgesehen.

Die Sitzung ist geschlossen.