RN/29

2. Punkt bis 4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden (131 d.B. und 138 d.B. sowie 11679/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wertpapierfirmengesetz, das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz und das Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz geändert werden (132 d.B. und 139 d.B. sowie 11680/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden (133 d.B. und 140 d.B. sowie 11681/BR d.B.)

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu den Punkten 2 bis 4 ist Herr Bundesrat Dr. Manfred Mertel. – Ich bitte um die Berichte.

RN/30

Berichterstatter Dr. Manfred Mertel: Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Sehr geschätzter Herr Vizepräsident! – Eine steirische Connection heute schon im Einsatz. – Ich darf die Berichte über die Punkte 2 bis 4 bringen.

Zunächst bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden. 

Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung: 

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters erstatte ich Bericht über den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und weitere Gesetze geändert werden. 

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung: 

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Außerdem bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden. 

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor und ich komme ebenfalls sogleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Wir gehen nun in die Debatte ein. 

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Steinmaurer. Ich erteile es ihm.

RN/31

11.27

Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Vizepräsident! Werte Frau Staatssekretärin! Liebe Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuseher zu Hause und hier im Bundesratssaal! Liebe Österreicher! Zu TOP 2: Die Einführung neuer Strafbefugnisse und Aufsichtsbefugnisse der FMA als zuständige Behörde werden unterstützt. Vereinfachungen, Vereinheitlichungen, Anpassungen der bestehenden Strafbefugnisse sind sinnvoll. Der Änderung des Börsegesetzes 2018 und des Wertpapieraufsichtgesetzes 2018 wird zugestimmt.

Zu TOP 3: Dieses Finanzmarktinfrastrukturgesetz dient der Umsetzung der Richtlinien und der Verordnungen. Maßnahmen wie die Erweiterung der Strafbestimmungen, Änderungen der Obergrenze des Konzentrationsrisikos, Schaffung einer Aufsichtsstruktur der Lieferungs- und Abwicklungsdienstleistung und die Verbesserung der Abwicklungsdisziplin werden begrüßt und unterstützt.

Zu TOP 4: Im Jahr 2021 wurde die letzte Gesetzesnovelle beim Immobilien-Investmentfondsgesetz vorgenommen. Dabei wurde die Mindesthaltefrist und eine Rückgabefrist für Kleinanleger eingeführt. Diese einjährige Schutzfrist war bisher ein Vorteil für Kleinanleger, da sie innerhalb einer bestimmten Zeitspanne die Möglichkeit zur Rückgabe beziehungsweise zum Verkauf der Anteile hatten. Mit dieser Gesetzesnovelle wird die zwölfmonatige Schutzfrist auf drei Monate verkürzt, dies ist somit eine definitive Schlechterstellung. 

In Österreich sind die Immobilienpreise regelrecht explodiert und haben sich in den letzten 15 Jahren verdoppelt. Im gleichen Zeitraum sind die Löhne um rund 50 Prozent gestiegen, das heißt, die Leistbarkeit von Immobilien ist zurückgegangen. 

Infolge der Finanzkrise 2008 wurden die Banken von den Ländern unterstützt beziehungsweise sogar gerettet. Am 1. Jänner 2015 wurde die MREL-Richtlinie eingeführt und somit ein Mindestbetrag an Eigenkapital, den ein Unternehmen vorhalten muss. Die Quote betrug im ersten Quartal 2025 2,8 Prozent. In der Ausschusssitzung am Dienstag stellte ich die Frage bezüglich der Finanzierung dieser Änderung, wie diese erfolgt, wer die Kosten trägt. – Mit großer Sicherheit werden diese Kosten wiederum auf Kontoinhaber, Kreditnehmer, sprich den Endkunden, aufgerechnet. Mit jeder Erhöhung, mit jeder neuen Auflage wird alles noch teurer und somit unleistbar. 

Ein wesentlicher Faktor, warum wir in Österreichs Bauwirtschaft mit dieser Auftragslage zu kämpfen haben, ist und war die KIM-Verordnung – nicht zu vergessen: Diese KIM-Verordnung wurde unter Schwarz-Grün eingeführt. (Beifall bei der FPÖ.) Gott sei Dank ist sie mit Ende Juni 2025 ausgelaufen, aber die Folgen werden wir in Österreich leider noch viele Jahre spüren. Durch diese sinnlose und nachweislich schädigende Vorschrift wurde großer Schaden in Österreich verursacht, speziell in der Bauwirtschaft und im Baunebengewerbe. Aber noch viel schlimmer ist die entstandene Situation, dass sich zurzeit in Österreich kein normal Arbeitender eine Eigentumswohnung, ein Reihenhaus oder gar ein eigenes Haus leisten kann. Der Wunsch jeder Familie nach einem Eigenheim mit Garten ist nachvollziehbar und sinnvoll. 

Ich habe diese finanzielle Situation mit einem Sachverständigen aus Wels im Detail besprochen. Es ist besorgniserregend, wie die Kosten am Bau explodiert sind. So kostet in Oberösterreich ein Einfamilienhaus mit rund 150 Quadratmeter Wohnfläche bis zu 800 000 Euro. Wenn jetzt eine junge Familie sehr sparsam ist und sparsam war, eventuell das Glück einer finanziellen Unterstützung durch die Eltern hat, bleiben immer noch mindestens 400 000 Euro zu finanzieren. Bei dieser Summe ist mit rund 5 Prozent Zinsen, 1 Prozent Nebengebühren und einer sinnvollen Kapitalrückzahlung mit einer Rate von rund 4 000 Euro monatlich zu rechnen. Laut KIM-Verordnung dürfen diese 4 000 Euro maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen, und das bedeutet, es ist ein Nettoeinkommen von 10 000 Euro nötig. Bitte, wer in Österreich verdient diese Summe? In welcher Fantasiewelt leben da die Grünen? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Eine syrische Familie!) 

Diese KIM-Verordnung ist Gott sei Dank Geschichte. Aber jetzt kommt es: Man glaubt es kaum, die Grünen haben es immer noch nicht kapiert und stellten im Nationalrat einen Entschließungsantrag für die Beibehaltung der KIM-Verordnung. Die Grünen halten das Auslaufen der KIM-Verordnung wörtlich für „unvernünftig“. Das ist so weit weg von der Realität, das kann kein arbeitender Österreicher verstehen. Nur die Klientel der grünen Gutmenschen befürwortet solche Vorschriften.

Im Wohnbau sind die Preisexplosionen am stärksten. Die Aufrechterhaltung des sozialen Wohnbaus ist nur in Oberösterreich gelungen, und es ist zu einer Herausforderung geworden. Besorgniserregend ist die Tatsache, dass immer mehr Familien auf eine Wohnbeihilfe angewiesen sind, und das wiederum schmälert die finanziellen Möglichkeiten im sozialen Wohnbau. Und ja, es ist nicht zu glauben, diese ganzen Vorschriften sind noch immer nicht genug: Da kommt eine neue EU-Richtlinie, die sogenannte OIB-Richtlinie 6. Diese neue Richtlinie beendet in Österreich den sozialen Wohnbau. Die Umsetzung ist weder für die öffentliche Hand noch – und schon gar nicht – für die privaten Haushalte leistbar. Da kommt noch eine Menge an Problemen auf uns zu! Mit dieser Richtlinie wird der Wohnraum noch teurer, die finanziellen Möglichkeiten der Familien werden noch mehr eingeschränkt. 

Abschließend: Die ständigen EU-Vorgaben und Vorschriften sind nicht nachvollziehbar. Die Strafzahlungsdrohungen der EU sind eine Frechheit. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Richtig!) Die falsche Sichtweise der Regierung ist in der Regierungsvorlage – in den Hauptgesichtspunkten des Gesetzentwurfes – schriftlich festgehalten und lautet: „Die Änderungen verbessern die Rechtssicherheit, vermindern den Verwaltungsaufwand und vereinheitlichen Prozesse“. 

Mein Zugang dazu ist: Diese Änderungen verbessern nichts, sind unnötig und bringen keinerlei Verbesserung für die Österreicher. Um die Kleinanleger und Konsumenten zu schützen, werden wir Freiheitliche dieser Novelle nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.35

Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christian Fischer. Ich erteile es ihm.

RN/32

11.35

Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Herzlichen Dank, Herr Vizepräsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! – Dir, Herr Vizepräsident, alles Gute für deine Amtszeit und auf eine gute Zusammenarbeit! Wir beraten heute ein Gesetzespaket, das EU-Verordnungen und -Richtlinien im Finanzmarkt- und Bankenbereich technisch umsetzt. Das ist eine trockene Materie, es geht dabei um das Börsegesetz, um Regeln für den Handel mit Wertpapieren, um die Finanzmarktaufsicht sowie um strengere Anforderungen für größere Banken und Fonds. Lassen Sie mich aber eines klar sagen: Dieses Paket ist nicht nur für Banken relevant, es betrifft uns alle, auch junge Menschen und vor allem unsere Gemeinden. 

Was bringt das neue Gesetz? – Mit den Änderungen im Börsegesetz, im Wertpapieraufsichtsgesetz und in weiteren Finanzgesetzen setzen wir europäisches Recht um und machen den Finanzmarkt transparenter und fairer. Die Marktteilnehmer werden besser informiert, der Handel an der Börse wird übersichtlicher und der europäische Kapitalmarkt wird gestärkt. Das hilft auch unserer Wirtschaft und schafft Arbeitsplätze. 

Warum ist das auch für junge Menschen und Gemeinden wichtig? – Gerade junge Menschen wollen heute mehr darüber wissen: Wie kann ich nachhaltig investieren? Wie baue ich Vermögen auf? – Dafür braucht es klare Informationen, gute Beratung und faire Rahmenbedingungen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Nationale Finanzbildungsstrategie verweisen. Dazu gab es einen Fortschrittsbericht aus 2024, der dem Parlament zugeleitet worden ist. Die Hauptprioritäten der Strategie liegen auf einer „verantwortungsvollen Finanzplanung“ sowie der Vermittlung von digitalen Kompetenzen und Finanzwissen, damit Konsument:innen nachhaltige und fundierte Finanzentscheidungen treffen können. 

Auch für unsere Gemeinden sind stabile Finanzmärkte entscheidend, denn viele Gemeinden finanzieren größere Vorhaben wie den Bau von Kindergärten oder hinsichtlich Infrastruktur über Darlehen. Wenn der Markt ins Wanken gerät, trifft uns das alle. Deshalb begrüßen wir diese klaren Regeln, wie etwa jene betreffend den Umgang mit Risken gegenüber ausländischen Geldinstituten. Die Finanzkrise hat uns gezeigt, wenn Banken ins Straucheln geraten, leidet am Ende auch die öffentliche Hand, das soll mit der EU-Finanzmarkt- und -Bankenaufsicht nicht mehr passieren. 

Noch eine kleine Stellungnahme zu meinem Vorredner, zu Kollegen Steinmaurer: Du hast den sozialen Wohnbau angesprochen. Ich komme aus Niederösterreich, der soziale Wohnbau ist in Niederösterreich runtergefahren worden – und das unter einer freiheitlichen Beteiligung. Das ist also auch nicht so gut, was ihr in Niederösterreich dahin gehend gemacht habt, denn der soziale Wohnbau ist in Niederösterreich praktisch zum Stillstand gekommen. (Zwischenruf des Bundesrates Steinmaurer [FPÖ/OÖ].) – Das ist so, das kannst du nachlesen, das ist einfach so. 

Die SPÖ steht dafür, dass Märkte den Menschen dienen und nicht umgekehrt, und genau in diesem Sinne stimmen wir heute diesen Gesetzesvorlagen zu. Sie sind ein notwendiger Schritt, um die Stabilität der Finanzmärkte sicherzustellen und sie fairer und transparenter zu gestalten. – Ich danke für eure Aufmerksamkeit, danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

11.38

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Kollege. 

Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Christoph Stillebacher. Ich erteile es ihm.

RN/33

11.38

Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher hier im Saal und natürlich auch jene zu Hause! Mein Vorredner, Kollege Fischer, hat es schon angesprochen: Wir beraten heute in den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 4 ein Gesetzespaket für den österreichischen Finanz- und Kapitalmarkt. Allesamt sind es sperrige Finanzthemen, aber vom Inhaltlichen auch sehr, sehr wichtig für Österreich, und sie sind nicht nur für Fachleute relevant, sondern unmittelbar für uns alle.

Es geht um drei Vorlagen, die die Umsetzungen von EU-Regularien für die Finanzmärkte betreffen, und das Ziel ist dabei einzig und allein Stabilität, Sicherheit und Fairness zu schaffen. Es geht darum, unseren Wirtschaftsstandort zu stärken, unsere Kleinanleger zu schützen und sicherzustellen, dass die österreichischen Steuerzahler niemals wieder für die Fehler von Banken geradestehen müssen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.) 

Werte Kollegen, damit schaffen wir mehr Sicherheit und mehr Vertrauen. Diese Änderungen sind aus meiner Sicht für Unternehmen, aber auch für private Anleger wichtig und richtig. 

Ich darf jetzt ganz kurz auf die drei Tagesordnungspunkte eingehen. 

Erstens: Wir schaffen mehr Transparenz und schützen unsere Kleinanleger, um neue Anreize für Investitionen in der Europäischen Union zu schaffen. Mit der Umsetzung der sogenannten MiFID-II-Review sorgen wir einen fairen und durchschaubaren Kapitalmarkt. Wir führen ein EU-weites konsolidiertes Datenband ein. Viele fragen sich jetzt: Was heißt das für die Bürger? Das ist ganz einfach erklärt: Jeder Anleger, ob groß oder klein, bekommt einen klaren und sofortigen Überblick über die Kurse und Handelsbedingungen in der gesamten EU. Neben der Änderungen der Gesetze für mehr Stabilität wird zusätzlich die Finanzmarktaufsicht gestärkt; das ist im selben Maße wichtig, denn die Finanzmärkte brauchen auch Kontrolle. Die Finanzmarktaufsicht erhält klare Strafbefugnisse, um Verstöße gegen dieses Verbot konsequent zu ahnden. 

Zweitens: Wir stärken die Stabilität und die strategische Autonomie des europäischen Finanzsystems. Europa muss in der Finanzinfrastruktur unabhängiger werden. Die heute beschlossenen Maßnahmen zielen genau darauf ab, die EU finanztechnisch im Bereich Clearingstellen widerstandsfähiger zu machen. Wir reduzieren unsere Abhängigkeit von Finanzdienstleistern aus Drittstaaten und verpflichten systemrelevante Marktteilnehmer, ihre Geschäfte vermehrt über Clearingstellen in der Europäischen Union abzuwickeln. 

Drittens – das ist mir ein besonderes Anliegen –: Wir schaffen wichtige und dringende Klarstellungen für den Bankensektor und schützen die Steuerzahler. Mit der Anpassung im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, bekannt als Daisy-Chain-Regelung, ziehen wir die Lehren aus vergangenen Finanzkrisen. Wir verpflichten Kreditinstitute dazu, eine Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Einfacher gesagt: Wir stellen sicher, dass große, international tätige Bankengruppen im Krisenfall über ausreichend Kapital verfügen, um Verluste selbst zu tragen. Kollege Steinmaurer, das Prinzip ist da: Nicht die Steuerzahler, sondern Eigentümer und Gläubiger haften. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hoher Bundesrat! Dieses Gesetzespaket ist ein klares Bekenntnis zu einem modernen, sicheren und wettbewerbsfähigen Finanzstandort Österreich im Herzen eines starken Europa. Ich wiederhole: Dieses Gesetzespaket stärkt die Transparenz, schützt die Anleger und sichert die Steuerzahler ab. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Jetzt darf ich noch ganz kurz auf meine Nachrednerin eingehen. Sehr geehrte Frau Mag. Kittl, liebe Elisabeth, ich schätze dich sehr, aber zu dem Entschließungsantrag zur KIM-Verordnung, den du gleich einbringen wirst, muss ich ganz ehrlich sagen: Die KIM-Verordnung gibt es in dieser Form nicht mehr und unsere Fraktion heißt das gut. Du hast es auch in der Begründung des Entschließungsantrages festgeschrieben: Die ÖVP stellt sich ganz klar gegen die KIM-Verordnung (Beifall bei der ÖVP), denn es handelt sich dabei um so etwas wie eine Eigentumsverhinderung; es wird verhindert, dass junge Leute Eigentum statt einer Mietwohnung oder einen Kredit, den sie auch zurückzahlen können, bekommen. Wir stellen uns ganz klar gegen die Fortführung der KIM-Verordnung und halten auch nicht sehr viel von der Nachfolgeregelung der FMA. Wir sagen einfach: Es braucht praxistaugliche Lösungen, aber sicher keine Bevormundung unserer Bürger. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

11.44

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Kollege. 

Zu Wort gemeldet ist unsere Staatssekretärin MMag. Barbara Eibinger-Miedl. Ich erteile es ihr. 

RN/34

11.44

Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen MMag. Barbara Eibinger-Miedl: Geschätzter Herr Vizepräsident! Werte Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Saal und vor den Bildschirmen! Erlauben Sie mir als Steirerin, unserem neuen Vizepräsidenten eingangs alles Gute für diese verantwortungsvolle neue Aufgabe zu wünschen; und ebenfalls dem Präsidenten des Bundesrates, Peter Samt, dem ich wirklich eine gute Amtszeit und vor allem auch eine umsichtige Führung wünsche. (Allgemeiner Beifall. – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Danke!)

Die Tagesordnungspunkte, die wir hier behandeln, betreffen alle den Kapitalmarkt und es geht da auch sehr stark um die Umsetzung von europäischen Vorgaben. Es sind aber, meine Damen und Herren, wie ich meine, sehr gute Vorgaben, da es in erster Linie darum geht, die Transparenz zu erhöhen. Mehr Transparenz bedeutet auch mehr Vertrauen, und gerade das ist die Grundlage für gut funktionierende Kapitalmärkte. 

Es wurde bereits von Herrn Bundesrat Stillebacher angesprochen: Ein Beispiel für die erhöhte Transparenz wird etwa durch das neue EU-Datenband kommen, über das man auf einen Blick alle möglichen Informationen über die Wertpapiere erhalten wird, und zwar egal, ob Großanleger oder Kleinanleger. Gerade für Kleinanleger wird dieses Instrument kostenlos sein. Insofern ist das wirklich eine Verbesserung, denn ich denke, nur wenn man die Transparenz hat, wenn man alle Informationen hat, kann man auch klare und gute Entscheidungen treffen. 

Insgesamt, meine Damen und Herren, ist das aus meiner Sicht ein weiterer Beitrag, um den Kapitalmarkt zu stärken. Warum ist das aus meiner Sicht so wichtig? – Nun, zum einen ist ein starker Kapitalmarkt wichtig für die Unternehmen in Österreich, er bietet eine wichtige Finanzierungsquelle. Es ist aus meiner Sicht aber auch gut für Privatpersonen. Wir haben gerade in den letzten Jahren gesehen, dass die Sparquote stark nach oben gegangen ist, und ich denke, wenn man auf dem Kapitalmarkt die Chancen nützt, die sich auch für Privatpersonen ergeben, ist das auch ein Vorteil für private Personen. Insgesamt ist es auch eine wichtige Chance für den Standort, denn, meine Damen und Herren, ich möchte erwähnen, dass wir uns gerade in großen Transformationen befinden – der grünen Transformation, der digitalen Transformation –, wo viele Investitionen zu tätigen sein werden. Da bietet der Kapitalmarkt auch die Möglichkeit, privates Kapital entsprechend zu hebeln. 

Der Kapitalmarkt ist – weil es von Herrn Bundesrat Fischer genannt wurde – auch ein wesentlicher Schwerpunkt unserer nationalen Finanzbildungsstrategie. Wir sind gerade dabei, unter Federführung unseres Hauses, des Finanzministeriums eine Nachfolgeinitiative, eine Nachfolgestrategie auszuarbeiten, und haben da gesehen, dass beim Thema Kapitalmarkt noch Bedarf, aber auch großes Interesse bestehen. Meine Damen und Herren, es freut mich sehr, zu sehen, dass vor allem junge Menschen großes Interesse am Thema Finanzbildung haben. Sie haben heute schon mit dem Herrn Bildungsminister, der da übrigens auch ein Kooperationspartner des Finanzministeriums ist, den Bildungsbereich diskutiert. Wenn man die jungen Menschen fragt, welches Schulfach sie gerne hätten, dann kommt zu einem ganz großen Teil – ich glaube, es sind um die 80 Prozent – die Antwort, dass sie sich das Schulfach Finanzbildung wünschen. Insofern ist das eine gute, ministeriell übergreifende Initiative, die wir da gestartet haben. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Fischer [SPÖ/NÖ].)

Ich bin davon überzeugt: Nur wer über Finanzwissen verfügt, kann in weiterer Folge auch bessere Entscheidungen im Leben treffen. Die Entscheidungen beginnen in jungen Jahren beim ersten Arbeitsplatz, bei der Schaffung des ersten Eigenheims und das geht dann natürlich bis hin zur Altersvorsorge. Im ganzen Leben geht es also um fundierte Entscheidungen. 

Erlauben Sie mir, in diesem Zusammenhang kurz auf die KIM-Verordnung einzugehen, weil sie im Zuge dieser Tagesordnungspunkte heute auch Thema ist: Die KIM-Verordnung ist ausgelaufen, und, meine Damen und Herren, das ist aus meiner Sicht auch absolut richtig, denn es gibt entsprechende Gutachten, die ganz klar aufzeigen, dass in diesem Bereich kein systemisches Risiko mehr besteht und es daher auch opportun ist, dass diese Verordnung ausläuft. Darüber hinaus sehen wir auch, dass die Zinsen wieder nach unten gehen, und durch diese Kombination sehen wir auch, dass langsam wieder Bewegung in die Baubranche kommt, was für mich ein ganz wichtiger Indikator Richtung Konjunkturbelebung ist. Gerade die Baubranche zieht ja viele weitere Bereiche nach sich, denken wir beispielsweise an Gewerbe und Handwerk. Ich hoffe also wirklich, dass wir in den nächsten Monaten das zarte Pflänzchen des Aufschwungs, das man schon spürt, auch tatsächlich sehen werden. Ich denke, wir alle sollten mit unseren Gesetzesänderungen, mit den Beschlüssen hier im Haus einen entsprechenden Beitrag dazu leisten. 

Insgesamt, aber auch noch einmal zum Tagesordnungspunkt kommend: Der Kapitalmarkt ist eine ganz wichtige Säule unseres Wirtschaftsstandortes, des Standortes insgesamt. Geschätzte Damen und Herren Bundesräte, ich bitte Sie daher, gegen diese Gesetzesänderungen – wie es hier im Hause so schön heißt – keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie des Bundesrates Kober [FPÖ/Stmk.].)

11.49

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Staatssekretärin! 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie gemeinsam mit mir grenzüberschreitende Gäste: die Besuchergruppe aus Niederbayern und auch aus Schärding. – Herzlich willkommen hier bei uns im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Nun zu Wort gemeldet ist die bereits angekündigte Bundesrätin MMag.a Elisabeth Kittl. Ich erteile es ihr. 

RN/35

11.50

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank. – Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste – willkommen hier im Hohen Haus! Wir haben es eh schon gehört: Ich möchte auf das Auslaufen der KIM-Verordnung eingehen, was ja von manchen – und ich würde jetzt sagen, von der neoliberalen Hälfte der Politik – gefeiert wird, weil es damit angeblich in Österreich leichter werden wird, einen Immobilienkredit zu bekommen, und Wohnraum nun für viele wieder in greifbare Nähe rücken könnte.

Die Realität sieht aber leider anders aus. Der Zugang zu Eigentum bleibt für viele, für viel zu viele Österreicher:innen unerreichbar, aber nicht, weil die Kreditregeln zu streng wären, sondern weil der Wohnungsmarkt längst aus dem Gleichgewicht geraten ist.

Seit der Finanzkrise steigen die Preise und die Investitionen in das sogenannte Betongold, und damit steigt naturgemäß die Spekulation, die größtenteils ungeregelt bleibt, beziehungsweise wird zu wenig davon abgeschöpft.

Wohnen aber ist ein Grundrecht, und daher sollte Wohnraum weder Ware noch Spekulationsobjekt sein. Ich erinnere mich jetzt, weil die FPÖ so für leistbares Wohnen gesprochen hat, an die Forderungen der Wiener FPÖ, den Gemeindebau zu privatisieren. Wer heute bauen oder kaufen will, scheitert eben nicht an der Bonitätsprüfung, sondern an den völlig überzogenen Grundstückspreisen und Baukosten. Die geringen Kreditvergaben oder die hohen Baukosten sind nicht auf die KIM-Verordnung zurückzuführen, die die Konsument:innen und auch den Finanzmarkt schützt, sondern sie sind auf die hohen Kreditzinsen in den letzten Jahren zurückzuführen, wie auch die Staatssekretärin schon erwähnt hatte.

Gerade aber im Bereich der Wohnraumfinanzierung braucht es Schutzmechanismen für Kreditnehmer:innen und für Banken. Das ist auch extrem wichtig für die Stabilität der gesamten Volkswirtschaft. So sehen das die Oesterreichische Nationalbank, das Finanzmarktstabilitätsgremium, die Europäische Zentralbank und der Internationale Währungsfonds, und das sind ja nicht irgendwelche Kritiker:innen.

Deshalb setzen wir uns dafür ein, zentrale Elemente der KIM-Verordnungsregelungen weiterhin gesetzlich zu verankern. Die Bundesrät:innen Elisabeth Kittl und Kolleg:innen bringen daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen MMag. Elisabeth Kittl, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „gesetzliche Implementierung der KIM-VO-Regeln“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat ein Gesetz mit den wesentlichen Kreditregeln der KIM-VO als dauerhafte Schutzmaßnahme für den Finanzplatz und Bankkund:innen zuzuleiten. Dies betrifft insbesondere die Beleihungshöchstquote von 90 Prozent, eine Schuldenquote von maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens, eine maximale Laufzeit von 35 Jahren, sowie adäquate Ausnahmeregeln für Banken für bis zu 20 Prozent des Neukreditvolumens.“


Noch etwas leider Unerfreuliches passt zu diesen Tagesordnungspunkten, und es ist auch gerade sehr aktuell: eine der größten Unternehmenspleiten der Republik, die für den Staat, also für die Steuerzahlenden, Milliardenverluste bedeutet, und das, weil die Gesetze nicht stark genug sind, um gegen eine mutmaßlich steuerhinterziehende Unternehmensführung vorzugehen.

Unsere grüne Nationalratskollegin Nina Tomaselli hat unzählige Anträge dazu eingebracht: für empfindliche Strafen für das Nichteinreichen von Bilanzen, für die verpflichtende Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens bei mehrjähriger Nichtveröffentlichung des Jahres- oder Konzernabschlusses oder für verbesserte Transparenzregeln für Privatstiftungen. – Nichts davon wurde angenommen oder gar umgesetzt, genauso wenig, wie die politische Nähe zu mutmaßlichen Steuerhinterzieher:innen aufgearbeitet wurde.

Es sind leider immer die braven Steuerzahler:innen, die für die Pleiten der Milliardäre einspringen müssen. Lernen wir aus den finanziellen und gesetzlichen Pleiten der letzten Jahre, denken Sie, sehr geehrte Frau Staatssekretärin, mehr an die redlichen Leute, und stopfen Sie die Schlupflöcher der Steuerhinterzieher:innen! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.) 

11.54

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/35.1

TOP3 Unselbständiger Entschließungsantrag: gesetzliche Implementierung der KIM-VO-Regeln von MMag. Elisabeth Kittl, BA

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank. – Der von den Bundesrät:innen, MMag.a Elisabeth Kittl und ihren Kolleg:innen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend gesetzliche Implementierung der KIM-Verordnungsregeln ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Nun ist Herr Bundesrat Sebastian Stark zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

RN/36

11.55

Bundesrat Sebastian Stark (ÖVP, Niederösterreich): Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es ist fast alles gesagt, aber noch nicht alles richtig. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der ÖVP.) Ja, die KIM-VO wurde unter der vorigen Regierung von der FMA eingeführt, aber es dürfte auch Ihnen bewusst sein, dass die FMA eine weisungsfreie Behörde ist, und es dürfte auch Ihnen klar sein, dass wir in der ÖVP-Fraktion mit dieser Regelung absolut nicht einverstanden waren und sind.

Wir haben dagegen Unterschriften gesammelt, vor der FMA protestiert, aber uns ist, auch wenn uns die Entscheidung nicht gefällt, klar, die FMA ist nun einmal eine weisungsfreie Behörde.

Noch etwas: Der soziale Wohnbau in Niederösterreich, das muss ich auch noch dazusagen, ist, und das zeigen auch die Fakten, nicht zum Erliegen gekommen. Zwei von drei Wohneinheiten in mehrgeschossigen Wohnbauten mit mehr als drei Wohneinheiten werden von Mitteln der Wohnbauförderung gestützt. 2024 wurden über 4 900 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von rund 358 Millionen Euro genehmigt, und 4 800 Wohneinheiten konnten, fast noch wichtiger, durch die Wohnbauförderung saniert werden.

Ein großer Brocken war dabei noch der Zinscap, der machte in Niederösterreich knapp über 100 Millionen im Jahr aus. Dieses Modell des Zinscaps – ich glaube, da sind wir uns auch niederösterreichisch regionalpolitisch einig – ist ein Modell, das nach vielen Jahren, in denen das gut funktioniert hat, überarbeitet gehört – und es wurde ja auch daran gearbeitet, aber ich glaube, da muss man realistisch sein: Es gibt Bewegung in diesem Markt und wir sind ja auch froh, dass es diese Bewegung im Markt gibt.

Und zuletzt, den Punkt kann ich mir nicht ersparen: Der Weg zum Eigenheim darf kein Hürdenlauf sein, und wir sagen ja nicht, dass die Tendenz zu einem sicheren Finanzplatz falsch ist. Wir sagen ja auch nicht, dass eine gewisse Hürde des Grundeinkommens zur langfristigen Abzahlung dieser Kredite falsch ist. Die Richtung ist in Ordnung, aber Richtung und Ausgestaltung, die Art und Weise, auf die es durch die FMA in der KIM-Verordnung und auch in diesem Schreiben erfolgt, wodurch die Regeln durch die Hintertür weitergeführt werden, ist verkehrt.

Es geht nämlich nicht nur darum, ob gebaut werden kann, sondern darum, wann, und da gibt es am Land eine ganz andere Lebensrealität als in der Stadt, weil es dann darum geht, dass man mit 21, 22, vielleicht ein bissel früher, vielleicht ein bissel später, aus dem Elternhaus rauskommt, und ob diese initiale Ansparhürde 10, 15 oder 20 Prozent ausmacht, das können wir zwar leicht sagen, in der Realität macht das aber einen Riesenunterschied, wie lange ich sparen muss, wann ich aus dem Elternhaus rauskomme, wann ich meinen Lebenstraum realisieren kann. Das ist wichtig, weil es da um das Zukunftsversprechen an die junge Generation, an uns geht. 

Dementsprechend: Der Antrag in vorliegender Form entmündigt, das sage ich so deutlich, sowohl Bürger als auch Banken. Es gibt Richtlinien, die ausreichen, und ich habe vollstes Vertrauen, dass sich sowohl Banken als auch Bürger innerhalb dieser Richtlinien gut bewegen. Wir müssen da nicht weitere Hürden im Wohnbau drauflegen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.58

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Kollege.

Weitere Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.

 

RN/37

Abstimmung

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein!

RN/37.1

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

RN/37.2

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen. 

RN/37.3

Es liegt ein Antrag der Bundesräte MMag.a Elisabeth Kittl und Kolleginnen auf Fassung einer Entschließung betreffend „gesetzliche Implentierung der KIM-VO-Regeln“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt. 

RN/37.4

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. - Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.