RN/126

18.17

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und vielleicht auch noch vor den Bildschirmen! Jetzt haben wir viel über Kinderehen geredet. Es war noch keine Zahl da, dann mache ich einmal mit den Zahlen weiter. 

Kinderehen kommen tatsächlich in Österreich sehr selten vor: 2022 waren es 14, 2023 waren es zehn, 2024 waren es sechs – also immer so gerechnet: die Ehe mit mindestens einem Partner unter 18 Jahren geschlossen. Ja, die Zahlen sind gering, das stimmt, aber das Phänomen an sich darf nicht unterschätzt werden, denn jede einzelne Kinderehe ist, da sind wir uns alle einig, eine zu viel.

Deshalb ist es richtig, dass wir jetzt konsequent rechtlich nachschärfen und Minderjährige ganz klar schützen. Es wird eine klare Regel geschaffen: Ehefähigkeit nur für Volljährige. Das ist wohl auch die zentralste Änderung. Es gab nämlich die Möglichkeit, sozusagen eine Ausnahme, dass die Ehefähigkeit für 16-Jährige und 17-Jährige – Kollegin Prügl, danke, dass du es als Standesbeamtin so genau ausgeführt hast – mittels Zustimmung des Gerichtes erklärt wurde. Diese Möglichkeit gibt es jetzt nicht mehr. 

Wir wissen aus internationalen Studien und auch die Erfahrung der Kinderrechtsorganisation zeigen es, Kinderehen sind natürlich niemals freiwillig, und sie bedeuten immer eine Einschränkung der Entwicklung, der Bildung und natürlich der Selbstbestimmung der jungen Menschen. Mit dieser Gesetzesänderung folgen wir klar den Empfehlungen von Unicef und internationalen Kinderrechtsabkommen. In Österreich gibt es keinen Platz für Kinderehen.

Wir haben es heute auch schon gehört, ich brauche das gar nicht mehr lange ausführen: das Eheverbot für Verwandte. Diese Ausweitung des Gesetzes ist auch ein Instrument gegen Zwangsheirat und für mehr Kinderschutz und dient schlussendlich auch dazu, die Selbstbestimmung zu stärken. 

Ganz wichtig ist auch, ich weiß gar nicht, ob es schon gesagt wurde, die Wiedereinführung der Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft. Sie haben es gesagt, glaube ich, Frau Ministerin – genau. Das ist eine ganz wichtige Sache, denn ohne die Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft ist niemand da, der im öffentlichen Interesse für diese Jugendlichen, für diese Kinder eintreten kann. Genau das ändert die Novelle. Das ist ein starker Schutzmechanismus gegen missbräuchliche Strukturen. 

All diese Änderungen bringen Klarheit ins Gesetz und sie bringen das Ehe- und Partnerschaftsrecht auf den neuesten Stand.

Ich möchte aber – und das passt jetzt bezüglich auf den neuesten Stand bringen sehr gut dazu – einen wichtigen Punkt ansprechen, der aus rechtspolitischer Sicht sehr bedeutsam ist, deshalb bringe ich dazu heute auch einen Entschließungsantrag ein.

Es geht um die Rechtssicherheit bei der Umwandlung von Ehe und eingetragener Partnerschaft. Seit dem 1. Jänner 2019 gilt in Österreich die Ehe für alle, das ist bekannt. Ehe und eingetragene Partnerschaft stehen seither gleichermaßen allen Paaren, unabhängig von deren Geschlecht offen. Das war ein sehr großer Fortschritt auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung.

Doch in der Praxis besteht eine gravierende Rechtslücke. Für Paare, die ihre bestehende eingetragene Partnerschaft in eine Ehe oder umgekehrt ihre Ehe in eine eingetragene Partnerschaft umwandeln wollen, gibt es immer noch keine klare gesetzliche Regelung. Der Grund dafür liegt im geltenden Verbot der Doppelehe. Demnach müssten Betroffene ihre bestehende Verbindung nämlich zuerst auflösen, bevor dieselben Partner dieselbe Partnerschaft, dieselbe Verbindung in einer anderen Form neu begründen dürfen. Und da rede ich natürlich von denselben Personen. Es ist in der Praxis so, dass die Standesämter in vielen Fällen diese Umwandlung gestützt auf eine Mitteilung des Innenministeriums aus dem Jahr 2018, die im Einvernehmen mit dem Justizministerium damals ergangen ist, erlauben.

Diese Erlaubnis ist aber keine gesetzliche Regelung und damit auch nicht rechtssicher. Juristisch bleibt die Lage unscharf und die Gerichte könnten jederzeit entscheiden, dass eine umgewandelte Ehe oder Partnerschaft rechtlich nichtig ist. Gerade für gleichgeschlechtliche Paare, die vor 2010 verpartnert wurden, ist das besonders unfair, denn sie hatten ja damals gar keine Wahl und können heute nicht problemlos wechseln, obwohl sie gerne würden.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Claudia Hauschildt-Buschberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umwandlung von Eingetragener Partnerschaft in Ehe ermöglichen!“

Der Bundesrat wolle beschließen: 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Justizministerin, wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat eine Vorlage zu unterbreiten, die die rechtssichere Umwandlung von bestehenden Ehen in Eingetragene Partnerschaften und umgekehrt ermöglicht.“


Das bedeutet: Rechtsklarheit für betroffene Paare, ihre Kinder und die zuständigen Behörden, Gleichbehandlung aller Partnerschaften unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit anstelle von Auslegungsspielräumen.

Ich bitte um Unterstützung. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

18.23

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/126.1

TOP18 Unselbständiger Entschließungsantrag: Umwandlung von Eingetragener Partnerschaft in Ehe ermöglichen! von Claudia Hauschildt-Buschberger

Präsident Peter Samt: Der von den Bundesräten Claudia Hauschildt-Buschberger, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Umwandlung von eingetragener Partnerschaft in Ehe ermöglichen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesminister Dr. Anna Sporrer. Ich erteile es ihr.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.