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9.01

Landeshauptmann von Steiermark Mario Kunasek: Herzlichen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Bundesrat! Ich darf einmal vorweg meiner großen Freude Ausdruck verleihen, wieder einmal hier im Hohen Haus sein zu dürfen. Die einen oder anderen wissen es ja noch: Ich war sieben Jahre Teil dieses Hauses – in der anderen Kammer, im Nationalrat – und muss gestehen, ich finde mich in diesem Haus noch immer nicht zurecht, wohl auch aufgrund des Umbaus, der es nicht wirklich einfacher gemacht hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal ein großes Danke für die Möglichkeit, heute hier im Bundesrat zu Ihnen sprechen zu dürfen, über Themen zu sprechen, die Österreich bewegen, die auch unsere Länder bewegen. Wo, wenn nicht hier im Bundesrat, in der Ländervertretung, der zweiten Kammer des Parlaments, soll dies Platz haben?!

Erlauben Sie mir aber dennoch zu Beginn meiner Ausführungen, auch Ihren Präsidenten herzlich zu gratulieren! Auch das wissen einige und viele: Ich kenne Peter seit vielen, vielen Jahren. Wir haben gemeinsam in der Gemeindepolitik gestartet – und wir hätten uns wohl nicht gedacht, lieber Peter, dass wir irgendwann einmal gemeinsam hier im Bundesrat stehen, du in der Funktion des Präsidenten, ich als Landeshauptmann. Deshalb sage ich ein großes Danke, lieber Peter, für deine Verantwortungsübernahme! – Ihr habt mit dem Peter einen sehr guten Präsidenten, so viel sei auch gesagt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)

Ich darf zu Beginn vielleicht auch ganz klar festhalten, meine sehr geehrten Damen und Herren, geschätzte Damen und Herren Bundesräte, dass bei vielen Diskussionen immer wieder der Föderalismus, immer wieder auch das Gremium des Bundesrates infrage gestellt wird. Ich habe dazu eine ganz klare und deutliche Meinung: Ich glaube, dass der Föderalismus in Österreich nicht nur einfach da ist, sondern letztlich auch eine große Stärke sein kann – kein Hemmnis, sondern eine Stärke –, wenn man, meine sehr geehrten Damen und Herren, den Föderalismus wirklich lebt und ihn auch mit Leben befüllt. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren – ich komme dann am Ende meiner Ausführungen noch einmal auf diesen Punkt zurück –, möchte ich mich bei Ihnen herzlich für Ihre Arbeit hier im Bundesrat und auch für das Vertreten von Interessen Ihrer jeweiligen Bundesländer bedanken. Sie wurden ja von den Landtagen auch dafür entsandt, hier Ihre Bundesländer zu vertreten. Ich bitte Sie, diese Arbeit auch in Zukunft mit großer Gewissenhaftigkeit auszuführen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Österreich, Europa, Ihre und unsere Bundesländer stehen vor großen Herausforderungen. Im wirtschaftlichen Bereich, im Sicherheitsbereich, im gesellschaftlichen Bereich, im Bereich der Bildung und in vielen, vielen Politikfeldern mehr spüren wir immer mehr, dass die Herausforderungen größer werden, und manchmal auch – so offen und ehrlich muss man das auch ansprechen –, wie sich Menschen von der Politik abwenden. Nennen wir das einmal eine Art Vertrauenskrise in die Institutionen dieser Republik, die dort und da eingesetzt hat.

Deshalb haben wir eine große Aufgabe, meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Bundesrat, nämlich dass wir auf die dringenden und drängenden Fragen unserer Zeit, auch auf die vielen Fragen der Österreicherinnen und Österreicher nicht nur Antworten geben, sondern letztlich auch entsprechende Lösungen finden. Dieser Weg, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht immer einfach – auch das wissen wir –, aber letztlich, das sage ich hier von diesem Rednerpult aus ganz offen, erwarten sich das die Österreicher von uns. Sie erwarten sich das nicht aus einer parteipolitischen Perspektive heraus, sondern sie erwarten sich das von uns aufgrund unserer jeweiligen Verantwortung als Mandatare, als Gemeinderäte, als Bürgermeister, als Landeshauptleute – in welches Amt auch immer wir gewählt wurden. 

Das heißt, meine sehr geehrten Damen und Herren, aus meiner Sicht sind wir den Menschen diese Antworten auch schuldig, nämlich jenen Menschen, die in Österreich dafür sorgen, dass wir nach wie vor in einem sehr gut ausgestalteten Sozialstaat leben, in dem Wohlstand noch immer möglich ist. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben die Menschen hier auch ein Recht darauf, diese Antworten in unserer Arbeit zu finden! (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Wie Sie wissen, bin ich ja heute nicht nur als Landeshauptmann der Steiermark hier, sondern vor allen Dingen auch als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz. Ich habe eine dieser Sitzungen, jene vom 6. Juni, mitgestalten dürfen. Ich darf Ihnen hier vielleicht den einen oder anderen Eckpunkt einer aus meiner Sicht sehr, sehr wichtigen Themenlage, nämlich der sogenannten Reformpartnerschaft, berichten. Warum tue ich das? – Die steirischen Kolleginnen und Kollegen, ganz gleich welcher Fraktion, kennen die Begrifflichkeit Reformpartnerschaft aus einer Zeit, die schon etwas länger zurückliegt. Für die einen ist der Begriff vielleicht noch negativ punziert, die anderen werden ihn positiv sehen. In diesem Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist diese Reformpartnerschaft aber notwendig, weil die Antworten, die wir auf die bereits angesprochenen Fragen geben sollen, gemeinsam, nämlich von Bund, Ländern und Gemeinden – und ja, ich gehe sogar noch ein Stück weiter, auch wenn sie in dieser Reformpartnerschaft nicht vertreten ist – sowie auch der Europäischen Union, gegeben werden müssen.

Das heißt, das Ziel dieser Reformpartnerschaft, dieses Reformprozesses, der aus meiner Sicht sehr breit angesetzt ist – dazu komme ich noch –, ist schlichtweg, man könnte es zusammenfassen, Österreich besser zu machen, Österreich in vielen Bereichen effizienter zu machen, schneller zu machen, wenn es um, sage ich, etwaige Verfahren geht, schneller zu machen, wenn es darum geht, die Verwaltung fitter zu machen, aber natürlich auch insgesamt das Leben der Österreicher in vielen Bereichen, wie zum Beispiel im Bereich der Gesundheit, zu verbessern. Das heißt, dieser Schulterschluss – und heute leben wir ja wieder eine Art dieses Schulterschlusses – wird notwendig sein, ohne das große Ganze – und das betone ich jetzt schon auch: das große Ganze – aus den Augen zu verlieren.

Sie alle wissen es, da die Bundesländer, aus denen Sie kommen, Landeshauptleute haben: Jeder hat natürlich zu Recht die Position seines Landes eingenommen und wird mit Vehemenz natürlich auch die Interessen seines Bundeslandes vertreten. Dennoch darf uns eines nicht passieren: Wir dürfen das Große und Ganze nicht aus den Augen verlieren und uns in irgendwelchen – ich nenne es einmal so – Einzelinteressen verzetteln. Wenn wir das tun, dann ist dieser Reformprozess in Wahrheit schon gescheitert, bevor er überhaupt richtig begonnen hat.

Das heißt: Ja, wir haben uns in sehr guter Atmosphäre dazu entschlossen, diesen Reformprozess zu starten, nämlich gemeinsam: die Länder, die Städte, der Gemeindebund und – ganz wichtig, weil es ohne die Bundesebene nicht gehen wird – die Regierungsspitze mit dem Herrn Bundeskanzler, dem Herrn Vizekanzler und der Frau Außenministerin.

Es wurden Bereiche definiert, und ich darf hier auf ein paar eingehen, vielleicht bereits ein paar konkrete Ergebnisse präsentieren und sie auch ein wenig sozusagen mit der steirischen Sicht verbinden. Nehmen wir den Bereich Bildung als Beispiel. Sie wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bildungsbereich ist nicht nur einer der – ich sage es jetzt einmal so – am schwersten zu durchschauenden Bereiche, wenn es um Finanzierungsströme, Zuständigkeiten, Kompetenzen geht, sondern auch einer der wohl wichtigsten Bereiche für die Zukunft Österreichs, weil es schlichtweg um die Zukunft unserer Kinder geht. Im Bildungsbereich ist es uns in einem ersten wichtigen Schritt gelungen – auch über mein Büro –, über die Meldungen der Bundesländer einmal eine übersichtliche Darstellung der Finanzierungsströme zu erstellen.

Man könnte jetzt sagen: Eigentlich müsste das alles sowieso schon vorhanden sein. – Ja, es war viel da, aber eben nicht gebündelt. Das Ziel ist, eine gute Datengrundlage zu bekommen, um echte Reformen im Bildungsbereich anzugehen, die dann im besten Fall bei den Lehrern, bei den Eltern, aber vor allen Dingen auch bei den Kindern ankommt. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)

In einer zweiten Untergruppe, meine sehr geehrten Damen und Herren, die sich Verfassungs- und Verwaltungsbereinigung nennt, sind – und ich darf das jetzt ein bisschen mit einem Augenzwinkern sagen – schon sehr, sehr gute Ergebnisse gelungen. Wir alle – wahrscheinlich all jene, die schon länger in der Politik sind – kennen die Verwaltungsreform und die Verwaltungsvereinfachung. Das alles sind Schlagworte, die uns wohl schon viele, viele Jahre, teilweise Jahrzehnte, begleiten. Manches Mal hat man das Gefühl, das endet nie und trotzdem ist kaum ein Ergebnis sichtbar – Augenzwinkern Ende.

Wir sind, denke ich, auf einem guten Weg. Wir haben diesbezüglich insgesamt über 300 Vorschläge aus den Bundesländern erhalten. Ich betone das deshalb hier in der Länderkammer, weil oftmals in der Darstellung ein bisschen so getan wird, als ob die Länder die Hemmschuhe seien, die Länder nicht mittun würden, die Länder sich nicht bemühen würden, diesen Reformprozess anzustrengen. Es gibt 300 konkrete Vorschläge, einen sehr breiten Ansatz aus den Bundesländern heraus, und auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein bereits ausverhandeltes beziehungsweise in Begutachtung geschicktes Gesetz, in dem es darum geht, die Verfahren entsprechend zu beschleunigen und mit einer ordentlichen Deregulierung im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz wirklich in Umsetzung zu kommen.

Diese Arbeitsgruppe hat das letzte Mal am 26. September mit dem großen Ziel getagt – ich habe es eingangs bemerkt –, Österreich schneller, besser, effizienter zu machen, letztlich aber auch komplexe Großverfahren – und ich sage hier in Klammern: Industriestandort, Wirtschaftsstandort Österreich – rascher abzuwickeln und damit die Verfahrensdauern extrem oder eklatant zu verkürzen. Das heißt kurzum, es geht um schnelle Verfahren, um klare Zuständigkeiten und um mehr Rechtssicherheit. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, neben der Verwaltungsvereinfachung kommt auch immer wieder der Begriff Deregulierung. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, und auch Sie werden in Ihren Wahlkreisen, in Ihren Ländern, wahrscheinlich bei jedem Betriebsbesuch, ganz gleich, wie groß das Unternehmen ist, immer wieder hören, dass wir einfacher und rascher werden müssen. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren – mit besten Grüßen auch an Herrn Staatssekretär Schellhorn, der einmal gemeint hat, die Steiermark blockiere da alles und wir seien da nicht mit dabei –, haben wir in der Steiermark einen großen und wichtigen Schritt gesetzt. Wir haben jetzt das erste Deregulierungsgesetz in der Begutachtung gehabt – das wird im Herbst beschlossen werden –, in dem es uns darum geht, in einem ersten Schritt Dinge zu machen, die von den Bedarfsträgern – das sind die Unternehmen, das sind die Ziviltechniker, das sind all jene, die tagtäglich in diesen Verfahren sind – gefordert werden.

Zum Beispiel haben wir im Baubereich einige Bewilligungspflichten abgestellt, indem wir Amtssachverständige auch über die Ländergrenzen hinweg verwenden wollen – das ist etwas, von dem ich zum Beispiel gar nicht gewusst habe, dass das gar nicht so leicht möglich ist –, um diesbezüglich auch Spezialisierungen zu haben, da nicht jeder Amtssachverständige alles kann. Und: Mit dem sogenannten Once-only-Prinzip müssen die Bürger nun Nachweise nicht mehr mehrfach erbringen, sondern es reicht schlichtweg ein Nachweis – dies nur als kleiner Abriss. Die Behörden sollen Daten auch aus einem Bundesregister entsprechend beziehen können, um auch in der Privatwirtschaftsverwaltung, beispielhaft auch in den Förderungen – auch so ein Schlagwort, das uns immer wieder ereilt –, schneller zu werden.

Ja, auch die Digitalisierung wird da mitgedacht, nämlich wenn es darum geht, die Nutzung von ID Austria entsprechend zu forcieren, die elektronische Zustellung von digitalen Formularen zu forcieren und diverse – nennen wir es einmal so – in die Jahre gekommene Dinge einfach abzustellen, wie die sogenannte Hauskundmachung nach der Gewerbeordnung. Das heißt, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Steiermark ist da auf einem sehr, sehr guten Weg. 

Ich darf auch ankündigen – die steirischen Kollegen wissen das –: Im nächsten Jahr werden wir versuchen, den nächsten noch größeren Schritt zu gehen, nämlich mit dem zweiten Deregulierungsgesetz; und selbstverständlich auch die Erkenntnisse und Expertisen in den Reformprozess im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz entsprechend einbringen. Es dauert nur deshalb länger, weil viel mehr legistische Maßnahmen notwendig sind, aber es stimmt die Richtung. Ich glaube, wir können aus der Steiermark heraus stolz darauf sein, was diesbezüglich bereits erreicht wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwei Bereiche möchte ich noch kurz ansprechen, weil ich denke, dass dies Themenbereiche sind, die wahrscheinlich nicht nur Sie als Bundesräte, als Bundesrätinnen tagtäglich über Bürgeranfragen erreichen, sondern uns alle betreffen. Der erste Bereich betrifft das Thema Gesundheit: Auch das ist ein großer Brocken, den man angehen muss. Sie alle kennen die Frage der Finanzierung, Sie alle kennen die Debatten um Gastpatienten und vieles, vieles mehr. Da ist man auf einem Weg, um sich einmal sozusagen zu finden. Ich will jetzt gar nicht zu weit gehen und sagen, dass da schon morgen der große Wurf vorliegt. 

Das Gesundheitswesen ist in Österreich Gott sei Dank noch immer ein sehr, sehr gutes. Ich glaube, wir können stolz auf die medizinischen Leistungen, die erbracht werden, sein; also ich möchte mit fast keinem anderen europäischen Land, geschweige denn mit einem Land im außereuropäischen Bereich tauschen. Man muss sich aber natürlich überlegen: Welche Leistungen kann man anbieten? Wo braucht es Spezialisierungen? Wie wirkt sich Telemedizin auf die Zukunft aus? Wie schaut es mit der Digitalisierung aus? Und natürlich muss man auch – und jetzt kommt ein bisschen mein Appell an Sie, aber vor allen Dingen an meine Kollegen Landeshauptleute – ein bisschen über den Tellerrand blicken.

Ich darf Ihnen vielleicht auch hier von diesem Rednerpult aus ein plakatives Beispiel bringen: Wir haben in der Steiermark eine sehr langwierige Diskussion um drei Krankenhäuser, nämlich diese Leitspitalsdebatte im Bezirk Liezen. Liezen ist so groß wie Vorarlberg. Wir haben dort drei Krankenhäuser. Es gibt den Willen, diese drei Krankenhäuser zu erhalten. Es geht jetzt darum, diese Krankenhäuser auch mit medizinischen Leistungen zu bespielen. Wir haben uns einmal umgehört und umgesehen und sind draufgekommen – also das betrifft Schladming, Bad Aussee und Rottenmann –: Eigentlich fahren ja die Patientinnen und Patienten zum Beispiel aus Schladming – werdende Mütter, wenn sie das Kind bekommen – heute schon in Massen nach Schwarzach in Salzburg und nicht nach Schladming. Wir sind draufgekommen, dass viele im Bereich Bad Aussee heute schon Leistungen im Krankenhaus Bad Ischl in Oberösterreich in Anspruch nehmen. Was liegt da näher auf der Hand, als zu sagen: Jawohl, nicht alle Krankenhäuser müssen alle Leistungen abdecken!? Ich sage auch ganz offen, wenn ich heute eine Knieoperation habe, gehe ich auch nicht zum erstbesten Arzt und ins erstbeste Krankenhaus, sondern dorthin, wo ich weiß, dass es da die Fallzahlen gibt, dass es da die Spezialisten gibt. Was liegt mehr auf der Hand, als zu sagen: Schauen wir über die Landesgrenzen hinweg, schließen wir Kooperationsvereinbarungen, auch mit anderen Bundesländern!?

Genau das tun wir jetzt in der Steiermark – als ersten kleinen, aber aus meiner Sicht sehr wichtigen Schritt – mit Bad Ischl und auch mit Schwarzach, mit Oberösterreich und mit Salzburg, meine sehr geehrten Damen und Herren – dies nur sozusagen ein bisschen als Auftrag und Ermunterung, manchmal auch ein bisschen über die Landesgrenzen hinwegzusehen. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Der letzte größere Bereich, den ich hier noch kurz ansprechen möchte – ich muss aufpassen, meine Redezeit soll ja 20 Minuten nicht überschreiten –, ist der Bereich der Energie. Auch das ist eine Untergruppe, die von Bundesminister Hattmannsdorfer geleitet wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. Über dieses Thema könnten wir eine eigene – ich weiß nicht – Aktuelle Stunde abhalten oder hier sicherlich länger darüber debattieren und diskutieren. Eines ist aber unbestritten, und das wissen Sie auch: Viele, viele Österreicher stehen massiv unter Druck, wenn es um die Teuerung geht – dabei ist die Energie ein riesengroßer Faktor –, nicht nur die Endkunden, die Privatkunden, sondern natürlich auch unsere Industrie, vor allen Dingen die energieintensive Industrie – Oberösterreich kann ein Lied davon singen, die Steiermark kann ein Lied davon singen und viele andere auch. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da braucht es rasch Entlastungen und Planungssicherheit. Warum betone ich das jetzt? Weil es schlichtweg um nicht mehr und nicht weniger als um den Standort Österreich, um Wohlstand, um Investitionen, um Arbeitsplätze geht. Deshalb erwarte ich mir aus diesem Arbeitskreis, aus dieser Gruppe gute Ergebnisse, um letztlich rasch Entlastungen zu finden. Ja, es sind bereits erste Schritte auf Bundesebene gegangen worden, indem man gesagt hat: Gut, für die energieintensive Industrie gibt es jetzt Investitionsboni und Entlastungen mit dem Stromkosten-Ausgleichsgesetz und vieles mehr, aber es braucht da mehr, und vor allen Dingen braucht es das auch länger in der Planbarkeit. Da bitte ich auch Sie hier, in Ihren Bereichen entsprechend mitzutun.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, die Arbeit wird uns in dieser Reformpartnerschaft garantiert nicht ausgehen. Wir haben dann im November die Möglichkeit, uns im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz auszutauschen. Ich möchte aber abschließend zu diesem Block vielleicht noch sagen, dass es mir und uns ganz besonders wichtig ist, dass wir in einem guten Einvernehmen sind. Ich betone das schon auch ein bisschen mit einem Schmunzeln, denn so viele freiheitliche Landeshauptmänner hat es in der Republik Österreich halt noch nicht gegeben – ich bin erst der zweite. 

Die erste Frage, die mir immer gestellt wird: Na, wie fühlst du dich denn da unter diesen ganzen Roten und Schwarzen? – Dann sage ich: Ich fühle mich wohl. Ich fühle mich wohl, denn bei aller parteipolitischen Unterschiedlichkeit – und das ist ja wohl auch legitim, wir sind eine Demokratie, eine Parteiendemokratie, wir leben in einer parlamentarischen Demokratie, in der es unterschiedliche Meinungen braucht, die durchaus legitim sind – soll unterm Strich trotzdem immer eines herauskommen: Wir sollen unsere Politik im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher betreiben, und ich habe das Gefühl, dass das im Rahmen der Landeshauptleute sehr, sehr gut und ausgezeichnet funktioniert, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)

Sie erlauben mir vielleicht noch, einen Bereich anzusprechen, der jetzt nicht Teil dieser Gruppen im Rahmen der Reformpartnerschaft ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, aber ein sehr wichtiger Bereich, einer, der uns Steirer, Österreich, wohl auch Europa im Juni nicht nur beschäftigt hat, sondern sich leider auch in das kollektive Gedächtnis vieler eingeprägt hat, nämlich den furchtbaren Amoklauf in Graz im Borg Dreierschützengasse. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben damals sofort auch seitens der Landesregierung festgehalten, dass wir in den Tagen danach versuchen, das, was dort passiert ist, einmal sickern zu lassen. Das war für die Schüler, für die Eltern, für die Lehrer natürlich eine Ausnahmesituation, und da war kein Platz für parteipolitisches Geplänkel oder für irgendwelche überschießenden Forderungen.

Wir haben damals schon gesagt, wir wollen aus diesem Wahnsinn, der dort passiert ist, die richtigen Schlüsse ziehen, und haben dann im Sommer begonnen, einen Beirat einzusetzen, dem die Landesregierung und alle Klubobleute der im Landtag vertretenen Fraktionen angehören, die dann in Clustergruppen wiederum mit Expertinnen und Experten – bis zu zehn pro Gruppe – in unterschiedlichen Themenfeldern versucht haben, Ableitungen zu treffen, Empfehlungen für die Politik auszusprechen, um solche Dinge bestmöglich zu verhindern – wenngleich uns das zu 100 Prozent wohl nie gelingen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Expertisen und diese Schlüsse, die wir gezogen haben, möchte ich im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz an meine Kollegen weitergeben, denn eines ist klar: Das kann nicht nur in Graz passieren, das kann uns in Wien, das kann uns in Linz, das kann uns in Wels, das kann uns in Innsbruck, das kann uns leider überall ereilen. Wir haben in den Bereichen Sicherheit und Infrastruktur, Unterstützungssysteme in Bildungseinrichtungen, bei der Elternbildung, beim Lebensumfeld und bei der Familie, bei der Prävention und auch bei der Sicherheit im digitalen Raum einmal einen sehr breiten Katalog auf dem Tisch, der jetzt weiterentwickelt wird, und diese Informationen werden selbstverständlich auch im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz an Sie weitergehen, denn eines ist für mich klar, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die Schulen – wie alle Bildungseinrichtungen oder Elementarbildungseinrichtungen – müssen ein Ort des Lernens und ein Ort der Geborgenheit sein. Ich gehe sogar noch weiter: Die Schule muss neben dem Elternhaus der sicherste Ort sein, an dem wir unsere Kinder wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Allgemeiner Beifall.)

Jetzt habe ich einige Dinge, die ich mir eigentlich vorgenommen habe, nicht ansprechen können, aber ich habe gehört, ich darf mich am Ende der Debatte ein zweites Mal zu Wort melden, deshalb möchte ich meine Ausführungen jetzt einmal beenden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich möchte mich noch einmal herzlich für die Möglichkeit, heute hier zu sein, bedanken, und möchte mich bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie bereit sind, diese große Aufgabe anzunehmen und wahrzunehmen, hier im Bundesrat die Länderinteressen zu vertreten, dass Sie auch die regionalen Interessen vertreten und dabei selbstverständlich, das weiß ich, trotz aller parteipolitischen Zwänge – ich sage jetzt nicht Klubzwang, den gibt es ja nicht, wie wir wissen (Heiterkeit bei Bundesrät:innen von FPÖ, ÖVP und SPÖ) – immer auch ein wenig, nennen wir es einmal so, im Spannungsfeld agieren müssen, Ihnen das aber sicherlich auch gut gelingt. 

Ich biete mich an – als Landeshauptmann der Steiermark, aber selbstverständlich auch als wahrscheinlich wesentlicher Mitspieler quasi im Konzert der anderen Landeshauptleute –, für Sie ein verlässlicher Ansprechpartner zu sein. Das gilt nicht nur für meine Fraktion, sondern das gilt wirklich auch für alle, die heute hier sind.

Ich habe – auf meiner linken Seite – zwei ganz nette Kolleginnen gesehen, die lange mit mir im Landtag in der Steiermark waren, die ehemalige Präsidentin Kolar und Frau Kollegin Kerschler, und sie werden mir wohl recht geben, dass wir in der Steiermark – und ich glaube, das ist auch hier im Hohen Haus, im Bundesrat so – bei aller Debattenkultur ein sehr kollegiales Miteinander leben. Bitte leben Sie das auch im Bundesrat, denn meine Erfahrung ist: Wenn man ordentlich miteinander kommuniziert, wenn man das auf Augenhöhe macht, wenn man nicht zu viele Verwundungen erlebt, dann kommt meistens mehr heraus, als wenn man das nicht tut und anders vorgeht. 

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute, wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Arbeit im Geiste und auch im Sinne des Föderalismus, vor allen Dingen aber auch im Sinne unserer Bevölkerung in den jeweiligen Bundesländern. – Ein steirisches Glück auf! Ich danke für die Debatte. (Beifall bei FPÖ und ÖVP, bei Bundesrät:innen von SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

9.25

Präsident Peter Samt: Ich danke dem Herrn Landeshauptmann für seine Ausführungen und seine verbindlichen Worte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Manfred Repolust. Ich erteile ihm dieses. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.