RN/60
Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und das Ökostromgesetz 2012 geändert werden (459/A und 219 d.B. sowie 11691/BR d.B. und 11709/BR d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz über die befristete Gewährung von Förderungen zum Ausgleich des Anstiegs der Strompreise infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel für die Jahre 2025 und 2026 (Standortabsicherungsgesetz 2025 – SAG 2025) (460/A und 220 d.B. sowie 11692/BR d.B. und 11710/BR d.B.)
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs.
Vorab darf ich aber die Frau Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, Frau Mag. Elisabeth Zehetner, recht herzlich bei uns begrüßen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
RN/61
Berichterstatterin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und das Ökostromgesetz 2012 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bringe weiters den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz über die befristete Gewährung von Förderungen zum Ausgleich des Anstiegs der Strompreise infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel für die Jahre 2025 und 2026.
Der Bericht liegt Ihnen wiederum in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile es ihm.
RN/62
14.34
Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Frau Staatssekretär! Kollegen des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Die jetzt zu behandelnden Tagesordnungspunkten beweisen, dass die Kurzbezeichnung der Bundes-ÖVP für Österreichvernichtungspolitik steht, Politik zur Vernichtung der Landwirte, zur Vernichtung der österreichischen Wirtschaft und zur Belastung der österreichischen Bevölkerung. In Zahlen gegossen bedeutet das: eine Reduktion von 368 000 landwirtschaftlichen Betrieben im Jahr 1995 auf mittlerweile – der Letztstand der Statistik Austria – 87 000 (Ruf bei der FPÖ: Das ist ein Wahnsinn!), wahrscheinlich 7 000 Konkurse österreichischer Firmen im Jahr 2025, eine durch die Verliererkoalition verursachte und mit den falschen Mitteln behandelte Inflation in der Höhe von 4 Prozent, die das tagtägliche Leben der österreichischen Bevölkerung massiv belastet und sie vor teilweise unlösbare finanzielle Probleme stellt.
Als im Zeitraum 1995 bis 2000 – nach dem Beitritt zur EU – die Produktpreise für die österreichischen Landwirte massiv gesunken sind, mit dem Öpul-Programm die Stilllegung von landwirtschaftlichen Agrarflächen unter dem ÖVP-Regime zwingend vorgeschrieben wurden, gleichzeitig die ÖVP-Werbemaschinerie zum Thema Biogas anlief, es gleichzeitig die Möglichkeit gab, die vorgeschriebenen Stilllegungsflächen für angebauten Mais für Biogasanlagen zu nutzen, haben sich sehr viele Landwirte dazu entschlossen, sogenannte Nawaro-Biogasanlagen zu errichten und einen Ausweg aus der Misere zu finden.
Eines war damals schon klar, dass nämlich für die Biogasanlagenbetreiber, sobald diese Regelungen entfallen, das wirtschaftliche Überleben am seidenen Faden hängt. Zur Erklärung: Man muss da zwischen sogenannten Nawaro-Anlagen, die nur mit landwirtschaftlichen Produkten betrieben werden, Kofermentationsanlagen, die mit einer Mischung von landwirtschaftlichen Produkten und Abfällen betrieben werden, und reinen Abfallanlagen unterscheiden. Das ist wesentlich. Dieser wesentliche Unterschied wurde aber vonseiten des Gesetzgebers laut den Experten im Wirtschaftsausschuss nicht erhoben, erhoben wurde lediglich, dass es 37 Anlagen betrifft, deren Vertrag im Jahr 2026 ausläuft, Thema war auch nicht, ob diese erwähnten 37 Anlagen die Kriterien erfüllen, ob diese Biogasanlagen über oder unter 250 Kilowattstunden produzieren oder ob sie bis zum möglichen Einleitungspunkt bis 10 Kilometer oder mehr entfernt sind. Diese Punkte sind aber wesentlich, um die Wirtschaftlichkeit darstellen zu können.
Begonnen hat es ja 1995 mit Zehnjahresverträgen mit garantierten Strompreisen, bezahlt von der Oemag. Dann gab es die Regelung mit 13 Jahren, eine weitere Regelung, dass, wenn man bis 30.6.2012 50 Prozent der Erstinvestition neu investiert und anschließend einen Bescheid der Behörde für die Neuanlage von Betreibern erreicht wird, ein neuer geförderter Stromabnahmevertrag für 15 zusätzliche Jahre erreicht werden kann.
Was ist in der Zwischenzeit passiert? – In der Zwischenzeit wurde die Regelung mit dem Anbau auf Stilllegungsflächen gekippt und die Nawaro-Biogasanlagen mussten und müssen sehr viel Geld in die Hand nehmen, um Material zur Vergärung zu bekommen. Ohne hohe Förderungen ist kein Betrieb dieser Nawaro-Anlagen möglich.
Um das Sterben der landwirtschaftlichen Anlagen, aber auch einiger Kofermentationsanlagen hinauszuzögern, hat die Vorgängerbundesregierung mit 2022 plakativ ein neues Gesetz beschlossen. In der Meinung, ein Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz auszuarbeiten, wurden von der Vorgängerbundesregierung weitere Übergangsfristen und Versprechungen an die Betreiber abgegeben.
Es wurden von den Betreibern mehrere Zigtausende Euro für die Planung ausgegeben und das alles verstaubt im Endeffekt aufgrund der Unfähigkeit der Vorgängerbundesregierung in den Schreibtischladen und in den Firmentresoren. Es ist aber auch die neue Bundesregierung, die auch bereits seit acht Monaten, Frau Staatssekretär, im Amt ist, genauso unfähig und bringt genauso wenig zusammen. Mittlerweile geht das vierte Jahr zu Ende, die Übergangsfrist im damals Niedergeschriebenen betrug drei Jahre plus zwei mit der Umsetzung. Einige innovative Betreiber haben ihre Anlagen von Haus aus als Abfüllanlagen errichtet oder zu einem späteren Zeitraum umgerüstet; diese werden wirtschaftlich bestehen.
Derzeit werden zum Beispiel am Spotmarkt 8,10 Cent pro Kilowattstunde elektrisch erzielt. Viele der Biogasanlagenbetreiber haben Verträge, mit denen sie 22 Cent pro Kilowattstunde elektrischer Energie von den Netzbetreibern bekommen. Wenn die Betreiber mit großem finanziellen Aufwand einen Umstieg auf Gaseinspeisung umsetzen, liegen die Kosten – ohne Leitungsbau der Einspeiseleitung, für den die Kosten, je nach Leitungslänge, im sechs- bis siebenstelligen Bereich liegen – für die Gasaufbereitung bei einer Anlage, die circa 700 Kubikmeter Biogas, somit 350 Kubikmeter mit Erdgasqualität – sprich mit 97,2 Prozent Methan – produziert, ebenfalls im siebenstelligen Bereich. Werden 0,12 Cent pro Kilowattstunde Brennwert erzielt – wenn man das auf den Strompreis elektrisch umrechnet –, dann ist das ein Erlös von 28 Cent pro Kilowattstunde.
Zügige Planungsprozesse und anschließende Genehmigungsprozesse – wenn es überhaupt umsetzbar ist; wie wir vorhin gesagt haben, muss man ja erst einmal schauen, wie weit weg und so weiter, wie groß die Anlage ist – dauern bestenfalls vier bis fünf Jahre. Somit ist der im vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagene Zeitraum von 18 Monaten realitätsfremd.
Wir als Freiheitliche Partei setzen uns für eine Energiepolitik mit Hausverstand, für eine Energiepolitik, die die Wirtschaftlichkeit und Leistbarkeit im Blick hat und für eine Energiepolitik mit Verlässlichkeit ein. (Beifall bei der FPÖ.)
Das sind für uns die wesentlichen Kernelemente. Nur so wird Energiepolitik tatsächlich erfolgreich sein und funktionieren. Denn: Was ist unser Ziel? – Wir sind auf der Suche nach günstigen, leistbaren Energiepreisen. Darüber, wie wir dorthin kommen sollen, haben wir halt hier im Plenum unterschiedliche Meinungen, unterschiedliche Wege.
Energiepreis, Netzkosten, Steuern und Abgaben – das kann man ja im Wesentlichen als Drittel sehen. Jeder Teil für sich macht am Ende des Tages auf der Energierechnung ungefähr ein Drittel aus. Das heißt im Hinblick auf das Thema Steuern und Abgaben: Das ist ein Drittel. Darin enthalten ist die Erdgasabgabe, die in Österreich, Frau Staatssekretär, fünfmal höher ist als die EU-Empfehlung. Wenn diese Bundesregierung die sonst von ihr in allen Bereichen gelebte EU-Hörigkeit auch bei diesem Thema leben und der Empfehlung der EU Folge leisten würde, könnten Sie die Erdgasabgabe dementsprechend senken. Warum, Frau Staatssekretär, setzen Sie das nicht zum Wohle der österreichischen Bevölkerung, der österreichischen Wirtschaft um? Ebenso bei der Elektrizitätsabgabe: Diese ist nicht wie die Erdgasabgabe nur fünfmal so hoch, sondern diese ist 15-mal höher als es die EU vorsieht. Zusätzlich kosten der im EAG vorgesehene Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Erneuerbaren-Förderpauschale gesamt 1 Milliarde Euro.
Der Betrag dafür wird ebenfalls durch Steuern und Abgaben an den Staat übermittelt. Darin enthalten ist natürlich auch die CO2-Bepreisung, die ja mit 5 Euro pro Tonne begonnen hat und jetzt – mit Faktor zehn – bei 50 Euro pro Tonne liegt. Prognosen zeigen uns, dass natürlich auch dieser Bereich stark steigen wird. Nach Ihrer Vorstellung wird ja die CO2-Bepreisung noch zusätzlich im Verkehrsbereich und bei der Gebäudewärme voll eingeführt.
Das, was hier heute mit dem SAG beschlossen wird, ist unserer Ansicht nach zwar ein Tropfen auf den heißen Stein, aber ich möchte darauf hinweisen, dass es neben den energieintensiven Unternehmen auch sehr viele andere Unternehmen gibt, die ebenfalls wertvolle Arbeit für Österreich leisten. Auch in der Lebensmittelindustrie, beim Backen, beim Kühlen, brauchen wir viel Strom; oder auch am Bau, beim Ziegelbrennen und so weiter, braucht man viel Energie, und die Bauwirtschaft wird dementsprechend genauso Unterstützung brauchen – dies wird aber leider im vorliegenden Entwurf nicht berücksichtigt.
Das vorgelegte SAG schreibt unter anderem vor, dass der konkrete Investitionsumfang für Investitionen in Energieeffizienz beziehungsweise Dekarbonisierungsmaßnahmen mindestens 80 Prozent der gewährten Fördersumme betragen muss. Kurz zusammengefasst: Die für die Jahre 2025 und 2026 zur Verfügung gestellten 75 Millionen Euro pro Jahr sind wie gesagt ein Tropfen auf den heißen Stein, aber ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Ein Anliegen wäre mir noch – wir haben es ja auch im Ausschuss wieder gehört – das Thema Wasserstoff: Die Wasserstoffstrategie ist eine Sache, die immer wie ein Stiefkind behandelt wird. Es steht zwar in irgendwelchen Unterlagen, in irgendwelchen Regierungsprogrammen, aber wenn es hart auf hart geht, wird nichts in diese Richtung gemacht. (Zwischenruf der Bundesrätin Arpa [SPÖ/Ktn.].) Wir sind im Jahr 2025 und stehen vor der Situation, dass zum Beispiel in Kitzbühel – und das ist, glaube ich, wesentlich für alle Gemeinden; wir sind ja eine Länderkammer und Vertreter der Gemeinden – das erste Mal in einer Kläranlage aus Abwasser Wasserstoff – aus 0,5 Liter 1,8 kW – produziert werden kann. Das ist von der Firma – darf ich nicht sagen –, aber es ist in Kitzbühel gestartet worden, und ich glaube, das ist ein großer Erfolg, und es wäre ein großer Erfolg, wenn wir das in allen Gemeinden in allen Kläranlagen einsetzen und aus dem Problemstoff – Kläranlage – im Endeffekt noch jede Menge Wasserstoff produzieren könnten. Nur leider schläft diese Bundesregierung. Vielleicht könnten wir sie aus dem Tiefschlaf wecken, und vielleicht könnte man auch diese Anlagen unterstützen, weil sehr viele unserer Gemeinden so umweltgerecht Wasserstoff produzieren könnten. Das wäre die richtige Richtung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.47
RN/62.1
Vizepräsident Michael Wanner: Ich erinnere an die freiwillige Redezeitbeschränkung von 10 Minuten und bedanke mich bei allen, die sich daran halten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Sandra Lassnig. Ich erteile es ihr.
RN/63
14.47
Bundesrätin Sandra Lassnig (ÖVP, Kärnten): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aber vor allem: Werte Zuseherinnen und Zuseher hier bei uns im Saal und auch vor den Bildschirmen! Diese zwei Beschlüsse, diese zwei Energiethemen, über die wir jetzt diskutieren, sind wichtig für den Standort, für die regionale Versorgungssicherheit und auch für die Sicherung der Arbeitsplätze. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
Herr Kollege Bernard, jetzt hören Sie bitte aufmerksam zu: Die Bundesregierung schläft nicht, sondern die Bundesregierung arbeitet auf Hochtouren daran (Beifall bei der ÖVP – Zwischenruf bei der FPÖ), eine Vielzahl neuer Energiegesetze auf den Weg zu bringen, um zu entlasten, und – wie unsere Staatssekretärin Elisabeth Zehetner auch schon bei der letzten Nationalratssitzung gesagt hat – sie sorgt auch dafür, dass die Rahmenbedingungen im Energiebereich zukunftsfit sind.
Ich möchte jetzt schon noch kurz etwas genauer auf die Inhalte der zwei Beschlüsse eingehen und darauf, warum ich im Gegensatz zu Kollegen Bernard diese Beschlüsse auch sehr wichtig finde.
Zu Tagesordnungspunkt 6: Es geht um die Novellierung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes sowie des Ökostromgesetzes, konkret um die Verlängerung der Förderung für bestehende Biogasanlagen um bis zu 18 Monate. Durch diese Verlängerung soll Anlagenbetreibern Rechtssicherheit und auch ausreichend Zeit für die Umrüstung einer Biogas- auf eine Biomethananlage gegeben werden.
Wie eingangs schon erwähnt: Die Bundesregierung arbeitet auf Hochtouren an einer Vielzahl neuer Energiegesetze, unter anderen eben am EGG, und wir müssen sicherstellen, dass, bis dieses Gesetz in Kraft ist, jene Biogasanlagen, deren Förderung 2026 ausläuft, nicht vom Markt verschwinden, bevor es eine neue gesetzliche Grundlage dafür gibt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Damit wird eine Übergangsregelung geschaffen, die, wie schon erwähnt, wichtig für die regionale Versorgungssicherheit und auch für die Sicherung von Arbeitsplätzen ist – aber der FPÖ scheint das nicht wichtig zu sein. (Zwischenruf bei der FPÖ.)
Zu Tagesordnungspunkt 7: Dieser betrifft das Stromkosten-Ausgleichsgesetz. Damit verlängern wir die Unterstützung für unsere energieintensive Industrie mit jeweils 75 Millionen Euro für die Jahre 2025 und 2026, also insgesamt 150 Millionen Euro. Die Industrie hat derzeit mit hohen Energiepreisen zu kämpfen. Wir müssen da handeln, wir müssen unterstützen, und das tun wir auch, denn es geht dabei um Arbeitsplätze, um Investitionen und auch um die Wertschöpfung für unser Land. Auch das ist anscheinend euch von der FPÖ nicht wichtig, denn ihr fordert zwar diese Unterstützung für die Wirtschaft, für die Industrie, aber jetzt, da wir Maßnahmen schaffen, lehnt ihr diese wieder ab. Das ist eben der populistische Stil der FPÖ, so ist die Politik der FPÖ.
Sehr geehrte Damen und Herren, das sind zwei für mich sehr wesentliche und wichtige Beschlüsse für unsere Wirtschaft, für die Industrie, um diese zu stärken und auch ihnen Planungs- und Rechtssicherheit zu geben. Es ist keine einfache Zeit, aber wir sind auf einem guten Weg, und diese Beschlüsse sind auch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
14.51
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Dr. Christoph Matznetter. – Bitte.
RN/64
14.51
Bundesrat Dr. Christoph Matznetter (SPÖ, Wien): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerin Sandra Lassnig hat schon darauf hingewiesen, worum es grundsätzlich geht: dass wir Anlagen haben, mit denen wir derzeit Biogas herstellen können, und dass, wenn man die nächste Zeit jetzt nicht überbrücken würde, die Gefahr bestünde, dass diese Infrastruktur verloren geht und beim Inkrafttreten einer Neuregelung dann nicht mehr zur Verfügung steht.
Die Wende an sich ist ein schwieriger Teil. Wir müssen die Dekarbonisierung in den nächsten Jahren schaffen, wir müssen aber schauen, dass wir die notwendige Infrastruktur auch weiterhin haben. Wir haben im Ausschuss Gelegenheit gehabt, ein bisschen auch sozusagen zu hinterfragen und abzuklopfen: Na, wie sieht denn das aus?, denn wir haben in Österreich natürlich ein sehr weitgehendes vorhandenes Gasnetz, dessen Bedeutung aber in dem Ausmaß, in dem auf rein elektrische Energie umgestellt wird, immer geringer wird. Wir haben gestern im Fernsehen den Chef der E-Control hören dürfen, der offenbar überhaupt der Meinung war: Sperren wir zu!
Ich glaube aber, dass der Ansatz richtig ist, eine Gesamtstrategie zu überlegen, die ermöglicht, dass bestehende Infrastruktur vielleicht weiterverwendet werden kann, und Ihre Expertinnen, die im Ausschuss anwesend waren, haben gesagt, es wird daran gearbeitet: Wir wollen eine weitgehende Wasserstoffstrategie, wollen die Dekarbonisierung – und sie wollen sich auch anschauen, wie weit sie bestehende Infrastrukturen auch dafür nützen können.
Das ist gescheit. Warum? – Neben der Frage der Wärme zu Hause, wo wir zum Teil wirkliche Umstellungsschwierigkeiten haben, nämlich im mehrgeschoßigen Wohnbau, da wir dort nicht so einfach auf die Wärmepumpe umstellen können, haben wir natürlich das große Thema industrielle Prozesswärme. Und da ist es immer noch leichter, die mit jedem Oxidationsvorgang entstehende Wärme bereitzustellen, als sie dann durch hohen Stromeinsatz im entsprechenden Ausmaß herzustellen. Da müssen wir die vernünftigste Lösung finden, und daher müssen wir schauen, dass die Infrastruktur, die wir haben, möglichst genützt wird. Da bitte ich Sie, Frau Staatssekretärin – Sie können ein bisschen besser koordinieren, war mein Eindruck im Ausschuss, beziehungsweise Ihre Expertinnen –, dass wir daher von Ihnen rasch auch die Zukunftsaussichten geliefert bekommen: Wie kommen wir hin? Was können wir nützen, und was können wir nicht nützen?
Ein Nachtrag noch: Was wir gehört haben, ist, dass wir das Problem haben, dass die Biogasanlagen zum Teil zu weit weg sind, um sie ans Gasnetz anzuschließen. Das ist ein bisschen traurig, denn: Würde man das Methangas, das dort entsteht, direkt verwenden können, könnten wir in diesem Ausmaß weniger fossiles Erdgas verwenden und würden mit der bestehenden Infrastruktur bereits mehr herausholen, als wenn wir zwischendurch verstromen oder etwas anderes machen.
Auch da meine Bitte, Frau Staatssekretärin, in so einem Gesamtkonzept zu schauen: Wie weit können wir durch Ausbau der Erneuerbaren auch im Bereich gasförmiger Brennstoffe die Infrastruktur nützen, die Dekarbonisierung unterstützen und es am Ende ermöglichen, dass auch eine energieintensive Industrie und ein energieintensives Gewerbe in diesem Land noch eine Chance haben? Das ist nämlich meine größte Angst: dass wir so weit ins Hintertreffen geraten, dass wir gerade die produzierende Industrie zusperren müssen. Und ehrlich gesagt, nur vom Fremdenverkehr, so gut er ist, werden wir nicht leben können (Beifall der Bundesrätin Schwarz-Fuchs [ÖVP/Vbg.]), auch nicht in Vorarlberg. – Danke, Christine. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
14.54
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl.
RN/65
14.55
Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher! Willkommen hier bei uns im Hohen Haus! Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Uns liegt heute hier einerseits das Standortsabsicherungsgesetz vor, das wir auch unterstützen – das ist eine notwendige Entlastung für die heimische Industrie, und dieser werden wir wie gesagt auch zustimmen –, und andererseits eine Änderung im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Auch dieser stimmen wir zu, aber – Kollegin Lassnig hat es, glaube ich, auch schon mehrfach gesagt – es ist eine Übergangslösung, also nicht unbedingt der ganz große Wurf, aber eine Notwendigkeit.
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das wir in der letzten Legislaturperiode geschaffen haben, umgesetzt haben, zeigt, was möglich ist, wenn man konsequent handelt, statt nur anzukündigen. Noch nie wurde in Österreich so viel erneuerbare Energie ans Netz gebracht wie damals. Sogar Umweltminister Totschnig – der sich Umweltminister nennt – hat in der letzten Nationalratssitzung relativ groß quasi gefeiert, würde ich fast sagen, dass die Treibhausgasemissionen in den letzten Jahren so toll gesunken sind. (Beifall der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].) Ja, wie gesagt, wir haben auch etwas dafür getan, wir haben dafür etwas eingesetzt.
Mehr Erneuerbare heißt mehr Angebot, und das heißt auf lange Sicht günstigere Energiepreise. Die Sonne schickt keine Rechnung, der Wind auch nicht – Putin schon, und er finanziert damit einen wirklich unsäglichen Krieg. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Ein Windrad kostet aber schon auch was, oder?) – Ja, die Umsetzung vielleicht schon, aber die Energie selber nicht. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Okay! Nein, ich sage es nur!) Es macht schon einen Unterschied, ob jetzt quasi für die Energieform selber auch etwas gezahlt wird; darum geht es. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Aber das Öl selber stellt ja auch keine Rechnung, das ist ja auch die Technologie ...!)
Wer also die Energiewende blockiert – das habe ich schon gestern ausgeführt –, der ist einerseits verantwortlich dafür, dass sich Menschen da draußen ihre Energiekosten teilweise nicht mehr leisten können (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, wegen eurer Politik! Die Grünen, die Totengräber der Republik Österreich!), und er finanziert auch den Krieg mit. Was wir jetzt brauchen, ist Verlässlichkeit. Die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Industrie, aber auch die Erneuerbarenbranche braucht diese. Was wir derzeit erleben, ist das Gegenteil von Verlässlichkeit. Ein Branchenvertreter hat es kürzlich treffend formuliert: Noch keine Regierung hat in sechs Monaten so viel Planbarkeit zerstört wie diese. – Ja, und er hat recht, das muss man leider so offen sagen.
Die Bundesregierung hat den Energiekrisenbeitrag verschärft, und jetzt droht eine neue Abgabe für Einspeiser, die wie ein Damoklesschwert über der gesamten Branche hängt. Das Ergebnis: Milliardeninvestitionen in Wind- und Sonnenenergie werden auf Eis gelegt, weil niemand mehr weiß, welche Regeln morgen gelten. So schafft man keine Energiewende, so schafft man Stillstand.
Es fehlen einfach die drei entscheidenden Gesetze: das Erneuerbares-Gas-Gesetz, das Elektrizitätswirtschaftsgesetz und das Gesetz zum Netzausbau. Genau diese Gesetze sind das Rückgrat der Energiewende. Ohne sie bleiben viele Projekte in der Luft. Vor allem beim Biogas brauchen wir endlich verlässliche, langfristige Rahmenbedingungen, damit Landwirtinnen und Landwirte und Betriebe wissen, worauf sie bauen können. Aus diesem Grund bringen wir folgenden Antrag ein:
RN/65.1
Entschließungsantrag
der Bundesrätinnen Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Energiegesetze vorlegen und leistbare Preise sichern“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, wird aufgefordert, umgehend ein Reformpaket mit folgenden Punkten vorzulegen:
Die Wahrheit ist: Jede Verzögerung bei den Erneuerbaren bremst nicht nur den Klimaschutz, sie bremst auch die Wirtschaft, sie bremst die Energiepreisstabilität und letztlich unsere Unabhängigkeit. Was wir jetzt brauchen, ist Planbarkeit statt Politik auf Sicht. Wir brauchen Verlässlichkeit statt Verunsicherung, und wir brauchen den Mut, die Energiewende nicht länger zu vertagen, sondern sie wirklich konsequent umzusetzen – mit all ihren Chancen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
15.00
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/65.2
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Der von den Bundesräten Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Energiegesetze vorlegen und leistbare Preise sichern“ ist genügend unterstützt und steht demnach in Verhandlung.
Als Nächste hat sich die Frau Staatssekretärin zu Wort gemeldet. – Bitte.
RN/66
15.00
Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Elisabeth Zehetner: Schönen guten Nachmittag! Es gibt zwei Herausforderungen, an denen wir besonders stark arbeiten. Das eine ist die Energiewende und das andere ist die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft (Beifall bei Bundesrät:innen der ÖVP), und beides ist zentral dafür, dass dieser Standort Österreich Zukunft hat. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn ich jetzt auf die zwei Gesetze eingehe, so braucht es, gerade wenn es um die Energiewende, um die Transformation, die wir in diesem System vorhaben, auch um die Herausforderung geht, neue Wege, um energieeffizienter, ökologischer und nachhaltiger zu gewinnen und zu nutzen. Und genau da setzen wir mit dieser Reform des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes an.
Wir gehen nicht den Weg des Verbots gasförmiger Energiequellen, sondern wir sagen: Die sind grundsätzlich schon gut, aber wir wollen die bestehende Infrastruktur nutzen und durch gezielte Förderung klima- und zukunftsfit machen. Das EAG enthält daher diese Finanzierungsmöglichkeit für Biomethan- und Biogasanlagen.
Dafür werden 20 Millionen Euro aus der Ökostromfinanzierung mobilisiert. 2024 gab es nämlich Fördercalls für Investitionszuschüsse für Biomethan. Da wurde bereits Finanzierung zugesichert und die müssen wir jetzt sicherstellen und auch abdecken. Aber jenen Anlagen, die in den Jahren 2025 und 2026 fertiggestellt werden, können wir auch so eine Finanzierung ermöglichen.
Zusätzlich können wir mit dem EAG sicherstellen, dass die Nachfolgeprämie für Biogasverstromungsanlagen weiterhin erhalten bleibt. Für die Verträge, die 2026 auslaufen würden, haben wir somit eine Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten einer neuen Regelung geschaffen. So werden gezielt Förderungen für nachhaltige Technologien gewährleistet und bereits bestehende Infrastruktur als zentraler Bestandteil der Energiewende genutzt.
Darüber hinaus werden im EAG die Nachhaltigkeitskriterien für flüssige Biobrennstoffe und Biomassebrennstoffe angepasst und dadurch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt. Das ist ein wichtiger Schritt, auch um die österreichischen Energiegesetze an die Veränderungen der Zeit anzupassen und für die Zukunft fit zu machen.
Die Reform des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes ist ein wichtiger Schritt. Ich betone: Es ist ein wichtiger Schritt, denn an allen anderen Schritten, die angesprochen worden sind, arbeiten wir hart und so zügig es geht, um die Energiewende voranzutreiben. Unser Ziel ist, dass die Energie effizient und ökologisch nachhaltig erzeugt wird. Dafür muss die Energie genau diesen beiden Kriterien entsprechen und leistbar sein.
Ja, die gestiegenen Energiekosten während der letzten Jahre betreffen uns alle: private Haushalte, öffentliche Haushalte, die Landwirtschaft, die Wirtschaft und die Industrie. Die Bundesregierung arbeitet, wie gesagt, an einer Vielzahl neuer Gesetze, um Entlastung zu schaffen. Unser Credo ist: saubere, sichere und leistbare Energie. Wir wollen die Rahmenbedingungen im Energiebereich insoweit verbessern, als wir das dann auch sicherstellen können.
Jetzt ist es uns mit dem Entlastungspaket, das als zweites Gesetz heute hier zur Abstimmung steht, gelungen, zumindest einen ersten Schritt für die österreichische Energie zu gehen und ein Entlastungspaket für die Industrie zu mobilisieren.
Die Energiekosten sind von zentraler Bedeutung für die Industrie, insbesondere für die energieintensiven Branchen. Ihre Auswirkungen haben weitreichende Folgen für Wettbewerbsfähigkeit, Standortentscheidungen, Investitionsentscheidungen und damit am Ende des Tages auch für die Arbeitsplätze und unseren Wohlstand. Es ist daher in Zeiten von hohen Energiekosten ein richtiger und wichtiger Schritt, den wir als Bundesregierung setzen, um Standortabsicherung, Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Industrie zu stärken. Mit dem Standortabsicherungsgesetz, SAG, ist uns dies gelungen. Wir ermöglichen eine gezielte Entlastung der Unternehmen, die durch steigende Strompreise – auch infolge der Einbeziehung der indirekten CO2-Kosten aus dem europäischen Emissionshandel und einem tatsächlichen Risiko von Verlagerung von CO2-Emissionen – betroffen sind.
Das Risiko von Carbon-Leakage, also das Abwandern der Firmen ins Ausland, um Emissionsstandards zu umgehen, ist bei uns allgegenwärtig. Und genau durch diese Ausgleichsmaßnahme können wir diese Abwanderung verhindern und sowohl die wichtigen ökologischen Standards der Europäischen Union als auch ein wirtschaftsfreundliches Umfeld aufrechterhalten. (Beifall bei der ÖVP.)
Zusammengefasst: Wir verhindern nicht nur die wirtschaftlichen Nachteile für österreichische Betriebe, sondern leisten auch einen aktiven Beitrag zur Attraktivierung unseres Standorts und zum Erhalt von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen im Inland. Das SAG steht für einen verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Umgang mit wirtschafts- und klimapolitischen Herausforderungen. Mit diesem Leitbild werden die Maßnahmen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Unterstützung geschaffen. Konkret werden 75 Millionen Euro pro Jahr für die Jahre 2025 und 2026 mobilisiert, um dadurch eine Förderung von bis zu 75 Prozent für die indirekten CO2-Kosten abzufedern.
Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Unternehmen in Energieeffizienz und Dekarbonisierung investieren. Im Unterschied zur Vorgängerversion schreibt das neue SAG hier den konkreten Investitionsumfang vor. Es müssen mindestens 80 Prozent der gewährten Fördersumme als Investitionen und die Hälfte davon in Energieeffizienzmaßnahmen oder Dekarbonisierungsmaßnahmen getätigt werden.
In Zeiten einer angespannten Budgetlage war das tatsächlich ein Kraftakt dieser Bundesregierung, aber es ist ein wichtiges und richtiges industriepolitisches Signal, um unseren Wirtschaftsstandort zu stärken. Wir werden diese Herausforderungen weiter aktiv adressieren, um sowohl die energetische Transformation zu schaffen als auch die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Wenn es gute Ideen gibt, die aus der Wirtschaft kommen, mit denen man es auch tatsächlich schafft, aus Kläranlagen – ich kenne auch eine oberösterreichische Firma, die das kann, vielleicht ist das die gleiche – Wasserstoff zu produzieren, dann werden wir, das kann ich Ihnen versichern, aktiv die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass solche Innovationen zum Nutzen unseres Standorts und unserer Bürger hier in Österreich eingesetzt werden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
15.07
Präsident Peter Samt: Danke, Frau Staatssekretärin.
Als Nächster ist Bundesrat Christoph Thoma zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
RN/67
15.08
Bundesrat Christoph Thoma (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Vielen Dank für die ausführliche Darstellung dieser beiden Gesetzesmaterien. Ich möchte vorweg festzuhalten: Herr Bernard hat von einem „Tiefschlaf“ der Bundesregierung gesprochen. – Herr Bernard, ich gerate tatsächlich in Tiefschlaf, wenn ich Ihnen zuhören muss. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Das ist derartig ermüdend, was Sie da herunterlabern, was Sie da erzählen und wie Sie da mit Zahlen um sich schmeißen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich kann gar nicht werten, ob die richtig oder falsch sind. Das überlasse ich Ihnen, ich vertraue Ihnen, die Zahlen werden schon stimmen. Sie werden schon richtig gegoogelt oder sich über die KI etwas haben ausrechnen lassen. Es wird stimmen, aber ich gerate tatsächlich in Tiefschlaf.
Und die Frau Staatssekretärin – die Frau Staatssekretärin – hat eben wieder festgehalten, dass unsere Bundesregierung definitiv keine Vernichtungspolitik macht, sondern für Österreich und seine Unternehmerinnen und Unternehmer arbeitet, und das ist die wesentlichste Aussage, die hier getroffen wird. (Beifall bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie bei der SPÖ.)
Ich habe heute ja schon mehrere Reden gehört, und am Beginn der Rede des Herrn Bernard habe ich mir gedacht, ich bin jetzt in einer Landwirtschaftsdebatte. Ich habe dann versucht, ihn zu verstehen: Redet er jetzt zum Thema? Redet er am Thema vorbei? – Irgendwann hat er dann doch die Kurve gekratzt, es war okay. Aber lassen Sie mich vielleicht noch zwei Gedanken mit Ihnen teilen, nämlich zur gestrigen Enquete mit Herrn Prof. Vahrenholt.
Ich muss mich übrigens auch entschuldigen. Ich habe zwar nicht das Recht dazu, aber ich tue es trotzdem: Es ist wirklich erschreckend, dass wir ein Panel ohne Frau hatten. Das geht einfach gar nicht! Das sage ich hier als Mann. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Also wenn wir etwas lernen müssen – wir von der ÖVP-Fraktion, aber auch alle anderen Fraktionen, vielleicht auch die Kolleginnen und Kollegen der Freiheitlichen –: Die Frage, ob immer ein Geschlechterverhältnis von 50 zu 50 bestehen muss, sei dahingestellt, aber ich glaube, es gibt auch auf den Gebieten Energie, Klima, Zukunft der Landwirtschaft und auch auf allen möglichen anderen Gebieten sehr kompetente Frauen, die uns entsprechend wertvolle Auskunft geben können.
Herr Vahrenholt hat also behauptet oder er hat das irgendwie dargestellt (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Themenverfehlung!) – (in Richtung Bundesrat Kofler) wenn Sie nicht zum Thema reden, kann auch ich nicht zum Thema reden –, dass 50 Prozent des Klimawandels nicht hausgemacht sind, sondern zumindest irgendwie naturgegeben, physikalisch, was auch immer. Mit Verlaub: Das halte ich für eine These, mit der ich gar nichts anfangen kann. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja eh! Du kannst nichts damit anfangen!) Ich erlaube mir hier aber auch, Kritik zu äußern, wie jeder Mensch Kritik äußern darf. (Ruf bei der FPÖ: Bitte!) Das ist das lebendige Thema der Demokratie. (Ruf bei der FPÖ: Genau!) Der Herr Präsident hat gestern ja auch festgehalten, dass man Kritik äußern darf. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Darfst eh!) Ich tue es hier auch.
Im Übrigen noch etwas: Prof. Wohlgemuth von der Uni Graz hat dann behauptet, wir werden in Zukunft weniger Energie brauchen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein, hat er nicht gesagt! Es wäre gut, es wäre wünschenswert! Du schläfst wirklich immer, du hörst nie zu! – Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Aufpassen!) Das finde ich ehrlich gesagt einen kompletten - - (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Der schläft nur ..!) – Ja, Herr Spanring, es wird mit weniger Energie nicht funktionieren. Unsere Unternehmen brauchen leistungsfähige Energie. (Zwischenruf der Bundesräte Kofler [FPÖ/NÖ] und Repolust [FPÖ/Stmk.].) Darum ist die Standortabsicherung mit den 150 Millionen Euro, wie es die Frau Staatssekretärin dargestellt hat, gerade jetzt essenziell, und es ist wichtig, dass wir das auch machen. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Der Tetris-Meister!)
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Spanring, Sie können gerne danach eine tatsächliche Benachrichtigung machen, wenn Sie der Meinung sind, dass das für Sie, für Ihre Tiktok-Videos wichtig ist, aber reden Sie mir nicht permanent rein. Lassen Sie mich einfach reden. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja!) Das Zweite, was mir bei dieser ganzen energiepolitischen Debatte auch wichtig ist: Wir müssen auch wissen, warum wir überhaupt da stehen. Das Ganze ist im Jahre 2022 aufgrund eines verheerenden Angriffskrieges, der andauert, losgegangen. Liebe FPÖ, sind Sie sich dessen bewusst? Das haben nicht wir erfunden. Das hat weder die schwarz-grüne Bundesregierung noch sonst jemand erfunden, das ist eine Folge des erschreckenden Angriffskriegs von Wladimir Putin. Das müssen Sie jetzt endlich einmal akzeptieren. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
Darum, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, bin ich froh, dass wir hier im Schulterschluss der Regierungsparteien – die Grünen haben fünf Jahre mitgearbeitet (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Eine Einheitspartei hat immer einen Schulterschluss, das ist so!) und haben vieles mit uns gemeinsam gemacht; den Entschließungsantrag werden wir wahrscheinlich nicht mittragen, aber das wird dann jemand anderes argumentieren müssen –, mit der zukunftsweisenden Energiepolitik, die wir hier machen, Zukunft gestalten.
Übrigens, ja, genau: Ich könnte jetzt noch über die EU sprechen, denn Sie haben vorhin auch noch über die EU geschimpft. Das tun wir nicht. (Heiterkeit des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].) Wir übernehmen Verantwortung und betreiben keinen Populismus. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: So ein Komiker!) Wir stärken die europäische Zusammenarbeit. Realismus statt Ideologie, Zukunft statt Stillstand: Das ist unser Anspruch für eine zukunftsweisende Energiepolitik. Dafür stehen auch diese beiden Gesetzesvorhaben. – Frau Staatssekretärin, vielen Dank für diese Impulse. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Bla, bla, bla, bla! Bla, bli, bla, bla!)
15.12
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster ist Herr Bundesrat Mario Trinkl zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
RN/68
15.12
Bundesrat Mario Trinkl (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei den Tagesordnungspunkten 6 und 7 geht es um zwei Energiethemen, wobei Sicherheit, Stabilität, aber auch Unterstützung für energieintensive Industriebetriebe sichergestellt werden sollen.
Bei TOP 6 geht es darum, inwiefern das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, EAG, und das Ökostromgesetz 2020 geändert werden sollen. Welche wesentlichen Änderungen gibt es da? – Es soll eine Anpassung an EU-Richtlinien erfolgen und es soll eine Übergangslösung für Biogasanlagen geben. Für bestehende Biogasanlagen, deren Verträge im Laufe des Jahres 2026 auslaufen, wird eine Übergangsregelung geschaffen. Bis zum Inkrafttreten eines eigenen Gesetzes zur Förderung von Biomethan sollen diese Anlagen Bestandsschutz beziehungsweise eine Vertragsverlängerung erhalten. Im Detail haben das meine Vorredner schon ausgeführt. Es soll den Anlagenbetreibern Rechtssicherheit geben. Das ist eigentlich, glaube ich, das Wichtigste, dass da auch weiter investiert werden kann.
Bei TOP 7 sind die wichtigsten Neuerungen, dass es erstmals explizite gesetzliche Förderungen für indirekte CO2-Kosten bei der Stromversorgung in den Jahren 2025 und 2026 für energieintensive Unternehmen mit hohem Stromverbrauch über einer Gigawattstunde bei Verarbeitungs- und Herstellungstätigkeit geben soll, die Einführung eines Deckels von 75 Prozent und eines Gesamtbudgets von 150 Millionen Euro für zwei Jahre für die Förderung. Weiters gibt es eine Verpflichtung zu Effizienzmaßnahmen und erneuerbaren Energien als Gegenleistung. Weiters soll eine Erweiterung der Förderfähigkeit auch für konzerninterne Energielieferungen kommen. Der Fokus soll ganz klar auf die Standortabsicherung gelegt werden – deshalb auch Standortabsicherungsgesetz 2025 –, um weiterhin wettbewerbsfähig bleiben zu können. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir alle haben in den letzten Tagen über die Medien vernommen, dass die Netzkosten im Bereich des Stromes im Jahr 2026 neuerlich um 1,1 Prozent und im Gasbereich um 18 Prozent steigen sollen. Was mich erschreckt, ist – ich habe mir das angeschaut –: Bereits im Jahr 2025 sind laut E-Control die Netzkosten in Österreich um rund 23,1 Prozent gestiegen. Wenn man sich da die einzelnen Bundesländer anschaut – Niederösterreich plus 32 Prozent, Steiermark plus 29 Prozent, Wien plus 31 Prozent, Kärnten plus 14 Prozent, Oberösterreich 25 Prozent und so geht das weiter –, macht diese neuerliche Steigerung natürlich doch einiges aus. Ein durchschnittlicher Haushalt mit 3 500 Kilowattstunden im Jahr 2025 wird nur aufgrund dieser Erhöhungen im Netzbereich pro Jahr um immerhin 73 Prozent mehr bezahlen müssen.
Wie schaut der Ausblick für 2026 aus? – Ich habe es schon gesagt: Im Bundesschnitt gibt es eine neuerliche Steigerung um 1,1 Prozent. Wenn man da aber ins Detail geht und sich die Situation in den einzelnen Bundesländern anschaut, sieht man, dass es für einige Bundesländer richtig teuer wird. In Niederösterreich werden die Kosten noch einmal um 6,9 Prozent steigen, in Tirol um 11,2 Prozent und – was mir als Burgenländer natürlich besonders wehtut – im Burgenland um 16,1 Prozent. Da werden die Leute nächstes Jahr für Energie, für Strom also sehr, sehr tief in die Geldbörse greifen müssen.
Ich sehe aber auch etwas Positives, und zwar soll es ab nächstem Jahr erstmalig den Sommersonnenrabatt geben. Das ist ein Rabatt von rund 20 Prozent für die Netzentgelte, der von 1. April bis 30. September zwischen 10 und 16 Uhr gilt. Es ist natürlich sehr sinnvoll und wichtig, dass man, wenn sehr viel Strom am Markt ist, zumindest auch ein bisschen davon profitiert.
Schaut man sich die Strompreise in Österreich für dieses und nächstes Jahr an, kann man sagen: Viel Unterschied wird es nicht geben. Wir liegen aktuell bei 0,30 bis 0,35 Euro, was eigentlich sehr, sehr hoch ist, und in den Jahren 2018, 2019, 2020 war der Preis sehr stabil bei rund 19 Cent. Und schaut man sich die aktuelle Zusammensetzung dieses Preises an, sieht man, dass der Arbeitspreis – einer meiner Vorredner hat es schon gesagt – nicht mehr der größte Brocken ist, sondern die Netzgebühren und Steuern den tatsächlichen Arbeitspreis schon längst überholt haben.
Schaut man sich das im Gesamten an, kann man sagen, dass Energie, Strom in den letzten Jahren um fast 40 Prozent teurer geworden ist. Da braucht man sich nicht zu wundern, dass viele Haushalte mit den immensen Energiekosten zum heutigen Zeitpunkt kämpfen.
Der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil hat sich über die Medien schon klar dazu geäußert: Da müssen sich der zuständige Bundesminister Hattmannsdorfer und natürlich auch Sie, Frau Staatssekretärin, einschalten! So kann es einfach nicht weitergehen.
Der Strompreis wird nicht nur für die Haushalte, sondern auch für die Gasthäuser, Klein- und Mittelbetriebe – ich kenne sehr viele Gastwirte, die sagen, es geht einfach nicht mehr – existenzbedrohend. Deswegen: Bitte unternehmen Sie alles, was möglich ist, um zukünftig den Strompreis nicht nur stabil zu halten, sondern ihn auch zu senken! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
15.19
Vizepräsident Michael Wanner: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Doch, Herr Kollege Spanring hat sich noch zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. – Bitte.
RN/69
15.19
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Staatssekretärin! Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer! Ich möchte nur ganz kurz noch einmal auf Kollegen Thoma eingehen. Ich habe ja so ein nettes Facebook-Meme mit einem Vergleich. (Der Redner hält einen Ausdruck von zwei mit einem roten Pfeil verbundenen Onlinezeitungsmeldungen, wobei die eine mit „OE24“ sowie „Juni 2025“ überschrieben ist und Bundeskanzler Stocker zeigt und die andere mit „Kronen Zeitung“ sowie „Oktober 2025“ überschrieben ist und eine eine Energierechnung sowie Geldscheine haltende Hand zeigt, in die Höhe.) Das eine war ein Interview von Herrn Kanzler Stocker im Juni 2025, in dem er verspricht: „Niedrigere Strompreise ab Herbst.“
Herbst ist die Jahreszeit, in der die Blätter sich verfärben, vom Baum fallen – also jetzt. Jetzt haben wir Oktober 2025, und die „Kronen Zeitung“ titelt: „Darum werden Gas und Strom jetzt noch teurer“. – So viel zu den Versprechen der ÖVP!
Herr Kollege Thoma, wenn Sie sich da herausstellen und alle Schuld von sich weisen und sagen, es ist nur der Krieg, der schuld ist, dann frage ich mich, wenn ich einen Vergleich zu anderen Ländern ziehe: Warum betrifft das nur Österreich? Ist es vielleicht doch die ÖVP-Politik, die ÖVP-Wirtschaftspolitik, die uns in den Abgrund zieht? Ich glaube, die schadet uns mehr als der Angriffskrieg. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei der FPÖ.)
15.20
Vizepräsident Michael Wanner: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/70
Vizepräsident Michael Wanner: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
RN/70.1
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und das Ökostromgesetz 2012 geändert werden.
Dieser Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest. – Das ist so.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen diesen vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der Beschlusserfordernisse angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
RN/70.2
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend Standortabsicherungsgesetz 2025.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen diesen vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/70.3
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Energiegesetze vorlegen und leistbare Preise sichern“ vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.