RN/57
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Zivilrechtliches Indexierungs-Anpassungsgesetz – ZIAG) (279 d.B. und 314 d.B. sowie 11746/BR d.B.)
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger.
Ich begrüße unsere Frau Bundesministerin Anna Sporrer recht herzlich bei uns. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
RN/58
Berichterstatterin Verena Schweiger, BA MA MA: Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich darf Ihnen den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden, zur Kenntnis bringen.
Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Michael Wanner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Werner Gradwohl. Ich erteile es ihm.
RN/59
17.13
Bundesrat Werner Gradwohl (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Minister! Werte Zuseher im Auditorium! Liebe Kameraden und Kollegen im Bundesrat! (Rufe bei der SPÖ: Kameraden!) Wir reden heute über ein Gesetz, das weit mehr als eine technische Anpassung ist: Es geht nicht um Paragrafen, nicht um Formalitäten – es geht darum, wie viel das Leben morgen kostet; es geht darum, ob Menschen ihr Zuhause behalten können oder nicht; es geht um Sicherheit oder Unsicherheit.
Da frage ich: Was tut die Regierung? Schafft sie Sicherheit? – Nein. Sie reißt sie ein, Schritt für Schritt. Die Regierung nennt das Rechtssicherheit, aber seien wir ehrlich: für wen eigentlich – für die Menschen draußen oder für jene, die sie verdienen? Die Festpreisgarantie, dieser kleine Rest an Schutz, den die Menschen hatten, wird ausgehebelt, einfach so. Wer hat darum gebeten? Welche Familie ist ins Ministerium gelaufen und hat gesagt: Bitte, bitte nehmt uns die Sicherheit in den ersten Monaten unseres Mietvertrages!? (Beifall bei der FPÖ.) – Niemand, wirklich niemand – aber die Immobilienbranche musste nicht einmal laufen, sie musste nur nicken, und schon liegt der Gesetzentwurf auf dem Tisch.
Stellen wir uns das doch einmal vor: Eine Familie zieht in eine neue Wohnung ein, sie hat gespart, gerechnet, verzichtet. Sie glaubt, wenigstens am Anfang Ruhe zu haben. Und jetzt? – Jetzt kann die Miete schon kurz nach dem Einzug steigen. Ist das Fairness, ist das Gerechtigkeit? Oder ist es ein Schlag ins Gesicht jener, die jeden Monat am Limit leben?
Dann kommt der neue § 879a ABGB. Wieder heißt es Klarstellung, und wer das liest, erkennt schnell: Das ist keine Klarstellung, das ist ein Freibrief. Überholte Vergleichswerte sind plötzlich völlig okay; Branchenüblichkeit ist auf einmal ein Argument; Zweckmäßigkeit, aber für wen? – Nicht für die, die zahlen müssen, sondern für die, die verlangen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wer legt eigentlich fest, was zweckmäßig ist – die Branche selbst? Das wäre ja so, als würde man den Fuchs die Regeln für den Hühnerstall schreiben lassen. Die Regierung meint, Raummietverträge sind eh keine Massenverträge. – Ja, formal, aber glauben Sie wirklich, dass das nicht den gesamten Mietmarkt beeinflusst, dass Vermieter nicht sagen werden: Der Gesetzgeber hat doch eindeutig signalisiert, dass Wertsicherung völlig in Ordnung ist! – Die Menschen spüren längst, wie sich die Waage neigt, und sie neigt sich nicht auf ihre Seite.
Und die Rückwirkung? – Ein Gesetz, das rückwirkend gilt; ein Gesetz, das Menschen Ansprüche nehmen kann, die sie heute noch hätten; ein Gesetz, das Sicherheit vorgibt, indem es sie den Menschen entzieht: Wie soll das Vertrauen schaffen? Wie soll man das erklären? Oder geht es da gar nicht um Gerechtigkeit, sondern um Schadensbegrenzung für jene, die sonst Verluste hätten?
Dann höre ich immer wieder denselben Satz: Die Wirtschaft braucht das; die Immobilienbranche braucht das, sonst gibt es Probleme. – Ja, und wer schützt die Menschen, wenn sie Probleme haben? Wer schützt die Familien, die es nicht branchenüblich finden, dass ihre Miete nach wenigen Monaten steigt? Wer schützt die Pensionistin, die nicht weiß, wie sie den nächsten Winter überstehen soll? (Bundesrat Gfrerer [ÖVP/Sbg.]: Wir! – Bundesrätin Schwarz-Fuchs [ÖVP/Vbg.]: Ja, wir!) Immer nur Wirtschaft hier, Lobby dort, Stabilität da, aber wo bleibt die Stabilität für die Zuseherinnen und Zuseher, die jeden Monat kämpfen müssen? Recht muss fair wirken, es muss nachvollziehbar bleiben, und es darf nie einseitig sein.
Sehr geehrte Damen und Herren! Am Ende geht es bei dieser Entscheidung nicht um Paragrafen, nicht um technische Formulierungen und auch nicht um theoretische Zukunftsszenarien, sondern es geht um Menschen; um ihr Vertrauen in einen Staat, der klare und faire Regeln schaffen soll; um ihre Hoffnung, dass Verträge, die sie eingehen, verlässlich bleiben; und um das berechtigte Bedürfnis, ihr Leben planen zu können, ohne Angst vor plötzlichen Belastungen. Ein Gesetz darf nicht Unsicherheit erzeugen; ein Gesetz darf nicht neue Risiken eröffnen, während es alte lösen will; ein Gesetz muss den Menschen dienen und darf sie nicht verunsichern. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Gruber-Pruner [SPÖ/W]: Tun wir ja nicht!)
Wenn wir heute entscheiden, dann entscheiden wir nicht im luftleeren Raum. Wir entscheiden für jene, die nicht hier im Saal sitzen; für jene, die keine juristischen Fachbegriffe kennen müssen, aber trotzdem die Folgen spüren werden; für jene, die darauf vertrauen, dass Politik mit Augenmaß handelt. Es ist unsere Verantwortung, dieses Vertrauen nicht zu enttäuschen. Sicherheit muss verlässlich bleiben, Recht muss berechenbar bleiben, und Gesetzgebung muss immer den Menschen im Blick behalten. (Beifall bei der FPÖ.)
17.19
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Manfred Mertel.
RN/60
17.20
Bundesrat Dr. Manfred Mertel (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geschätzter Herr Präsident! Liebe Fraktionsvorsitzende! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Ich darf vielleicht gleich vorweg damit beginnen, dass für mich Gesundheit, Bildung und Sicherheit die Säulen eines fortschrittlichen und auch produktiven Zusammenlebens sind. Sicherheit bezieht sich niemals nur auf Angriffe gegen Leib und Leben, Sicherheit bezieht sich nicht nur auf die soziale Sicherheit, sondern vor allem auch auf die Rechtssicherheit.
Wir haben heute sehr viel über die Bedeutung des Wohnens gehört. Ich möchte vielleicht einen Aspekt des Wohnens hinzufügen: Wohnungen sind wichtige Regenerationsstätten und in diesen Stätten hat man sich vor allem wieder aufzubauen, um am nächsten Tag oder in den nächsten Monaten und in den nächsten Jahren den Arbeitgebern erfolgreich Energie und im Endeffekt Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.
Ich gebe Ihnen schon recht, Herr Gradwohl, dass dieses Thema ein sehr wichtiges Thema ist. Von Rechtssicherheit haben wir aber wahrscheinlich unterschiedliche Auffassungen, denn ich glaube, gerade der OGH hat uns mit vielen Entscheidungen Irritationen gebracht, wenn er seine Rechtsprechung zu Wertsicherungsklauseln formuliert hat.
Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 30. Juli 2025 hat uns dann eigentlich das Ergebnis gebracht, dass Verbraucherschutzbestimmungen nicht für längerfristige Dauerschuldverhältnisse gelten, und zwar ganz speziell für Mietverträge, wenn es länger als zwei Monate dauert, die Leistungen erbringen zu können. Ich glaube, Frau Ministerin, es ist in diesem Zusammenhang Ihnen zu danken – und deswegen sage ich das: es war am 30.7.; heute haben wir den 17. Dezember –, dass wir das im Sinne der Mieter und auch der Vermieter rasch umgesetzt haben. Wir haben es auch in den vorangegangenen Reden gehört, Frau Kollegin Mag.a Kittl, wie wichtig es ist, dass es ausreichend Wohnungen am Markt gibt, und ich glaube, dass es dafür auch notwendig ist, dass sowohl die Vermieter als auch die Mieter von einer Rechtssicherheit ausgehen können. Dieses Gesetz, das wir heute zu beschließen haben, das Zivilrechtliche Indexierungs-Anpassungsgesetz, soll also nun den Mieterinnen und den Mietern sowie den Vermieterinnen und den Vermietern Rechtssicherheit geben, vor allem im Bereich der Anwendung von Wertsicherungsklauseln in Dauerschuldverhältnissen.
Ich habe bereits gesagt, dass der OGH uns mit diesen Entscheidungen auf irgendwelche Irritationswege gebracht hat. Betreffend diese Verunsicherungen hat die Aufnahme der Entscheidung des OGH am 30.7.2025 in eine Rechtsform nun eine Klarstellung gebracht, sodass die Gerichte, die Mieter und die Vermieter jetzt klare Richtlinien haben und dementsprechend so letztendlich auch Unsicherheiten, glaube ich, wegfallen. Betreffend diese Planbarkeit und Rechtssicherheit ist es doch auch wichtig, zu sagen, dass indexierte Verträge nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind, sondern letztendlich gibt es dafür jetzt Kriterien. Im § 879a ABGB werden ganz klare Kriterien festgelegt, damit man über Anpassungen nachdenken kann beziehungsweise korrigieren beziehungsweise überprüfen kann. Auch dies ist ein Fortschritt, der eigentlich sowohl für Vermieter als auch für Mieter wichtig ist, weil sie durch dieses Gesetz auch schon vor Antritt ihrer Mietverträge und Ausgestaltung ihrer Mietverträge dementsprechend einheitliche Regelungen vorfinden. Die Gerichte bekommen nun also eine klare Leitlinie. Das Zivilrechtliche Indexierungs-Anpassungsgesetz nimmt den Gerichten diesen Spielraum, es gibt ihnen nicht mehr die Möglichkeit zu hinsichtlich des Konsumentenschutzes unklaren Auslegungen, sondern es gibt ihnen eine Gesamtbetrachtung als Vorgabe.
Das Gesetz umfasst aber auch Altverträge. Die Bezugnahme auf einen Index vor Vertragsabschluss kann also bei sachlicher Rechtfertigung in Ordnung sein, Mietverträge sind jetzt auch durch diese Entscheidung ganz klar eingeschlossen und Rückforderungen somit deutlich erschwert. Das bedeutet nicht, dass Rückforderungen, Herr Kollege Gradwohl, ausgeschlossen sind, aber sie sind deutlich erschwert und die Rechtssicherheit ist deutlich erhöht.
Ich glaube, dieses Gesetz ist ein Fortschritt für all jene, die bis jetzt im Unklaren gelebt haben, egal ob es letztendlich der Vermieter oder der Mieter war, der in Unklarheit und Ungewissheit gelebt hat. Mit diesem Gesetz ist es jetzt so, dass wir für beide Teile einmal sicherstellen können, dass sie in Zukunft klare Linien und Vorgaben für die Gestaltung ihrer Mietverträge haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte aber diesen Aspekt hinzufügen, dass es sich zumindest bei den Mietern vor allem um Mitmenschen handelt, die – und das ist heute auch gesagt worden – in Arbeitnehmerverhältnissen sind. Ich glaube, deswegen ist es besonders wichtig, heute stärker zu thematisieren, dass Wohnen nicht nur leistbar sein muss, sondern dass Wohnungen auch als wichtige Regenerationsstätten anerkannt werden müssen, dass es nicht allein um Luxuswohnungen, sondern auch um die Regeneration geht, die nötig ist, um den Arbeitgebern auch zukünftig wieder mit voller Kraft zur Verfügung zu stehen.
Frau Ministerin, ich darf Ihnen gratulieren, nicht nur aufgrund der Schnelle, sondern weil es, wie ich glaube, auch wichtig war, diese Klarstellungen in Gesetzesform zu bringen. Wir wissen, dass sich die Gerichte jetzt auch an klare Regelungen zu halten haben.
Ich glaube, Frau Ministerin, Sie sind ja auch eine gebürtige Kärntnerin. (Bundesministerin Sporrer schüttelt den Kopf.) – Nein? Dann bin ich falsch informiert. – Erlauben Sie mir als Kärntner aber, liebe geschätzte Damen und Herren, recht herzlichen Dank an alle Bundesländer zu sagen – weil es ja eigentlich auch da um Mieter geht –, denn wir haben am Sonntag das erste Mal die Strecke zwischen Klagenfurt und Graz in sehr verkürzter Zeit offiziell in Anspruch nehmen können. Warum darf ich das Ihnen jetzt dankenswerterweise sagen? – Weil es nicht eine Leistung der Steirer und der Kärntner allein ist, sondern eine gesamtösterreichische Leistung ist; und ich glaube, auch da haben Arbeitnehmer mitgewirkt, die ebenso Mieter sind, vom Burgenland bis nach Vorarlberg, von der Steiermark bis nach Tirol, von Kärnten bis nach Niederösterreich, von Wien bis nach Salzburg.
Ich glaube, es ist wichtig, das hier im Bundesrat zu sagen – und es mir jetzt wichtig, das auch der jüngeren Generation zu sagen –: Es war 1991 oder 1990, als man das erste Mal über den Koralmtunnel diskutiert hat – das war vor 35 Jahren, viele der Mitglieder des Bundesrates waren damals noch gar nicht auf der Welt –, und es hat lange Zeit gedauert. Und was damit, glaube ich, auch zu tun hat, ist, dass wir den Menschen immer ein positives Vertrauen entgegenbringen müssen, und dafür möchte ich mich recht herzlich bei allen bedanken. Ich glaube, auch betreffend das heute zu beschließende Gesetz müssen wir die Zuversicht und das Vertrauen aussprechen, dass es für die Mieter in Zukunft klarer und deutlicher wird, aber auch die Vermieter die Möglichkeit haben, anständig zu investieren. – Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
17.29
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Kittl.
RN/61
17.29
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste vor den Bildschirmen! Ja, normalerweise beträgt die Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche 30 Jahre, und das gilt natürlich auch für Rückforderungsansprüche, die aufgrund von falsch vorgeschriebenen Wertsicherungsvereinbarungen in Mietverträgen eingeklagt werden. Nun werden aber die gesetzwidrigen Indexklauseln in Mietverträgen, die dann natürlich folglich ebenso zu einer gesetzwidrigen Mieterhöhung führen, rückwirkend legalisiert, da die Verjährungsfrist auf fünf Jahre reduziert wird.
Das ist eindeutig, sehr geehrter Herr Kollege, sehr geehrter geschätzter Kollege von der SPÖ, nicht im Sinne der Mieter:innen, sondern es ist eindeutig eine mieter:innen- und konsument:innenfeindliche Regelung und hat zudem auch gar nichts beziehungsweise nur bedingt mit Rechtssicherheit zu tun, und wir werden dem sicher nicht zustimmen.
Weiters dürfen gewerbliche Vermieter:innen – wir haben es vom Kollegen von der FPÖ schon gehört – nun bei neuen Mietverträgen sofort nach Mietbeginn die Mieten anheben, bisher mussten sie damit ein Jahr warten. Das heißt, man zieht in eine neue Wohnung, hat einen Mietvertrag mit einer bestimmten Miete, und früher musste man ein Jahr warten, die zu erhöhen, und jetzt darf man sie sofort erhöhen. Auch das ist nichts Positives für Mieter:innen, aber es ist natürlich etwas Positives für unternehmerische, für gewerbliche Vermieter:innen.
Das sage nicht nur ich, sondern das sagen auch SPÖ-nahe Organisationen wie die Mietervereinigung, die von einer Nationalratsabgeordneten der SPÖ geführt wird, und das sagt auch der ÖGB, beide sehen dieses Indexierungs-Anpassungsgesetz total kritisch. Sie sehen es auch so, dass es ein total überschießender, ein wirklich überschießender Eingriff in die Wertsicherung von Dauerschuldverhältnissen ist. (Präsident Samt übernimmt den Vorsitz.)
Natürlich – auch das haben wir schon gehört, ich möchte es aber nochmals unterstreichen – fördert das die Rechtsunsicherheit und natürlich ein Misstrauen, und mit Konsument:innenschutz hat das nichts mehr zu tun. Daher stimmen wir wie gesagt nicht dafür. – Danke schön. (Beifall der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)
17.32
Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs. Ich erteile es ihr.
RN/62
17.32
Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucherinnen und Besucher im Hohen Haus und Zuschauer vor den Bildschirmen! Bei der vorliegenden Gesetzesvorlage geht es um ein Thema, das in den letzten Jahren immer wieder für Diskussionen gesorgt hat: Wie werden die Regelungen für Verträge, die eine automatische Preis- und Wertanpassung vorsehen, rechtlich so präzisiert, dass diese vor unklaren, oft jahrzehntelang rückwirkenden Entscheidungen des OGH geschützt werden können? Mit dem heute zu beschließenden Zivilrechtlichen Indexierungs-Anpassungsgesetz, dem sogenannten ZIAG, stellen wir dringend notwendige Klarheit und Rechtssicherheit im zivilrechtlichen Bereich her.
Die vergangenen Rechtsprechungen des OGH – wir haben es bereits gehört, Kollege Mertel hat es mehrfach erwähnt – haben nämlich Befürchtungen ausgelöst, wie etwa im Mietwohnungsbereich, dass zum Beispiel Mietzinse rückwirkend auf den Anfangszins fallen können oder Anpassungen gar nicht mehr möglich sein könnten. Rechtsunsicherheiten in diesem Zusammenhang sind höchst gefährlich, weil sie den Neubau, Sanierungen und damit auch das Angebot lähmen würden und das wiederum die Preise steigen lassen würde.
Wertsicherungsklauseln sind generell notwendig, nicht nur im Mietwohnungsbereich, sonst besteht die Gefahr, dass niemand mehr langfristige Verträge abschließen würde. Zentraler Punkt dieses Gesetzes ist daher die Neuregelung der Bewertung von Wertsicherungsvereinbarungen in Dauerschuldverhältnissen, also etwa solchen Klauseln, die in vielen langfristigen Verträgen auftauchen, wenn Preise an einen Index wie die Inflation gekoppelt sind.
Das Gesetz ergänzt das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch um den neuen § 879a, der bei der Frage, ob Wertsicherungsklauseln unzulässig benachteiligend sind, klarstellt: Es ist nicht allein der zeitliche Abstand zwischen Vertragsabschluss und Indexbezug entscheidend, sondern auch, ob viele gleichartige Verträge eine parallele Indexierung rechtfertigen. Gerade im Versicherungswesen oder bei Verträgen mit Telekommunikationsanbietern kann das beispielsweise der Fall sein. Damit wird eine entscheidende Unsicherheit beseitigt. Gerichte und Vertragsparteien bekommen einen klareren Maßstab, um zu beurteilen, ob eine Wertsicherungsklausel zulässig ist oder nicht.
Auch das Konsumentenschutzgesetz wird angepasst. Hier geht es um klarere Regeln, wenn eine Preisanpassung in Dauerschuldverhältnissen zulässig ist, insbesondere dann, wenn Leistungen nicht innerhalb von zwei Monaten nach Vertragserfüllung abgeschlossen sind. Auch diese Regelung soll rückwirkend gelten und trägt dazu bei, Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Warum ist das wichtig? – In den letzten Jahren gab es massive Rechtsunsicherheiten bei sogenannten Wertsicherungsklauseln, etwa in Mietverträgen, aber auch in vielen anderen Dauerschuldverhältnissen. Unterschiedliche Höchstgerichtsurteile und Unsicherheiten darüber, wie weit Rückforderungen reichen können, haben Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen verunsichert. Mit dem ZIAG schaffen wir nun einen klaren Rahmen, der übertriebene, jahrzehntelange Rückforderungsansprüche ausschließt und gleichzeitig faire Bedingungen für langfristige Vertragsbeziehungen ermöglicht.
Dieses Gesetz ist kein Selbstzweck, es hat eine sehr praktische Zielsetzung: Konsumenten und Unternehmen sollen Planungssicherheit bekommen, damit Vertrauen in den Rechtsrahmen erhalten bleibt und damit langjährige Vertragsbeziehungen nicht durch rückwirkende Rechtsunsicherheiten belastet werden. Damit stärken wir den Rechts- und Wirtschaftsstandort Österreich. Wir tun es auf eine Weise, die Rechtsschutz und verlässliche Vertragsbeziehungen miteinander in Einklang bringt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
17.37
Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Anna Sporrer. Ich erteile es ihr.
RN/63
17.37
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! In den vergangenen Jahren haben Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zu Wertsicherungsklauseln in Wohnmietverträgen für erhebliche Unsicherheit gesorgt. Zahlreiche Verbandsklageverfahren führten dazu, dass bestimmte Klauseln in Vertragsformblättern für unzulässig erklärt wurden. Das hatte weitreichende Folgen für die Immobilienpraxis, aber auch für die Mieter:innen.
Auch die Rechtswissenschaft hat sich in einer Vielzahl an kritischen Analysen und Stellungnahmen zu Wort gemeldet und viele befürchteten gravierende Auswirkungen auf bestehende Einzelverträge.
Der Oberste Gerichtshof – es wurde schon erwähnt – hat in einer jüngeren Entscheidung festgestellt, dass die zentrale Bestimmung des § 6 Abs. 2 Z 4 Konsumentenschutzgesetz, nämlich zur Unzulässigkeit von bestimmten Vertragsbestimmungen, auf Dauerschuldverhältnisse wie Bestandsverträge eben nicht anzuwenden ist. Diese Präzisierung hat die Debatte deutlich geprägt und hat gezeigt, dass die bisherige Anwendungspraxis in dieser Form nicht mehr haltbar war.
Die Bundesregierung hat sich bereits im Regierungsprogramm darauf geeinigt, Rechtssicherheit im Bereich der Wertsicherungsklauseln zu schaffen. Mit der Reform sollen nun Dauerschuldverhältnisse auf eine verlässliche rechtliche Basis gestellt werden, und man folgt damit eben den jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs. Das schafft Rechtssicherheit und Planungssicherheit. Im Vergleich zur Entscheidung oder Judikatur allgemein des Obersten Gerichtshofs bedeutet das, es wird gesetzlich festgelegt, kodifiziert, wie das in unserem Rechtssystem verbindlich anzuwenden ist. Mit dem Zivilrechtlichen Indexierungs-Anpassungsgesetz sind diese gesetzlichen Klarstellungen nunmehr vollzogen.
Des Weiteren führen wir einen neuen § 879 ABGB ein, der festhält, welche Kriterien bei der Beurteilung einer möglichen gröblichen Benachteiligung nach § 879 Abs. 3 ABGB maßgeblich sind, insbesondere eben wieder bei Wertsicherungsvereinbarungen, die an frühere Indexstände anknüpfen.
Das ist wichtig, insbesondere für Massenverträge. Auch dadurch entsteht ein kohärenter und verlässlicher Rechtsrahmen. Er stellt sicher, dass Wertsicherungsklauseln in Dauerschuldverhältnissen transparent, überprüfbar und rechtsstaatlich abgesichert sind, und er schafft jene Rechtssicherheit, die es braucht, um langfristige Vertragsbeziehungen fair und ausgewogen zu gestalten.
Ich darf daher ersuchen, der Beschlussfassung dieses wichtigen Gesetzesvorhabens nicht entgegenzustehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
17.40
Präsident Peter Samt: Eine weitere Wortmeldung liegt mir dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/64
Präsident Peter Samt: Wir gelangen zur Abstimmung. – Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Der Antrag ist somit angenommen.