RN/65

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (301 d.B. und 315 d.B. sowie 11747/BR d.B.)

Präsident Peter Samt: Wir gelangen nun zum Punkt 12 der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger. – Ich bitte um den Bericht.

RN/66

Berichterstatterin Verena Schweiger, BA MA MA: Vielen Dank. – Ich darf den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden, vorbringen. 

Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke schön.

Präsident Peter Samt: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Manfred Mertel. Ich erteile es ihm.

RN/67

17.42

Bundesrat Dr. Manfred Mertel (SPÖ, Kärnten): Danke vielmals, Herr Präsident! Danke nochmals, Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das ist ein Tagesordnungspunkt, bei dem wir alle fröhlich sind und gute Laune haben. Nochmals danke, dass das so schnell geklappt hat. Ich glaube, es gibt niemanden in diesem Saal, der sich nicht schon darüber geärgert hat oder selbst einmal davon betroffen war, dass er, wenn er sein Fahrzeug irgendwo abgestellt hat, eine Verständigung bekommen hat, dass, wenn er eine Zahlung einer bestimmten monetären Größe zu leisten bereit ist, von jeder anderen Verfolgung als Besitzstörung Abstand genommen wird. 

Ich glaube, diese Forderungen waren mehr als überhöht. Es war in keinem Ausmaß, bei dem die Verschuldensfrage gestellt worden ist, sondern manchmal hat man ganz einfach auf einem Grundstück umgedreht oder man hat kurz angehalten, weil man jemanden aus dem Auto hat aussteigen lassen, und schon ist man von einer Kamera gefilmt worden beziehungsweise hat man dann dieses Schreiben zu Hause im Postfach erhalten. 

Ich glaube, mit diesem Gesetz wird eine einvernehmliche Lösung in Österreich erzielt, indem man gesagt hat, solche Abzockemaschinerien dürfen in unserer zivilisierten Gesellschaft nicht zum Einsatz kommen. Man soll ja keine Berufsgruppen da jetzt miteinander ins Boot nehmen, aber ich glaube, es haben viele davon profitiert, nämlich jene, die tatsächlich das Grundstück, auf dem das Auto geparkt oder gewendet hat, zur Verfügung gestellt haben, und jene, die sie dann beraten haben. Ich glaube, mit dem jetzigen Gesetz ist uns wirklich etwas gelungen, mit dem wir zwar nicht ausschließen können, dass man trotzdem etwas zu zahlen hat, mit dem aber letztendlich der Rechtsrahmen ermöglicht worden, der Verfahrensrahmen geöffnet worden ist und man jetzt kostengünstig im Endeffekt für sein Recht eintreten beziehungsweise dieses verfolgen kann. 

Danken muss man, glaube ich, auch dafür, dass die Verhandlungen so geführt worden sind, dass die Rechtsanwaltskammer bereit war, da mitzumachen, dass der OGH bereit war, mitzumachen, dass, wenn man mit einer Revisionsbeschwerde bis zum OGH kommt, vielleicht noch die Möglichkeit besteht, dass Entscheidungen in solchen Fällen, die das ganze Land betreffen, dann einheitlich sind und wir nicht davon abhängig sind, wie die Landesgerichte letztendlich unterschiedlich entscheiden. Ich glaube, das ist der Sinn dieses Gesetzes. 

Persönlich als Österreicher danke ich, weil es mir wichtig ist, dass wir letztendlich unsere Arbeitsleistung mit Korrektheit zur Verfügung stellen. Ich glaube, diese Besitzstörungsklagen, oder Androhungen von solchen, waren mehr als überzogenen. Ich glaube, das haben wir in Österreich nicht notwendig, sondern wir haben genug Intellekt, genug Mut und genug Kraft, um unsere Leistungskraft auf ehrliche und verständnisvolle Weise zur Verfügung zu stellen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

17.45

Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Bernhard Ruf. Ich erteile es ihm.

RN/68

17.45

Bundesrat Mag. Bernhard Ruf (ÖVP, Oberösterreich): Herzlichen Dank, geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, ob freiwillig oder unfreiwillig, hier im Saal und vor den Bildschirmen! Kollege Mertel hat in seiner gewohnt kärntnerisch charmanten Art ja schon dargelegt, was dieses Gesetz beinhaltet, ich möchte es aber trotzdem noch ein bisschen erläutern. 

„Du sollst nicht begehren deines Nächsten Gut“ – so einfach wäre es in den zehn Geboten beschrieben; und würden sich alle daran halten, bräuchten wir diese Gesetzesänderung nicht zu beschließen. Weil aber einige findige Mitbürger, von der Gier getrieben und von wenigen Anwälten unterstützt, aus Lappalien mittels läppischer Briefe ein bedeutsames Geschäftsmodell entwickelt haben, müssen wir als Gesetzgeber eingreifen und sozusagen eine Erläuterung zum zehnten Gebot beschließen. 

Um also dem Missbrauch eines Rechts, nämlich dem auf Eigentum, und der Kollaboration „am Rande von Ehre und Ansehen des Anwaltsstandes“ – wie es der für diese Gesetzesvorlage federführend verantwortliche Nationalratskollege Klaus Fürlinger aus dem Dienstrecht zitiert hat – Einhalt zu gebieten, werden zwei Maßnahmen gesetzt: Einerseits werden die Tarifbemessungen im Gerichtsgebührengesetz und im Rechtsanwaltsgesetz herabgesetzt, sodass es kein einträgliches Geschäftsmodell mehr wird. Andererseits wird temporär der Revisionsrekurs beim Obersten Gerichtshof zugelassen. Letzteres soll auch dazu dienen, Leitpflöcke für die neun Landesgerichte einzuschlagen, damit dort einheitlich auf diese krumme Tour der schnellen Geldbeschaffung reagiert werden kann. 

Zu betonen ist dabei aber, dass massive Besitzstörungen, die es ja auch wirklich gibt, weiterhin gerichtlich verfolgt werden können. Es wird aber explizit festgehalten und für die Gerichte auch vorgegeben, „dass geringfügige Eingriffe, wie etwa das einmalige kurzfristige Anhalten, Befahren oder Umdrehen auf einer befestigten Fläche, ohne dass dadurch jemand behindert worden oder ein Schaden entstanden ist, keine Störungshandlung darstellen“. Damit gehören hoffentlich Forderungen von 400 bis 800 Euro unter der Androhung eines noch teureren Gerichtsverfahrens der Vergangenheit an, weil die Drohung sich nicht mehr halten lässt. 

Was sehr begrüßenswert ist, ist die mitbeschlossene Sunset-Clause, die bei dem Ganzen fünf Jahre Zeit gibt, mithilfe des OGH, der seine Mithilfe zur Lösung dieses Problems ja angeboten hat, Klarheit zu schaffen. Ich freue mich sehr, dass hier der Justizausschuss des Nationalrates – und hier sei noch einmal der Vorsitzende Klaus Fürlinger erwähnt, der trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen einen Elan und eine differenzierte, umsichtige Genauigkeit an den Tag gelegt hat, die ihresgleichen sucht – wirklich gute Arbeit geleistet hat. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und FPÖ sowie der Bundesrätinnen Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ] und Deutsch [NEOS/W].)

Ich glaube, deswegen ist auch die Zustimmung aller Parteien gewährleistet.

Zum Abschluss noch eine kurze Abrundung: Die viel geschätzte Gerichtsgutachterin Heidi Kastner hat angekündigt, nach ihren Büchern über die Wut, die Dummheit, die Feigheit – allesamt Buchempfehlungen, auch für Parlamentarier –, ein Buch über die Gier als das derzeit virulente Problem der Gesellschaft zu verfassen. Wenn wir also diesem Gierproblem mit einer durchdachten Lösung, zugegeben auf beschränktem Terrain – im wahrsten Sinn des Wortes –, entgegentreten und der Gier ab dem kommenden Jahr 2026 noch mehr die Grundlage entziehen, dann wird das ein gutes Jahr, was ich uns allen von Herzen wünsche. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

17.49

Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile es ihm.

RN/69

17.49

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Präsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer! Ja, Herr Bundesrat Ruf hat es teilweise sehr amüsant beschrieben – es war angenehm zu lauschen –, leider ist das Thema in Wahrheit nicht so amüsant, wie es geklungen hat, weil eben viele Autofahrer in der Vergangenheit schon genau diese Erfahrungen gemacht haben, wie es auch Kollege Mertel beschrieben hat: einmal irgendwo gewendet, einmal kurz das Auto irgendwo falsch stehen lassen oder einmal, ja, auf einem schlecht gekennzeichneten Parkplatz geparkt – und wenig später im Postkasten ein nettes Schreiben von irgendeinem Anwalt mit einer horrenden Forderung.

Das ist in Wahrheit für viele leider ein wirkliches Geschäftsmodell geworden, und die Regierungsvorlage geht das Problem zumindest jetzt einmal dort an, wo es wehtut, nämlich beim finanziellen Anreiz. Wenn dann bei solchen – unbestrittenen – Kfz-Besitzstörungen die Gebühr auf 70 Euro sinkt und der Anwaltstarif über eine Sonderbemessungsgrundlage in Richtung der 100 Euro geht, dann ist das Ganze deutlich weniger lukrativ. Genau das ist der richtige Hebel, weil man aus der ganzen Geschichte einfach den Profit herausnehmen muss, dann gibt es auch kein Druckmittel mehr. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte auch ein Beispiel erzählen, weil mich es selber leider auch vor einigen Jahren erwischt hat: Ich war in Sankt Pölten und habe mich mit meiner Lebensgefährtin getroffen – sie ist aus Wien gekommen. Wir waren noch dazu mit zwei Autos unterwegs – damit es sich richtig auszahlt! – und sind in der Purkersdorfer Straße bei einem Kaffeehaus auf dem Parkplatz stehengeblieben. Wir sind dann nicht in dieses Kaffeehaus, sondern in das kleine Tschecherl direkt nebenan, das aber im gleichen Gebäude ist und sogar von dem Kaffeehausbesitzer vermietet wird. 

Wir waren dort auf zwei Kaffee drinnen. Eine halbe Stunde später sind wir herausgekommen, und das, was nämlich wirklich ganz mies war, war – ich meine, wenn es ein Privater macht, ist es eigentlich schon arg, aber wenn das ein Unternehmer macht, dann ist das ja eine wirklich ganz arge Geschichte –: Da draußen war so ein kleiner Vorgarten oder eine Art Balkon vor der Straße, und man hat uns so komisch angegrinst, und ich habe mir gedacht: Hä? Das ist ganz komisch! – Aber gesagt hat man natürlich nichts zu uns, und der Chef – jetzt weiß ich, dass das der Chef ist – war da auch dabei. Und ich sage noch zu meiner Lebensgefährtin, als wir über die Straße gehen: Hast du das jetzt mitgekriegt? Das war jetzt irgendwie ganz komisch. – Und sie darauf: Ja.

Ja, und zwei Wochen später habe ich gewusst, warum das so war: Da war das erste Schreiben für mein Auto im Postkasten, und noch einmal eine Woche später hat sie dann auch das Schreiben im Postkasten gehabt, und wir haben dann halt für zwei Kaffee rund 600 Euro gezahlt. Das war der teuerste Kaffee meines Lebens, muss ich dazusagen. – Wir haben natürlich auch versucht, das Ganze zu bekämpfen, aber die Rechtsberatung hat uns gesagt: Lasst es sein, das ist ziemlich chancenlos!

Genau aus diesem Grund, meine Damen und Herren, bin ich froh, dass wir heute dieses Gesetz beschließen, denn wir reden als Politiker oft über Dinge, die uns vielleicht selbst gar nicht so wirklich betreffen, aber wenn man einmal selbst betroffen ist und sich über so etwas ärgert, dann weiß man, wie mühsam so etwas ist.

Der zweite wesentliche Punkt wurde auch angesprochen, das ist die Öffnung des Instanzenzuges zum Obersten Gerichtshof. Auch das ist in Wahrheit wichtig, weil wir halt in neun Bundesländern natürlich neun verschiedene Zugänge haben, und wer: Rechtsstaat!, sagt, der muss dann am Ende des Tages auch Rechtssicherheit liefern. Leitentscheidungen schaffen halt nun einmal Klarheit – das ist so, überhaupt in der Justiz. 

Bei diesem Gesetz – wir unterstützen es natürlich – fehlt uns aber noch eine Kleinigkeit. Ein bisschen was fehlt, damit es ein Allheilmittel ist, und zwar fehlt eine Formulierung, damit man genau weiß: Was ist am Ende des Tages eine Störung? Wenn das noch dazukommt, dann wäre das Gesetz fast perfekt. Auf alle Fälle: Wir stimmen so zu. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)

17.54

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile es ihr.

RN/70

17.54

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich möchte zu Beginn meiner Rede zu diesem Tagesordnungspunkt auf den besonderen Rahmen eingehen, in dem dieser Tagesordnungspunkt vorige Woche im Nationalrat behandelt wurde. Manche haben es vielleicht mitbekommen, mitverfolgt, manche nicht, aber selbst wenn die Damen und Herren Zuseher:innen die Geschichte vielleicht nicht verfolgt haben, ist es eine, die es auf jeden Fall verdient, mehrfach erzählt zu werden, und auch mich hat sie tatsächlich tief berührt.

Kollege Spanring, glaube ich, war es – ich weiß jetzt gar nicht, ob Sie es waren. (Rufe bei der ÖVP: Kollege Ruf!) – Genau! Kollege Ruf hat den Nationalratsabgeordneten und Vorsitzenden des Justizausschusses im Nationalrat Klaus Fürlinger erwähnt, der maßgeblich am Entstehen dieser Gesetzesvorlage beteiligt war und dessen Sprache krankheitsbedingt stark eingeschränkt ist. Jetzt hat in der Nationalratsdebatte zu dem Tagesordnungspunkt quasi eine Premiere stattgefunden, Klaus Fürlinger hat sich nämlich, um sich trotzdem an der Debatte beteiligen zu können, dazu entschlossen, dass aus seinen früheren Reden quasi ein KI-basierter Stimmavatar erstellt wird, sozusagen eine digitale Nachbildung seiner eigenen Stimme. Mittels dieses Stimmavatars war es ihm möglich, letzte Woche eben im Nationalrat eine Rede zu halten. Die Rede stammt inhaltlich vollkommen, zu 100 Prozent, von ihm; vorgetragen wurde sie eben mithilfe dieses Avatars, während er selbst am Rednerpult stand. – Sehr geehrte Damen und Herren! Sollten Sie die Rede nicht mitverfolgt haben, man kann sie auf der Parlamentsseite in der Mediathek nachschauen; sie ist es auf jeden Fall wert. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Er hat in seiner Rede ja auch ausdrücklich darauf hingewiesen, quasi weniger auf das Entstehen der Rede zu achten, sondern auf das Inhaltliche, und das ist es auch wert, nachzuhören. 

Ermöglicht wurde diese ganze Sache übrigens durch eine Kooperation zwischen dem Parlament und dem Zero Project, das ist eine Initiative, die sich für Barrierereduktionen und inklusive Technologien einsetzt. Die Parlamentsdirektion hat in diesem Einzelfall das eben rechtlich und organisatorisch möglich gemacht, und als jemand, der Barrierefreiheit wirklich ein besonderes Anliegen ist, möchte ich mich dafür auch noch einmal ausdrücklich bei der Parlamentsdirektion bedanken. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Wie schon gesagt, Abgeordneter Klaus Fürlinger war maßgeblich am Entstehen der hier vorliegenden Gesetzesänderung beteiligt, und ich finde – auch da kann ich Kollegen Ruf nur recht geben –, er hat mit seinem Auftritt eine Stärke bewiesen, die wirklich ihresgleichen sucht. Das ist eine Art gelebte Hingabe, die meiner Meinung nach die Kraft hat, wirklich verlorenes Vertrauen in die Politik wiederherzustellen, weil sie zeigt, wie Verantwortungsbewusstsein in der Politik ausschaut. – Danke an dieser Stelle auch Klaus Fürlinger für diese Pionierarbeit! Wir konnten damit wirklich erleben, wie Inklusion funktionieren kann und welchen Beitrag moderne Technologien leisten können, wenn wir sie verantwortungsvoll und gezielt einsetzen. – So, nun zur vorliegenden Novelle! 

Sehr geehrte Damen und Herren – wir haben es heute schon ausführlich gehört –, wir reden nun über ein Gesetz, das nicht irgendwo im Abstrakten stattfindet, sondern die Situation von Betroffenen tatsächlich ändert. Das kann auch jedem demnächst einmal passieren – wir haben gehört, dass es Kollege Spanring schon selber erlebt hat, ich habe schon von Bekannten und Freunden gehört, dass sie das erlebt haben. Das ist ein Gesetz, das Betroffenen ganz konkret ab 1. Jänner 2026 hilft und sie schützt, also das ist jetzt nichts Abstraktes, das ist wirklich erlebbar für jeden und für jede.

Wir reden über eine Geschäftspraxis, die so dreist geworden ist, dass man sich das eigentlich gar nicht vorstellen kann, bis man einmal selber betroffen ist oder bis man jemanden kennt, der einem das erzählt – und dann glaubt man es wahrscheinlich immer noch nicht. 

Worum geht es? – Stellen Sie sich vor, Sie fahren auf der Suche nach einem Parkplatz ein paar Zentimeter in eine Einfahrt, weil Sie gerade reversieren. Möglicherweise gibt es da gar keine Beschilderung, keine Warnung. Zwei Wochen später flattert ein Schreiben nach Hause; der Vorwurf: Besitzstörung, der Tonfall: mehr oder weniger freundlich, aber sicher mit einem messerscharfen Unterton, der unmissverständlich klarmacht: Zahlen Sie jetzt – ich weiß nicht – 400 Euro oder riskieren Sie ein noch viel teureres Gerichtsverfahren! Der angebliche Beweis ist oft eine kurze Videoaufnahme oder vielleicht sogar gar nichts; die Botschaft zwischen den Zeilen: Wir haben Sie, und das wird teuer! 

Diese Briefe passieren nicht zufällig, das ist ein System, ein Geschäftsmodell. Einige Grundbesitzer und auch einige wenige Anwaltskanzleien spielen da mit der Angst der Menschen vor den Kosten, die eine Klage nach sich ziehen könnte. Viele zahlen, nicht, weil sie davon überzeugt sind, dass sie etwas falsch gemacht haben, sondern weil sie glauben, dass sie sonst finanziell noch schlechter aussteigen, oder weil sie tatsächlich richtigerweise dahin gehend beraten werden, dass es möglicherweise gar nicht so einfach ist.

Genau da setzen wir mit diesem Gesetz, mit dieser vorliegenden Novelle an: Wir entziehen diesem Geschäftsmodell quasi den Treibstoff, den Profit. Der Besitzschutz bleibt unangetastet, denn der ist wichtig, aber wir nehmen jenen die Spielräume, die diesen Besitzschutz missbrauchen. Wir zerlegen die Drohkulisse Stück für Stück. Einerseits senken wir den Streitwert, und damit sind die Anwaltstarife, auf denen dieses Modell basiert, weit weniger lukrativ. Wir reduzieren auch die Gerichtsgebühren, damit, sollte es doch zu einer Klage kommen, diese Androhung nicht mehr als Einschüchterungswerkzeug taugt. Auch schaffen wir Klarheit durch die Möglichkeit, Fälle bis zum OGH zu bringen, damit Leitentscheidungen entstehen, die diese Unsicherheiten eben beenden. Also: Wir lassen den rechtmäßigen Besitzschutz bestehen, aber wir drehen jenen, die ihn missbräuchlich verwendet haben, den finanziellen Hahn zu. Die Angst verschwindet, der Profit verschwindet und hoffentlich auch diese unsägliche Geschäftspraxis.

Genau so, finden wir, muss gute Gesetzgebung funktionieren: Wir schützen Menschen, wir schaffen Rechtssicherheit und wir stoppen Abzocke dort, wo sie entsteht.

Liebe Damen und Herren! Sollte künftig bei Ihnen so ein Brief ins Haus flattern, lassen Sie den auf jeden Fall prüfen, zahlen Sie nicht vorschnell, denn durch diese Gesetzesänderung ist das Risiko einer Klage klein und der Anreiz, solche Verfahren anzustrengen, ist wirklich geringer. In allen tatsächlich gerechtfertigten Fällen einer Besitzstörung bleiben die Kosten aber weiterhin hoch. Darum: Prüfen lassen, keine Angst haben! Dafür machen wir dieses Gesetz. – Danke schön. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

18.02

Präsident Peter Samt: Zu einer weiteren Wortmeldung hat sich Frau Minister Dr. Anna Sporrer gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.

RN/71

18.02

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ausgeführt, was da in den letzten Jahren in Österreich so passiert ist, wurde durch die geschätzten Mitglieder dieses Hauses schon mehrfach. Ich möchte dazu nur noch einmal ganz kurz zusammenfassen: Wir machen eine Änderung im Rechtsanwaltstarif, indem wir die Bemessungsgrundlage auf 100 Euro reduzieren. Das Ergebnis der ganzen Berechnung wird also 100 Euro sein. Wir reduzieren die Bemessungsgrundlage, wir reduzieren aber auch die Gerichtsgebühren.

Warum ist das wichtig? – Weil das Drohszenario 400 Euro war. Das war durchschnittlich der Betrag, der im Falle, dass eine Besitzstörungsklage erhoben wird, mindestens zu bezahlen war – das war im besten Fall zu bezahlen. Jetzt ist das Drohszenario 100 Euro. Das entzieht insofern diesem Geschäftsmodell die Grundlage, nämlich den Profit, weil ja der Rechtsanwalt im Auftrag eines Besitzers – wie auch immer – der Fläche, die da angeblich besitzstörend befahren wurde, auch etwas für das Anwaltsschreiben verlangt. Das heißt, für den, der das da anstrebt, ist die Marge nun gering.

Wir wissen auch, es ist tatsächlich ein Geschäftsmodell. Es wurden Flächen, die nicht ausgeschildert worden sind, extra angemietet, um da tatsächlich ein Geschäft zu machen mit etwas, das im allgemeinen Rechtsgebrauch sonst ganz wichtig ist, nämlich eine Besitzstörung geltend machen zu können. Wir müssen unseren Besitz schon verteidigen können. Es wurde auch schon gesagt: In jenen Fällen, in welchen tatsächlich unabhängig von einem Kfz eine Besitzstörung geltend gemacht werden kann, ist das weiterhin möglich. Man wird auch weiterhin eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt finden, die, der das macht, weil im übrigen Bereich eben die Tarife nicht gesenkt wurden.

Des Weiteren ist es wichtig, dass wir den Rechtszug zum Obersten Gerichtshof eröffnet haben, weil der bisher aufgrund einer Wertgrenze ausgeschlossen war. Das ist auch deswegen wichtig.

Meine geschätzten Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates! Es gibt nicht nur neun Landesgerichte, es gibt 17. Eines davon ist das Handelsgericht Wien, das da nicht infrage kommen wird. Gerade die großen Flächenbundesländer – Niederösterreich, Oberösterreich – haben vier; die Steiermark hat zwei. Das hat natürlich auch etwas mit dem Zugang zum Recht und der Aufteilung in den Regionen zu tun. Daher sind es noch mehr Landesgerichte, die unter Umständen anders judiziert haben: Was ist jetzt eine Besitzstörung? Wenn ich in der Einfahrt des Nachbarn wende, kann das eine Besitzstörung sein, wenn ich es jeden Tag mache und es weiß. Dann kann es eine Besitzstörung sein. Wenn es einmal – wirklich einmal – nur zufällig, unabsichtlich mehr oder weniger passiert, dann ist es aber mitunter keine. Um da eine Abgrenzung zu schaffen – und das haben die einen Gerichte so, die anderen Gerichte so entschieden –, ist das eben jetzt dann durch den Rechtszug zum Obersten Gerichtshof vereinheitlicht. Wichtig ist eben auch, dass wir diesen Rechtszug nur auf fünf Jahre beschränken, dann fällt alles wieder zurück – auch die Bemessungsgrundlage für den Anwaltstarif und die Gerichtsgebühren. Das wird dann alles wieder normal.

Wir haben das in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofes erarbeitet. Mein großer Dank geht da auch an die Automobilklubs, insbesondere den ÖAMTC, und die Arbeiterkammer, die sehr aktiv an der Gesetzwerdung mitgewirkt haben, und natürlich auch an den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag. Ein Dank gilt diesen Organisationen natürlich auch, weil sie in dieser schwierigen Zeit viele Betroffene gut beraten haben.

Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich ersuche, keinen Einspruch gegen dieses Gesetzesvorhaben zu erheben. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

18.06

Präsident Peter Samt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

RN/72

Abstimmung

Präsident Peter Samt: Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.