RN/73
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2018, das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018, das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012, das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ und das Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz geändert werden (Vergaberechtsgesetz 2026) (302 d.B. und 316 d.B. sowie 11748/BR d.B.)
Präsident Peter Samt: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger. – Ich bitte um den Bericht.
RN/74
Berichterstatterin Verena Schweiger, BA MA MA: Vielen Dank. – Ich erstatte Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2018, das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018, das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012, das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ und das Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz geändert werden.
Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.
Präsident Peter Samt: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile es ihm.
RN/75
18.08
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Präsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren Zuschauer! Wir reden über das Vergaberechtsgesetz 2026, also über die Regeln, nach denen Bund, Länder, aber auch Gemeinden öffentliche Aufträge vergeben. Viele von uns sind ja auch in den Gemeinderäten tätig oder sogar Bürgermeister. Vom Straßenbau über Schulprojekte bis hin zu Dienstleistungen und Lieferungen: Da geht es in Summe um Milliarden Euro an Steuergeld. Daher geht es auch darum, wie effizient, wie transparent und praxisnah diese Mittel dann auch in Wahrheit eingesetzt werden.
Im Nationalrat haben wir dazu immer wieder die gleichen Schlagworte gehört, nämlich: Modernisierung, Transparenz, Nachhaltigkeit, Entbürokratisierung. Ja, schön wär’s. Das klingt gut, hält aber einer objektiven Prüfung des Gesetzestextes ganz einfach nicht stand.
Die Anhebung der Schwellenwerte bei einfachen Vergaben von 143 000 auf 200 000 Euro ist jetzt im Kern nichts anderes als eine Inflationsanpassung. Das kann auch sinnvoll sein. Damit endet dann aber schon wieder das Positive, was ich zu diesem Gesetz zu sagen habe, denn das, was uns da jetzt als Entbürokratisierung verkauft wird, meine Damen und Herren, ist in Wahrheit genau das Gegenteil: Es ist so eine Art Bürokratie im Tarnmantel.
Also ab 50 000 Euro gilt künftig eine Dreiangebotepflicht inklusive Dokumentation. Das ist jetzt keine Kleinigkeit, das ist eine faktische Absenkung der Direktvergabe, und das kann man ja auch wollen – das muss ich ja gleich dazusagen –, aber dann muss man auch so ehrlich sein und auch dazusagen, dass dann vor allem kleinere Gemeinden vor mehr Papieraufwand, mehr Risiko und mehr Rechtsunsicherheit stehen, und dann darf man nicht von Entbürokratisierung reden, wenn eben genau das Gegenteil der Fall ist. – Auch da kann ich wieder nur sagen – ich habe es heute schon in mehreren Reden gesagt –: Sepp, was machst du? (Beifall bei der FPÖ.)
Zu diesem Punkt werden die Grünen heute auch noch einen Entschließungsantrag einbringen. Wir werden diesen Entschließungsantrag auch entsprechend unterstützen, weil er sinnvoll ist.
Bei diesem Gesetz kommt noch etwas dazu, was bei der Einheitspartei von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS leider auch in der Vergangenheit immer wieder der Fall war, nämlich das berühmte Gold-Plating. Mit E-Forms, Metadaten, Kerndatenquellen und zusätzlichen Offenlegungspflichten wird dann der gesamte Unterschwellenbereich mit EU-Logik überzogen. Da sagen dann selbst Praktiker, dass das mit einem sehr hohen IT-Aufwand verbunden ist. Wir haben wieder einen erhöhten Schulungsbedarf, es entstehen natürlich auch zusätzliche Kosten; die Gemdat wird sich jetzt schon freuen.
Meine Damen und Herren, aber das ist keine schlanke Digitalisierung, das ist halt ein neues Meldesystem. – Und auch da kann ich nur sagen: Sepp, was machst du? Also überall dort, wo man ihn für die Entbürokratisierung, für die Deregulierung brauchen würde, ist er halt nicht anzutreffen. Ja, wahrscheinlich im Außenministerium, aber das bringt halt leider da nichts.
Besonders problematisch, und das sehen wir natürlich wieder konträr zu den Grünen, ist jetzt diese verpflichtende Nachhaltigkeits- und Umweltideologie, denn das, was bisher Ermessenssache war, wird zukünftig zum Zwang. Da gibt es so vage Begriffe, das ist nicht einmal genau ausformuliert, wie Umweltgerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Das wird künftig zu harten Kriterien. Da freue ich mich schon, wenn das dann vor Gericht ausgestritten werden muss.
Was passiert dadurch? – Es benachteiligt in Wirklichkeit regionale Betriebe, es verteuert Projekte und es schwächt auch die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes – schon wieder, kann ich da nur sagen.
Auch beim Rechtsschutz wird es nicht besser. Das neue Gebührenmodell, das da kommt, ist jetzt zwar EuGH-konform, aber gleichzeitig kommen jetzt mehr Belastungen auf uns zu, nämlich strafrechtlich, kartellrechtlich, aber natürlich auch vergaberechtlich. Das schafft Unsicherheit und das schafft nicht Klarheit. – Auch da wieder: Sepp, was machst du?
Also mehr Bürokratie, meine Damen und Herren, ist einmal keine Reform, mehr Zwang ist keine Modernisierung und mehr Ideologie macht Vergaben weder günstiger noch besser. Und aus all diesen Gründen lehnen wir dieses Gesetz heute ab. (Beifall bei der FPÖ.)
18.13
Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Thomas Schmid. Ich erteile es ihm.
RN/76
18.13
Bundesrat Ing. Thomas Schmid (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Werte Zuseher, die Sie unsere Sitzung via Livestream verfolgen! Wir beraten heute das Vergaberechtsgesetz und damit ein Gesetz, das auf den ersten Blick etwas technisch wirken mag, in Wahrheit aber enorme Auswirkungen auf unser tägliches Leben, auf die Arbeitsplätze, auf die Gemeinden und auf die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes hat, denn öffentliche Beschaffung ist kein Nebenschauplatz. Österreich vergibt im Jahr rund 70 Milliarden Euro an öffentlichen Aufträgen, das entspricht etwa 18 Prozent unseres Bruttoinlandsproduktes.
Wer bei diesen Summen glaubt, der Staat sei nur Zuseher, der irrt. Gerade hier entscheidet sich, wie Wertschöpfung entsteht, wie fair sie verteilt wird und ob sie nachhaltig ist. Aus sozialdemokratischer Sicht ist daher klar: Öffentliches Geld muss öffentlichen Nutzen schaffen. Es muss gute Arbeit sichern, die regionale Wirtschaft stärken, die Umwelt schützen und faire Bedingungen gewährleisten. Und genau hier setzt diese Novelle an. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Ein zentraler Punkt ist die Überführung der Schwellenwerteverordnung ins Dauerrecht. Was bisher immer wieder verlängert wurde, wird nun dauerhaft verankert. Das schafft Stabilität, Planbarkeit, Rechtssicherheit, vor allem für Gemeinden, für kleinere öffentliche Auftraggeber und für kleine und mittlere Unternehmen, die nicht über große Rechtsabteilungen verfügen. Die Anhebung einzelner Schwellenwerte im Unterschwellenbereich bringt mehr Spielraum für Direktvergaben. Es bedeutet schnellere Verfahren, weniger Bürokratie, geringere Kosten, gleichzeitig bleibt die Transparenz aber erhalten. Ab 50 000 Euro müssen weiterhin mindestens drei Vergleichsangebote angefordert und dokumentiert werden. Das ist ein vernünftiger, ausgewogener Zugang, effizient, aber kontrolliert.
Ich kann als Bürgermeister meiner Gemeinde sagen, dass diese Vorgangsweise, diese Umsetzung ein richtiger Weg ist, denn genau so kann man die Projekte schnell und sinnvoll in einem Rahmen umsetzen, der der Bevölkerung dient, und die schnelle Umsetzung hat sich die Bevölkerung verdient. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Für uns als SPÖ ist es besonders wichtig, dass diese Reform kleinere Betriebe in den Regionen stärkt, denn es sind oft lokale Unternehmen, die zwar gute Arbeit leisten, Lehrlinge ausbilden und Steuern vor Ort zahlen, bisher aber an der überbordenden Bürokratie gescheitert sind.
Mit dem Vergaberechtsgesetz 2026 stellen wir um, dass qualitativ, wirtschaftlich, ökologisch gute Angebote, die besten Angebote angenommen werden. Wir betrachten den gesamten Zyklus eines Produkts von der Anschaffung über die Nutzung und den Energieverbrauch bis hin zur Entsorgung. Das ist ökonomisch sinnvoll, ökologisch notwendig und sozial gerecht. Wer heute effizient einkauft, zahlt morgen weniger.
Gleichzeitig setzen wir wichtige europarechtliche Vorgaben um. Seit Oktober 2023 sind die elektronischen Standardformulare, die sogenannten E-Forms, verpflichtend. Diese werden nun vollständig ins nationale Recht übernommen. Einheitliche Datenformate bedeuten weniger Doppelarbeit, weniger Fehlerquellen und mehr Effizienz für Auftraggeber und Unternehmer.
Kollege Spanring, weil Sie gesagt haben, diese E-Forms seien noch mehr Bürokratie und so weiter: Wir haben das in meiner Gemeinde bereits umgesetzt, ein Teil ist bereits papierlos. Es geht viel, viel schneller, und ich glaube, wenn es viel, viel schneller geht, ist das auch in Ihrem Interesse. Bezüglich dieser E-Forms sollten Sie sich das, glaube ich, noch einmal anschauen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Auch bei unlauteren Handelspraktiken, insbesondere beim Zahlungsverzug und bei der energieeffizienten Beschaffung, passen wir unser Recht an EU-Richtlinien an. Gerade die öffentliche Hand muss da Vorbild sein, denn wer pünktlich zahlt und fair vergibt, stärkt vor allem kleinere Betriebe und sichert Arbeitsplätze.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Rechtsschutz. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes macht Anpassungen notwendig und wir nutzen diese Gelegenheit sinnvoll. Das System der Pauschalgebühren wird vereinfacht und klar am Auftragswert ausgerichtet. Das schafft Transparenz und Nachvollziehbarkeit und senkt die Hürden für berechtigte Rechtsmittel. Auch die Regeln zu Rahmenvereinbarungen werden präzisiert. Klare, einheitliche Vorgaben sorgen für Rechtssicherheit und verhindern Missbrauch – ein Anliegen, das wir als SPÖ ausdrücklich unterstützen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Mit dem Vergaberechtsgesetz 2026 machen wir das öffentliche Auftragswesen einfacher, moderner, rechtssicherer. Wir stärken Qualität statt kurzfristiger Billiglösungen, Nachhaltigkeit statt Wegwerfmentalität und regionale Wertschöpfung statt unnötiger Bürokratie. Ich bin auch überzeugt davon, dass dieses Gesetz spürbare Verbesserungen für öffentliche Auftraggeber, für Unternehmer und letztlich für die Menschen in unserem Land bringt. Ich ersuche Sie daher um breite Zustimmung für diese wichtige Reform. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
18.19
Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es ihr.
RN/77
18.19
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher, via Livestream wahrscheinlich! Es wurde schon gesagt: Wir beraten heute eine Sammelnovelle zur Änderung der Vergabegesetze, also jener Regeln, die festlegen, wie öffentliche Aufträge vergeben werden. Es geht dabei um viel Geld, es geht aber auch um Fairness im Wettbewerb, um Transparenz und um die Frage, welche Ziele der Staat mit seinem Einkauf verfolgt. Ich möchte gleich zu Beginn festhalten: Dieses Gesetz hat tatsächlich eine Reihe positiver Punkte, und es ist wichtig, das auch zu erwähnen.
Dabei sind aus unserer Sicht die nachhaltigen Aspekte im Vergabeverfahren, der Klimaschutz und die Reduktion der Flächeninanspruchnahme hervorzuheben, denn das werden neue Vergabegrundsätze und -kriterien im Gesetz sein.
Künftig können ökologische und nachhaltige Aspekte auch bei der Festlegung der Eignungskriterien berücksichtigt werden. Das ist richtig, denn die öffentliche Hand – und das sehen wir immer wieder – hat eine sehr große Marktmacht, und sie muss diese auch verantwortungsvoll einsetzen.
Positiv ist tatsächlich auch die Verbesserung der Transparenz. Wir haben es heute schon gehört: Ab einem Auftragswert von 50 000 Euro müssen verpflichtend drei Vergleichsangebote oder zumindest unverbindliche Preisauskünfte eingeholt werden. Das stärkt die Nachvollziehbarkeit und hilft, öffentliche Mittel wirtschaftlich einzusetzen. Ebenso begrüßen wir die strengen Regeln gegen Korruption oder die Ausweitung der Ausschlussgründe für Unternehmen bei schweren Korruptionsdelikten, etwa bei wettbewerbsschädigenden Absprachen, Amtsmissbrauch oder Anfütterung.
Das ist aus unserer Sicht alles absolut richtig, denn wer öffentliche Aufträge erhalten will, muss sich eben an klare Regeln halten. Auch die Möglichkeit, kleine und mittlere Unternehmen fördernde Kriterien stärker zu berücksichtigen, sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für gemeinsame Beschaffung im Verteidigungsbereich auf europäischer Ebene sind Punkte, die wir grundsätzlich positiv sehen.
Also warum können wir dem Gesetz nicht zustimmen? – Der zentrale Knackpunkt ist die Übernahme und gleichzeitige Anhebung der sogenannten Schwellenwerte ins Dauerrecht. Diese Schwellenwerte legen fest, bis zu welchen Geldbeträgen öffentliche Aufträge vereinfacht vergeben werden können, also freihändig oder in Verfahren mit deutlich geringerer Transparenz und weniger Wettbewerb.
Bisher waren ebendiese Schwellenwerte in einer befristeten Verordnung geregelt, und sie wurden als Ausnahmemaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eingeführt. Es war nie vorgesehen, diese Regelung dauerhaft ins Gesetz zu übernehmen, und schon gar nicht, sie auch noch anzuheben – und genau das passiert nun. Besonders problematisch ist, dass die Schwellenwerte vor allem bei Bauaufträgen deutlich erhöht werden. Gerade dort, nämlich wo es eh schon um große Summen geht, werden Wettbewerb und Transparenz zurückgedrängt.
Der Rechnungshof – ich meine, das ist ja nicht irgendwer – warnt ausdrücklich davor, dass sich diese Entwicklung nachteilig auf Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit, Transparenz und die Gleichbehandlung der Bieter:innen auswirken kann. Ich denke, diese Kritik ist durchaus ernst zu nehmen.
Erschwerend kommt hinzu, dass nach der Begutachtung zwei zentrale Verbesserungen aus dem Ministerialentwurf wieder gestrichen wurden: erstens die ursprünglich vorgesehene Verpflichtung, dass analog zum Bund auch die Länder jeden zu vergebenden Auftrag ab 50 000 Euro öffentlich bekannt geben müssen – das wurde entfernt und ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung, warum –, zweitens die verpflichtende Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei Bauaufträgen ab 1,5 Millionen Euro – diese wurde ebenfalls gestrichen und gerade im Baubereich ist das genau das falsche Signal.
Aus diesen Gründen werden wir heute einen Entschließungsantrag einbringen. Im Bereich des Bundes ist es bereits geltende Rechtslage, dass Aufträge ab einem Wert von 50 000 Euro öffentlich bekannt gemacht werden müssen. Das gehört auch für die Länder so gemacht.
Ich möchte mich ausdrücklich bei Kollegen Spanring dafür bedanken, dass er unseren Antrag unterstützt. Er hat ja auch als Beispiel die Gemeinden angeführt. Ich bin zwar keine Bürgermeisterin, nur Gemeindevorständin, aber ich kann Ihnen sagen: Nichts ist schlimmer, als wenn in den Gemeinden Aufträge intransparent und vielleicht einfach so vergeben werden. Wir hatten gerade bei uns in der Gemeinde den Fall, da wurde das falsch interpretiert. Das hätte laut Bundesvergaberecht eine Konzession sein sollen. Dann ist es einfach so vergeben worden, dann hat sich der unterlegene Bieter, der gar nicht berücksichtigt worden ist, beschwert. Der ganze Prozess musste dann noch einmal aufgerollt werden, dann musste eine Agentur beauftragt werden, und jetzt endlich, gestern im Gemeinderat, wurde es transparent und richtig abgewickelt. – Ich denke, wir sollten da wirklich drauf schauen, gerade bei der öffentlichen Hand, dass alles richtig abläuft.
Ich komme zu meinem Antrag. Den lese ich ganz kurz vor. Die Begründung: „Im Bereich des Bundes“ – das habe ich schon gesagt – „müssen nach geltender Rechtslage Auftragsvergaben ab einem Auftragswert von 50 000 Euro bekanntgegeben werden“. Im Ministerialentwurf zum Vergaberechtsgesetz war das vorgesehen. Diese Bekanntgabeverpflichtung im Unterschwellenbereich ist aus Transparenzüberlegungen auf Auftraggeber:innen im Vollziehungsbereich der Länder auszudehnen. „Mit dem gegenständlichen Antrag sollen die Länder wie ursprünglich im Entwurf vorgesehen bei Vergaben mit einem Auftragswert von mindestens 50 000 Euro die Auftragsdaten öffentlich bekanntmachen müssen.“
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
RN/77.1
Entschließungsantrag
der Mitglieder des Bundesrates Claudia Hauschildt-Buschberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahme für Transparenz bei der Auftragsvergabe in den Ländern“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat und dem Bundesrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der vorsieht, dass auch die Länder bei Vergaben mit einem Auftragswert von mindestens 50 000 Euro die Auftragsdaten öffentlich bekanntmachen müssen.“
Liegt ja schon irgendwo, ist also gar nicht so schwierig. – Danke schön dafür. (Beifall bei den Grünen.)
18.26
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/77.2
Präsident Peter Samt: Der von den Bundesräten Claudia Hauschildt-Buschberger, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Maßnahme für Transparenz bei der Auftragsvergabe in den Ländern“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile ihr das Wort.
RN/78
18.26
Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher, Zuseherinnen und Zuhörer, Zuhörerinnen! Die Vergaberechtssammelnovelle ist ein entscheidender Schritt, um das öffentliche Auftragswesen in Österreich zu modernisieren, zu vereinfachen und an die europäische Entwicklung anzupassen.
Da schon sehr vieles von meinen Vorrednern gesagt worden ist und ich es nicht wiederholen möchte, fasse ich nur kurz zusammen: Die Änderungen im Bundesvergabegesetz zielen darauf ab, das EU-Recht noch klarer umzusetzen, Verfahren zu vereinfachen und zu modernisieren, Schwellenwerte praxistauglicher zu machen, Transparenz und Rechtsschutz und die digitale Vergabe zu stärken, Bürokratie zu reduzieren und direkte Vergaben im Unterschwellenbereich zu erleichtern.
Im Gegensatz zur FPÖ kann ich nur feststellen, dass wir da eine Vielzahl positiver Bestimmungen haben, sodass man dieser Gesetzesvorlage nur zustimmen kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ. – Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Ja, super!)
18.28
Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesminister Dr. Anna Sporrer. – Bitte um den Redebeitrag.
RN/79
18.28
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Mit der heute vorliegenden Sammelnovelle bringen wir eine Aktualisierung des Vergaberechts auf den Weg, die vor allem eines bedeutet: weniger Bürokratie und mehr Praxisnähe. Damit werden die Vergabeverfahren auf ein modernes und gut strukturiertes Niveau weiterentwickelt.
Zentraler Punkt dieser Novelle ist die Umsetzung einer im Regierungsprogramm klar verankerten Maßnahme, nämlich die Überleitung der Schwellenwerte aus der Schwellenwerteverordnung in das Dauerrecht. Das ist auch eine wichtige Maßnahme zur Entbürokratisierung. Damit schaffen wir nämlich eine Struktur, die nicht alle paar Jahre neu angepasst werden muss. Gleichzeitig werden Schwellenwerte im Unterschwellenbereich angehoben. Das bedeutet mehr Spielraum durch höhere Schwellenwerte und mehr einfachere und praxistauglichere Direktvergaben, die auch einen Beitrag zur notwendigen Konjunkturbelebung leisten können.
Wir stärken des Weiteren das Bestbieterprinzip. Öffentliche Auftraggeber sollen künftig noch stärker auf Qualität achten. Entscheidend soll eben nicht nur der niedrigste, billigste Preis sein, sondern welches Angebot insgesamt am besten ist.
Das ist ein wichtiger Impuls für innovative, nachhaltige und verantwortungsvolle Beschaffung. Wir verankern, dass nachhaltige Kriterien im Vergabeverfahren eine Rolle spielen – von technischen Anforderungen über Gütezeichen bis hin zur Energieeffizienz.
Kurz gesagt: Öffentliche Aufträge sollen eben nicht nur günstig, sondern auch zukunftsfähig sein. Des Weiteren setzen wir mehrere europäische Vorgaben um. Besonders hervorheben möchte ich die Energieeffizienzrichtlinie sowie die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette. Beide bringen wichtige vergaberechtliche Anpassungen mit sich und stärken faire Vertragsbedingungen.
Ein weiterer Modernisierungsschritt liegt in der Einführung der sogenannten E-Forms – es wurde schon gesagt: auf nationaler Ebene. Damit beenden wir auch die Zersplitterung unterschiedlicher Formate und Formulare. Auftraggeber und Plattformen erhalten ein einheitliches digitales System. Das ist einfacher, effizienter und natürlich auch zukunftsträchtig.
Auch beim Rechtsschutz nehmen wir eine wichtige Anpassung vor. Das Gebührensystem wird entsprechend den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes unionsrechtskonform geordnet. Damit schaffen wir Klarheit und verhindern künftig Rechtsunsicherheiten. Insgesamt verfolgt diese Novelle ein klares Ziel: Vergabeverfahren sollen einfacher, übersichtlicher und rechtssicherer werden. Gerade bei kleineren Aufträgen, die im Zuge der Inflation an Bedeutung gewonnen haben, ist das ein großer Schritt nach vorne. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir holen Nachschärfungen nach, beseitigen Unklarheiten und schaffen ein Vergaberecht, das den Anforderungen der Praxis auch in der Zukunft gerecht wird.
Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Ich möchte mich jetzt noch auch zu einem Thema äußern, das mir persönlich sehr am Herzen liegt, das aber auch eine hohe Bedeutung für diesen Bundesrat hier als verfassungsmäßiges Organ hat.
Ich möchte an dieser Stelle an Frau Dr.in Helga Hieden-Sommer erinnern. Wer war sie? – Frau Dr.in Helga Hieden-Sommer war Bundesrätin, war Nationalrätin und war vor allem auch eine Präsidentin des Bundesrates. Sie ist leider heuer im Frühjahr verstorben. Was ist eines der großen Vermächtnisse von Frau Dr.in Helga Hieden-Sommer? – Art. 7 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes. Was steht in diesem Art. 7 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes? – Dass eben Bezeichnungen von Ämtern, von Funktionen, auch akademische Grade, von der Amtsinhaberin und dem Amtsinhaber in der dem Geschlecht entsprechenden Fassung verwendet werden dürfen. Das ist ein Recht, das uns Helga Hieden-Sommer vermacht hat, Sie hat damals in den Achtzigern sehr dafür gekämpft und das durchgesetzt. (Beifall bei SPÖ und Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Auf dieses Recht, in der Verfassung verankert, berufe ich mich hier als Bundesministerin für Justiz, und nicht nur das, sondern es ist doch so, dass am 3. März dieses Jahres meine Wenigkeit und alle anderen weiblichen Mitglieder dieser Bundesregierung zu Bundesministerinnen mit kleinem i und Staatssekretärin gemäß Art. 70 Abs. 1 B-VG durch den Herrn Bundespräsidenten ernannt worden sind. Das ist ein staatsrechtlicher Akt, der uns auch das Recht verleiht, unsere Funktionsbezeichnung Bundesministerin, Staatssekretärin in der weiblichen Form zu führen und auch als solche angesprochen zu werden. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Jetzt will ich nicht päpstlicher als die Päpstin sein (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP) und verstehe schon, dass manchmal vor allem Angehörige der älteren Generation das noch nicht so gewohnt sind, obwohl dieses Recht seit 40 Jahren besteht. Aber wenn hier jemand in diesem Haus – Sie alle sind der Verfassung verpflichtet – hergeht und ganz bewusst die männliche Form für weibliche Amtsträgerinnen verwendet, dann erachte ich das als eine Missachtung von Frauenrechten, die wir uns hart erkämpft haben. Ich stelle fest, dass das hier bewusst und gezielt eingesetzt wird, und ich kann Ihnen sagen: Ich erachte das als unfreundlichen Akt und möchte mich dagegen verwehren. (Anhaltender Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
18.34
Präsident Peter Samt: Eine weitere Wortmeldung liegt mir dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/80
Präsident Peter Samt: Wir gelangen zur Abstimmung.
RN/80.1
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/80.2
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Claudia Hauschildt-Buschberger, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Maßnahme für Transparenz bei der Auftragsvergabe in den Ländern“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.