19.05

Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und eventuell auch, falls Sie sich noch via Livestream bei uns eingefunden haben! Diese Regierungsvorlage greift mehrere zentrale Fragen des schulischen Zusammenlebens auf, und für mich als Parlamentarierin ist dabei entscheidend, wie wir die Probleme lösen: mit Maßnahmen, die tatsächlich im Schulalltag wirken. 

Eine dieser Maßnahmen ist die Suspendierungsbegleitung. Suspendierungen haben grundsätzlich immer die Ultima Ratio zu sein: Sie kommen dann zum Einsatz, wenn von einem Kind oder einem Jugendlichen oder einer Jugendlichen eine akute Gefahr für sich selbst oder für andere ausgeht. Was aber bisher oft gefehlt hat, war eine strukturierte Begleitung danach, denn eine Suspendierung ohne Begleitung heißt in der Realität: kein Unterricht, keine Struktur und keine pädagogische Aufarbeitung. Das erhöht die Gefahr, dass sich Konflikte und problematische Verhaltensmuster verfestigen und letztendlich in einem dauerhaften Ausschluss oder einem Schulabbruch enden. Genau da setzt diese Novelle jetzt an. 

Mit der verpflichtenden Suspendierungsbegleitung schaffen wir erstmals bundesweit verbindliche Standards, die auch wirklich klarmachen: Eine Suspendierung ist kein Ausschluss auf Zeit, sondern ein pädagogischer Auftrag. Das bedeutet, die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten während der Suspendierung eine strukturierte pädagogische und auch psychosoziale Begleitung. Ursachen von Fehlverhalten werden aufgearbeitet und nicht einfach verdrängt, und die Rückkehr in die Schule wird gezielt vorbereitet und nicht dem Zufall überlassen.

Die Schule kann allerdings auch nicht alles alleine tragen. Wenn die Reintegration in den Schulalltag funktionieren soll, dann braucht es die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten – und ja, damit kommen auch verbindliche Mitwirkungspflichten. Das ist nichts anderes als ein Zeichen der gemeinsamen Verantwortung.

Der zweite zentrale Punkt sind die Perspektivengespräche. Wir wissen, gerade an mittleren und höheren Schulen verlassen Jugendliche das Bildungssystem oft in einer Phase, in der sie eigentlich am meisten Orientierung bräuchten, und da darf nicht weggesehen werden. Dahinter stehen persönliche, familiäre oder auch schulische Faktoren. Es ist ja nicht nur ein einziger Grund, aus dem dieser Schulabbruch kommt, und diese Faktoren müssen gesehen werden.

Mit den Perspektivengesprächen wird nun etwas, das vielerorts eh bereits informell passiert – und auch erfolgreich passiert –, nun verbindlich und systematisch verankert. Wir hören zu: Warum kommt es überhaupt dazu? Wir lernen aus dem Feedback zum Schulklima und zu schulischen Rahmenbedingungen, und vor allem eröffnen wir die konkreten nächsten Schritte, das heißt, in andere Schulen, in andere Ausbildungswege oder andere Unterstützungsangebote. Auch da geht es natürlich um die Einbindung der Eltern und, wenn nötig, von Schulpsychologie, Sozialarbeit oder Jugendcoaching. Dies schafft im Endeffekt ein Netzwerk, das Jugendliche nicht fallen lässt, sondern auffängt, denn eines ist für mich hier auch wichtig zu betonen: Die Bildungspolitik endet ja nicht vor der Schultür und auch nicht mit dem Abmelden eines Kindes.

Die hier diskutierte Regierungsvorlage enthält darüber hinaus auch die Regelung zum Kopftuchverbot für unmündige minderjährige Mädchen. Der Hintergedanke dieser Maßnahme ist der Schutz dieser unmündigen Mädchen und die Stärkung ihrer Selbstbestimmung. Die Maßnahme ist so im Regierungsprogramm verankert, sie ist aber auch, das möchte ich schon auch sagen, eine besonders sensible Maßnahme. Gerade wenn es um Grundrechte, Religionsfreiheit und Gleichstellung geht, braucht es besondere Sorgfalt. 

Diese Maßnahme erlangt aus diesem Grund auch viel Aufmerksamkeit und erhält auch von verschiedenen Seiten durchaus Kritik, und als Parlamentarierin möchte ich hier auch offen und ehrlich sagen: Das Ziel war da, ein verfassungskonformes Gesetz zu schaffen. Ob es verfassungskonform ist, das obliegt nicht mir, sondern es obliegt dem VfGH, zu entscheiden. Das liegt an dem Rechtsstaat, in dem wir leben, und der Gewaltentrennung, für die wir uns alle starkmachen und die wir zu achten haben.

Die Ankündigung, vor den VfGH zu gehen, gibt es bereits. Das heißt, wir wissen, dass diese Prüfung passieren wird, und sie wird zeitgerecht passieren. Ob ein verfassungskonformes Gesetz gelungen ist, werden wir also rechtzeitig erfahren. Und das betrachte ich persönlich auch als Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats. 

Und damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, komme ich zum Ende meiner letzten Rede des heutigen Tages und auch in diesem Jahr und zu den nahenden Feiertagen, die für manche Menschen vielleicht nicht so wichtig sind, für manche mögen sie auch sehr fordernd sein, das dürfen wir auch nicht vergessen, aber für viele sind diese Feiertage auch ein Grund zur Freude und eine schöne Zeit mit den Liebsten – ich hoffe natürlich, dass die meisten von Ihnen zu letzterer Gruppe zählen. 

Ich möchte an dieser Stelle auch einmal Danke sagen: Ich darf seit mittlerweile einem guten halben Jahr Teil dieser Länderkammer sein, und ich freue mich tatsächlich, ein Teil davon zu sein, dass ich sehr gut aufgenommen worden bin, vollkommen fraktionsübergreifend – also herzlichen Dank dafür. 

Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage, ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch und ich freue mich darauf, Sie alle froh und munter im neuen Jahr in diesem Saal wiederzusehen. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

19.11

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Margit Göll. Ich erteile es ihr.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.