RN/149
19.58
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! Meine Damen und Herren! Zur Debatte steht eine Änderung, eine Artikel-15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland betreffend den Nationalpark Neusiedler See und Seewinkel. Die Novelle erfolgt übereinstimmend oder gemeinsam mit einer Novelle des Burgenländischen Nationalparkgesetzes, das Ganze wird mit 1.1.2026 in Kraft treten.
Zu den Nationalparks – wir haben es gehört –: Es gibt sechs Nationalparks in Österreich. Wir sind sehr stolz auf sie, sie sind Orte der Artenvielfalt, sie sind Ort für die Forschung, für die Bewusstseinsbildung und sie sind vor allem für die Bevölkerung ein Ort der Erholung. In Österreich ist es so, dass wir zwischen Bund und Ländern die Kosten teilen, der Bund investiert 14 Millionen Euro jährlich in seine Nationalparks.
Der Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel ist etwas ganz Besonderes, überhaupt keine Frage: Die große Seefläche, auch von der Größe her, allein in Österreich haben wir über 9 600 Hektar, in Ungarn sind es noch wesentlich mehr, über 23 000 Hektar, also insgesamt 33 000 Hektar. Wir haben da eine unglaubliche Artenvielfalt bei den Vögeln, 348 verschiedene Arten. Es ist also von dem her auch ein sehr bedeutender Nationalpark, sogar international gesehen.
Was ist mit dieser Verordnung oder was ist mit dieser Vereinbarung, was wird geändert? – Wir haben es gehört, es gibt in Wahrheit drei Schwerpunkte. Der erste ist das Thema Flächen: Seit der letzten Novelle 1999 sind 400 Hektar dazugekommen, weitere sind in Aussicht und man will es in Zukunft einfach so regeln, dass man das nicht mit einer Änderung der 15a-Vereinbarung macht, sondern das Ganze per Verordnung möglich ist. Das macht es einfacher und schneller.
Der zweite Schwerpunkt ist das Thema Finanzierung: Wie gesagt, grundsätzlich 50 : 50, aber da hat es Fälle gegeben, bei denen man die Kosten herausrechnen musste. Das war kompliziert, mühsam. Man hat vereinbart, man teilt sich – zwischen Bund und Ländern – je zur Hälfte die Kosten, macht es also praktikabler und einfacher.
Der dritte Schwerpunkt ist das Thema Gremien: Wir haben es gehört, Frau Landeshauptmannstellvertreterin Anja Haider-Wallner hat es gesagt, Partnerschaftlichkeit ist dort sehr wichtig. Wir haben 1 200 Grundeigentümer, die im Nationalparkgebiet einliegen. Also da muss man schon zusammenarbeiten, vor allem, weil es Flächen gibt, die gepflegt werden müssen. Wir haben Flächen, die überlässt man der Natur, andere Flächen muss man mähen, muss man beweiden und da braucht es einfach ein gutes und verständnisvolles Miteinander im Sinne eines modernen Naturschutzes. Moderner Naturschutz heißt eben diese Partnerschaftlichkeit, die dort gelebt wird.
Zum Abschluss: Der Rechtsrahmen schafft die Voraussetzungen für eine gute Weiterentwicklung dieses Nationalparks. Er wird damit zukunftsfit gemacht und ich bin zuversichtlich, dass auch in den nächsten Jahren die Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel sehr gut gelingen wird.
Zum Abschluss auch von meiner Seite: Ich wünsche Ihnen allen gesegnete und fröhliche Weihnachten, ein paar ruhige Tage, einen guten Rutsch, viel Glück im neuen Jahr, aber vor allem Gesundheit. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
20.01
Präsident Peter Samt: Danke schön, Herr Bundesminister.
Die nächsten drei Redebeiträge werden ganz sicher mit dem Seewinkel zu tun haben und so bitte ich den nächsten Redner, Herrn Bundesrat Mag. Harald Himmer, um seine Worte.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.