RN/16
Beschluss des Nationalrates vom 21. Januar 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz erlassen wird und das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SE-Gesetz, das SCE-Gesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das CBCR-Veröffentlichungsgesetz, das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Investmentfondsgesetz 2011, das Nationalbankgesetz 1984, das Sparkassengesetz, und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG) (300 d.B. und 386 d.B. sowie 11762/BR d.B. und 11764/BR d.B.)
Präsident Markus Stotter, BA: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Thomas Schmid. – Ich bitte um den Bericht.
RN/17
Berichterstatter Ing. Thomas Schmid: Danke, Herr Präsident. – Vorweg möchte ich Ihnen, Herr Präsident, und dem neuen Präsidium natürlich alles Gute für das kommende Halbjahr und eine gute Sitzungsführung wünschen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz erlassen wird und das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SE-Gesetz, das SCE-Gesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das CBCR-Veröffentlichungsgesetz, das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Investmentfondsgesetz 2011, das Nationalbankgesetz 1984, das Sparkassengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG).
Der Bericht des Ausschusses dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Spanring. Ich erteile ihm dieses.
RN/18
10.30
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Präsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer! Es wird immer wieder von Vereinfachung gesprochen: Vereinfachungen für unsere Wirtschaftstreibenden. Das geflügelte Wort Entbürokratisierung schwebt immer wieder durch die Republik, und Österreich leistet sich dafür sogar einen eigenen Deregulierungsstaatssekretär, den Sepp Schellhorn, der in einem Jahr bis jetzt wenig bis nichts zustande gebracht hat, das in Wahrheit auch nur im Entferntesten ein bisschen etwas bringt, damit wir hier eine Entlastung für unsere Unternehmer hätten. Deshalb muss er sich leider immer wieder ganz bewusst folgende Frage gefallen lassen: „Sepp, was machst du?“ Diese Frage steht wirklich im Raum, und auch mit dem heutigen Gesetz, mit dem sogenannten Nachhaltigkeitsberichtsgesetz, wird leider wieder nichts einfacher – das Gegenteil ist der Fall. Frau Minister Sporrer bringt heute ein wahres Bürokratieungetüm auf den Weg, das es für Unternehmen ein weiteres Mal unattraktiv macht, in Österreich ihre Zelte aufzuschlagen. (Vizepräsident Daniel Schmid übernimmt den Vorsitz.)
Ich will ja, da ich Erstredner bin, nicht nur allgemein kritisieren, sondern ich will Ihnen auch gerne sagen, warum wir im Detail dieses Gesetz kritisieren und warum es eine Verschlechterung für unsere Wirtschaftstreibenden darstellt. Dazu muss ich leider ein bisschen ausholen, denn es ist – so wie vieles, das von der Europäischen Union kommt – einerseits sehr umfangreich, auf der anderen Seite ist es genauso kompliziert, also in Wahrheit genau das Gegenteil von Bürokratieabbau.
Als kleines Bonmot am Rande zum Thema Bürokratieabbau – vielleicht haben Sie es mitbekommen –: Die Europäische Union hat im Jahr 2025 1 456 neue Gesetze auf den Weg gebracht. Also selbst für Experten ist das alles kaum mehr überschaubar, und ich wage hier auch zu behaupten, das ist pure Absicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Was man zu diesem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz wissen muss: Ja, es ist eine EU-Richtlinie – diese hätte auch schon lange umgesetzt werden müssen –, und ja, es ist deshalb auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich anhängig. Mit diesem Gesetz, meine Damen und Herren, wird der Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen massiv ausgeweitet. Was bedeutet das? – Mehr Aufwand – ich gehe einmal davon aus, dass viele Unternehmen eigenes Personal dafür brauchen werden, das sich dann nur um diese Berichtspflicht wird kümmern müssen. Unternehmen werden damit verpflichtet, einen weiteren, quasi einen zweiten Jahresbericht zu erstellen, und dadurch werden natürlich auch weitere Kosten für die Unternehmen entstehen – wie gesagt, ein enormer Mehraufwand, und das betitelt sich dann Nachhaltigkeitsberichtsgesetz.
Das allein ist schon ein Hohn, denn das klingt so, als würde man darauf schauen, dass ein Unternehmen zum Beispiel zukunftsfitter wird oder dass man Unternehmen für künftige Generationen aufbaut und stärkt, also nachhaltig macht, oder dass man es wirtschaftlich resilienter macht, aber genau das ist eben nicht der Fall: Es geht einzig und allein wieder um die linke Ideologie. Es geht um die überzogene Energiewende der Europäischen Union, und diese überzogene Energiewende stößt halt viele Dolche in den Wirtschaftskörper der EU. Und merken Sie sich bitte diese überzogene Energiewende, denn ich werde später noch ganz kurz darauf zurückkommen.
Weiters verpflichtet man mit diesem Gesetz österreichische Unternehmen beziehungsweise mit dieser Richtlinie europäische Unternehmen ab einer gewissen Größe dann auch noch zu Drittlandunternehmensberichten. Das heißt, auch dort entsteht wieder ein irrsinniger Mehraufwand. Das haben wir auch im Ausschuss besprochen und abgefragt, und das wurde uns so bestätigt, und auch das ist wieder ein irrsinniger Wettbewerbsnachteil für Unternehmen auf unserem Kontinent.
Wieder einmal ist es die Europäische Union im Alleingang, die da im internationalen Vergleich sich selbst die mit Abstand strengsten Kriterien auferlegt. Das alles sind natürlich Maßnahmen, welche den Wirtschaftsstandort Europa deattraktivieren, auf gut Deutsch: schädigen. Warum machen das andere Länder außerhalb der Europäischen Union nicht so? – Das kann man ganz einfach beantworten: weil sie halt anscheinend politisch klüger sind als wir.
Und nicht nur der von mir skizzierte Mehraufwand kostet dann Geld, er stellt auch eine weitere Gefahr finanzieller Natur für die Unternehmen dar, denn wenn bei diesen Berichten dann Fehler passieren, kostet das noch einmal richtig viel Geld in Form von Strafen. Aber nicht nur diese Strafen kosten Geld, sondern natürlich auch die Prüfungen selbst, denn die Prüfer werden natürlich auch nicht umsonst arbeiten, die sind ja auch zu bezahlen.
Spannend ist dann auch die Frage – es ist doch einiges an Kritik gekommen –: Wie kommt es dann überhaupt zu solch einer Richtlinie aus Brüssel? – Ja, weil unseren österreichischen Politikern von SPÖ, ÖVP, Grünen, NEOS – von der Einheitspartei – dort in Brüssel entweder die nötige Weitsicht fehlt oder ihnen in Brüssel einfach der nötige Mut dafür fehlt, einmal aufzustehen und zu sagen: Liebe Leute, das ist schlecht für uns, das ist schlecht für unsere Wirtschaft und deshalb können wir das nicht machen. (Beifall bei der FPÖ.) – Das passiert leider nicht. Denn auch im Nationalrat gab es einiges an Kritik, aber es sind halt einmal genau diese vier Parteien der Einheitspartei, die dann in Brüssel mit ihren Fraktionen genau dieses Gesetz durchgewunken haben, dieses Gesetz unterstützt haben und diese Richtlinie in Wahrheit erst ermöglicht haben.
Meine Damen und Herren! Das Einzige, das an diesem Gesetz tatsächlich nachhaltig ist, ist, dass die EU damit unsere Unternehmen nachhaltig schwächt, indem Managementkapazitäten, aber auch Kapital und Investitionsspielräume gebunden werden und damit der Wirtschaftsstandort Österreich und der Wirtschaftsstandort Europa ein weiteres Mal – ich muss es leider wiederholen, weil man das nicht oft genug sagen kann – nachhaltig geschwächt und nachhaltig unattraktiv gemacht werden. Wie ich es gesagt habe: Es gab viel Kritik dazu aus dem Bundeskanzleramt – der Verfassungsdienst der Regierung hat das kritisiert –, aber natürlich auch von der Wirtschaftskammer, und das völlig zu Recht.
Ich kann diese Kritik nachvollziehen; was ich dann aber nicht nachvollziehen kann, meine Damen und Herren, ist, dass viele Funktionäre der ÖVP ja genau in dieser Wirtschaftskammer sitzen – ich sage bewusst nicht: tätig sind, sondern ich sage, die sitzen da drinnen –, und dort wird diese Richtlinie wie auch die österreichische Umsetzung dazu kritisiert. Im Nationalrat sind auf einmal diejenigen, die in der Wirtschaftskammer sitzen, dieselben, die sagen: Ja, wir heißen dieses Gesetz gut und wir stimmen mit!, und dann natürlich das Handerl heben. Ich traue mich zu wetten: Auch heute im Bundesrat – es betrifft ja doch auch einige Kollegen, die jetzt wegschauen, aber es betrifft trotzdem noch einige – werden einige brav das Handerl heben, um das Gesetz durchzuwinken. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber, meine Damen und Herren, Sie haben da die Rechnung ohne den Wirt gemacht, beziehungsweise besser gesagt, Sie haben das Gesetz ohne die entsprechende Prüfung gemacht. Denn jetzt kommt ein ganz wichtiger Punkt, und ich bitte wirklich um Aufmerksamkeit: Ich bin überzeugt davon, dass dieses Gesetz am Ende des Tages verfassungswidrig ist, und ich bin genauso überzeugt davon, dass die Rechtsberater des Bundespräsidenten – sprich seine Juristen – ihm auch sagen werden, dieses Gesetz nicht zu unterschreiben.
Ich habe am Dienstag, also vorgestern, im Ausschuss eine Frage dazu gestellt, welche nicht beantwortet werden konnte, weil das Gesetz offensichtlich nicht zur Gänze gelesen wurde.
In Artikel 6 bei der Änderung des Genossenschaftsrevisionsgesetzes 1997 lesen wir – ich zitiere jetzt –: „§ 12 in der Fassung des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes tritt mit 1. April 2026 in Kraft und ist auf Zwangsstrafen anzuwenden, die wegen einer Säumnis verhängt werden, die nach dem 31. März 2025 beginnt oder fortdauert.“
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder, das ist passiert und es ist ein Fehler, man hat es überlesen und es wurde nicht entdeckt, oder es wurde absichtlich so belassen. Ich glaube, dass es Absicht ist, weil es die entsprechenden Hinweise dazu schon gab. Ich sage, genau das ist nämlich verfassungswidrig, und ich sage Ihnen auch, warum: Weil Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention in unserer Verfassung verankert ist, und das ist der Grundsatz: keine Strafe ohne Gesetz, und dieser verbietet auch das rückwirkende Strafrecht.
Für uns Nichtjuristen – ich bin nämlich ein Nichtjurist –: Das heißt auf gut Deutsch: Wenn zum Zeitpunkt X etwas nicht unter Strafe steht, dann kann man nicht nachher hergehen und sagen: Das, was du damals gemacht hast, ist heute strafbar, und deshalb wirst du nachträglich belangt. Genau das passiert aber hier, meine Damen und Herren.
Weiters gibt es noch eine Änderung im Genossenschaftsrevisionsgesetz unter „3.“: „In § 12 wird in Abs. 1 und in Abs. 2 jeweils die Wendung ‚bis 3 500 Euro‘ gestrichen.“ Hier gilt dann die Maßgabe nach § 24 des Firmenbuchgesetzes, wonach die Strafen bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften auf 20 000 Euro und bei großen Kapitalgesellschaften auf 50 000 Euro erhöht werden. Auch diese Erhöhung der Strafen ist verfassungswidrig, weil rückwirkend.
Ich weiß nicht, ob Ihnen das egal ist, aber ich bin schon sehr gespannt, ob sich der Herr Bundespräsident die Peinlichkeit gibt und solch ein Gesetz unterschreibt. (Ruf: Redezeit!)
Jetzt noch einmal zurück zu der von mir vorher angesprochenen überzogenen Energiewende und damit zum Green-Deal-Irrsinn, damit man vielleicht erkennen kann, woher das Ganze kommt. Viele Menschen in Europa haben inzwischen erkannt, dass ein Gutteil der Green-Deal-Politik dazu geführt hat, dass wir unsere Wirtschaft geschwächt haben. Unser Wirtschaftsstandort ist bei Weitem nicht mehr so attraktiv, wie er einmal war, die Unternehmen wandern ab, wir haben Rekordinsolvenzen, und neue Ansiedelungen bleiben aus – denkt sich niemand etwas dabei.
Aber warum bleibt die EU trotzdem auf diesem ideologischen Irrweg, obwohl es sogar Unternehmen gibt, die von Europa in andere Staaten auswandern, gut gehende Unternehmen? – Wir haben es in der letzten Sitzung des EU-Ausschusses im Dezember 2025 gehört und gelesen – zumindest die, die aufmerksam waren und nicht nur auf die Redezeit schauen, Frau Kollegin –: Die EU plant einen mehrjährigen Finanzrahmen von 2028 bis 2034. Das sind sechs Jahre mit einem unglaublichen Gesamtvolumen von 1,98 Billionen Euro; das sind 1 980 Milliarden Euro.
Weil die EU leider, wie auch in der Vergangenheit schon so oft, wortbrüchig geworden ist, soll es in Zukunft Einnahmen geben, sogenannte EU-Steuern. Das war bisher immer ausgeschlossen, darf eigentlich auch gar nicht sein, aber es ist logisch, die EU muss das machen, weil von irgendwoher das Geld ja kommen muss. Es werden halt immer weniger Nettozahler, die in den Topf noch etwas einzahlen. Darum kommt man dann auf diese Ideen, dass man diverse Steuern einführt. Ein paar Ideen möchte ich mit Ihnen teilen.
Da sind von der Kommission zum Beispiel genannt worden: eine Abgabe auf nicht gesammelte E-Abfälle – okay, so weit, so gut oder schlecht, eine EU-Tabaksteuer, spannend für alle Raucher, ein Unternehmensbeitrag für Europa, das ist de facto eine EU-Unternehmensabgabe. Weil es der Wirtschaft in Europa ja so gut geht, muss man zukünftig noch eine Abgabe einheben. Das ist auch ein bisschen verrückt. Aber jetzt gut aufpassen – das ist nämlich das, was entlarvend ist, was auch die Europäische Kommission entlarvt –: Die Kommission plant Einnahmen durch Eigenmittel aus dem CO2-Emissionshandel und einen CO2-Grenzausgleich. Das sind zwei verschiedene Maßnahmen. Beide Maßnahmen tragen übrigens, nur so nebenbei erwähnt, überhaupt nichts zur Verringerung des CO2-Ausstoßes bei; für den Fall, dass man daran glaubt, dass das der wirkliche Schuldige am Klimawandel ist. Es ist nur eine weitere Umverteilung des Geldes, nämlich weg von den Unternehmern, von den Leistungsträgern in der Europäischen Union hin zu den Politkasten in Brüssel.
Das, meine Damen und Herren, ist auch der wahre Grund, warum die EU an ihrer für die Wirtschaft so schädlichen Green-Deal-Politik festhält: weil sie damit selbst Milliarden einnehmen wird – Geld, das dann leider, wie so oft, nicht für Europäer ausgegeben wird, sondern halt irgendwo in der Welt anderen zugutekommt. Und jetzt schließt sich wieder der Kreis, und dazu zählt heute auch im Weitesten dieses Nachhaltigkeitsberichtsgesetz.
Dass die SPÖ solch einem Gesetz zustimmt, ja, das ist für mich nicht weiter verwunderlich, aber was für mich schon verwunderlich ist, das ist, dass die beiden angeblichen Wirtschaftsparteien, nämlich die NEOS und auch die ÖVP – und ich sage wirklich: angeblichen Wirtschaftsparteien –, hier zustimmen. Das ist, gelinde gesagt, ein Verrat an unseren Unternehmen, denn dank genau dieser Politik, meine Damen und Herren, ist Österreich heute dort, wo es ist: Wir sind ein Höchststeuerland. Wir haben so viele Einnahmen wie nie zuvor, und trotzdem steigen die Schulden ins Unermessliche. Wir haben bis vor Kurzem die höchste Inflation in Europa gehabt und liegen nach wie vor weit über dem Durchschnitt. Und wir haben das niedrigste EU-Wirtschaftswachstum.
In Wahrheit gibt es jetzt nur einen einzigen Weg hinaus aus diesem Jammertal: Das wäre einmal ein politischer Neuanfang, am besten natürlich auf europäischer Ebene. Aber fangen wir einmal in Österreich an, beginnen wir mit dem Rücktritt dieser Regierung, mit Neuwahlen, die für klare Verhältnisse sorgen, und mit einem Volkskanzler Herbert Kickl! Dann geht es auch wieder bergauf. (Beifall bei der FPÖ.)
10.45
Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Manfred Mertel. Ich erteile ihm dieses.
RN/19
10.45
Bundesrat Dr. Manfred Mertel (SPÖ, Kärnten): Sehr geschätzter Herr Präsident! Ich gratuliere Tirol zu dieser Präsidentschaft und wünsche alles Gute. Frau Bundesministerin! Sehr geschätzte Fraktionsvorsitzenden! Kollege Spanring, ich habe heute das Glück, nach dir sprechen zu dürfen. Ich glaube, es gebietet sich eigentlich, ein paar Worte an dich beziehungsweise an deine Fraktion zu richten, denn wir haben ja heute die erste Sitzung nach dem Jahrestag, an dem die FPÖ gesagt hat, sie übernimmt keine Verantwortung für Österreich. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Das tun wir ja! Wir übernehmen eh Verantwortung – aber nicht um jeden Preis!)
Wir haben nicht feststellen können, dass Sie ernsthafte Regierungsgespräche mit Ihrem Partner – damaligen Partner –, der ÖVP, geführt haben. So gesehen kommt es mir heute ein bisschen so vor, wie wenn man jetzt auf dem Weg, wo die Bundesregierung gezeigt hat, dass sie bereit ist, den Mitmenschen zu helfen, ein bisschen den Beleidigten spielt und eigentlich auf alles einschlagen möchte, was dieser Regierung an positiven Dingen gelungen ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Kollege Spanring, du weißt, dass ich deine Redebeiträge immer sehr ernst nehme. Du weißt auch, dass ich sie oft begrüße, weil sie sehr viel Inhalt haben. Aber gerade dann, wenn wir Inhalte diskutieren, ist es auch die Aufgabe, nicht nur das Negative aufzuzeigen, sondern sich letztendlich auch zu bemühen, Vorschläge, wenn man solche hat, gemeinsam umzusetzen.
Ich glaube, es war heute nicht der richtige Zeitpunkt, die Frau Justizministerin schon in der Aktuellen Stunde und vielleicht auch jetzt wieder so in die Verantwortung zu nehmen (Zwischenruf des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ]), weil die Regierung erst im März 2025 zu arbeiten begonnen hat. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Muss ich den Bundeskanzler nehmen das nächste Mal!)
Du bist ja auch der Vorsitzende des Justizausschusses, und wir haben heute wieder einen Gesetzesvorschlag, eine Materie vorliegen, zu der bereits ein EU-Verfahren anhängig ist, weil wir diese Richtlinie schon 2024 umzusetzen gehabt hätten, weshalb uns auch Strafzahlungen drohen, die man gerade in der jetzigen Budgetsituation nicht braucht. Wenn wir jetzt darüber reden, ob wir ein Einnahmen- oder ein Ausgabenproblem haben, dann spreche ich wirklich von einem Ausgabenproblem. Das heißt, wir müssen das ernst nehmen und uns damit auseinandersetzen, was uns die EU-Richtlinie vorgibt. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Frau Ministerin, gestatten Sie mir, dass ich Ihnen ein Lob ausspreche, weil es schon mehrere Materien waren, bei denen Sie EU-Richtlinien umzusetzen gehabt haben und Sie das in relativ kurzer Zeit gemacht haben. Gerade bei dieser Gesetzesmaterie möchte ich sagen: Der Gesetzentwurf ist unter Einbindung der Fachleute des Wirtschaftsministeriums, des Finanzministeriums und auch des Landwirtschaftsministeriums und diverser Stakeholder ausgearbeitet worden.
Dieses Gesetz gibt natürlich einen Rahmen vor, Kollege Spanring, der der FPÖ zu weit geht und den Grünen – wir werden es dann von den Grünen hören – wahrscheinlich zu wenig weit geht. Da einen Kompromiss zu finden, ist den anderen drei Parteien gelungen. Ich glaube, es ist auch gesagt worden, dass es bald wieder Verbesserungsmaßnahmen geben muss, weil auch die Omnibusrichtlinie im Dezember dazugekommen ist und manche Dinge wieder nachgeschärft werden müssen.
Glauben Sie mir und gestatten Sie mir, Herr Kollege Spanring: Wir leben in Europa in einer sehr herausfordernden Zeit, in einer sehr gefährlichen Zeit. Ich gebe Ihnen recht, dass wir die Wirtschaft gemeinsam ankurbeln müssen, dass wir Europa gemeinsam stark machen müssen, damit auch Österreich davon profitiert, aber das geht nicht, wenn wir keine Regeln beachten. Ich glaube, da ist es auch wichtig, dass wir nicht nur die Unternehmensführung, sondern auch die Arbeitsbedingungen beobachten, dass wir gleichzeitig auch die Ökologie beobachten. Es geht nur gemeinsam, und es geht nicht, etwas voranzutreiben, das ohne Rechtsgrundlagen passiert. Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass wir diese Rechtsstaatlichkeit, von der Sie heute auch gesprochen haben, beachten und auch vehement fordern.
Wenn wir also jetzt zu dem Schluss kommen, dass dieses Gesetz eine Umsetzung der Richtlinie ist, so darf man betreffend das erste Momentum auch sagen, dass es in der ersten Welle, glaube ich, 120 Unternehmen betrifft, die mehr als 1 000 Mitarbeiter haben, die auch, glaube ich, eine Bilanz oder einen Umsatz von 450 Millionen Euro haben. Das sind also schon gewaltige Unternehmen, und ich glaube, diese Unternehmen müssen wir auch als unsere Vorbilder in der österreichischen Wirtschaft heranziehen.
Zusammenfassend können wir sagen, es ist ein modernes Unternehmensrecht geschaffen worden, das letztendlich mit Novellen im Rahmen der Omnibusrichtlinie erweitert wird, und ich glaube, es sind die Termine auch schon festgesetzt und man hat sich committed, dass das im März losgeht.
Versuchen wir also, das Positive für Österreich zu sehen! Österreich braucht eine starke Arbeitnehmerschaft, es braucht aber auch starke Unternehmen. Wir müssen versuchen, diesen Zusammenhalt zu stärken, und das geht nur gemeinsam.
Kollege Spanring, ich nehme alle Ihre Vorschläge auf, und ich wünsche mir, dass wir auch über alle Ihre Vorschläge diskutieren, aber das wird nur gehen, wenn wir gemeinsam an einem Tisch sitzen. Ich ersuche die FPÖ, in solch kritischen Zeiten bitte Europa nicht zu spalten, Österreich nicht zu spalten, sondern gemeinsam – und Sie haben den Intellekt – mit uns eine vernünftige Zeit für Österreich zu gestalten und letztendlich auch umzusetzen.
In diesem Sinn darf ich der Frau Ministerin dafür danken, dass sie wieder mit viel Engagement dieses Gesetz bewerkstelligt hat. Das ist ein gutes Gesetzeswerk, es hilft uns, mit Regelungen die Unternehmen zu stärken, die Arbeitnehmer zu stärken, und jeder von den Investoren weiß, woran er ist, wenn wir dieses Regelungswerk beziehungsweise Gesetzeswerk vollziehen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
10.52
Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin MMag.a Elisabeth Kittl. Ich erteile ihr dieses.
RN/20
10.53
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Danke, Herr Vorsitzender. Auch von mir alles Gute dir und auch Christian Stotter als Vorsitzenden, als neuen Präsidenten des Bundesrates. – Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseherinnen hier und auch vor den Bildschirmen! Ja, das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz setzt im Rahmen des Green Deals die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen um, leider verspätet. Leider, nein, Gott sei Dank sind wir da an Strafzahlungen noch vorbeigeschrammt. Das wäre aber nicht nötig gewesen, denn – vielleicht erinnert sich die ÖVP daran – von uns wurde schon vor etwa einem Jahr ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt.
Ja, diese Nachhaltigkeitsberichte über Umweltrisiken, die Einhaltung von Menschenrechten, von fairen Arbeitsbedingungen oder Klimazielen sind uns wichtig. Sie sind alles andere als Ideologie, sie sind zivilisatorische Errungenschaften für ein verantwortungsvolles Leben, genauso wie die Veröffentlichung nach externer Prüfung im Firmenbuch wichtig für die zivilgesellschaftliche Kontrolle ist.
Warum stimmen wir dann aber heute nicht dafür? – Es geht darum, wen diese Pflicht zur Prüfung seines oder ihres Unternehmens auf Nachhaltigkeit nun trifft. Unser ehemaliger Entwurf umfasste große Unternehmen, das sind etwa 2 400 Großunternehmen in Österreich. Das heute abzustimmende Gesetz, wir haben es vom Kollegen Mertel gehört, betrifft aber nun Unternehmen ab 450 Millionen Euro Umsatz sowie mit mindestens 1 000 Mitarbeiter:innen. Das sind nur Großkonzerne, und raten Sie einmal, wie viele es davon in Österreich gibt! Wenn Sie gut zugehört haben: Es sind circa an die 120. – Wir reduzieren also heute die Berichtspflicht betreffend den Nachhaltigkeitsbericht von 2 400 Unternehmen auf 120. Das heutige Gesetz wird meiner Meinung nach seinem Namen dann bei Weitem nicht gerecht und kann fast als Mogelpackung angesehen werden. Es verspricht Nachhaltigkeitsberichte, aber verpflichtet dazu nur einen winzigen Bruchteil an Unternehmen. Transparente Wertschöpfungskettenverantwortlichkeit ist damit Vergangenheit.
Genauso fehlen im heutigen Gesetz Maßnahmen gegen Bilanzverschleierung à la Signa. Die Signa hat, anstatt Bilanzen offenzulegen, lieber die Strafen gezahlt, weil sich das für sie besser gerechnet hat. Dass man das Gesetz brechen kann und es sich sogar noch auszahlt, darf aber nicht sein. Wo ist da die angekündigte Steuerbetrugsbekämpfung der Regierung? Vor circa einem Jahr wurde von Ihnen, Frau Justizministerin, ein Gesetz gegen Bilanzverschleierung angekündigt, aber wo ist das? Wieso ist es heute nicht enthalten, so wie es in unserem Vorschlag schon enthalten war? Es wäre höchste Zeit dafür, nicht nur aus Fairness gegenüber ehrlichen Unternehmer:innen, sondern auch weil dem Staat damit viel Geld entgeht und er dann bei den Ärmsten kürzen muss.
Daher bringen wir grüne Bundesrätinnen folgenden Antrag ein:
RN/20.1
Entschließungsantrag
der Mitglieder des Bundesrates MMag. Elisabeth Kittl, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „gesetzliche Maßnahmen gegen Bilanzverschleierung schaffen“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, im Nationalrat gesetzliche Maßnahmen gegen Bilanzverschleierung vorzulegen. Dazu gehören insbesondere
Man muss schon sagen, die ÖVP vertritt ihre Klientel, die Großunternehmen – das sind nämlich eben die Unternehmen, die heute aus der Regelung herausfallen –, wirklich gut. Die SPÖ aber scheint ihre Wähler:innen, die Arbeitnehmer:innen und Konsument:innen, zu vergessen. Und die NEOS reiben sich die Hände: Besser weniger Bürokratie als verantwortungsvolles Wirtschaften, scheint ihre Devise zu sein. Leben auf Kosten der anderen, der anderen, die möglichst weit weg sind, die wir nicht sehen: Das ist uns – und vor allem der FPÖ – anscheinend egal.
Uns Grünen ist es nicht egal, denn soziale und ökologische Verantwortung enden weder an der Staatsgrenze noch bei Konzernen. Profitinteressen dürfen nie Umweltzerstörung und Kinderarbeit rechtfertigen und Entbürokratisierung darf nie als Deckmantel dafür dienen.
Die Regierung verhindert heute eine breite Entwicklung hin zu fairem und ehrlichem Wirtschaften ohne verzerrten Wettbewerb durch billigst produzierte Güter unter menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen, welche die Umwelt noch dazu zerstören. Nachhaltigkeit bedeutet auch, dass Ressourcen effizient eingesetzt werden und Mitarbeitende im weitesten Sinn zufrieden sind. Zu wissen, wie ein Unternehmen arbeitet und produziert, fördert das Vertrauen in das Unternehmen, und es wird damit für alle attraktiver, für die Beschäftigten, für die Konsument:innen und für die Investor:innen. Solch ein Nachhaltigkeitsbericht kann wie Positivwerbung wirken.
Leider haben Sie heute die Chance vergeben, Nachhaltigkeit zur allgemeinen Unternehmenskultur für ein zukunftsgerichtetes Wirtschaften zu machen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
10.58
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/20.2
Vizepräsident Daniel Schmid: Der von den Bundesrätinnen MMag.a Elisabeth Kittl, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „gesetzliche Maßnahmen gegen Bilanzverschleierung schaffen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Lassnig.
RN/21
10.59
Bundesrätin Sandra Lassnig (ÖVP, Kärnten): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir setzen eine Richtlinie der Europäischen Union um, mit einem Mindestmaß an Notwendigkeiten. Wir betreiben dabei kein Gold-Plating. Für die Wirtschaft bedeutet das zumindest Rechtssicherheit, was die Unsicherheiten betrifft. Es geht, wir haben es gehört, um circa 100 bis 120 Unternehmen in Österreich, die davon betroffen sind.
Mittels Abänderungsantrag konnte im Jänner im Nationalrat noch sehr, sehr viel für die Wirtschaft herausgeholt werden. Das ist uns sehr wichtig, weil wir den Weg der Entbürokratisierung gehen (Ruf bei der FPÖ: Genau!), was die Grünen anscheinend nicht wollen. Uns ist das sehr wichtig, und diesen Weg gehen wir damit auch. (Beifall bei der ÖVP.)
Diese Umsetzung – Kollege Manfred Mertel hat das bereits erwähnt – ist auch deshalb notwendig, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Ich denke, dass es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten für unser Land unumgänglich ist, ein solches abzuwenden. Das bedeutet nicht, wie es Kollege Spanring vorhin gesagt hat, dass wir unsere „Handerl“ einfach so „heben“, sondern es ist einfach wichtig, in Zeiten der Unsicherheit Verantwortung zu übernehmen – und genau das macht die Bundesregierung. (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der FPÖ.) Sie hat viele wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ): die Senkung der Elektrizitätsabgabe, die Mietpreisbremse, den Mietpreisstopp, das Entbürokratisierungspaket, zuletzt die wichtige Industriestrategie.
Da komme ich schon noch einmal zur FPÖ, denn ihr sagt immer, ihr seid die einzige Partei, die wirklich für die Bevölkerung da ist; ihr stellt euch so hin. – Bitte wo und wie? (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Wenn ich alleine heute die Tagesordnungspunkte anschaue: Ihr seid fast bei allen wichtigen Beschlüssen dagegen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, weil sie schädlich sind! Weil sie schädlich sind!) und auch bei wichtigen Beschlüssen in der Vergangenheit, vor allem im Energiebereich, wart ihr dagegen (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ) – gegen wichtige Entlastungsmaßnahmen für die Österreicherinnen und Österreicher, die jetzt ganz aktuell ihre Wirkung zeigen. (Beifall bei der ÖVP. – Heiterkeit bei der FPÖ.) Das ist aus meiner Sicht eine klare Arbeitsverweigerung der FPÖ und auch fehlendes Verantwortungsbewusstsein. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wahnsinn! Das ist ja fast schon kabarettreif!)
Man sieht ganz aktuell: Die Arbeit der Bundesregierung wirkt. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Die Inflation ist auf 2 Prozent gesunken (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, genau!), und das vor allem aufgrund der getroffenen Maßnahmen im Energiebereich (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein, durchs Auslaufen der Mietpreisbremse!), wo die FPÖ wie gesagt dagegen war. Diese 2 Prozent sind kein Zufall, sondern das Ergebnis klarer Entscheidungen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Na, dann werden die Umfragewerte wieder in die Höhe schießen! Da werden sie das merken, die Leute, und glücklich sein, dass sie die ÖVP haben!)
Auch weitere von der Regierung bereits getroffene Maßnahmen wie zum Beispiel die Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, der Sozialtarif, die Preis-runter-Garantie im Billigstromgesetz oder mehr Wettbewerb am Strommarkt werden erst im Laufe des Jahres ihre Wirkung entfalten und die Menschen in unserem Land spürbar entlasten.
Österreich ist auf Kurs. Die Regierung wird diesen Weg konsequent weitergehen, den Weg der Verantwortung. 2026 wird das Jahr des Aufschwungs. Mit Mut, Fleiß und Taten wird das auch gelingen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
11.03
Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Anna Sporrer. Ich erteile dieses.
RN/22
11.03
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz wurde vom Bundesministerium für Justiz in enger Abstimmung mit dem Finanz-, dem Landwirtschafts- und dem Wirtschaftsministerium erarbeitet, und zwar auch unter breiter Einbindung sämtlicher relevanter Stakeholder aus Wirtschaft, Aufsicht, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.
Mit diesem Gesetz soll die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in österreichisches Recht umgesetzt werden. Gleichzeitig hat der europäische Gesetzgeber mit dem Omnibusentlastungspaket seine eigenen Vorgaben während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens wieder zurückgenommen. Mit der sogenannten Stop-the-Clock-Richtlinie wurde eine Verschiebung für Unternehmen der zweiten Unternehmenswelle um zwei Jahre beschlossen. Der vorliegende Entwurf des NaBeG trägt dieser Vorgabe Rechnung, soll aber daher zunächst ausschließlich für Unternehmen der ersten Welle gelten. Darüber hinaus wurden einige absehbare Entlastungen bereits jetzt in den Gesetzentwurf aufgenommen. Kern des Pakets ist eine umfassende Modernisierung des Unternehmensrechts. Das Unternehmensgesetzbuch wird an die neuen europäischen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung angepasst, inklusive verpflichtender Prüfung der Berichte und der Möglichkeit, diese auch durch unabhängige Prüfdienstleister vornehmen zu können.
Die digitale Einreichung ersetzt veraltete Formerfordernisse und sorgt für mehr Effizienz und Transparenz.
Begleitend setzen wir im Finanzmarktrecht mit dem Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz über das Bankwesengesetz bis zum Börsegesetz die notwendigen Modernisierungen um. Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz wird an die neuen Beratungs- und Prüfungsanforderungen angepasst und mit verbesserter Ausbildung sowie einem klar geregelten Übergangsregime zukunftsfit ausgestaltet.
Ich möchte hier in aller Deutlichkeit hervorheben: Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung hätte bis 6. Juli 2024 umgesetzt sein müssen. Gegen Österreich läuft ein Vertragsverletzungsverfahren mit potenziell erheblichen budgetär äußerst drastischen Strafzahlungen, die da drohen. In der aktuellen Stellungnahme an die Europäische Kommission wurde eine Beschlussfassung des Gesetzes bereits im Jänner in Aussicht gestellt, also da sind wir auch schon etwas in Verzug. Wir haben in der Ausschussbegutachtung die eingelangten Stellungnahmen eingehend geprüft. Wir schlagen vor, dass mit einem Abänderungsantrag hier nur die redaktionellen Korrekturen angenommen werden. Weitere in der Ausschussbegutachtung aufgebrachte Themen sollen aber so bald wie möglich mit einer weiteren Gesetzesvorlage gelöst werden.
Meine Fachabteilung hat dafür bereits für Anfang März zu einer Sitzung eingeladen, in der unter anderem folgende Themen diskutiert werden: die Umsetzung der Omnibusrichtlinie für die zweite Welle, das bedeutet für die Geschäftsjahre ab dem 1.1.2027; die mit dem Ministerratsbeschluss vom 3.12.2025 angekündigte Anhebung der Buchführungsgrenzen im Unternehmensgesetzbuch für Einzelunternehmer und Personengesellschaften; und das im Regierungsprogramm verankerte Wahlrecht zum Ansatz von selbstgeschaffenen immateriellen Vermögenswerten wie zum Beispiel von Patenten.
Ich möchte noch auf einen Einwand, der hier gekommen ist, zurückkommen, nämlich zu der Regelung im Genossenschaftsrevisionsgesetz. Es geht darum, die Befolgung des Gesetzes in Zukunft sicherzustellen und rechtskonformes Verhalten zu erzwingen, man möchte eben mit dieser Regelung das Verhalten in der Zukunft regeln. Es ist hier zu beachten, dass die Genossenschaftsrevision ein anderes Fristensystem hat, und jedenfalls führt es nicht zu einer Anwendung von verfassungswidrigen Strafbestimmungen. Die Regelung, die wir hier eingebracht haben, ist eben nicht verfassungswidrig.
Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates, ich appelliere daher an Sie: Tragen Sie dazu bei, die drohenden EU-Strafzahlungen abzuwenden und Österreich europarechtskonform aufzustellen, und geben Sie den Weg für dieses Gesetzesvorhaben frei! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
11.08
Vizepräsident Daniel Schmid: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Werner Gradwohl. Ich erteile ihm dieses.
RN/23
11.08
Bundesrat Werner Gradwohl (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kollegen! Mitglieder des Bundesrates! Werte Zuhörer im Saal und via Livestream! Wir beraten heute das sogenannte Nachhaltigkeitsberichtsgesetz, ein Gesetz, das als EU-Umsetzung dargestellt wird, in Wahrheit aber ein massiver Wettbewerbsnachteil für den Wirtschaftsstandort Österreich ist. Gerade für die Steiermark ist dieses Gesetz besonders problematisch. Die Steiermark ist ein Industrieland – Automotive, Metallverarbeitung, Maschinenbau, Werkstofftechnik –, getragen von international tätigen Leitbetrieben und einem dichten Netz an Zulieferern und kleinen und mittleren Unternehmen. Was dieses Gesetz bewirkt, ist keine bloße Transparenz. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird dem Jahresabschluss gleichgestellt, mit Prüfpflichten, Sanktionen und gerichtlicher Durchsetzung. Dies bedeutet in der Praxis zusätzliche Abteilungen, neue IT-Systeme, externe Prüfer und Berater. (Beifall bei der FPÖ.)
Für große Konzerne ist das teuer, für mittelständische Industrie- und Zulieferbetriebe in der Steiermark ist es existenziell belastend. Diese Betriebe stehen ohnehin unter enormem Druck: hohe Energiepreise, steigende Lohnkosten, internationale Konkurrenz und jetzt auch noch ein permanentes Berichtssystem mit Haftungsrisiken.
Während Produzenten außerhalb der EU solche Pflichten nicht kennen, werden unsere steirischen Betriebe mit immer neuen Vorgaben überzogen. Das schwächt die Wettbewerbsfähigkeit und beschleunigt die Verlagerung von Produktion und Wertschöpfung ins Ausland. Das kostet Arbeitsplätze, gerade in industriellen Regionen.
Besonders kritisch ist die Drittlandregelung. Steirische Standorte internationaler Automotiv- und Industriekonzerne sollen für konzernweite Nachhaltigkeitsdaten haften, auf die sie operativ oft keinen Zugriff haben. Haftung ohne Kontrolle ist wirtschaftlich unsinnig und macht den Standort unattraktiv. (Beifall bei der FPÖ.)
Auch die vielen kleinen und mittleren Betriebe in der Steiermark sind betroffen. Zulieferer werden über Lieferketten, Banken, Auftraggeber faktisch gezwungen, Daten zu liefern, obwohl sie formell gar nicht berichtspflichtig sind. Das ist eine versteckte Belastung für familiengeführte Industrie- und Gewerbebetriebe. Hinzu kommt ein unverhältnismäßiges Sanktionsregime mit hohen Zwangsstrafen und langen Verjährungsfristen.
Selbst der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt warnt vor mangelnder Bestimmtheit und rechtlichen Risiken. Auch das parlamentarische Verfahren war mangelhaft (Ruf bei der FPÖ: Wie immer!), umfangreiche Abänderungsanträge wurden kurz vor der Sitzung übermittelt, ein Vertagungsantrag wurde abgelehnt.
Meine Damen und Herren, Nachhaltigkeit kann man sich nicht herbeischreiben, sie braucht wirtschaftliche Stärke, industrielle Wertschöpfung und Planungssicherheit. Dieses Gesetz erreicht das Gegenteil, es schwächt Industrie und KMU, es gefährdet Arbeitsplätze und es trifft die Steiermark besonders hart. Aus diesen Gründen lehne ich diese Vorlage entschieden ab. (Beifall bei der FPÖ.)
11.12
Vizepräsident Daniel Schmid: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/24
Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
RN/24.1
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/24.2
Es liegt ein Antrag der Bundesrätinnen MMag.a Elisabeth Kittl, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „gesetzliche Maßnahmen gegen Bilanzverschleierung schaffen“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.