RN/31

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Juni 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz erlassen sowie das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird (449 d.B. und 450 d.B. sowie 11822/BR d.B. und 11830/BR d.B.)

Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung. 

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig. – Ich bitte um den Bericht.

RN/32

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juni 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz erlassen sowie das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zum Antrag: 

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, 

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters bringe ich folgende Druckfehlerberichtigung zur Kenntnis: Der Ausschussbericht muss am Ende richtig lauten: Berichterstatter: Bundesrat Ferdinand Tiefnig. (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Herr Bundesrat. 

Ich begrüße bei uns im Bundesrat Frau Staatssekretärin Mag.a Zehetner Elisabeth recht herzlich. – Danke, dass Sie bei uns sind. (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile dieses.

RN/33

11.32

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Frau Staatssekretär! Liebe Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Noch ganz kurz zu Frau Kollegin Kittl: Bezeichnend waren gestern Ihre Ausführungen im EU-Ausschuss bezüglich Bodenversiegelung in Österreich in der Größe der Fläche des Wörthersees (Bundesrätin Kittl [Grüne/W]: Zubetonieren!) – ja, zubetonieren in der Größe der Fläche des Wörthersees, ja, ja.

Es ist sicher – und da sind wir sicher einer Meinung –, dass es wichtig ist, dass man unnötige Bodenversiegelung einmal beobachtet, schaut, dass man Maßnahmen setzt, wenn sie nicht unbedingt notwendig ist. Das gilt aber in allen Bereichen. 

Wie schaut es aus, wenn sich jetzt bei meiner Recherche, bei der ich mir aufgrund der gestrigen Ausführungen gedacht habe, das hat wieder einen eigenen Geschmack, herausstellt, dass die Fundamente aller derzeit aufgestellten Windräder mit den dazugehörigen Zufahrtsstraßen, die nur für die Windräder da sind, als Zufahrt zu ihnen dienen, 21,8 Quadratkilometer an Fläche versiegeln und der Wörthersee eine Fläche von 19,8 Quadratkilometer hat? Also darum frage ich jetzt: Ist die Bodenversiegelung, wenn man sie für Windräder macht, eine andere? (Zwischenruf der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].)

Also ich würde bitten, dass man dementsprechend auch die Leute beachtet! Ich habe mich ja vorhin bei der vorigen Rede nicht noch einmal melden wollen. Was hat Ihnen die Bevölkerung im ländlichen Raum getan, dass Sie ihr die ganze Zeit die finanziellen Mittel wegnehmen wollen? Es hat nicht jeder in diesem Bereich ein Öffiticket, es hat nicht jeder die Möglichkeit, so zu fahren. Es sind im ländlichen Raum sehr viele auf das Auto angewiesen. (Zwischenruf der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].)

Bei dem zur Debatte stehenden Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz gibt es ja festgelegte Zubauziele, die Österreich verpflichten, die jährliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen bis 2030 um insgesamt 30 Terawattstunden gegenüber dem Basisjahr 2020 zu steigern. Um dies umzusetzen, bricht das Gesetz diese Zielvorgaben über sogenannte Erzeugungsrichtwerte auf die einzelnen Bundesländer herunter. 

Die Verteilung der Ausbaulast – das ist der geforderte Nettozubau bis 2030 – sowie die derzeitige Gesamtstromerzeugung aus Erneuerbaren pro Bundesland, Stand 2025/2026, basierend auf Daten des Klima-Dashboards von Statistik Austria und Österreich Energie, lautet wie folgt: 

So wie schon mehrmals mitgeteilt, ist das Bundesland Niederösterreich das am meisten leidgeplagte. Es produziert derzeit 14,5 Terawattstunden und soll zusätzlich, wenn Sie das heute hier im Bundesrat beschließen, 8,5 bis 9 Terawattstunden bis 2030 mit der sogenannten Windkraft und mit Fotovoltaik produzieren. 

Oberösterreich folgt als Nächstes; es produziert bereits jetzt 12,2 Terawattstunden, soll in Zukunft zusätzlich 5,5 bis 6 Terawattstunden aus Fotovoltaik, Großwasserkraft und Biomasse produzieren. 

Die Steiermark hat bis dato 7,8 Terawattstunden; sie soll zusätzliche 4,5 bis 5 Terawattstunden aus Wasserkraft, alpinen Windparks und Fotovoltaik produzieren. 

Tirol hat derzeit circa 7,4 Terawattstunden; es soll zusätzliche 2 bis 2,5 Terawattstunden über Fotovoltaik auf Dächern von Gewerbebetrieben und Wasserkraft produzieren. 

Kärnten hat circa 6,1 Terawattstunden; es soll zusätzliche 2 bis 2,3 aus Wasserkraft und dem Ausbau von Freiflächen-PV produzieren. 

Salzburg hat circa 5,2 Terawattstunden; es soll zusätzliche 1,5 bis 1,8 über Fotovoltaik entlang der Autobahnen produzieren. 

Das Burgenland hat circa 4,1 Terawattstunden; es soll zusätzliche 4,4 über Windkraft, Repowering und Fotovoltaik produzieren. 

Vorarlberg hat circa 3,5 Terawattstunden; es soll zusätzlich 0,8 bis 1 aus Wasserkraft und Fotovoltaik im Rheintal produzieren. 

Ja, und das Bundesland, in dem Sie, Frau Kittl, wohnen, produziert ganze 0,6 Terawattstunden und soll zusätzlich 0,6 bis 0,8 produzieren.

Die Aufteilung der Windräder: In Niederösterreich haben wir 830 Windräder, und die Bevölkerung in Niederösterreich hat bis obenhin genug. Niederösterreich ist der unangefochtene Spitzenreiter beim Windkraftausbau in Österreich. Die Anlagen konzentrieren sich stark in meiner Gegend, im Weinviertel, und im Wiener Becken. Mittlerweile ist Spitzenreiter nicht mehr der Bezirk Mistelbach; nach der letzten Erhebung hat Bruck an der Leitha mit 260 Anlagen im Bezirk nachgezogen, Gänserndorf mit 215. Mistelbach hat nur noch 165, Korneuburg 60, Neunkirchen 35, Sankt Pölten 35, Hollabrunn 25, Wiener Neustadt 20, Tulln zehn, Krems fünf Anlagen – sprich: Insgesamt hat Niederösterreich 830.

Im Burgenland haben sie 446 Windräder, gemessen an der verhältnismäßig kleinen Landesfläche ist das die höchste Dichte an Windkraftanlagen in der Republik. Fast die gesamte Windkraft ist im flachen Norden angesiedelt. In Neusiedl am See sind 385 Anlagen, in Eisenstadt-Umgebung circa 45 Anlagen, in Mattersburg circa elf Anlagen, in Oberpullendorf fünf Anlagen. 

In der Steiermark stehen 121 Windräder. Die Steiermark ist das führende Bundesland im alpinen Raum. Die Parks wurden dort vor allem auf hoch gelegenen Almen und Bergrücken errichtet. In Bruck-Mürzzuschlag sind 41 Anlagen, im Bezirk Murtal circa 25 Anlagen, in Deutschlandsberg 17, in Hartberg-Fürstenfeld 15 Anlagen, in Weiz circa zwölf Anlagen, in Graz-Umgebung sechs Anlagen, in Leoben fünf Anlagen. 

In Oberösterreich sind 31 Windräder. In Oberösterreich stehen die Anlagen primär im Koberaußenwald (Bundesrat Tiefnig [ÖVP/OÖ]: Kobernaußerwald!) sowie im Mühlviertel. Ein großflächiger Ausbau im Landesinneren befindet sich seit Langem in intensiver politischer Diskussion. Braunau am Inn hat zwölf Anlagen, Ried im Innkreis sieben Anlagen, Urfahr-Umgebung sechs Anlagen, Schärding vier Anlagen, Vöcklabruck zwei Anlagen. 

In Kärnten sind zehn Windräder. Kärnten verfügt erst seit wenigen Jahren über kommerzielle Großwindkraftanlagen, und zwar in Wolfsberg über acht Anlagen und in Feldkirchen über zwei Anlagen. 

In Wien gibt es ganze neun Windräder: in der Donaustadt, im 22. Bezirk, acht Anlagen in der Lobau und im Gewerbepark, und in Floridsdorf, im 21. Bezirk, gibt es eine Anlage auf der Donauinsel. 

Salzburg, Tirol und Vorarlberg haben null Windräder. 

Wenn ein Bundesland in Zukunft – wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, das Sie ja heute anscheinend beschließen wollen; wir sind sicher nicht dafür –, sich weigert oder die verordneten Erzeugungsbeitragswerte, die ich vorhin alle detailliert aufgezählt habe, nicht erreicht, soll es einen Kürzungsmechanismus beim Zugriff auf Bundesmittel bis zum kompletten Verlust des Zugriffs geben. Betroffen sind vor allem Mittel für regionale Transformations- und Technologiefonds – das sind Gelder, die der Bund den Ländern überweist, um die lokale Industrie, Fernwärmenetze und Technologieprojekte klimafreundlich umzubauen –, weiters Zusatzförderungen aus dem Umwelt- und Klimaressort, regionale Budgets zur Unterstützung von Infrastrukturprojekten im Bereich der Energiewende. 

Da die Strafen proportional zu den eigentlich zuständigen Fördertöpfen berechnet werden, schwankt der Betrag je nach Bundesland. Für kleinere Bundesländer, wie Salzburg und Vorarlberg, beziffern Experten den drohenden Verlust bei anhaltender Blockade auf einige hunderttausend Euro bis hin zu einigen Millionen Euro pro Jahr. Für größere Flächenbundesländer, zum Beispiel Oberösterreich, geht es aufgrund des höheren Energiebedarfs und der größeren Bevölkerungsanzahl um spürbar höhere Summen im mittleren einstelligen Millionenbereich. 

Als harte Konsequenz hat aber diese Verliererampel, natürlich mit Unterstützung der Umfallerpartei in Grün gehalten, weil die finanziellen Strafen von manchen als zu schwaches Druckmittel eingestuft wurden, jetzt noch einen zweiten Hebel eingebaut, und der nennt sich Durchgriffsrecht des Bundes ab 2029. Also wenn vorher das ganze Geldstreichen nicht fruchtet, verliert das Bundesland schlichtweg seine Kompetenz, und der Bund weist dann diesem Bundesland die Windkraftflächen zu, die der Bund haben will. 

Dass man diesem Gesetz in dieser Form aus mehreren Gründen auf keinen Fall die Zustimmung geben kann, sehen, glaube ich, nicht nur wir Freiheitlichen so (Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]: O ja!), es ist der eine oder andere sicher auch in euren Reihen dabei (Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]: Nein!) und sicher ein großer Teil der Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]: Auch nein!)

Alle Bundesräte haben ja heute um 1.26 Uhr in der Früh ein E-Mail mit folgendem Wortlaut bekommen – ich zitiere –: Die Rechtsmaterie des Gesetzes und sein Zustandekommen sind mit der Bundesverfassung jedoch unvereinbar. Die Erhebung in den Verfassungsrang mit einer bloßen Zweidrittelmehrheit vollzieht für sich allein bereits den Bruch der Bundesverfassung. Die Rechtsmaterie des Gesetzes bewirkt eine Gesamtänderung der Bundesverfassung, sodass eine Volksabstimmung zwingend erforderlich ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Wie es die Bundesverfassung vorsieht: Die bloße Zweidrittelmehrheit für ein einfaches Verfassungsgesetz ist bei diesem Gesetz unzureichend. Ebenso ist das Gesetz ein bereits scharf gemachter Sprengsatz für die Zweite Republik. Die Brisanz dessen, was hier und jetzt geschieht, ist offensichtlich kaum jemandem bewusst. (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig [ÖVP/OÖ].) Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz wird nämlich ein hochbrisanter Präzedenzfall geschaffen. Wenn eine Bundesregierung es schafft, eine gesamtändernde Neuordnung von Demokratie, Grundrechten und Föderalismus im Verfassungsrang ohne Volksabstimmung durchzuziehen, dann fällt eine Grenze, die bisher tabu war: die Grenze, dass das Volk als Verfassungsgeber unantastbar ist. Wenn das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz gelingt und hier von euch allen beschlossen wird, ist bewiesen: Eine Zweidrittelmehrheit kann die Republik nach Belieben ohne das Volk umbauen. Ab dann ist auch jede radikale Agenda möglich, solange sie im Verfassungsrang beschlossen wird. (Zwischenruf des Bundesrates Ruprecht [ÖVP/Stmk.].) 

Dies ist im Zusammenhang mit der EU besonders brisant, weil das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz nicht aus einem innerösterreichischen Diskurs geboren ist, sondern als Umsetzung einer EU-Richtlinie auf Basis des Green Deal verkauft wird. Jetzt wird unter Berufung auf die supranationale Ebene in den Kern der österreichischen Verfassungsidentität eingegriffen. 

Ob der historischen Bedeutung für das österreichische Verfassungsrecht und die Zweite Republik haben wir dies im Annex im entsprechenden Teil noch einmal in einen Zusammenhang gestellt. Wir begründen unsere Kritik sehr ausführlich, das ist dem komplizierten Kontext des EABG mit der Bundesverfassung geschuldet. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, unsere analytische Kritik in einem beiliegenden Annex zusammenzufassen. Wir möchten die Damen und Herren im Bundesrat in dieser ernsten Stunde daran erinnern, ihre Treuepflicht wahrzunehmen, die sie alle mit ihrem Amtseid gelobt haben, und appellieren an sie als nun berufenes verfassungsschutzrechtliches Organ, diese größte Bedrohung der Zweiten Republik seit ihrem Bestehen abzuwenden. 

Diesem Gesetz darf der Bundesrat aus den erwähnten Gründen nicht zustimmen. Er hat vielmehr stattdessen von den dafür vorgesehenen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. – Wenden Sie den Bruch der Verfassung ab und entschärfen Sie den Sprengsatz für unsere österreichische Republik! (Beifall bei der FPÖ.) Schützen Sie alle die Länder! – Zitatende.

Wir haben bereits im Wirtschaftsausschuss ausführlich diskutiert, dass zukünftig für die Errichtung von Windkraftanlagen rechtlich das sogenannte überragende öffentliche Interesse gilt. Das bedeutet bei Genehmigungsverfahren den Paradigmenwechsel. Das Interesse des Klimaschutzes und der Energieunabhängigkeit wiegt bei der Abwägung vor Gericht schwerer als lokale Landschaftsschutzbedenken.

Noch einmal kurz zusammengefasst – vielleicht kann der eine oder andere noch nachdenken und seine Stimme dagegenstellen; es geht ja hier um diese Zweidrittelmehrheit – seien die gesetzliche Pflicht zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten, die verbindlichen Erzeugungsrichtwerte und die Berichtspflicht, die ab 2027 eingehalten werden muss. Noch einmal sei erwähnt: Wenn 2027 die strenge Berichtspflicht nicht eingehalten wird, muss ab 2028 zusätzlich noch eine verbindliche Zukunftsplanung vorliegen. Wir haben vorhin all die finanziellen Strafen besprochen, bis zur schärfsten Waffe des Gesetzes, eben bis zum Durchgriffsrecht des Bundesenergieministers als direktem Eingriffsrecht auf die Länder, ab 2029. 

Sie können heute mit Ihrer Ablehnung dieses Gesetzes beweisen, dass Sie so wie wir Freiheitliche die gewählten Ländervertreter zur Bewahrung der Interessen und zum Wohle der österreichischen Bevölkerung sind. (Beifall bei der FPÖ.)

11.49

Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Lassnig. Ich erteile dieses. 

RN/34

11.50

Bundesrätin Sandra Lassnig (ÖVP, Kärnten): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber vor allem auch liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Ich glaube, nach der Rede des Kollegen Bernard ist eines ganz deutlich geworden: Wenn man weiterhin von anderen abhängig sein will, die Augen vor der Realität verschließt, dann ist mir schon klar, dass man an diesem Gesetz kaum etwas Positives finden wird. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)

Das EABG ist ganz klar ein Gesetz, das ermöglichen, beschleunigen und vor allem mehr Unabhängigkeit bringen soll. Es dient dazu, den Ausbau von erneuerbaren Energien schneller zu machen, Verfahren zu verkürzen und zu vereinfachen und den Anteil der erneuerbaren Energien schnellstmöglich zu steigern. – die letzten Jahre haben uns nämlich leider ganz klar gezeigt, welche Auswirkungen die Energiekrisen für Österreich hatten und wie sehr die Preise gestiegen sind. 

Mehr heimische Energie bedeutet weniger Importabhängigkeit und höhere Versorgungssicherheit. Kürzere Verfahren schaffen mehr Investitionssicherheit und stärken den Wirtschaftsstandort Österreich. Ein größeres heimisches Energieangebot trägt langfristig zu günstigeren und stabileren Strompreisen für Haushalte und Betriebe bei.

Österreich ist im Bereich der erneuerbaren Energien im europäischen Vergleich schon ganz gut aufgestellt, aber Österreichs erneuerbare Energien reichen nicht aus, um den jährlich steigenden Strombedarf zu decken – das haben wir auch von den Expertinnen und Experten im Wirtschaftsausschuss ganz klar gehört. Es braucht hier klar Tempo und Vereinfachungen, um diesen Ausbau zu beschleunigen, damit Windkraft, Fotovoltaik, Wasserkraft, Geothermie, Netze und Speicher schneller in die Umsetzung kommen. 

Was macht die FPÖ heute wieder? – Dagegen sein: gegen heimische Energie, obwohl sie sich immer ganz groß als die Heimatpartei, die Patriotenpartei bezeichnet. (Beifall bei der ÖVP.) Dieses Verhalten, geschätzte Damen und Herren, ist nicht für die Menschen und für die Wirtschaft in unserem Land, sondern ganz klar gegen sie. 

Energiepolitik ist Standortpolitik – wichtig für unsere Wirtschaft, für die Industrie, die Wettbewerbsfähigkeit und auch die Arbeitsplätze. Wer sich hier dagegen stellt, der verschließt ganz klar die Augen vor der Zukunft. Deshalb bitte ich Sie alle, auch diesem wichtigen Gesetz heute zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

11.53

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Samt. Ich erteile es ihm.

RN/35

11.53

Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörer und Zuseher daheim vor den Bildschirmen! Es geht um das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz, also darum, was man da alles beschleunigen kann. 

Frau Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl hat früher so einen Diskurs gehabt, sie wünsche sich, dass sich auch die Freiheitlichen an solchen Dingen beteiligen würden. Ich bin der Meinung, dass wir in vielen Fällen durchaus gewissen Erneuerungen und Verbesserungen zustimmen können, auch wenn es um Zweidrittelmehrheiten geht, aber ich erkläre gleich zu Beginn, wo es ein bisschen problematisch werden kann. 

Da bekomme ich aus meinem Bundesland, nämlich aus der Steiermark, eine Stellungnahme betreffend dieses Gesetz, in deren Einleitung es heißt, dass der vorliegende Entwurf klar im Widerspruch zu seiner Zielsetzung steht. Gerade in Zeiten der Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung erscheint ein neues Gesetz mit 59 Paragrafen, 44 Seiten, zahlreichen abweichenden Sonderregelungen und vier Verfahrensarten nicht zeitgemäß. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt könnte man sagen: Okay, das ist eine Einzelmeinung eines Bundeslandes, wenn auch eine juristische und sachverständige – ich gehe davon aus, dass in den Abteilungen der Landesregierung, die dafür verantwortlich sind, die auch für die Stellungnahme verantwortlich sind, nicht zwingend Politiker sitzen. 

Immerhin ist in dieser Stellungnahme auf insgesamt acht Seiten in zumindest der Hälfte der Paragrafen konkret auf die sichtbare Problematik dieses Gesetzes eingegangen worden. Jedenfalls wurden bei der Rückfrage im Ausschuss bei den Experten des Ministeriums diese sachlichen Einwendungen laut Angabe bestenfalls gelesen und zur Kenntnis genommen. 

In dem Schreiben – das hoffentlich alle Kollegen aus der Steiermark auch kennen und auch haben, es ist ein wirklich umfangreiches Werk – wird auch darauf hingewiesen, dass andere Bundesländer sich vehement gegen dieses Gesetz aussprechen. Friede, Freude, Eierkuchen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ist es jetzt also scheinbar nicht, auch wenn man im Nationalrat mithilfe der Grünen eine Zweidrittelmehrheit zusammengebracht hat. (Beifall bei der FPÖ.)

In den Bundesländern denkt man offensichtlich anders über diese Zwangsmaßnahme. – Kollege Bernhard hat da nicht ganz zu Unrecht gesagt, dass das eine Zwangsmaßnahme ist, und ich werde das noch näher erklären. 

An dieser Stelle möchte ich meine Kollegen aus der Steiermark fragen, ob Sie diesen Einwand zumindest gelesen haben beziehungsweise diese Ablehnung. Es ist ja kein Einwand, sondern eine dezidierte Ablehnung vonseiten der Fachabteilungen der steiermärkischen Landesregierung. Es ist kein politisches Statement, sondern eine Ablehnung dieses Gesetzeswerks. Und da möchte ich schon sagen: Ich hoffe, dass Sie gelesen und verstanden haben, was da steht.

In der Conclusio der Stellungnahme aus der Steiermark steht, dass sich das Land Steiermark strikt gegen diese Vollkonzentration in einem Gesetz ausspricht; und zwar nicht, weil es nicht gewillt ist, etwas umzusetzen, sondern weil sich jetzt schon abzeichnet, dass es nicht zu einer Vereinfachung oder Verfahrensbeschleunigung kommen wird, sondern genau zum Gegenteil. (Beifall bei der FPÖ.)

Laut Folgeabschätzung des Landes Steiermark wird es nämlich bei dieser Betrachtung zu einem beachtlichen Sach- und Personalaufwand kommen. Man redet konkret davon, dass man einen Mehraufwand von neun Vollzeitbeschäftigten im juristischen Bereich und zwei Personen im Sachverständigendienst braucht, damit die nötigen Bereiche Anlaufstelle Windkraft, PV-Anlagen, Leitungsanlagen, Speicheranlagen, Wasserkraftanlagen und so weiter abgedeckt werden können – und das nur in einem Bundesland! 

Also wenn Sie jetzt davon reden, dass da keine Kosten entstehen, weil das alles so klass sein wird und alles viel schneller gehen wird, dann, glaube ich, glaubt ihr alle ein bisschen an den Weihnachtsmann oder ans Christkind. An die glauben nämlich wir. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Dazu kommt, dass für die Erlassung der nötigen Freihaltungsverordnungen, die in diesem Gesetz festgehalten sind, in der Landesverwaltung geschätzterweise zwei zusätzliche Juristen – Vollzeit – sowie ein weiterer Sachverständiger angestellt werden müssten. Auch davon wird ausgegangen.

Der Hinweis des Landes Steiermark ist natürlich richtig, dass es wesentlich effizienter und einfacher gewesen wäre, die bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen zu verschlanken und zu vereinfachen, anstatt dieses neue, komplizierte Gesetz zu schaffen. Aber, und das sehe ich relativ klar, das will diese in diesem Bereich auf jeden Fall scheiternde Regierung ja gar nicht. (Vizepräsidentin Schwarz-Fuchs übernimmt den Vorsitz.)

Damit sind wir beim politischen Teil: Geschätzte Staatssekretärin, Ihr Minister und auch die anderen Koalitionspartner, Ihnen geht es ja um etwas anderes. Der Einzige in Ihrem Kreis, der etwas dagegen haben könnte, ist Staatssekretär Schellhorn, aber der hat ja eh schon coram publico in den Zeitungen mitgeteilt, dass er sich gegen die Ministerien nicht durchsetzen kann. – Gratuliere zu diesem Job! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie wollen mit diesem Gesetz das widerspruchslose Umsetzen dessen, was die ehemaligen Ministerin Gewessler – die grünen Kolleginnen werden sie kennen – in der EU durchgesetzt hat und auf österreichische Ebene gebracht hat. Sie wollen mit diesem Gesetz die widerspruchslose Umsetzung der von der genannten Ministerin getragenen EU-Forderung, den Ausbau von Wind- und PV-Anlagen rücksichtslos gegenüber den Ländern voranzutreiben – rücksichtslos schon allein deshalb, weil man die regionalen Widerstände betreffend Natur- und Landschaftsschutz mit diesem Gesetz massiv einschränkt und gleichzeitig als Deal für die Zustimmung der geschätzten grünen Kolleginnen die NGOs jetzt doch wieder in die Parteistellung mit einbezogen werden. Und die – das werden Sie mir vielleicht bestätigen können, geschätzte Kolleginnen – nehmen erfahrungsgemäß bei solchen Verfahren keine Rücksicht auf regionale Interessen, wenn es um den Ausbau von erneuerbarer Energie geht. 

Sehr spannend ist auch, dass das Thema Ausbau von Wasserkraft, der anerkannten nicht volatilen Energiegewinnungsform, scheinbar in Österreich kein Thema mehr ist, zumindest nicht bei diesem Beschleunigungsgesetz. Dafür wird bei Wasserkraftprojekten immer wieder der Naturschutzgedanke vorangestellt und moniert, dass dabei so viel Naturraum in Mitleidenschaft gezogen wird. Da sind auch bei uns in der Steiermark die Grünen immer ganz vorne dabei, wenn es so etwas zu verhindern gilt. 

Damit sind wir in der Realität angelangt. Naturraum und Umwelt wird in Mitleidenschaft gezogen, sei es durch die sich über viele Hektar ehemaliger Ackerflächen erstreckenden PV-Anlagen oder durch den Betrieb und, nicht zu vergessen, auch durch die Wartung von mittlerweile über 240 Meter hohen Windkraftanlagen, teilweise in exponierten Lagen wie auf Almen und Wäldern. In diesem Bereich wehren sich zumindest bis jetzt Tirol und Vorarlberg zu Recht gegen die Errichtung von Windkraftanlagen mit dem Stichwort Landschaftsschutz. Wir haben ja gehört: Zurzeit haben Vorarlberg und Tirol null Windkraftanlagen. 

Sie schaffen mit diesem Gesetz die Verwirklichung der Ziele des Pariser Abkommens, Genehmigung und beinharte Durchziehung der Grundsätze des Unionsrechts, wollen damit die Freihaltung von bundesländerübergreifenden Flächen leichter und schneller erzwingen ebenso wie die Vorgaben für die Ausweisung von Flächen innerhalb eines Bundeslandes, und schlussendlich erzwingen Sie damit auch die Errichtung dieser Anlagen. 

Zudem, und das finde ich gerade als Ländervertreter ziemlich bedenklich, wälzen Sie den dafür nötigen Verwaltungsaufwand auf die Bundesländer ab und gestehen zudem den Anlagen für Erneuerbare Energien – und das hat Kollege Bernard schon gesagt – und den damit zusammenhängenden Netz- und Speicherstrukturen ein überragendes öffentliches Interesse zu. 

Was damit verbunden ist, wird Kollege Bernard nicht so deutlich gesagt haben, aber es ist Ihnen hoffentlich klar: dass juristisch gesehen bei Unterfangen mit diesem Status eine Gleichstellung mit dem Eisenbahngesetz der ÖBB und dem Autobahnausbau der Asfinag und somit bei Widerspruch auch Enteignungsverfahren möglich werden.

Aber auch für die Unternehmen enthält das neue Gesetz neue Belastungen. Die Betriebe werden künftig verpflichtet, zusätzliche Fotovoltaikanlagen auf Parkflächen zu errichten. Solche Verpflichtungen bedeuten erhebliche Investitionskosten und zusätzliche Bürokratie für die Unternehmen. 

Diese Bundesregierung spricht seit Monaten über günstige Energie und weniger Bürokratie. Eingetreten sind höhere Kosten, mehr Belastungen und zusätzliche Hindernisse für Landesbehörde, Unternehmen und Investoren. Es braucht endlich einen Systemwechsel in der Energiepolitik (Beifall bei der FPÖ), der technologieoffen ist, der wirtschaftsfreundlich, länderfreundlich und frei von ideologischen Klimazwangsmaßnahmen ist. 

Auch gibt es eine interessante Stellungnahme – ich erwähne es, weil es zu dieser Debatte über das EABG gut passt – zu einem Windparkvorhaben in Niederösterreich, bei den niederösterreichischen Kollegen. Der gegen das Projekt kämpfende Verein hat dortige Probleme aus seiner Sicht sehr gut beschrieben. Einen Satz davon möchte ich zitieren, der ist wirklich bemerkenswert: 

Früher wurde Natur geschützt, weil sie einen eigenen Wert hatte. Heute scheint die Natur nur noch schützenswert zu sein, wenn sie bestimmten Zielen nicht im Wege steht. Sobald sie aber einem Windkraftprojekt im Weg steht, wird sie zur Verhandlungsmasse. – Zitatende. Dass das der richtige Weg ist, möchte ich nicht unterschreiben. (Beifall bei der FPÖ.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich bin Techniker und ich finde die Nutzung von erneuerbaren Energieformen durchaus sinnvoll. Aber das, was hier vorliegt, ist überschießend, nicht umweltschonend, wird auch nicht zur Beschleunigung von Verfahren führen und geht auf Kosten der Länder und deren Bevölkerung, die Sie hier geschätzte Kollegen, schlussendlich zu vertreten hätten. Denken Sie bitte darüber nach. 

Bei meiner Enquete, und damit komme ich zum Schluss, im vorigen Jahr wurde genau über dieses Problem diskutiert: „Spannungsfeld von Bodennutzung, Bodenverbrauch und Energiegewinnung“. Mir ist der Schlusssatz eines von uns geladenen Experten, des Forstfachmannes Franz Graf von Meran, in Erinnerung geblieben, der da gesagt hat: Im Wald und auf einer Alm hat ein Windrad nichts verloren. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

12.06