RN/35

11.53

Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörer und Zuseher daheim vor den Bildschirmen! Es geht um das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz, also darum, was man da alles beschleunigen kann. 

Frau Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl hat früher so einen Diskurs gehabt, sie wünsche sich, dass sich auch die Freiheitlichen an solchen Dingen beteiligen würden. Ich bin der Meinung, dass wir in vielen Fällen durchaus gewissen Erneuerungen und Verbesserungen zustimmen können, auch wenn es um Zweidrittelmehrheiten geht, aber ich erkläre gleich zu Beginn, wo es ein bisschen problematisch werden kann. 

Da bekomme ich aus meinem Bundesland, nämlich aus der Steiermark, eine Stellungnahme betreffend dieses Gesetz, in deren Einleitung es heißt, dass der vorliegende Entwurf klar im Widerspruch zu seiner Zielsetzung steht. Gerade in Zeiten der Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung erscheint ein neues Gesetz mit 59 Paragrafen, 44 Seiten, zahlreichen abweichenden Sonderregelungen und vier Verfahrensarten nicht zeitgemäß. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt könnte man sagen: Okay, das ist eine Einzelmeinung eines Bundeslandes, wenn auch eine juristische und sachverständige – ich gehe davon aus, dass in den Abteilungen der Landesregierung, die dafür verantwortlich sind, die auch für die Stellungnahme verantwortlich sind, nicht zwingend Politiker sitzen. 

Immerhin ist in dieser Stellungnahme auf insgesamt acht Seiten in zumindest der Hälfte der Paragrafen konkret auf die sichtbare Problematik dieses Gesetzes eingegangen worden. Jedenfalls wurden bei der Rückfrage im Ausschuss bei den Experten des Ministeriums diese sachlichen Einwendungen laut Angabe bestenfalls gelesen und zur Kenntnis genommen. 

In dem Schreiben – das hoffentlich alle Kollegen aus der Steiermark auch kennen und auch haben, es ist ein wirklich umfangreiches Werk – wird auch darauf hingewiesen, dass andere Bundesländer sich vehement gegen dieses Gesetz aussprechen. Friede, Freude, Eierkuchen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ist es jetzt also scheinbar nicht, auch wenn man im Nationalrat mithilfe der Grünen eine Zweidrittelmehrheit zusammengebracht hat. (Beifall bei der FPÖ.)

In den Bundesländern denkt man offensichtlich anders über diese Zwangsmaßnahme. – Kollege Bernhard hat da nicht ganz zu Unrecht gesagt, dass das eine Zwangsmaßnahme ist, und ich werde das noch näher erklären. 

An dieser Stelle möchte ich meine Kollegen aus der Steiermark fragen, ob Sie diesen Einwand zumindest gelesen haben beziehungsweise diese Ablehnung. Es ist ja kein Einwand, sondern eine dezidierte Ablehnung vonseiten der Fachabteilungen der steiermärkischen Landesregierung. Es ist kein politisches Statement, sondern eine Ablehnung dieses Gesetzeswerks. Und da möchte ich schon sagen: Ich hoffe, dass Sie gelesen und verstanden haben, was da steht.

In der Conclusio der Stellungnahme aus der Steiermark steht, dass sich das Land Steiermark strikt gegen diese Vollkonzentration in einem Gesetz ausspricht; und zwar nicht, weil es nicht gewillt ist, etwas umzusetzen, sondern weil sich jetzt schon abzeichnet, dass es nicht zu einer Vereinfachung oder Verfahrensbeschleunigung kommen wird, sondern genau zum Gegenteil. (Beifall bei der FPÖ.)

Laut Folgeabschätzung des Landes Steiermark wird es nämlich bei dieser Betrachtung zu einem beachtlichen Sach- und Personalaufwand kommen. Man redet konkret davon, dass man einen Mehraufwand von neun Vollzeitbeschäftigten im juristischen Bereich und zwei Personen im Sachverständigendienst braucht, damit die nötigen Bereiche Anlaufstelle Windkraft, PV-Anlagen, Leitungsanlagen, Speicheranlagen, Wasserkraftanlagen und so weiter abgedeckt werden können – und das nur in einem Bundesland! 

Also wenn Sie jetzt davon reden, dass da keine Kosten entstehen, weil das alles so klass sein wird und alles viel schneller gehen wird, dann, glaube ich, glaubt ihr alle ein bisschen an den Weihnachtsmann oder ans Christkind. An die glauben nämlich wir. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Dazu kommt, dass für die Erlassung der nötigen Freihaltungsverordnungen, die in diesem Gesetz festgehalten sind, in der Landesverwaltung geschätzterweise zwei zusätzliche Juristen – Vollzeit – sowie ein weiterer Sachverständiger angestellt werden müssten. Auch davon wird ausgegangen.

Der Hinweis des Landes Steiermark ist natürlich richtig, dass es wesentlich effizienter und einfacher gewesen wäre, die bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen zu verschlanken und zu vereinfachen, anstatt dieses neue, komplizierte Gesetz zu schaffen. Aber, und das sehe ich relativ klar, das will diese in diesem Bereich auf jeden Fall scheiternde Regierung ja gar nicht. (Vizepräsidentin Schwarz-Fuchs übernimmt den Vorsitz.)

Damit sind wir beim politischen Teil: Geschätzte Staatssekretärin, Ihr Minister und auch die anderen Koalitionspartner, Ihnen geht es ja um etwas anderes. Der Einzige in Ihrem Kreis, der etwas dagegen haben könnte, ist Staatssekretär Schellhorn, aber der hat ja eh schon coram publico in den Zeitungen mitgeteilt, dass er sich gegen die Ministerien nicht durchsetzen kann. – Gratuliere zu diesem Job! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie wollen mit diesem Gesetz das widerspruchslose Umsetzen dessen, was die ehemaligen Ministerin Gewessler – die grünen Kolleginnen werden sie kennen – in der EU durchgesetzt hat und auf österreichische Ebene gebracht hat. Sie wollen mit diesem Gesetz die widerspruchslose Umsetzung der von der genannten Ministerin getragenen EU-Forderung, den Ausbau von Wind- und PV-Anlagen rücksichtslos gegenüber den Ländern voranzutreiben – rücksichtslos schon allein deshalb, weil man die regionalen Widerstände betreffend Natur- und Landschaftsschutz mit diesem Gesetz massiv einschränkt und gleichzeitig als Deal für die Zustimmung der geschätzten grünen Kolleginnen die NGOs jetzt doch wieder in die Parteistellung mit einbezogen werden. Und die – das werden Sie mir vielleicht bestätigen können, geschätzte Kolleginnen – nehmen erfahrungsgemäß bei solchen Verfahren keine Rücksicht auf regionale Interessen, wenn es um den Ausbau von erneuerbarer Energie geht. 

Sehr spannend ist auch, dass das Thema Ausbau von Wasserkraft, der anerkannten nicht volatilen Energiegewinnungsform, scheinbar in Österreich kein Thema mehr ist, zumindest nicht bei diesem Beschleunigungsgesetz. Dafür wird bei Wasserkraftprojekten immer wieder der Naturschutzgedanke vorangestellt und moniert, dass dabei so viel Naturraum in Mitleidenschaft gezogen wird. Da sind auch bei uns in der Steiermark die Grünen immer ganz vorne dabei, wenn es so etwas zu verhindern gilt. 

Damit sind wir in der Realität angelangt. Naturraum und Umwelt wird in Mitleidenschaft gezogen, sei es durch die sich über viele Hektar ehemaliger Ackerflächen erstreckenden PV-Anlagen oder durch den Betrieb und, nicht zu vergessen, auch durch die Wartung von mittlerweile über 240 Meter hohen Windkraftanlagen, teilweise in exponierten Lagen wie auf Almen und Wäldern. In diesem Bereich wehren sich zumindest bis jetzt Tirol und Vorarlberg zu Recht gegen die Errichtung von Windkraftanlagen mit dem Stichwort Landschaftsschutz. Wir haben ja gehört: Zurzeit haben Vorarlberg und Tirol null Windkraftanlagen. 

Sie schaffen mit diesem Gesetz die Verwirklichung der Ziele des Pariser Abkommens, Genehmigung und beinharte Durchziehung der Grundsätze des Unionsrechts, wollen damit die Freihaltung von bundesländerübergreifenden Flächen leichter und schneller erzwingen ebenso wie die Vorgaben für die Ausweisung von Flächen innerhalb eines Bundeslandes, und schlussendlich erzwingen Sie damit auch die Errichtung dieser Anlagen. 

Zudem, und das finde ich gerade als Ländervertreter ziemlich bedenklich, wälzen Sie den dafür nötigen Verwaltungsaufwand auf die Bundesländer ab und gestehen zudem den Anlagen für Erneuerbare Energien – und das hat Kollege Bernard schon gesagt – und den damit zusammenhängenden Netz- und Speicherstrukturen ein überragendes öffentliches Interesse zu. 

Was damit verbunden ist, wird Kollege Bernard nicht so deutlich gesagt haben, aber es ist Ihnen hoffentlich klar: dass juristisch gesehen bei Unterfangen mit diesem Status eine Gleichstellung mit dem Eisenbahngesetz der ÖBB und dem Autobahnausbau der Asfinag und somit bei Widerspruch auch Enteignungsverfahren möglich werden.

Aber auch für die Unternehmen enthält das neue Gesetz neue Belastungen. Die Betriebe werden künftig verpflichtet, zusätzliche Fotovoltaikanlagen auf Parkflächen zu errichten. Solche Verpflichtungen bedeuten erhebliche Investitionskosten und zusätzliche Bürokratie für die Unternehmen. 

Diese Bundesregierung spricht seit Monaten über günstige Energie und weniger Bürokratie. Eingetreten sind höhere Kosten, mehr Belastungen und zusätzliche Hindernisse für Landesbehörde, Unternehmen und Investoren. Es braucht endlich einen Systemwechsel in der Energiepolitik (Beifall bei der FPÖ), der technologieoffen ist, der wirtschaftsfreundlich, länderfreundlich und frei von ideologischen Klimazwangsmaßnahmen ist. 

Auch gibt es eine interessante Stellungnahme – ich erwähne es, weil es zu dieser Debatte über das EABG gut passt – zu einem Windparkvorhaben in Niederösterreich, bei den niederösterreichischen Kollegen. Der gegen das Projekt kämpfende Verein hat dortige Probleme aus seiner Sicht sehr gut beschrieben. Einen Satz davon möchte ich zitieren, der ist wirklich bemerkenswert: 

Früher wurde Natur geschützt, weil sie einen eigenen Wert hatte. Heute scheint die Natur nur noch schützenswert zu sein, wenn sie bestimmten Zielen nicht im Wege steht. Sobald sie aber einem Windkraftprojekt im Weg steht, wird sie zur Verhandlungsmasse. – Zitatende. Dass das der richtige Weg ist, möchte ich nicht unterschreiben. (Beifall bei der FPÖ.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich bin Techniker und ich finde die Nutzung von erneuerbaren Energieformen durchaus sinnvoll. Aber das, was hier vorliegt, ist überschießend, nicht umweltschonend, wird auch nicht zur Beschleunigung von Verfahren führen und geht auf Kosten der Länder und deren Bevölkerung, die Sie hier geschätzte Kollegen, schlussendlich zu vertreten hätten. Denken Sie bitte darüber nach. 

Bei meiner Enquete, und damit komme ich zum Schluss, im vorigen Jahr wurde genau über dieses Problem diskutiert: „Spannungsfeld von Bodennutzung, Bodenverbrauch und Energiegewinnung“. Mir ist der Schlusssatz eines von uns geladenen Experten, des Forstfachmannes Franz Graf von Meran, in Erinnerung geblieben, der da gesagt hat: Im Wald und auf einer Alm hat ein Windrad nichts verloren. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

12.06

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.