RN/12

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sterbeverfügungsgesetz geändert wird (Sterbeverfügungsgesetz-Novelle 2026 – StVfG-Nov 2026) (525 d.B. und 567 d.B. sowie 11836/BR d.B. und 11848/BR d.B.)

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung. 

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Amelie Muthsam. – Ich bitte um den Bericht.

 

RN/13

Berichterstatterin Amelie Muthsam: Vielen Dank. – Ich darf Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sterbeverfügungsgesetz geändert wird, Sterbeverfügungsgesetz-Novelle 2026, präsentieren. 

Dieser Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile ihr dieses.

RN/14

13.50

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Frau Präsidentin – auch von unserer Seite alles Gute für deine Präsidentschaft, du wirst es sicher wieder großartig machen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen hier im Saal und via Livestream! Ja, es ist so: Wahrscheinlich berührt uns kein Gesetz so unmittelbar wie das Sterbeverfügungsgesetz. Es geht um Krankheit und Leid, es geht um Hoffnung und es geht um Verzweiflung. Vor allem aber geht es in diesem Gesetz um die Frage, wie wir Menschen am Ende ihres Lebens begleiten wollen. Und gerade aus diesem Grund hätte ich mir bei dieser Novelle nun mehr Zeit, mehr Sorgfalt und auch mehr gesellschaftliche Diskussion gewünscht. 

Der Verfassungsgerichtshof hat einen klaren Auftrag gegeben, er hat nämlich nicht die Befristung der Sterbeverfügung an sich kritisiert, sondern den unverhältnismäßigen Aufwand, der mit dieser Erneuerung verbunden war. Das wäre aber gleichzeitig die Chance gewesen, das Gesetz sorgfältig weiterzuentwickeln. Stattdessen wurde aber die Reparaturfrist versäumt, und dann wurde tatsächlich im Eiltempo eine Regierungsvorlage eingebracht und parallel dazu gab es nur zwei Wochen zur Begutachtung. Für eine Materie, die ethisch, medizinisch und gesellschaftlich so extrem sensibel ist, ist das aus unserer Sicht einfach zu wenig. 

Selbstverständlich braucht es Schutzmechanismen. Es muss sichergestellt sein, dass eine Entscheidung tatsächlich frei, selbstbestimmt und ohne Druck getroffen wird. Schutz darf aber nicht bedeuten, dass wir neue Hürden errichten, ohne nämlich gleichzeitig jene Probleme zu lösen, die Betroffene seit Jahren aufzeigen, denn nach wie vor besteht für Angehörige und Menschen, die eine sterbewillige Person begleiten, erhebliche Rechtsunsicherheit. Trotz einer rechtsgültigen Sterbeverfügung kann es nämlich zu polizeilichen Ermittlungen oder auch Obduktionen kommen. Auch für die Einsatzorganisationen fehlt weiterhin eine klare gesetzliche Grundlage, wie in solchen Situationen vorzugehen ist. Gerade diese Fragen hätten aus unserer Sicht aber mit dieser Novelle durchaus gelöst werden können. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, für mich gehört aber zu dieser Debatte noch etwas ganz Wesentliches: Wenn wir über Selbstbestimmung am Lebensende sprechen, dann müssen wir auch gleichzeitig über jene Unterstützungen sprechen, die wir Menschen am Ende ihres Lebens anbieten. Echte Selbstbestimmung braucht Wahlmöglichkeiten, sie braucht eine gute Schmerztherapie, sie braucht psychosoziale Begleitung, sie braucht die Unterstützung der Angehörigen und – dazu komme ich dann – sie braucht eine wohnortnahe Hospiz- und Palliativversorgung. Deshalb möchte ich ausdrücklich erwähnen und auch anerkennen, dass, seit das Gesetz 2022 beschlossen worden ist, sehr viel Geld genau für diese Schritte verwendet worden ist. Ich habe damals dazu geredet, du (in Richtung Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP, Sbg.]) auch, Andrea – und es war auch eine große Leistung der letzten Regierung, viele Millionen Euro dafür zu verwenden.

Ja, und es ist auch tatsächlich viel gelungen. In meinem Heimatbezirk Vöcklabruck wurde erst im letzten Jahr das Sankt Barbara Hospiz mit 16 Betten eröffnet. Das Wesentliche daran ist: Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit dem Salzkammergut Klinikum und es bietet schwerkranken Menschen und ihren Familien einen Ort der medizinischen, pflegerischen und menschlichen Begleitung. Das ist ein ganz, ganz großer Gewinn für unsere Region, und es gibt auch wirklich nur positive Rückmeldungen in dieser doch so furchtbaren Materie, muss man sagen, ja. 

Es ist aber gleichzeitig schon auch so, dass wir noch lange nicht am Ziel sind. Wer das Innere Salzkammergut ein bisschen kennt, weiß: Das Salzkammergut Klinikum besteht aus drei Krankenhäusern. Es ist so, dass Bad Ischl auch mit angebunden ist, und es ist schon ein bisschen ein Weg von Bad Ischl nach Vöcklabruck, und dort gibt es nämlich genau gar nichts. Das bedeutet, wenn dort ein sterbender Angehöriger betreut wird, muss man über 50 Kilometer, oftmals auch länger, in das Sankt Barbara Hospiz fahren, weil es eben vor Ort kein stationäres Hospizangebot gibt. 

In Vorbereitung auf die Rede habe ich auch mit Menschen gesprochen, die ehrenamtlich in der Hospizbetreuung tätig sind. Sie haben gesagt: Der Wunsch und das Ziel muss eigentlich sein, dass es in der Nähe jedes Krankenhauses, in dem es Palliativversorgung gibt, ein Hospizangebot gibt (Beifall bei den Grünen), weil beim Sterben begleitet zu werden einfach nicht vom Wohnort abhängig sein darf. Es muss überall dort verfügbar sein, wo Menschen diese Betreuung brauchen. 

Ich möchte es schon noch einmal sagen: Hospiz- und Palliativversorgung sind kein Gegenmodell zur Selbstbestimmung. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil echter Selbstbestimmung, denn erst dann, wenn Menschen wissen, dass Schmerzen gelindert werden, dass sie gut begleitet werden und dass ihre Angehörigen Unterstützung erhalten, können sie freie Entscheidungen treffen. 

Ich will es nicht unerwähnt lassen: Ich finde, wir sollten auch darüber diskutieren oder vielleicht sogar schon darüber diskutiert haben, ob es wirklich notwendig ist, dass Menschen am Ende ihres Lebens eine finanzielle Eigenleistung für ihren stationären Hospizaufenthalt erbringen müssen. 

Ja, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die vorliegende Novelle enthält notwendige Anpassungen an das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, bleibt aber hinter ihren Möglichkeiten zurück. Diese Novelle wurde unter großem Zeitdruck vorbereitet, sie schafft weiterhin keine ausreichende Rechtssicherheit für Angehörige und Begleitpersonen und sie nützt nicht die Chance, die Selbstbestimmung am Lebensende gemeinsam mit einer flächendeckenden Hospiz- und Palliativversorgung weiterzuentwickeln. 

Gerade bei einem Thema, das wahrscheinlich jeden von uns irgendwann einmal betrifft, sollten wir uns nicht mit einer Minimalreparatur zufriedengeben. Wir sollten tatsächlich den Mut haben, diese Fragen umfassend und mit der notwendigen Sorgfalt zu lösen. 

Das sind die Gründe, warum wir dieser Novelle heute nicht zustimmen werden. (Beifall bei den Grünen.)

13.57

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Bernadette Kerschler. Ich erteile ihr dieses.

RN/15

13.57

Bundesrätin Mag. Bernadette Kerschler (SPÖ, Steiermark): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörende! Ja, Sterbeverfügung ist ein sensibles Thema, ein höchstpersönliches Thema. Wir haben es schon von meiner Vorrednerin gehört: ein Thema, das nicht so wenige Menschen betrifft. In Österreich gab es seit Einführung des Gesetzes über 1 050 Sterbeverfügungen, wobei nicht alle die notwendigen Medikamente abgeholt haben. 

Palliativ- und Hospizpflege betrifft natürlich noch viel mehr Menschen – und ich möchte auch allen Menschen, die in Österreich in diesem Bereich arbeiten, danken. Ich denke, da kann man wirklich sagen, sie leisten Großartiges. (Allgemeiner Beifall.)

Warum braucht es diese Novelle? – Wir haben von meiner Vorrednerin schon einiges davon gehört: weil es beim Thema Sterbeverfügung eben zu einer teilweisen Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof gekommen ist. Der Verfassungsgerichtshof erachtet es als verfassungswidrig, dass nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von einem Jahr die sterbewillige Person für eine neue Verfügung das gesamte im Gesetz vorgesehene, doch recht aufwendige Prozedere neu durchlaufen muss. Deshalb kam es zu einer Aufhebung. 

Wichtig ist uns aber doch bei diesem wirklich einschlägigen Thema, dass es ein gutes und sicheres Prozedere gibt. Wir müssen jetzt rasch wieder zu einer zeitlichen Begrenzung der Sterbeverfügung kommen. Dieses Thema kann jeden in seinem Umkreis treffen – egal in welchem Alter, und schneller als man denkt; das möchte ich auch einmal ansprechen. 

Wir möchten mit dieser Novelle wieder eine zeitliche Begrenzung einführen, damit sichergestellt ist, dass man überprüfen kann, dass nach wie vor leider eben die Voraussetzungen vorhanden sind, aber die Menschen sollen in dieser schwierigen Situation, in der sie sich befinden, wenn sie sich für diesen Schritt entschieden haben, nicht übermäßig belastet werden. 

Das heißt, die Sterbeverfügung soll mit dieser Novelle grundsätzlich wieder für ein Jahr gültig sein. Der Entschluss der Person muss wohlüberlegt, aktuell und frei sein, aber eine abgelaufene oder widerrufene Sterbeverfügung kann innerhalb von fünf Jahren ab ihrer Errichtung schriftlich erneuert werden, ohne dass diese sämtlichen am Anfang gemachten Sachen vollständig neu erbracht werden müssen. 

Also innerhalb von fünf Jahren kann es einfacher neu gemacht werden. Dazu braucht man eine Bestätigung eines Arztes oder einer Ärztin, eines Notars, einer Notarin oder der Patientenvertretung, die im Sterbeverfügungsregister eingetragen sind. Dann kann man die Sterbeverfügung um ein weiteres Jahr verlängern. 

Insgesamt muss sie nach fünf Jahren wieder neu errichtet werden. Das möchten wir hiermit auch sicherstellen. 

Es ist wichtig, dass wir das jetzt gleich machen. Ich verstehe die Kritik, aber es ist wichtig, dass wir das gleich machen und wieder Rechtssicherheit zu schaffen. 

Insgesamt möchte ich noch einmal auf die Sensibilität dieses Themas hinweisen, aber ich finde es gut, dass wir in Österreich so eine Lösung haben und dass wir jetzt auch wieder zu Rechtssicherheit kommen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

14.02

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr.in Andrea Eder-Gitschthaler. – Bitte sehr. 

RN/16

14.02

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, wo immer Sie uns zuhören und zusehen! Ja, es ist ein sehr schwieriges Thema, auch für mich emotional ein sehr schwieriges Thema. Gleich zu Beginn darf ich festhalten, dass für mich der Schutz des Lebens ein absolutes Gut ist. Wir müssen in unserer Gesellschaft alles tun, um beim Leben zu helfen, auch am Lebensende. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und FPÖ sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].) 

Ich verhehle es auch nicht: Das Sterbeverfügungsgesetz war für mich persönlich immer ein Balanceakt, eine Balance zwischen Selbstbestimmung, menschlicher Würde und trotzdem Schutz des Lebens. Wir haben das ja auch damals, 2020, 2021, sehr intensiv verhandelt und beraten. – Ich weiß, Kollegin Hauschildt-Buschberger, du warst eine sehr intensiv und aktiv Beteiligte an diesem Gesetz, und ich verstehe natürlich auch jetzt deine Bedenken, wie Kollegin Kerschler aber schon gesagt hat: Wir mussten handeln, der Verfassungsgerichtshof hat uns das eben aufgetragen, und darum musste es jetzt mit dieser Novelle schnell gehen, damit wir Rechtssicherheit in diese Sache bringen. 

Kollegin Kerschler hat es ja eh schon gesagt: Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis vom 12. Dezember 2024 jene Bestimmung aufgehoben, nach der eine Sterbeverfügung nach einem Jahr ihre Wirksamkeit verliert, und diese Aufhebung ist eben mit 1. Juni 2026 wirksam geworden. Hätten wir jetzt nichts gemacht, dann hätte es einfach nichts gegeben, dann wären diese Sterbeverfügungen unendlich lange wirksam gewesen, und wir hätten kein Regulativ mehr gehabt.

Darum hat sich der Gesetzgeber jetzt entschlossen, diese Bestimmung einzuführen. Wir schaffen damit Rechtssicherheit und auch wieder Klarheit. Das ist wichtig und das ist notwendig. 

Kollegin Kerschler hat es schon gesagt: Neu ist, dass die Sterbeverfügung innerhalb von vier Jahren vier Mal erneuert werden kann, ohne dass das Verfahren jedes Mal von vorne beginnen muss. 

Das aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist für uns als Seniorenvertreterinnen und -vertreter und auch als ÖVP entscheidend: Bei jeder Erneuerung muss ärztlich bestätigt werden, dass die Entscheidungsfähigkeit vorliegt, also dass der Wunsch zu sterben frei und selbstbestimmt getroffen werden kann, und auch, dass die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, dass also nach wie vor eine sterbeverfügungsrelevante Krankheit vorliegt. Das ist leider so technisch, ich tue mir wirklich schwer mit diesen Ausdrücken. 

Damit ist der Schutzgedanke aus unserer Sicht mit dieser Novelle nach wie vor nicht verwässert, und das ist uns als Seniorenvertreter:innen immer wichtig. 

Wir haben auch weitere Probleme angeführt, die noch nicht gelöst sind, Frau Ministerin, zum Beispiel die Aufbewahrung des tödlichen Präparates. Wir haben das auch sehr intensiv im Ausschuss besprochen und wir haben auch Zahlen dazu bekommen. Zwischen 1.1.2022 und 1.12.2025 wurden 721 Präparate von 355 Apotheken in Österreich ausgegeben. 103 sind wieder zurückgegeben worden, es gab 239 Todesfälle. Also bleiben ungefähr 380 Präparate, von denen wir nicht wissen, wie und wo sie verwahrt sind, weil eine Stelle fehlt, wie wir im Ausschuss gehört haben, die sich wirklich für die Rückgabe verantwortlich fühlt. Jetzt geht es entweder an die Bezirksbehörde oder eben an die Apotheke, aber es gibt niemanden, der die Verantwortung dafür übernehmen will, so haben wir es gehört. 

Wir haben auch gehört, dass es in diesem Zeitraum 883 Sterbeverfügungen gegeben hat. – Kollegin Kerschler, du hast von 1 000 gesprochen. Du hast wahrscheinlich die heurigen Zahlen auch schon mithineingenommen. 

Eigentlich ist es ja positiv, dass die Menschen sich die Präparate holen und sie trotzdem Gott sei Dank nicht anwenden, weil das Leben nach wie vor Gott sei Dank lebenswert ist. Das könnte man ja jetzt so sagen. Trotzdem braucht es eine Lösung, und ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam an dieser Lösung arbeiten, weil wir ja auch nicht wieder jemanden in eine Verantwortung hineintreiben wollen, die für eine Ärztin, einen Arzt oder für wen auch immer, der dann für die Rückgabe dieser Präparate verantwortlich ist, sehr schwierig ist. Ich glaube, da braucht es eine Lösung. Das muss mit Fingerspitzengefühl und Einbindung aller Kräfte – und da bin ich bei dir, Kollegin Hauschildt-Buschberger – gut vorbereitet werden. Also wir müssen schauen, dass wir da eine Lösung finden. 

Jetzt aber möchte ich zum Abschluss noch das Positive erwähnen – du (in Richtung Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne, OÖ]) hast es schon erwähnt, und auch Kollegin Kerschler hat es schon erwähnt –: unsere Hospizfinanzierung. Es werden ja doch in den Jahren 2022, 2023, 2024 109 Millionen Euro und ab 2024 dann jährlich 51 Millionen Euro vom Bund in einer Drittelfinanzierung – also auch Länder und die Gebietskörperschaften – zur Verfügung gestellt. 

Da wurde Gott sei Dank schon sehr, sehr viel Gutes erreicht: bei uns in Salzburg der Ausbau der mobilen Kinderpalliativteams in Stadt und Land Salzburg. Papageno heißt das, und es kümmert sich wirklich um Kinder und Jugendliche im Pinzgau und im Pongau und auch in der Stadt Salzburg. Oder: In Sankt Johann entsteht jetzt gerade der neue Lebensraum Tageshospiz Pongau, gut erreichbar für die Menschen im Pongau und im Lungau. Wir haben in Leogang schon ein sehr hervorragendes Tageshospiz, aber ein solches ist notwendig und wichtig auch für die Lungauer und auch für die An- und Zugehörigen. Die werden unterstützt und entlastet, und sämtliche Leistungen können von den Betroffenen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. 

Also Hospiz- und Palliativbetreuung dürfen keine Frage der Kosten sein. Sie müssen für alle möglich und leistbar sein. Daher an dieser Stelle auch nochmals ein Danke an alle, die sich da engagieren: an die Ehrenamtlichen, aber auch an die Menschen, die tagtäglich hauptamtlich daran arbeiten. Sie leisten Großartiges für uns alle. Vielen, vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

Abschließen möchte ich mit einem Zitat von Kardinal König: An der Hand eines Menschen und nicht durch die Hand eines Menschen zu sterben, ist unser Auftrag. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

14.09

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Jäckel. Ich erteile ihr dieses.

RN/17

14.09

Bundesrätin Sandra Jäckel (FPÖ, Vorarlberg): Vielen Dank, Frau Präsident! Frau Justizminister! Werte Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseher hier im Plenarsaal! Wir haben es jetzt schon von den Vorrednern gehört, aber noch einmal: Kaum ein Gesetz berührt die Menschen so unmittelbar wie jenes über diese Sterbeverfügung. Es geht dabei um das Lebensende, es geht um die Würde des Menschen und es geht vor allem um die Verantwortung des Gesetzgebers.

Wie schon die Vorredner gesagt haben: Mit der vorliegenden Novelle wird ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes umgesetzt. Künftig kann eine Sterbeverfügung innerhalb von fünf Jahren in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden, selbstverständlich aber nur dann, wenn ein Arzt bestätigt, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin vorliegen, und das halten wir Freiheitliche für einen sehr vernünftigen Schritt. 

Wer schwer krank ist und sich bereits einem solch aufwendigen Verfahren unterzogen hat, soll nicht jedes Jahr wieder den gesamten Prozess von vorne beginnen müssen. Das schafft Entlastung, jedoch ohne auf die notwendigen Kontrollen zu verzichten. 

Positiv ist auch, dass eine Sterbeverfügung nur erneuert werden kann, wenn die betreffende Person in Österreich gemeldet oder österreichischer Staatsbürger ist. Damit wird verhindert, dass Österreich zum Ziel eines Sterbetourismus wird.

Ebenso richtig ist die klare Trennung zwischen der aufklärenden und der Hilfe leistenden Person. Das stärkt die notwendige Unabhängigkeit und schafft zusätzliches Vertrauen.

Kollegin Gitschthaler hat es schon gesagt, auch wir müssen dazu noch ein paar klare Worte sagen: Mit dieser Novelle sind nämlich nicht alle Probleme gelöst. Es fehlt weiterhin eine eindeutige gesetzliche Regelung über die sichere Verwahrung des tödlichen Präparates. Ich wiederhole die Worte von Kollegin Gitschthaler in wenigen Sätzen: 721 Präparate wurden ausgegeben, verzeichnet sind 239 Todesfälle – laut den Zahlen, die wir gestern im Ausschuss bekommen haben –, 103 tödliche Präparate wurden zurückgegeben. Da frage ich: Wo sind denn die anderen? 

Auch die Experten im Ausschuss haben betreffend Rückgabe gesagt, dass da der politische Auftrag fehlt. Es ist das Wort Diebstahl gefallen. Dies ist nicht außer Acht zu lassen. Da muss die Politik noch einen weiteren Schritt setzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Weiterhin besteht Unsicherheit für jene Menschen, die die Betroffenen in diesen schwierigen Situationen begleiten und unterstützen. Gerade bei einem solch sensiblen Thema darf es keine Grauzone geben. Da erwarten wir vom Gesetzgeber weitere Verbesserungen. 

Ich kann mich erinnern, die Kollegen haben es gesagt, es gibt das sogenannte Kriseninterventionsteam, das KIT, welches ehrenamtlich Personen unterstützt, die von einem Todesfall im Umfeld, anderen schweren Situationen oder prekären familiären Verhältnissen betroffen sind. Dafür möchte ich mich hier im Namen der Freiheitlichen bei allen Ehrenamtlichen recht herzlich bedanken, das ist. Das ist für mich keine Selbstverständlichkeit. Auch das wäre zur Verbesserung dieser Novelle, dieses Gesetzes bitter nötig: dies mit einzubinden. (Beifall bei der FPÖ.)

Trotz dieser offenen Punkte stellt diese Novelle eine sachliche und praktikable Verbesserung dar. Sie erleichtert den Betroffenen den Ablauf, ohne die erforderlichen Schutzmechanismen aufzugeben. Und auch deshalb werden wir Freiheitliche dieser Gesetzesänderung zustimmen, denn unsere Aufgabe ist es, Gesetze nicht nach Ideologie, sondern nach Vernunft, Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit zu beurteilen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.14

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Anna Sporrer.

RN/18

14.14

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Mit der Sterbeverfügungsgesetz-Novelle 2026 setzen wir – das wurde schon genannt – ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes um und schaffen eine klare gesetzliche Regelung für die Erneuerung von Sterbeverfügungen.

Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis vom 12. Dezember 2024 jene Bestimmung aufgehoben, wonach eine Sterbeverfügung nach einem Jahr ihre Wirksamkeit verliert. Der Grund war aber nicht die Befristung per se, sondern das herausfordernde Erneuerungsverfahren.

Aufgrund der mit 1.6.2026 wirksamen Aufhebung können Sterbeverfügungen, die ab dem 1. Juni 2025 errichtet wurden, derzeit unbegrenzt wirksam bleiben, während bereits unwirksam gewordene oder widerrufene Sterbeverfügungen nur nach genau jenem Verfahren erneuert werden können, das der Verfassungsgerichtshof beanstandet hat.

Mit der vorliegenden Novelle schaffen wir nun eine neue, eigenständige Regelung für die Erneuerung. Sterbeverfügungen sollen wie bisher nach einem Jahr ihre Wirksamkeit verlieren. Neu ist jedoch, dass sie künftig in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden können, anstatt neuerlich das gesamte Verfahren zur erstmaligen Errichtung der Sterbeverfügung durchlaufen zu müssen.

Dabei bleiben die materiellen Voraussetzungen des Sterbeverfügungsgesetzes unverändert. Auch im Erneuerungsverfahren muss ärztlich bestätigt werden, dass die sterbewillige Person weiterhin entscheidungsfähig ist, ihren Entschluss weiterhin frei und selbstbestimmt gefasst hat, und dass nach wie vor eine sterbeverfügungsrelevante Krankheit, also eine Krankheit, die es tatsächlich rechtfertigt, diese Sterbeverfügung verfassen zu können, vorliegt.

Die Erneuerung kann entweder von einer Ärztin oder einem Arzt, einer Notarin oder einem Notar, oder eben – es wurde schon genannt – der Patientenvertretung erfolgen.

Gerade weil es sich um ein besonders sensibles Regelungsvorhaben handelt, war es unerlässlich, eine ausgewogene und rechtlich tragfähige Lösung zeitgerecht vorzulegen, die den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes entspricht. Ich ersuche Sie daher, keinen Einspruch gegen diesen Gesetzesbeschluss zu erheben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

14.17

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Danke sehr.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. Ich erteile dieses.

RN/19

14.17

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Saal! Und vor allem werte Gäste! Unser Leben hat unwahrscheinlich viele Facetten, darunter Hoffnung und Freude, es gibt aber letztlich auch viele Entscheidungen, wesentliche Entscheidungen, die wir im Laufe des Lebens zu treffen haben. Manch eine Entscheidung, vor allem im Zusammenhang mit diesem Thema, das wir heute hier behandeln, ist sicherlich nicht die einfachste, aber es gibt diese Möglichkeit, sie zu treffen – Alpha und Omega.

Im Jahre 2004 – und wir hörten heute bereits diesen Satz, ich möchte ihn aber wiederholen – formulierte der allseits bekannte und beliebte Kardinal Dr. Franz König zum Thema Sterbehilfe folgenden Satz – wir haben ihn schon gehört, aber er passt gerade jetzt am Anfang noch einmal gut –: an der Hand und nicht durch die Hand eines anderen Menschen den irdischen Weg beenden.

Viele und lange Diskussionen zwischen Kirche, Gesellschaft und Politik folgten. Eine der Forderungen war, bei der Formulierung des Gesetzesrahmens zum assistierten Suizid sicherzustellen, dass jedweder Missbrauch und jedwede Geschäftemacherei durch gewinnorientierte Vereine und Unternehmen verhindert werden.

Das Sterbeverfügungsgesetz vom 1.1.2022 war von Anfang an ein Balanceakt zwischen Selbstbestimmung, menschlicher Würde und – trotzdem – Schutz des Lebens. Das ist auch gut gelungen, denn der Verfassungsgerichtshof hat ja auch bestätigt, dass das Sterbeverfügungsgesetz grundsätzlich verfassungskonform ist und die Schutzmechanismen stabil sind.

Der Verfassungsgerichtshof hat – wir haben es heute gehört; wenn man der vorletzte Redner ist, hat man natürlich den Vorteil, das eine oder andere zu wiederholen, zwei-, dreimal ist pädagogisch immer wichtig, darum gibt es ja auch die Klassenwiederholungen (Heiterkeit bei der ÖVP) – entsprechend auch jene Bestimmung aus dem Jahre 2024 aufgehoben, dass eine erfolgte Sterbeverfügung nach einem Jahr ihre Wirksamkeit verliert, dass das Prozedere nach Ablauf eines Jahres zu wiederholen ist, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen worden ist, wenn diese nicht angenommen wurde. 

Das ist natürlich nicht einfach und vor allem auch diesen Personen nicht leicht zumutbar, und es ist eine zusätzliche Belastung bei einer – da muss man auch unterscheiden – durch alle Altersgruppen und durch alle Gesellschaftsschichten gehenden Entscheidung. Es betrifft ja nicht nur ältere Menschen oder Personen, die sich eben schon länger auf diesem Erdball bewegen.

Neu ist nun, dass innerhalb von fünf Jahren mehrfach erneuert werden kann, dass das Verfahren nicht jedes Mal von vorne beginnt. Das heißt, in den Folgejahren ist es ausreichend, wenn Personen, die unheilbar krank und geschäftsfähig sind und diese Verfügung erwirkt haben, regelmäßig ärztliche Dienstleistungen oder ärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen. Wichtig: Bei jeder Erneuerung muss ärztlich bestätigt werden, dass die Fähigkeit zur Entscheidung, aus dem Leben eben freiwillig ausscheiden zu wollen, vorliegt. Nach fünf Jahren muss das Prozedere dann natürlich wiederholt werden.

Für uns als Volkspartei ist auch ganz wichtig, dass bei den Erneuerungsverfahren weiterhin ein Nahebezug zu Österreich besteht – also betreffend den gewöhnlichen Aufenthalt und auch die Staatsbürgerschaft. Die Kollegin hat es bereits erwähnt: Stichwort Sterbetourismus.

Ich möchte aber doch auch ein paar Überlegungen, die hier in dieser Novelle noch nicht ganz berücksichtigt sind, als Anstoß für die Zukunft anstellen. Es sollten jenem Personenkreis der sogenannten Hilfe leistenden Personen – also all jenen, die dem Sterbewilligen oder dem Suizidwilligen zur Seite stehen – ethische und auch rechtliche Überlegungen und auch die Folgen der Entscheidung, eine solch verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen, durch Expertinnen und Experten nähergebracht werden. Auch wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und werden, drohen manchmal – das wurde auch schon erwähnt – polizeiliche Ermittlungen, Unsicherheit und auch Obduktionen.

Es gab erst vor einigen Monaten – das ging quer durch die breite Medienlandschaft innerhalb von Österreich – in Sankt Pölten einen Prozess, in dem das Ganze auch behandelt wurde. Die Anklage für die betreffende Person war Mord, ein Freispruch durch die Schöffen folgte dann, allerdings noch nicht rechtskräftig.

Auch was die Aufbewahrung – auch das wurde schon angesprochen – dieses tödlichen Präparates, das ausgegeben wird und möglicherweise monatelang – und wir haben ja gehört, wie viele ausgegeben und wie viele zurückgegeben werden – und durch die neue Bestimmung jahrelang möglicherweise in einem Badezimmer- oder Wohnzimmerschrank ungesichert lagert, betrifft: Da müsste die Verwahrung ähnlich wie bei einer bewilligten Schusswaffe erfolgen, denn das Gift ist ja auch nichts anderes als eine tödliche Waffe.

Dass ausgerechnet die grüne Opposition gegen diese Novellierung des Gesetzes stimmen wird – weil es nämlich nicht genug novelliert wird –, lässt für mich persönlich – und ich glaube, auch für andere – Erstaunen und auch ein bisschen Realitätsverlust erahnen: Das Gesetz kam von Ihrer damaligen Justizministerin Dr. Zadić. Jetzt – von der Oppositionsbank, ohne in Verantwortung zu stehen – nehmen Sie exakt dasselbe Gesetz her und kritisieren Verbesserungen, die Sie ja bereits hätten vornehmen können, aber nicht zustande brachten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wir sind überzeugt, dass hier eine gute, ausgewogene und verfassungskonforme Nachfolgeregelung, auch bezüglich des Erneuerungsverfahrens, geschaffen wurde. – Werte grüne Bundesrätinnen: Sie können durch Ihre heutige Zustimmung Versäumnisse Ihrer Ex-Ministerin nachholen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

14.24

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Dr.in Julia Deutsch. – Bitte sehr.

RN/20

14.25

Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Frau Präsidentin – auch ich möchte Ihnen an dieser Stelle viel Erfolg und alles Gute für das zweite Halbjahr hier wünschen.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal, herzlich willkommen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher via Livestream! Wir sprechen heute über Sterbeverfügungen und damit über eine der persönlichsten Entscheidungen, die ein Mensch überhaupt treffen kann. Da geht es um schweres Leid, es geht um Würde, es geht um Angst, und es geht vor allem um Selbstbestimmung. Das ist kein Thema, für das es einfache Antworten gibt, und vor allem ist hier kein Platz für politische Schlagworte.

Die Medizin kann heute – zum Glück, müssen wir sagen – unglaublich viel: Sie kann heilen, sie kann Schmerzen lindern und sie kann das Leben verlängern, aber sie kann nicht jedes Leid nehmen. Es wissen auch einige hier im Saal: Mein medizinischer Ausbildungsweg führte mich selber in die Onkologie und die Hämatologie, und ein ganz wesentlicher Bestandteil dort ist die Palliativmedizin. Jetzt heißt palliativ nicht sterben – im Gegenteil, man kann da ganz wunderbare Ziele erreichen und Menschen noch sehr, sehr lange begleiten –, aber wenn einem dort etwas bewusst wird, dann dass es, wenn es dem Ende zugeht, eigentlich nichts Wichtigeres gibt, als würdevoll sterben zu können. Ich glaube, dass kein Mensch für einen anderen Menschen entscheiden kann, welches Maß für ihn oder sie überhaupt erträglich ist.

Natürlich hat auch der Staat in dieser Hinsicht eine Verantwortung: Er hat die Verantwortung, verletzliche Menschen zu schützen. Er muss sicherstellen, dass eine solche Entscheidung nicht aus einem vorübergehenden Moment der Verzweiflung oder gar aus einem Druck oder einem Einfluss von anderen entsteht.

Selbstbestimmung und der Schutz des Lebens sind da aber auch keine Gegensätze: Ein verantwortungsvoller Rechtsstaat muss beides gewährleisten können. Genau darum gibt es ja seit 2022 das Sterbeverfügungsgesetz mit seinen strengen Voraussetzungen: Eine Sterbeverfügung kann eben nur von einer volljährigen und zweifelsfrei entscheidungsfähigen Person, die an einer unheilbaren, zum Tod führenden oder an einer schweren, dauerhaften Krankheit leidet, errichtet werden, und der Entschluss dazu muss frei und selbstbestimmt sein.

Der Verfassungsgerichtshof hat diesen grundsätzlichen Rahmen ja bestätigt, er hat aber auch klargestellt, dass es nicht sachlich gerechtfertigt ist, wenn ein schwerkranker Mensch nach Ablauf eines Jahres wieder genau das gleiche, aufwendige Verfahren durchlaufen muss. Das ist eben die wichtige Unterscheidung – das haben auch ein paar Vorrednerinnen und Vorredner bereits erwähnt –: Diese Schutzmechanismen sind notwendig, aber diese ständige, jährliche Wiederholung ist es eben nicht.

Was ändert sich konkret? – Die Sterbeverfügung bleibt weiterhin für ein Jahr gültig, für eine Erneuerung muss auch künftig ärztlich bestätigt werden, dass diese Person entscheidungsfähig ist, dass ihr Entschluss weiterhin frei und selbstbestimmt erfolgt ist und dass auch nach wie vor eine entsprechende Erkrankung vorliegt, aber innerhalb von fünf Jahren kann diese Verfügung in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden, und erst nach Ablauf dieser fünf Jahre müssen die vollständigen Schritte nochmals getätigt werden.

Ich halte das grundsätzlich für einen sehr wichtigen Schritt: Wir reduzieren eine Belastung dort, wo sie keinen zusätzlichen Schutz geschaffen hat, wir verzichten aber nicht grundsätzlich auf diese Schutzmechanismen, die durchaus notwendig sind. Diese jährliche Überprüfung nimmt schon auch darauf Rücksicht, dass sich der Wille und der Gesundheitszustand dieser Person ja verändern können. Die Fünfjahresgrenze stellt gleichzeitig aber sicher, dass neue medizinische – auch palliativmedizinische – Möglichkeiten, die es ja dank der Forschung regelmäßig gibt, wieder umfassend besprochen werden.

Ich möchte an dieser Stelle auch eines ganz klar sagen und mich da auch einigen Vorrednerinnen und Vorrednern anschließen: Eine Sterbeverfügung ist kein Ersatz für eine gute Palliativversorgung, für eine Schmerztherapie oder eben auch für entsprechende psychologische und psychosoziale Betreuung. Eine Entscheidung kann nur dann wirklich frei sein, wenn die Menschen, die betroffen sind, auch echte Alternativen haben und wissen, welche Hilfe ihnen zur Verfügung steht, deswegen müssen wir diese Angebote – da bin ich auch voll bei Ihnen – weiter stärken und weiter leicht zugänglich machen.

Ja, diese Gesetzesvorlage löst vielleicht noch nicht alle Fragen, nicht jede praktische Frage rund um den assistierten Suizid, aber das behauptet hier halt auch niemand. Eine sinnvolle Verbesserung wird aber auch nicht schlechter, nur weil sie noch nicht alle Fragen beantwortet. Ich glaube, dass dieser Schritt in dieser Gesetzesvorlage ein sehr, sehr sinnvoller ist, und dementsprechend werde ich dem hier natürlich zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)

14.30

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Ein weiteres Mal zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Bitte sehr.

RN/21

14.30

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich gehe sehr selten ein zweites Mal heraus, aber weil du (in Richtung des Bundesrates Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]) uns konkret angesprochen hast und mir gerade diese Materie sehr wichtig ist, möchte ich ein paar erklärende Worte sagen. (Vizepräsident Daniel Schmid übernimmt den Vorsitz.)

Das Gesetz ist vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden, weil es eben Unschärfen zeigt. Und jetzt muss ich zurück an den Beginn des Gesetzes gehen: Das Gesetz ist 2020/2021 entstanden, wo, wie wir alle wissen, die Republik in einer schwierigen Situation gewesen ist und wir wirklich, wirklich versucht haben, ein gutes Gesetz zu machen. Es war neu und es war schwierig, und bei jedem Gesetz, das man zum ersten Mal macht, kann es eben so sein, dass Unschärfen drinnen sind, die dann der Verfassungsgerichtshof bemängelt und die man dann reparieren muss. Das ist kein persönliches Gesetz der Justizministerin Alma Zadić gewesen – so wie auch die Frau Ministerin, wenn jetzt Gesetze im Justizbereich entstehen, diese nicht alleine beschließt –, sondern wir haben das gemeinsam mit der ÖVP verhandelt, sind dann zu einem Ergebnis gekommen und haben es mit einer Mehrheit beschlossen. 

Gerade in einer Materie, die so sensibel ist, muss es auch möglich sein, berechtigte Kritik in einer sachlichen Art und Weise aufzuzeigen. Das habe ich gemacht, und auch alle Rednerinnen in der Debatte, sowohl Kollegin Jäckel als auch Frau Kollegin Kerschler und Frau Kollegin Eder-Gitschthaler, haben festgestellt, dass es durchaus, auch wenn die Novelle heute mit Mehrheit beschlossen wird, immer noch Verbesserungspotenzial gibt. Und ich wollte mit meiner Kritik nochmals ganz deutlich sagen, 14 Tage Begutachtung sind nicht sehr lange, eher sehr kurz, und deshalb wäre es auch möglich gewesen, dass man genau diese Punkte, die heute in der Debatte benannt worden sind, jetzt schon mit einarbeitet, wenn wir uns vielleicht noch diese Zeit gegeben hätten, um das Gesetz nicht noch einmal aufmachen zu müssen.

Ich glaube, wir sind uns ja grosso modo einig: Palliativversorgung, Hospizversorgung, der Schutz des Lebens sind wesentliche Eckpunkte, die wir als Gesellschaft auch alle mittragen. Und ich finde es einfach gut und richtig, wenn die Opposition dann auch Mängel oder Fehler aufzeigt, und man soll das ernst nehmen. Wir stehen ja dadurch nicht in Konkurrenz, sondern versuchen konstruktiv, eine Lösung zu finden. 

Das war mir wichtig, dass ich das einfach nochmals sage: Wir sind nicht gegen das Sterbeverfügungsgesetz, sondern wir sagen einfach, wir hätten noch etwas mehr Zeit gebraucht und hätten es noch besser machen können. Das ist mein Punkt. (Beifall bei den Grünen.)

14.33

Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Bundesrätin.

Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen. 

RN/22

Abstimmung

Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.