Einlauf und Zuweisungen
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Hinsichtlich der Unterrichtung des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz verweise ich auf die Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die Mitteilungsliste ist unter folgendem Link abrufbar:
Soeben bei uns eingetroffen ist Frau Bundesministerin Claudia Bauer. – Wir begrüßen dich recht herzlich. (Beifall bei der ÖVP.)
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Soeben eingelangt ist ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer von 8. bis 9. Oktober 2026 in Luxemburg bei gleichzeitiger Beauftragung von Frau Staatssekretärin MMag. Barbara Eibinger-Miedl gemäß Art. 73 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit seiner Vertretung.
Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie
die Wahl eines Mitglieds des Ständigen Gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanzverfassungsgesetzes 1948
auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 2 und 3 unter einem zu verhandeln.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Krise im Justizressort – wo bleiben die notwendigen Reformen, Frau Justizministerin?“ an die Frau Bundesministerin für Justiz vorliegt.
Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.
Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.