RN/37
Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 geändert wird (1008/A und 641 d.B. sowie 11883/BR d.B.)
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sebastian Forstner. – Ich bitte um den Bericht.
RN/38
Berichterstatter Sebastian Forstner: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Ich darf Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 geändert wird, präsentieren.
Dieser Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Manfred Mertel. Ich erteile es.
RN/39
12.54
Bundesrat Dr. Manfred Mertel (SPÖ, Kärnten): Danke, Herr Vizepräsident Gfrerer! Danke, Herr Schriftführer Pröller! Frau Justizministerin Dr. Anna Sporrer! Liebe Fraktionsvorsitzende! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Liebe Gäste hier im Bundesratssaal! Meine sehr geehrten Damen und Herren zu Hause vor den Empfangsgeräten! Wir haben heute ja hitzige Debatten verfolgt. Gott sei Dank besteht die Justiz nicht nur aus dem Strafgesetzbuch, aus der Strafprozessordnung, aus vollen Gefängnissen und aus dem Strafvollzug, sondern letztendlich geht es auch immer wieder um den wirtschaftlichen Schutz der Mitmenschen. Ganz besonders steht dieses Thema heute zur Diskussion, denn es geht beim Verwertungsgesellschaftengesetz letztendlich auch darum, jene zu schützen, die künstlerische Leistungen erbringen.
Im Klartext geht es darum, dass beim Verwertungsvorgang, wenn man Filme in die Kabelnetze einspeist, klarerweise die Verwertungsgesellschaften Erlöse erzielen. Es ging um die Aufteilung: Diese Aufteilung war nicht besonders klar, und es hat eine Rechtsunsicherheit gegeben, ob auch jene, die eigentlich zu diesem Filmwerk als Urheber ganz besonders auch ihren Beitrag leisten, nämlich die Schauspieler, entsprechende Erlöse bekommen. Diese Rechtsunsicherheit, die bestanden hat, geht eigentlich nicht nur in das Zivilrecht, sie geht eigentlich konkret auch in das Urheberrecht hinein.
Letztendlich hat man Initiativen gefunden. Da ist ganz besonders zu erwähnen, dass es einen Initiativantrag der Nationalratsabgeordneten der Fraktionen der Bundesregierung gegeben hat – ausgestattet mit der Beratungskompetenz der Frau Bundesministerin, die da zu einer Lösung gekommen ist.
Dieses Gesetz ist auch deswegen wichtig, da wir, glaube ich, schon anmerken sollten – das hat sich auch heute wieder gezeigt –, dass wir Vorbilder brauchen. In älteren Filmen haben wir uns eigentlich selbst wiedergefunden. Kollege Schwindsackl, als wir damals groß geworden sind – in unserer Jugend –, gab es Schauspieler, die für uns eine gewisse Vorbildrolle erfüllt haben. Ich glaube, es ist schon auch in der heutigen Zeit zu bemerken, dass die Energie der Worte, die wir wählen, auch auf unser gesamtes Gesellschaftsleben Einfluss nimmt – heute auch auf die Debatte, die wir zu den Punkten 2 und 3 geführt haben.
Ich glaube, dass das schon seine Berechtigung hat. Trotzdem bemerke ich, dass es auch ein immer stärkeres Maß an Zurückhaltung gibt, dass man sich doch ein bisschen Nachdenklichkeit über seine Worte auferlegt und sagt: Ich möchte meine Mitmenschen eigentlich mit Worten begeistern und sie im Endeffekt nicht desavouieren.
Ich glaube auch, Herr Fraktionsvorsitzender Andreas Arthur Spanring, dass ich auch in deinen Reden heute gehört habe, dass du bei vielen Dingen zustimmst und der Arbeit der Frau Justizministerin ein gewisses Maß an Anerkennung ausgedrückt hast. Das sehe ich einmal schon sehr positiv. Ich möchte aber zu den übrigen Punkten schon auch sagen, Kollege Spanring, dass wir uns alle massiv in einem großen Spannungsfeld bewegen, zwischen einem Verantwortungsbewusstsein, was die Ressourcen anbelangt, und den finanziellen Ressourcen, die wir zu erbringen haben.
In diesem Zusammenhang möchte ich sagen, dass dieser Gesetzesbeschluss, gegen den wir wahrscheinlich gemeinsam keinen Einwand erheben werden, ein vernünftiger Beschluss ist, weil er letztendlich auch jene stärken soll, die eine hervorragende Leistung bringen, die Vorbilder für uns sind, die in der Darstellung Vorbilder für uns sind, und ich glaube, das braucht unsere Gesellschaft.
In diesem Sinn, Frau Bundesministerin, darf ich Ihnen einen herzlichen Dank aussprechen, dass Sie sich dieses Themas rasch und schnell angenommen haben und auch Ihre Kompetenz hilfreich zur Verfügung gestellt haben. In diesem Sinn: Es ist ein vernünftiges Gesetz. Versuchen wir, Einstimmigkeit zu erzielen! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.59
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler. Ich erteile es.
RN/40
12.59
Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörer hier im Saal und auch via Livestream, wo immer Sie uns hören und sehen!
Kollege Mertel hat es schon sehr gut ausgeführt, ich möchte es noch konkret an Beispielen erläutern. Jeder von uns kennt wahrscheinlich die Filme „Hinterholz 8“, „Indien“, „Muttertag“ oder „Single Bells“, wir Älteren kennen natürlich diese „Sissi“-Trilogie. Die werden ja regelmäßig im Fernsehen gespielt, auch gerade zu Weihnachten. Da kann man jetzt konkret sehen, worum es geht. Es war gängige Praxis, dass Schauspielerinnen und Schauspieler von abgedrehten Filmen dann immer wieder auch an den Einnahmen beteiligt waren. Dann hat diese gängige Praxis auf einmal nicht mehr gepasst, weil jemand gesagt hat: Nein, das Urheberrecht ist nicht rechtlich abgesichert.
Darum machen wir heute diese Novelle, damit wir den Schauspielerinnen und Schauspielern diese Erträge nach wie vor ermöglichen. Das Gute, liebe Damen und Herren, ist: Das kostet uns keinen Cent Steuergeld, das ist ja schon gängige Praxis und wird auch weiterhin gängige Praxis sein. Also wir konkretisieren nur und schauen, dass die Schauspielerinnen und Schauspieler diese Einnahmen weiterhin bekommen. Das ist gut und das ist wichtig.
Wir haben ja sehr, sehr viele hervorragende Schauspielerinnen und Schauspieler in Österreich, darauf können wir stolz sein. An dieser Stelle ein großes, großes Danke an alle Kulturschaffenden in diesem Land! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Wo viel Licht ist, ist aber auch Schatten. Weil heute ja ein besonderer Tag ist, möchte ich schon die Fälle Teichtmeister und Gunkl erwähnen. Heute wird ja dieser Prozess stattfinden und da geht es darum, auch für mich, dass man, wenn solche Dinge passieren – das sind schreckliche Dinge, die da passiert sind –, diese auch richtig aufklärt, dass es keinen Promistatus für diese Herren gibt und dass diese Herren dann auch die Härte des Gesetzes wirklich spüren müssen.
Für mich, Frau Ministerin Sporrer, geht es da um diese Verhältnismäßigkeit. Wir haben auf der einen Seite diesen Kindesmissbrauch und auf der anderen Seite diese Erpressung, und der Strafrahmen passt für mich nicht. Ich glaube, da sollten wir auch einmal hinschauen und uns überlegen, wie wir weitertun. Das war mir an diesem heutigen Tag noch wichtig, zu sagen, denn es kann nicht sein, dass man wesentlich weniger bestraft wird, wenn man einen Mord an einer Kinderseele begeht, als wenn es um irgendwelche Dinge geht, die mit Geld zu tun haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und FPÖ.)
13.02
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Nikolaus Amhof. Ich erteile es.
RN/41
13.02
Bundesrat Nikolaus Amhof (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte kurz auf die Frau Kollegin (in Richtung Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Salzburg]) eingehen: Bei unseren Anträgen bezüglich Verschärfung des Strafrahmens haben Sie, glaube ich, aber immer dagegengestimmt. Also es wäre ja gut, das nicht nur anzukündigen, sondern auch durchzuführen.
Nun aber zum eigentlichen Thema: Wir werden dem – das schicke ich voraus – zustimmen, weil es natürlich sinnvoll ist, dass Künstler und Schauspieler auch bei einer Weiterverwertung der Filme finanziell beteiligt werden, obwohl das ja bereits derzeit geschieht und das eine Art Vorsichtsmaßnahme ist. Ich glaube, es ist aber durchaus der Zeitpunkt, hier kurz auf die österreichische Filmindustrie und auf die Ursachen dieses Gesetzesantrages einzugehen, nämlich dass die finanzielle Lage von etlichen Schauspielern eine durchaus prekäre ist. Es stellt sich die Frage, warum das der Fall ist.
Man sollte einmal die Situation des österreichischen Filmes beleuchten. Von 50 Filmen, die im Kino im Jahresdurchschnitt unter die Topfilme gereiht werden, kommen 42 Filme aus den USA, aus Österreich kommt im eigenen Land einer, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Das heißt, das ist die Leistung und das Ergebnis der österreichischen Filmförderung. Warum? – In einem mittelgroßen Land wie Österreich ist es für Filmproduzenten absolut unumgänglich, eine Förderung in Anspruch zu nehmen, und da liegt sozusagen der Hase im Pfeffer.
Wie kommt man nämlich in Österreich an eine Filmförderung? – Der Film muss sozusagen kulturell geeignet sein und einen kulturellen Wert haben. In diesem Falle werden dann das ÖFI und der Filmfonds Wien zustimmen. Wenn man eine Filmförderung will, empfehle ich also nach der derzeitigen Praxis: eingehen auf extreme Randgruppen, eingehen auf Randgruppen von Randgruppen und eine möglichst negative Darstellung des eigenen Landes und der eigenen Geschichte in Österreich. Dann werden Sie bei den derzeitigen Gegebenheiten gute Chancen haben, eine Filmförderung zu bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das führt zu einer thematischen Einengung der Filme. Ich nehme hier zwei heraus: Das eine ist ein gefeierter moderner österreichischer Film, also die Verfilmung eines Romans von Elfriede Jelinek, das war der große Erfolg. Dabei handelt es sich um eine schwerst gestörte Frau, die, von ihrer Mutter unterdrückt, keinerlei Freiraum hat und gezwungen wird, mit ihr im Ehebett zu schlafen, und um ihre Krankheitssymptome, die sie dann sozusagen auslebt. Der Film hieß: „Die Klavierspielerin“. Mit großem Aufwand beworben ist er dann auf 700 000 Zuseher gekommen und wurde als großer Erfolg im deutschsprachigen Raum gefeiert.
Die „Sissi“-Trilogie ist schon erwähnt worden. Da wurde nicht sehr viel gefördert, da wurde das eigene Land positiv dargestellt. Das waren dann gleich einmal 25 Millionen Zuseher. (Zwischenruf der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].) Der gefeierte moderne Film, mit allen Preisen ausgezeichnet, kam also ungefähr auf 3 Prozent der Zuseher von „Sissi“. Das eine war der Erfolg, das andere wird zu Unrecht von den Kritikern belächelt. Die „Sissi“-Filme sind von der schauspielerischen Leistung von Romy Schneider her sehr hochstehend, das Thema ist durchaus nicht uninteressant. (Beifall bei der FPÖ.) Es handelt sich ja um einen jungen Menschen, der in eine Machtposition kommt, aber auch diesen gesellschaftlichen Zwängen ausgeliefert wird.
Vielleicht sollte man da noch sozusagen die Spitze des Eisbergs erwähnen: Die Babler-Verfilmung von „Wahlkampf“ – (erheitert) in die Katastrophe, könnte man als Untertitel hier beifügen (Heiterkeit bei der FPÖ) – ist gefördert worden. Jetzt muss ich zugeben, ich habe den Film nicht gesehen. Ich rede normalerweise nicht über Filme, die ich nicht gesehen habe, in diesem Fall habe ich aber beschlossen, das vorab zu beurteilen und ihn als entbehrlich anzusehen. (Beifall bei der FPÖ.) Das habe ich mit allen anderen Österreichern gemein, außer 898 Personen (Heiterkeit des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ]), die diesen Film sehen mussten, warum auch immer er zustande kam. Also in diese Richtung geht es. Früher ist das bei Belangsendungen der SPÖ noch oben gestanden, in diesem Fall hat der Filmfonds Wien sozusagen die eigene Partei mitgefördert.
Ich komme zur Conclusio: Das hängt natürlich zusammen, denn Schauspieler beziehen ihr Geld ja auch bei der Verwertungsgesellschaft nach dem kommerziellen Erfolg, und ein kommerzieller Erfolg ist bei diesen modernen österreichischen Problemfilmen nicht der Fall, denn der Film muss ja den Zusehern gefallen und nicht den Filmkritikern. Das ist das grundlegende Problem, das in der modernen Kunst im Allgemeinen nicht beachtet wird. Das heißt, es werden Filme mit Themen, die niemanden interessieren und wo im Allgemeinen niemand ins Kino geht, gefördert, das ist das Grundproblem. Dafür sind die Kritiker und die Preisverleiher dann von den Werken begeistert.
Wie könnte ein Ausweg ausschauen? – Ich glaube, die Filmförderung muss prinzipiell neu aufgestellt werden. Dieses Netz aus Staatskünstlern, aus Kritikern, aus Personen, die im vorauseilenden Gehorsam parteinah sind, ist nicht reformierbar. Da kann nur eine Neuordnung her – und die am besten im Rahmen einer Regierungsänderung! (Beifall bei der FPÖ.)
13.09
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es.
RN/42
13.09
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin noch einmal! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und zu Hause! Jetzt muss ich etwas gestehen: Ich schaue sehr gerne Fernsehen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Aber den Babler-Film hast auch nicht gesehen!) Ich schaue sehr gerne Fernsehen, auch Serien, und mich interessieren starke Figuren, gute Geschichten, insbesondere bei Krimis, wenn ich nicht nach 5 Minuten weiß, wer der Mörder – Mörderinnen haben wir eher selten – ist.
Bei manchen Filmen bleiben auch mehrere Gedanken zurück, die mich dann länger beschäftigen. Das ist einfach so, weil wir bei uns Film machende Menschen haben, die mit Können, mit Ideen und Ausdauer an diesen Produktionen arbeiten, Menschen, die Geschichten schreiben, Menschen, die Regie führen, hinter der Kamera stehen, den Film schneiden, auch das dürfen wir nicht vergessen, und eben die Schauspielerinnen und Schauspieler, die den Figuren das Leben geben. Diese Schauspieler:innen, all diese Menschen, die an diesen Filmen arbeiten, müssen aber natürlich von ihrer Arbeit auch gut leben können.
Ich weiß nicht, ob ich es an dieser Stelle schon einmal erzählt habe, wir haben vor kurzer Zeit hier im Parlament einen Kurzfilm gezeigt, der heißt „Blaue Wunder“. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Danke schön!) Bevor jetzt die Frage aufkommt, um was es geht (Zwischenrufe bei der FPÖ): Es geht nicht um die FPÖ, es geht um die Sichtbarkeit von Frauen in ihren verschiedenen Lebensphasen. Wir haben alle – das Filmteam und so weiter – auch als Ausdruck einer Wertschätzung hierher ins Parlament eingeladen. Wir haben danach noch eine Diskussionsveranstaltung gehabt und es wurde heftig applaudiert, aber Applaus alleine reicht nicht. Man muss künstlerische Arbeit auch bezahlen.
Deshalb sind wir bei der Änderung des heutigen Verwertungsgesellschaftengesetzes. Wenn diese Filme, die eben vorher schon anders gezeigt worden sind, jetzt über Kabelnetze oder Streamingdienste weiter verbreitet werden, dann müssen die Beteiligten auch an den Einnahmen beteiligt werden. Jetzt sind eben Zweifel aufgekommen, ob diese Praxis durch den bisherigen gesetzlichen Rahmen auch noch ausreichend gedeckt ist. Ich glaube, genau diese Unsicherheit wird heute bereinigt. Der neue Absatz stellt eben ausdrücklich klar: Eine Verwertungsgesellschaft, der sowohl Filmurheberinnen und Filmurheber als auch – das ist nämlich wichtig – ausübende Künstlerinnen und Künstler angehören, darf bei der Verteilung dieser Einnahmen auch die schauspielerische Darbietung berücksichtigen. Damit wird eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen. Ich habe das schon gesagt, Schauspielerinnen und Schauspieler sind eben der wesentliche Teil der Filme.
Ich möchte noch einmal ganz kurz zurückgehen. Dieses Verwertungsgesellschaftengesetz besteht nämlich seit dem Jahr 2016, da wurde es geschaffen. Damals haben wir Grüne uns schon dafür eingesetzt, dass eben mehr Transparenz bei den Ausschüttungen besteht.
Ja, wir brauchen für Filmschaffende eine verlässliche Finanzierung und Planungssicherheit. Eine Produktion lässt sich nicht von heute auf morgen auf die Beine stellen, das sind lange Wege dorthin. Wir dürfen auch nicht vergessen, Filme zu produzieren hat auch immer eine regionale Bedeutung. Also wenn der Film bei uns in Österreich gedreht wird, geht es auch um lokale Stätten, da werden Wirtschaftstreibende vor Ort, Handwerksbetriebe, Unterkünfte mit einbezogen und im besten Fall bringt der Film dann vielleicht noch einen touristischen Benefit im Nachgang.
Ja, wir müssen Schutz vor illegaler Verwertung bieten. Ich fand es dann auch noch interessant, dass wir im Ausschuss gehört haben, dass jetzt eben auch auf europäischer Ebene gegen Piraterieansätze gearbeitet wird.
Alles in allem: Wir stimmen heute eh alle zu. Bei Filmen und Filmförderungen haben wir vielleicht einen anderen Zugang, aber schlussendlich, glaube ich, können wir übereinkommen: Wenn ein Film gut ist, dann macht er uns gute Laune und kann vielleicht schlussendlich noch für uns alle etwas bringen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
13.14
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Für eine Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Anna Sporrer. Ich erteile es.
RN/43
13.14
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Mit der Novelle zum Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 schaffen wir im Wesentlichen Rechtssicherheit.
Wir haben schon gehört, die Kabelweitersendung ist für die österreichische Filmwirtschaft eine bedeutende Einnahmequelle. Wenn eben ein Kabelnetzbetreiber einen Film oder ein Fernsehprogramm in sein Netz einspeist und so über Kabel oder Internet an seine Zuseherinnen und Zuseher weiterleitet, ist das ein eigener Verwertungsvorgang, für den an die Verwertungsgesellschaften ein Entgelt zu entrichten ist. Diese Verwertungsgesellschaften verteilen die Einnahmen nach langjähriger Praxis auch an die Künstlerinnen und Künstler. Allerdings sind in jüngerer Zeit Zweifel daran entstanden, ob diese Praxis auch vom Ermessen der Verwertungsgesellschaft gedeckt ist, ob der rechtliche Rahmen ausreicht.
Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle wollen wir diese Unsicherheit beseitigen. Wir verhindern damit, dass Schauspielerinnen und Schauspieler gerade in diesen wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wichtige Einnahmen verlieren. Der vorgeschlagene § 34 Abs. 6 folgt dabei dem Muster ähnlicher Regelungen, wie wir sie etwa für die Weitersendung von ORF-Sendungen bereits kennen. Er räumt der betroffenen Verwertungsgesellschaft ausdrücklich die Möglichkeit ein, die Darbietungen der ausübenden Künstlerinnen und Künstler bei der Verteilung der Erlöse aus der Weitersendung von Filmwerken zu berücksichtigen.
Diese Maßnahme ist für alle Beteiligten ohne Nachteil sachgerecht ausgewogen, daher ersuche ich, keinen Einspruch gegen den vorliegenden Gesetzesbeschluss zu heben. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
13.16
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/44
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Wir gelangen zur Abstimmung. Die Plätze sind eingenommen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.