12.54
Bundesrat Dr. Manfred Mertel (SPÖ, Kärnten): Danke, Herr Vizepräsident Gfrerer! Danke, Herr Schriftführer Pröller! Frau Justizministerin Dr. Anna Sporrer! Liebe Fraktionsvorsitzende! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Liebe Gäste hier im Bundesratssaal! Meine sehr geehrten Damen und Herren zu Hause vor den Empfangsgeräten! Wir haben heute ja hitzige Debatten verfolgt. Gott sei Dank besteht die Justiz nicht nur aus dem Strafgesetzbuch, aus der Strafprozessordnung, aus vollen Gefängnissen und aus dem Strafvollzug, sondern letztendlich geht es auch immer wieder um den wirtschaftlichen Schutz der Mitmenschen. Ganz besonders steht dieses Thema heute zur Diskussion, denn es geht beim Verwertungsgesellschaftengesetz letztendlich auch darum, jene zu schützen, die künstlerische Leistungen erbringen.
Im Klartext geht es darum, dass beim Verwertungsvorgang, wenn man Filme in die Kabelnetze einspeist, klarerweise die Verwertungsgesellschaften Erlöse erzielen. Es ging um die Aufteilung: Diese Aufteilung war nicht besonders klar, und es hat eine Rechtsunsicherheit gegeben, ob auch jene, die eigentlich zu diesem Filmwerk als Urheber ganz besonders auch ihren Beitrag leisten, nämlich die Schauspieler, entsprechende Erlöse bekommen. Diese Rechtsunsicherheit, die bestanden hat, geht eigentlich nicht nur in das Zivilrecht, sie geht eigentlich konkret auch in das Urheberrecht hinein.
Letztendlich hat man Initiativen gefunden. Da ist ganz besonders zu erwähnen, dass es einen Initiativantrag der Nationalratsabgeordneten der Fraktionen der Bundesregierung gegeben hat – ausgestattet mit der Beratungskompetenz der Frau Bundesministerin, die da zu einer Lösung gekommen ist.
Dieses Gesetz ist auch deswegen wichtig, da wir, glaube ich, schon anmerken sollten – das hat sich auch heute wieder gezeigt –, dass wir Vorbilder brauchen. In älteren Filmen haben wir uns eigentlich selbst wiedergefunden. Kollege Schwindsackl, als wir damals groß geworden sind – in unserer Jugend –, gab es Schauspieler, die für uns eine gewisse Vorbildrolle erfüllt haben. Ich glaube, es ist schon auch in der heutigen Zeit zu bemerken, dass die Energie der Worte, die wir wählen, auch auf unser gesamtes Gesellschaftsleben Einfluss nimmt – heute auch auf die Debatte, die wir zu den Punkten 2 und 3 geführt haben.
Ich glaube, dass das schon seine Berechtigung hat. Trotzdem bemerke ich, dass es auch ein immer stärkeres Maß an Zurückhaltung gibt, dass man sich doch ein bisschen Nachdenklichkeit über seine Worte auferlegt und sagt: Ich möchte meine Mitmenschen eigentlich mit Worten begeistern und sie im Endeffekt nicht desavouieren.
Ich glaube auch, Herr Fraktionsvorsitzender Andreas Arthur Spanring, dass ich auch in deinen Reden heute gehört habe, dass du bei vielen Dingen zustimmst und der Arbeit der Frau Justizministerin ein gewisses Maß an Anerkennung ausgedrückt hast. Das sehe ich einmal schon sehr positiv. Ich möchte aber zu den übrigen Punkten schon auch sagen, Kollege Spanring, dass wir uns alle massiv in einem großen Spannungsfeld bewegen, zwischen einem Verantwortungsbewusstsein, was die Ressourcen anbelangt, und den finanziellen Ressourcen, die wir zu erbringen haben.
In diesem Zusammenhang möchte ich sagen, dass dieser Gesetzesbeschluss, gegen den wir wahrscheinlich gemeinsam keinen Einwand erheben werden, ein vernünftiger Beschluss ist, weil er letztendlich auch jene stärken soll, die eine hervorragende Leistung bringen, die Vorbilder für uns sind, die in der Darstellung Vorbilder für uns sind, und ich glaube, das braucht unsere Gesellschaft.
In diesem Sinn, Frau Bundesministerin, darf ich Ihnen einen herzlichen Dank aussprechen, dass Sie sich dieses Themas rasch und schnell angenommen haben und auch Ihre Kompetenz hilfreich zur Verfügung gestellt haben. In diesem Sinn: Es ist ein vernünftiges Gesetz. Versuchen wir, Einstimmigkeit zu erzielen! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.59
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler. Ich erteile es.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.