RN/54

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (573 d.B. und 653 d.B. sowie 11875/BR d.B. und 11878/BR d.B.)

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig. Ich bitte um den Bericht. 

RN/55

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, somit komme ich zur Antragstellung:

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Lassnig. Ich erteile dieses. 

RN/56

14.07

Bundesrätin Sandra Lassnig (ÖVP, Kärnten): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Aber vor allem: Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier bei uns im Saal und vor den Bildschirmen! Wohlstand entsteht nicht von selbst, Wohlstand entsteht durch Menschen, die anpacken, die Verantwortung übernehmen und bereit sind, etwas zu leisten.

Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer sind für den Wohlstand ein entscheidendes Fundament und ein entscheidender Faktor, denn sie schaffen Arbeitsplätze, bilden Lehrlinge aus, sie investieren, sie tragen ein wirtschaftliches Risiko und übernehmen jeden Tag Verantwortung. Sie brauchen keine zusätzlichen Hürden; sie wollen arbeiten und nicht von unnötigen Behördenwegen aufgehalten werden.

Genau da setzt die Novelle der Gewerbeordnung heute an: Weniger Bürokratie, Investitionen werden unkomplizierter, Übergaben an die nächste Generation oder neue Eigentümer reibungsloser, und der Aufwand mit den Behörden sinkt. Sie räumt mit überholten Vorschriften auf und macht den Betrieben das Leben wieder etwas leichter.

Leistung muss sich lohnen, Unternehmertum muss möglich sein, und wir als Politik müssen für die Rahmenbedingungen sorgen. Diese Novelle ist ein wichtiger Schritt und bringt konkrete Verbesserungen: PV-Anlagen und E-Ladestationen werden von der Genehmigungspflicht befreit. Die sogenannte Grace-Period wird verlängert, das heißt, Betriebsübernahmen werden erleichtert, indem die Frist zur Erfüllung bestimmter Auflagen von drei auf fünf Jahre verlängert wird. Unterlagen müssen auch künftig nicht mehr ständig im Betrieb aufliegen, sondern können einfach digital an die Behörde geschickt werden.

Wer investiert, Arbeitsplätze sichert oder einen Familienbetrieb weiterführt, braucht Rückenwind und nicht bürokratische Hürden, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Änderung der Gewerbeordnung setzt an konkreten Problemen des betrieblichen Alltags an und schafft bessere Voraussetzungen für Investitionen und Betriebsübergaben. Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer sollen ihre Energie in ihre Betriebe, in ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und in neue Arbeitsplätze – und nicht, wie gesagt, in Behördenwege – investieren. 

Wir haben im Bereich der Entbürokratisierung noch einiges vor, aber mit dieser Novelle setzen wir einen wichtigen Schritt, um die Rahmenbedingungen für die Unternehmerinnen und Unternehmer in unserem Land weiter zu verbessern. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätinnen Jagl [Grüne/NÖ] und Deutsch [NEOS/W].)

14.10

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christian Fischer. Ich erteile dieses.

RN/57

14.11

Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Werte Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Bevor ich zum Tagesordnungspunkt 7 spreche, möchte ich euch auf eine kurze Reise mitnehmen. (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „Heimisches Gemüse braucht heimische Arbeitsplätze!“ auf das Rednerinnen- und Rednerpult.) Wie Sie wissen, bin ich Bundesrat aus Niederösterreich. Niederösterreich ist für seine wunderschöne Landschaft, gute Gastronomie, seine fruchtbaren Böden und seine sehr, sehr starke Landwirtschaft bekannt. Niederösterreich ist ein Land der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Produktionsbetriebe und der regionalen Wertschöpfung. (Mitglieder des Bundesrates von der SPÖ halten Tafeln mit den Aufschriften „Für unsere regionalen Bauern!“, „Solidarität mit den Beschäftigten!“ und „Heimisches Gemüse braucht heimische Arbeitsplätze!“ in die Höhe.) 

Genau diese Grundlagen stehen mit der angekündigten Schließung des Ardo-Werks in Groß-Enzersdorf vor existenziellen Bedrohungen. Was nützen uns die fruchtbarsten Böden, wenn die Verarbeitung unserer heimischen Lebensmittel zunehmend aus dem Land verschwindet? Wir als SPÖ-Bundesratsfraktion stehen solidarisch an der Seite der 250 Arbeitnehmer und der 500 Landwirte in Groß-Enzersdorf. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Herr Kollege! Ich möchte Sie nur kurz darauf hinweisen, dass die Minute für das Taferl vorbei ist. 

Bundesrat Christian Fischer (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin! Eine starke Region zeigt sich nicht nur in wirtschaftlicher Leistung, sondern auch darin, wie sie mit den Menschen umgeht, die diese Leistung tagtäglich erbringen. (Die Bundesräte Beer [SPÖ/W] und Peterl [SPÖ/NÖ] halten weiterhin Tafeln in die Höhe.) Die Situation in Groß-Enzersdorf zeigt uns, wie wichtig verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für unsere Betriebe und die Menschen dahinter sind. Ein großes Dankeschön an dieser Stelle an den Betriebsratschef Didi Breiner für seine aufopfernde Tätigkeit für seine Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPÖ.)

Damit bin ich bei der heutigen Debatte über die Gewerbeordnung, denn auch sie ist Teil der Rahmenbedingungen, die mitbestimmen, wie sich Unternehmen entwickeln können, wie Arbeitsplätze entstehen und wie wir wirtschaftliche Tätigkeit in Österreich gestalten. Wir beschließen hier und heute eine Reihe von Maßnahmen, die alle das Ziel haben, Vorgänge in Betrieben zu erleichtern und zu beschleunigen. 

Für bestimmte betriebliche Fotovoltaikanlagen und E-Ladestationen sollen Genehmigungsverfahren künftig entfallen. Werbeveranstaltungen müssen nur mehr vier statt sechs Wochen vorher angemeldet werden. Almwirtschaften dürfen Getränke künftig offen ausschenken, ohne sie vorher in Flaschen abzufüllen. Auch bei Betriebsübernahmen gibt es Verbesserungen: Die Frist, in der bestimmte Auflagen erfüllt werden müssen, wird von drei auf fünf Jahre verlängert. Das gibt neuen Betriebsinhabern mehr Zeit, um notwendige Anpassungen vorzunehmen. Wenn die jüngeren Gäste einmal ihren Ausweis vergessen haben, kann das Alter mittels E-ID festgestellt werden. Wenn wir ehrlich sind: Wir erledigen so vieles ganz selbstverständlich über unser Smartphone, von Amtswegen hin bis zu Bankgeschäften, daher ist es auch höchste Zeit, die Feststellung der Volljährigkeit zu ermöglichen. So nutzen wir die Möglichkeiten der Digitalisierung dort, wo sie den Alltag erleichtern. 

Wir setzen auch Maßnahmen für mehr Flexibilität in Verwaltungsverfahren. Erforderliche Beilagen können künftig auch in englischer Sprache vorgelegt werden. 

Wir gehen mit dieser Novelle aber noch einen Schritt weiter: Stellen wir uns einen Betrieb vor, dessen neue Anlage fertiggestellt wird. Alles ist umgesetzt, die Voraussetzungen sind erfüllt. Dann muss ein behördlicher Termin organisiert werden, auf den man erst recht wieder lange warten muss. Das kostet Zeit – Zeit, die gerade für kleine und mittlere Betriebe ein wichtiger Faktor ist. Genau da setzt der Abänderungsantrag an. Unternehmen sollen die ordnungsgemäße Fertigstellung künftig auch durch geeignete externe Sachverständige bestätigen lassen können. Was bringt das, liebe Kolleginnen und Kollegen? – Flexibilität und schnellere Verfahren. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber – und das ist mir persönlich sehr wichtig –: Weniger Bürokratie darf nicht weniger Sicherheit heißen. Die Sachverständigen müssen geeignet sein. Behörden haben immer noch jederzeit die Möglichkeit, selbst zu prüfen. Unser Ziel muss es sein, unnötige Wartezeiten zu vermeiden, ohne bei der Sicherheit Abstriche zu machen. Entbürokratisierung bedeutet nicht, Regeln einfach abzuschaffen. Es bedeutet, Regeln so zu gestalten, dass sie ihren Zweck erfüllen, ohne mehr Aufwand als notwendig zu verursachen. 

Ein weiterer Schritt betrifft die Energiewende. Auch bestimmte elektrische Batteriespeicher sollen von der Genehmigungspflicht ausgenommen sein. Wer erneuerbare Energie erzeugen und speichern möchte, soll nicht an vermeidbaren bürokratischen Hürden scheitern.

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das waren viele Beispiele und viele Änderungen. Das zeigt uns aber, dass die Gewerbeordnung nicht nur aus Paragrafen und Verwaltungsstrafverfahren besteht. Es geht darum, wie wir wirtschaftliche Tätigkeiten in Österreich gestalten. Es geht darum, Menschen, die einen Betrieb gründen, übernehmen oder weiterentwickeln wollen, nicht durch unnötige Bürokratie auszubremsen. Gleichzeitig dürfen wir bei Vereinfachungen aber nicht den Zweck von Regelungen aus den Augen verlieren. Sie gewährleisten Sicherheit, schaffen faire Bedingungen und schützen die Interessen der Allgemeinheit. Unsere Aufgabe ist es, beides zusammenzubringen: weniger unnötige Bürokratie sowie verlässliche Standards. 

Eine moderne Gewerbeordnung muss mit der Zeit gehen und dort Erleichterungen schaffen, wo sie sinnvoll sind – denn hinter Betrieben stehen Menschen, hinter Arbeitsplätzen stehen Menschen und hinter regionaler Wertschöpfung stehen ganze Gemeinden. Unser Anspruch muss sein, wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen, Arbeitsplätze zu sichern und dabei die Menschen nie aus dem Blick zu verlieren. – Somit bitte ich um breite Zustimmung durch euch. Danke schön. Glück auf! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

14.17

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster ist Herr Bundesrat Peter Samt zu Wort gemeldet. Ich erteile dieses.

RN/58

14.18

Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Danke, Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kollegen im Bundesrat! Geschätzte Zuschauer hier im Saal und auch daheim vor den Bildschirmen! Was wir heute hier beschließen können, hat einen wichtigen Grund – und ich gehe davon aus, dass Sie wissen, dass auch aus unserer Sicht die vorliegende Gesetzesnovelle grundsätzlich einmal in die richtige Richtung geht. Tatsächlich – wider Erwarten für viele hier im Saal – sind wir von einigen Maßnahmen ausdrücklich überzeugt, deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf grundsätzlich auch zustimmen. Gleichzeitig müssen wir festhalten, dass die vorgesehenen Erleichterungen im Rahmen der Gewerbeordnung noch nicht weit genug gehen. 

Wenn wir über Demokratieabbau sprechen, dann müssen wir uns auch eine grundsätzliche Frage stellen. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Demokratieabbau?) Die heißt jetzt nicht: Wo bist du, Sepp? Was machst du, Sepp? – wir haben schon länger nichts mehr vom Herrn Staatssekretär gehört –, sondern: Wir müssen bestehende Verfahren nicht nur etwas einfacher gestalten, wir müssen unnötige Vorschriften und Behördenverfahren auch tatsächlich abschaffen. (Beifall bei der FPÖ.)

Für uns ist klar: Unsere Unternehmer sollen ihre Zeit – das haben wir in ähnlichen Ansätzen bereits gehört – dafür verwenden und sich im Betrieb tatsächlich damit beschäftigen, in Arbeitsplätze, in Lehrlingsausbildungen, in wirtschaftliches Wachstum zu investieren. Ich weiß, wovon ich rede. Ich habe nachschauen müssen: Ich bin selbst seit 38 Jahren selbstständig, also da geht schon ein bisschen etwas, da lernt man die Gewerbeordnung in all ihren Ausprägungen auch schon ein wenig kennen. Deswegen sollten unsere Unternehmer nicht einen immer größeren Teil ihrer Arbeitszeit für Formulare, Nachweise und dafür, der Erfüllung von Dokumentationspflichten nachzukommen, aufwenden und damit ihre Zeit vertun. 

Eine Erleichterung, geschätzte Damen und Herren, ist noch kein echter Bürokratieabbau. Genau daran müssen wir auch diese Novelle messen. Positiv sind die Erleichterungen, wie wir schon gehört haben, bei Fotovoltaikanlagen, bei Speicherungen, bei E-Ladestationen. Auch längere Fristen bei Betriebsübernahmen und bei der Nachnutzung bestehender Betriebsanlagen sind mehr als nur sinnvoll. Eine einfachere Verwendung englischsprachiger Unterlagen ist ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Vieles muss aber nicht nur einfacher gemacht werden, sondern es müssen, wie ich schon gesagt habe, die zugrunde liegenden Pflichten tatsächlich hinterfragt und nötigenfalls bereinigt werden. 

Dazu möchte ich sechs Punkte hervorheben – das sind erstens Klima-, Lüftungs- und Heizungsanlagen: Bei kleineren Anlagen sollte ein eigenes Behördenverfahren überhaupt entfallen können, wenn klare technische Standards eingehalten werden und ein befugter Fachbetrieb das auch bestätigt. Damit meine ich aber auch – und das ist immer wieder ein Thema, gerade in den heißen Sommern – Klimaanlagen: Wenn ich als Privater oder auch als Unternehmer eine Klimaanlage einbauen will, dann brauche ich zum Beispiel ein Gutachten über Lärmschutz – also wenn die Anlage nicht von Haus aus den Grundbestimmungen entspricht –; ich brauche aber trotzdem zusätzlich solche Gutachten, die Geld kosten und natürlich Bürokratie pur darstellen. Solche Sachen sollten klar verhindert werden. 

Zur Dokumentationspflicht: Wenn Unterlagen elektronisch vorliegen oder bereits bei der Behörde vorliegen, dann sollte das grundsätzlich ausreichen; Dokumente sollten nicht mehrfach verlangt werden. Digitalisierung muss die Papierpflicht tatsächlich ersetzen. 

Genehmigungspflicht für Fotovoltaikanlagen: Da haben wir gehört, das ist sogar – von der Leistung her – ohne Grenzen. Das wird nicht ganz realistisch sein, weil das bei Großanlagen – zum Beispiel bei Lkw-Transportbetrieben oder Autobusbetrieben – nicht so einfach werden wird, weil man ja Zulassungen für die hohen Leistungen von Stromabnahmen braucht. Im Grunde genommen aber, für die Masse der Anlagen – wenn jemand zu Hause, in seinem Betrieb oder wo auch immer eine Wallbox montieren will – soll es tatsächlich keinen großen bürokratischen Aufwand geben. 

Grundsätzlich sollten auch Fotovoltaikanlagen und E-Ladestationen Bestandsschutz genießen können. Das heißt, nachträgliche Prüfungen und zusätzliche Kosten sollten nur dann notwendig werden, wenn konkrete sicherheitsrelevante Fragen vorliegen, die auch einer näheren Betrachtung bedürfen. 

Bei Betriebsübernahmen – das hat der Kollege beziehungsweise in dem Fall die Kollegin auch schon erwähnt – ist die Verlängerung der Grace-Period von drei auf fünf Jahre sinnvoll. Bei Auflagen ohne unmittelbare Auswirkungen auf Sicherheit, Gesundheit oder Nachbarn sollte darüber hinaus mehr Flexibilität möglich sein. 

Die Verlängerung der Erlöschungsfrist bei der Nachnutzung bestehender Betriebsanlagen auf sieben Jahre und die Möglichkeit einer weiteren Verlängerung auf zehn Jahre ist begrüßenswert. Da stellt sich die Frage: Warum kann man es nicht überhaupt gleich auf zehn Jahre ausdehnen? Das wäre unter Umständen sogar generell sinnvoll. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, diese sechs Punkte, die ich aufgezählt habe, zeigen, worauf es uns ankommt. Wir brauchen einen echten Perspektivenwechsel – ja, einen Systemwechsel – im Umgang mit unseren Betrieben. Nicht jede technische Änderung braucht ein Behördenverfahren, nicht jedes Dokument muss mehrfach vorgelegt werden und nicht jede bestehende Anlage muss ohne konkreten Anlass erneut überprüft werden. Der Leitgedanke unsererseits lautet daher: Eigenverantwortung vor Genehmigung. Dort, wo klare technische Standards vorliegen, wird fachliche Bestätigung ausreichen. Natürlich müssen Sicherheit, Gesundheit und der Schutz der Nachbarn gewährleistet bleiben. Es geht nicht darum, notwendige Regeln abzuschaffen, sondern darum, unnötige Vorschriften zu beseitigen und Verfahren auf das tatsächlich erforderliche Maß zu beschränken. 

Wir unterstützen daher grundsätzlich, wie ich eingangs erwähnt habe, die Zielsetzung dieser Gesetzesnovelle, gleichzeitig erwarten wir aber, dass dieser Weg konsequent weitergeführt wird – denn einzelne Erleichterungen reichen nicht aus. Wir brauchen weniger unnötige Verfahren, weniger doppelte Dokumentationspflichten und mehr Vertrauen in die Betriebe in unserem Land. 

Unsere Zustimmung ist daher, wie Sie sich vorstellen können, eine kritische Zustimmung. Wir erkennen die positiven Ansätze an, halten aber fest, dass beim tatsächlichen Bürokratieabbau noch deutlich mehr möglich und notwendig ist und sein muss. Am Ende zählt nicht, wie viele Vorschriften geändert wurden, sondern wie viel unnötiger Aufwand unseren Unternehmen tatsächlich erspart bleibt. Daran müssen wir diese Gesetzesnovelle messen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Tiefnig [ÖVP/OÖ].)

14.25

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Simone Jagl zu Wort gemeldet. Ich erteile dieses.

RN/59

14.26

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Frau Präsidentin! Werte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher:innen, willkommen hier bei uns im Hohen Haus! Liebe Zusehende zu Hause vor den Bildschirmen! Wir basteln, sage ich einmal, wieder einmal ein bisschen an der Gewerbeordnung herum – was nicht negativ ist, da gibt es durchaus einige gute Sachen. Es geht, vereinfacht gesagt, im Prinzip um Entbürokratisierung. Das ist immer ein bisschen ein sperriges Wort, wie ich finde, und auch schon ein bisschen abgedroschen – spätestens seit wir einen eigenen Staatssekretär dafür haben. (Heiterkeit der Bundesräte Himmer [ÖVP/W] und Ruf [ÖVP/OÖ].) Es geht aber vor allem darum – und meine Kollegin Lassnig, sie ist eh noch da, hat es auch schon ausgeführt –, den Alltag von Unternehmen, von Unternehmerinnen und Unternehmern einfacher zu machen, unnötige Hürden abzubauen, ohne dabei wichtige Schutzstandards aufzugeben. 

Ich möchte das an einem konkreten Beispiel zeigen: Stellen Sie sich eine kleine Buchhandlung vor – einen Betrieb, der bisher keine gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung benötigt hat. Unsere Sommer werden nun immer heißer, und die Inhaberin, sagen wir einmal, möchte gerne eine Klimaanlage einbauen – einerseits, damit ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch im Hochsommer einen kühlen Kopf bewahren, andererseits aber auch, damit ihren Kundinnen und Kunden nur noch beim Schmökern im neuesten Fitzek der Schweiß auf der Stirn steht und nicht schon beim Betreten der Buchhandlung.

Das ist also eine ganz selbstverständliche oder nachvollziehbare Entscheidung, aber durch das Außengerät der Klimaanlage – da war es bis jetzt so, dass der Betrieb dieser Klimaanlage aus der bisherigen Genehmigungsfreistellung herausfällt, weil das Gerät nämlich Lärm verursachen könnte – kann plötzlich ein aufwendiges Genehmigungsverfahren notwendig werden. Genau das wird jetzt vereinfacht. Künftig kann die Behörde nämlich gezielt prüfen, ob die Lärmauswirkungen dieses Außengerätes tatsächlich stören oder zumutbar sind, ohne gleich die gesamte Betriebsanlage einem Genehmigungsverfahren unterziehen zu müssen. Das ist sinnvoll. Entbürokratisierung soll ja nicht bedeuten, dass wir auf den Schutz der Anrainer:innen verzichten, sondern dass wir eben Regeln dort vereinfachen, wo es möglich und vernünftig ist. 

Besonders erfreulich ist für uns Grüne natürlich die Erleichterung im Bereich der erneuerbaren Energie. Bei Fotovoltaikanlagen und bei E-Ladestationen schaffen wir mehr Rechtssicherheit. Viele dieser Anlagen waren ja schon bisher in der Praxis genehmigungsfrei, jetzt wird aber diese Freistellung ausdrücklich gesetzlich geregelt. Besonders freut mich, dass es uns gelungen ist, auch Batteriespeicher in diese Regelung aufzunehmen. Fotovoltaikanlagen, Speicher und intelligente Stromnutzung gehören zusammen und wir müssen sie auch zusammen denken. 

Was leider noch fehlt, was nicht aufgenommen worden ist, ist unsere Empfehlung: die Energiemanagementsysteme. Die sollten, wie gesagt, eigentlich ausdrücklich auch noch berücksichtigt werden. Auch beim bidirektionalen Laden, also wenn Elektroautos nicht nur Strom beziehen, sondern auch wieder abgeben können, bräuchte es eigentlich rechtliche Klarheit. 

Es gibt noch eine Reihe anderer wirklich sinnvoller Maßnahmen; die Kolleginnen und Kollegen vorhin haben schon einige davon – oder: die meisten – erwähnt. Verbesserungen in dieser Novelle sind zum Beispiel eben, dass die Prüfberichte und Dokumentationen künftig unter bestimmten Voraussetzungen an die Behörde übermittelt werden können und nicht mehr am Betriebsstandort bereitgehalten werden müssen, oder auch, dass die Betriebsanlagengenehmigungen bei längerer Nichtnutzung nicht mehr so rasch erlöschen. Das erleichtert die Nachnutzung bestehender Gebäude und Betriebsstandorte, und das ist auch aus Umwelt- und Klimaschutzsicht wichtig, weil jeder bestehende Standort, den wir wieder nutzen können oder der weitergenutzt werden kann, hilft, zusätzliche Neuerrichtungen und zusätzliche Bodenversiegelung zu vermeiden.

Gut, jetzt komme ich aber zu einem Punkt, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: So sinnvoll diese Maßnahmen auch sind – die Gewerbeordnung ist mittlerweile ein bisschen ein Stückwerk, möchte ich so sagen, sie stammt nämlich in ihren Grundzügen aus dem Jahr 1973, und 1994 war quasi das letzte Mal, dass sie neu kundgemacht wurde, das heißt, beides ist aus der Zeit vor unserem EU-Beitritt. Seither wurde sie 95-mal novelliert, 95-mal wurde also an diesem Gesetz herumgebastelt, da ein bisschen etwas ergänzt, dort ein bisschen etwas gestrichen. Was längst überfällig ist, ist eine grundlegende Neuaufstellung der Gewerbeordnung.

Das fordert übrigens auch der Rechnungshof, nämlich eine Gewerbeordnung, die den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird, mit Digitalisierung, künstlicher Intelligenz und vor allem den europäischen Binnenmarkt bedenkend. Davon abgesehen bringt die Novelle wie schon gesagt sinnvolle Verbesserungen, und deswegen stimmen wir auch zu. – Ich danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

14.31

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. – Bitte sehr.

RN/60

14.31

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Elisabeth Zehetner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Gäste! Wer in Österreich ein Unternehmen gründet, einen Betrieb übernimmt oder Investitionen tätigt, übernimmt Verantwortung – für sich selbst, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und oft auch für eine ganze Region. Ich finde, dass solche Menschen vor allem eines verdienen: dass wir ihnen das Leben nicht unnötig schwer machen. Wer das unternehmerische Risiko eingeht, soll seine Zeit und Energie in sein Unternehmen investieren können: in neue Produkte, seine Mitarbeiter:innen, in Innovation und Wachstum – und nicht in Formulare, Verfahren, Vorschriften, die keinen Mehrwert bringen. Genau darum geht es bei dieser Novelle der Gewerbeordnung: Wir wollen Unternehmertum ermöglichen, statt es durch unnötige Bürokratie auszubremsen.

Ich glaube, da müssen wir auch selbstkritisch sein. Wir haben in den vergangenen Jahren zugelassen, dass immer mehr Regeln und Vorschriften dazugekommen sind. Jede einzelne für sich ist vielleicht gut gemeint, aber in Summe sind sie einfach für viele Betriebe eine echte Belastung. Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen spüren das besonders, denn in einem kleinen Betrieb gibt es eben oft keine eigene Rechtsabteilung, keine eigenen Mitarbeiter, die sich ausschließlich um die Verwaltung kümmern können. Da ist es eben dann häufig die Unternehmerin oder der Unternehmer selbst, der sich neben dem eigentlichen Geschäft, mit dem er Geld verdient, auch noch um all diese Dinge rundherum kümmern muss. Deshalb ist Bürokratieabbau für mich keine abstrakte politische Forderung, sondern es geht ganz konkret darum, dass man Zeit und Kosten für unternehmerische Freiheit schafft – und genau da setzen wir an. 

Ich glaube, wir haben als Bundesregierung insgesamt schon ein paar wichtige Schritte im KMU-Bereich gesetzt, die auch dazu beitragen, mehr Zeit zu schaffen und Kosten abzubauen. Ich denke da an die Erhöhung der Basispauschalierung, ich denke an die Anhebung der Schwellenwerte für Direktvergaben, wir haben den Investitionsfreibetrag verdoppelt, wir haben die Aktivpension eingeführt und wir senken die Lohnnebenkosten. All das senkt Kosten und schafft unternehmerische Freiheit, aber daneben ist natürlich die Reform dieser Gewerbeordnung, diese Novelle, sehr zentral. Wir setzen damit auch zehn Maßnahmen aus dem Entbürokratisierungspaket um. 

Gerne möchte ich jetzt kurz drei Bereiche besonders hervorheben. 

Erstens: Wir machen die Investitionen einfacher. Es ist schon angesprochen worden: Wenn heute jemand eine Fotovoltaikanlage auf seinem Betriebsgebäude errichten möchte oder eine Ladestation für Elektrofahrzeuge installieren will oder einen Speicher, dann muss das einfach gehen. Unsere Betriebe sollten das dann eben gewerberechtlich genehmigungsfrei machen können, genauso wie wir das jetzt vorsehen. Damit fallen nämlich die zusätzlichen gewerberechtlichen Einzelprüfungsverfahren weg. Das Gleiche gilt auch bei der Klimatisierung: Auch da darf der Einbau nicht automatisch dazu führen, dass eine davor genehmigungsfreie Betriebsanlage plötzlich genehmigungspflichtig wird und das einen Rattenschwanz an Dingen nach sich zieht.

Das zweite – mir besonders wichtige – Anliegen ist das Thema der Unternehmensnachfolgen. Bis 2035 stehen 56 600 Unternehmen in Österreich zur Betriebsnachfolge an, das bedeutet, die Arbeitsplätze von 780 000 Beschäftigten sind dadurch betroffen. Im Tourismus wissen wir genau, wie viel an so einer erfolgreichen Übergabe hängt. Wenn die nächste Generation bereit ist, ein familiengeführtes Unternehmen – ein Hotel, das über Generationen aufgebaut wurde; ein Gasthaus, das über Jahrzehnte zum Ortsleben beigetragen hat –, einen solchen Betrieb weiterzuführen, dann ist das eh schon einmal nicht selbstverständlich und dann darf man ihr nicht noch weitere Prügel in den Weg legen. 

So eine Übernahme bedeutet im Normalfall auch große Investitionen: Man muss die Zimmer renovieren, man muss möglicherweise die Küche erneuern, betriebliche Abläufe verbessern, und die Übernehmer wollen vielleicht auch eigene Ideen einbringen. Genau in dieser Phase brauchen, glaube ich, die neuen Eigentümer, die Jungen, die nachfolgen, Planungssicherheit und ausreichend Zeit, um diese notwendigen Schritte umzusetzen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir die Grace-Period bei der Betriebsübernahme von drei auf fünf Jahre verlängern, das bedeutet nämlich: Wer einen Betrieb übernimmt, bekommt mehr Zeit, um bestimmte betriebsanlagenrechtliche Auflagen zu erfüllen. Das muss nicht gleich vom ersten Tag an alles neu sein. Ich bin überzeugt, das ist der richtige Zugang, wenn wir Menschen wieder ermuntern wollen, diesen Weg zu gehen, bestehende Betriebe weiterzuführen und auch Arbeitsplätze abzusichern. 

Deshalb erleichtern wir auch die Nachnutzung bestehender Gewerbestandorte, denn eine bestehende Betriebsanlagengenehmigung soll künftig erst nach bis zu zehn Jahren Nichtbetrieb erlöschen statt wie bisher nach fünf. Auch das ist vernünftig, denn warum soll man bestehende Betriebsstandorte aufgeben und anderswo neue Flächen verbrauchen, wenn wir die vorhandene Infrastruktur wesentlich besser nutzen können? Das ist aus meiner Sicht für die Regionen besonders wichtig. 

Ja, und eine Zahl möchte ich Ihnen schon noch mitgeben: Jede erfolgreiche Unternehmensnachfolge sichert in etwa 14 Arbeitsplätze und rund 1,1 Millionen Euro an direkter Wertschöpfung, also das zahlt sich schon aus, dass die Grace-Period verlängert wird. Wir setzen da ein deutliches Zeichen.

Das Dritte: Wir reduzieren den unnötigen Verwaltungsaufwand. Ich glaube, ein besonders anschauliches Beispiel ist diese Bereithaltung von Unterlagen in Betriebsanlagen. Man muss die Dokumentation ständig vor Ort bereithalten, damit sie von der Behörde überprüft werden kann. Ich finde es gut, wenn diese Unterlagen im Einvernehmen mit der Behörde künftig auch digital oder schriftlich übermittelt werden können. Dadurch werden wir uns nämlich im Jahr 5 000 Vor-Ort-Kontrollen ersparen. Das ist nicht nur eine Zeitersparnis und Kostenersparnis für den Unternehmer selber, sondern das ist auch etwas, das gleichzeitig die Verwaltung entlastet und auch dort Einsparungspotenzial realisiert. Also ich glaube, das ist ein gutes Beispiel, wie moderner Bürokratieabbau funktionieren kann. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Bravo!)

Etwas, wovon man glaubt, dass es in Zeiten der Europäischen Union eh schon längst selbstverständlich ist – auch da ziehen wir nach –: Wir ermöglichen es endlich, dass Unterlagen im Gewerbeverfahren auf Englisch vorgelegt werden können – auch das spart Zeit und Übersetzungskosten –, und wir schaffen mit dem neuen Standortbereinigungsverfahren mehr Klarheit bei den aufgelassenen Betriebsstandorten.

Ich glaube, das sind alles gute Sachen, das sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Diese Novelle wird nicht die letzte Novelle sein – es gibt noch einiges, was man noch besser machen kann –, aber ich freue mich, dass dieser Gesetzentwurf jetzt einmal bei diesem ersten Schritt im Nationalrat schon auf so große Zustimmung gestoßen ist.

Mehr Wohlstand, meine Damen und Herren, braucht mehr Freiraum für Unternehmertum. Es braucht weniger Bürokratie, es braucht mehr unternehmerische Initiative und das heißt am Ende des Tages mehr Vertrauen in die, die dazu bereit sind, in unserem Land Verantwortung zu übernehmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Bravo!)

14.39

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sebastian Stark. Ich erteile dieses.

RN/61

14.40

Bundesrat Sebastian Stark, BA MSc (ÖVP, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe zwar kein Taferl mit, erlaube mir aber ebenfalls einen kurzen Sidestep: Worum geht es bei dem Thema Ardo? – Ich möchte da noch ein paar Zahlen hinzufügen: Das Werk verarbeitet 50 000 Tonnen Gemüse aus Österreich, vorwiegend für Österreich. Wer steckt als Lieferant dahinter? – Der Verein Tiefkühlgemüse Marchfeld – und der ist ein Zweigverein des Niederösterreichischen Gemüsebauverbandes –, dahinter stehen 500 Landwirte, die auf 3 300 Hektar Gemüse produzieren, da wurden 250 Arbeitsplätze in der Region geschaffen und im Jahr 2025 alleine 40 000 Tonnen Rohware im Wert von 18,5 Millionen Euro verarbeitet. 

Wenn es zu dieser Schnellschussentscheidung – wenn man das so sagen kann – durch Ardo kommt, die auch nicht vorhersehbar war, dann muss man auch festhalten: Wenn es ihnen wirklich um die Produktionskosten gehen würde, würde man nicht nach Belgien verlagern, denn wer die Lohnkosten und Produktionskosten in Belgien kennt, weiß, dass wir da auf einem Niveau sind. Dementsprechend ist klar, dass da andere Gründe dahinterstehen, und dementsprechend ist klar, dass man sich da für eine Perspektive einsetzen muss, weil es auch nicht nur um den Wirtschaftsstandort geht, sondern auch um die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln. Dementsprechend richte ich ein großes Dankeschön – da hat Herr Kollege Fischer auch begonnen – an alle, von unserer Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner angefangen bis zur Landwirtschaftskammer, Lorenz Mayr, die sich da aktuell engagieren und einsetzen, dass es auch eine Zukunftsperspektive gibt. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].)

Die weiteren Details erspare ich uns, denn es wird in wahrscheinlich ungefähr einer halben Stunde eine Aktuelle Stunde im Niederösterreichischen Landtag stattfinden – für alle Zuseher, die noch mehr Details dazu wissen wollen. (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Damit zum eigentlichen Thema: Die Reform der Gewerbeordnung ist ein wichtiger Schritt für weniger Bürokratie und mehr Entlastung. Wir stärken mit dem Beschluss heute klar unsere Unternehmen und den rot-weiß-roten Wirtschaftsstandort. Neben 5 000 Vor-Ort-Kontrollen weniger pro Jahr und schlankeren Genehmigungsverfahren ist mir aber vor allem ein Punkt wichtig: Wir machen Betriebsübernahmen attraktiver. Warum ist das wichtig? – Die Demografie ist das bestimmende Thema unserer Generation. Sinkende Geburtenraten sorgen für kleiner werdende Generationen, daraus entsteht eine riesige Herausforderung für unsere Jugend – gerade wenn der Anteil der arbeitenden Bevölkerung geringer und der Anteil der Senioren größer wird. 

So wie bei jeder Medaille gibt es aber eine zweite Seite: Es entstehen auch große Chancen. Unsere Generation wird am Arbeitsmarkt in jungen Jahren Chancen erhalten, die so in der Vergangenheit wahrscheinlich undenkbar waren. Genau das zeigt sich auch bei unseren Betrieben: Zwischen 2020 und 2029, also in diesem Jahrzehnt, suchen knapp 50 000 KMUs eine Nachfolge. Daran hängen zwischen 700 000 und 800 000 Arbeitsplätze, wie wir auch schon gehört haben. Im Jahr 2024 – da gibt es schon die schönsten Zahlen und Statistiken – wurden 7 792 Unternehmen in Österreich erfolgreich übergeben, knapp die Hälfte davon im Familienverband. Man muss aber etwas dazusagen, weil es sehr wichtig ist: Die Tendenz zur Übergabe in der Familie ist stetig sinkend. 

Daraus ergibt sich eigentlich die zentrale Aufgabe der Politik: Übernahmen von Unternehmen müssen unterstützt werden, Unternehmergeist muss gefördert werden, und wirtschaftliche Entwicklung, Wohlstand und vor allem regionale Wertschöpfung müssen gesichert werden. Erfolgreiche Übergaben führen auch meist zu mehr Umsatz, Investitionen und Arbeitsplätzen. Ich kann Ihnen auch konkrete Zahlen geben: Knapp zwei Drittel der Unternehmen haben ihren Umsatz bereits im ersten Jahr der Übernahme steigern können, knapp über zwei Drittel haben mehr als die Vorgänger in durchschnittlichen Jahren investiert, und die Beschäftigungssituation in den übernommenen Betrieben hat sich so entwickelt, dass mehr als die Hälfte stabil blieb und darüber hinaus sogar 36 bis 37 Prozent zusätzliches Personal eingestellt hat. Ich hebe all diese Zahlen noch einmal hervor, weil es, glaube ich, unser Bewusstsein dafür schärfen kann, dass die Perspektive für die nächste Generation, für die junge Generation, die Unternehmen in unserem Land zu übernehmen, eine enorm wichtige für unser Land, für unsere Region, für unsere Wertschöpfung ist. 

Genau dafür richte ich ein großes Dankeschön an unseren Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, an unsere Staatssekretärin im Wirtschaftsressort Elisabeth Zehetner und alle, die sich für dieses Thema einsetzen. Wir werden als Volkspartei – so wie man es zum Thema gewohnt ist – für politische Verbesserungen für unsere Wirtschaft Druck machen. Danke, dass wir diesen großen Schritt in vielen kleinen Dingen, den wir heute mit der Änderung der Gewerbeordnung auf den Weg bringen, auch einstimmig voranbringen. – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.45

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir begrüßen nun bei uns im Haus Frau Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl. – Herzlich willkommen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und Grünen.)

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

RN/62

Abstimmung

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.