E-226-BR/2008

 

 

 

E n t s c h l i e ß u n g

des Bundesrates vom 24. April 2008

betreffend den Vertrag von Lissabon und die weitere Entwicklung der Europäischen Union

 

 

angenommen anlässlich der Beratungen über den Beschluss des Nationalrates

vom 9. April 2008 betreffend einen Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags

über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“)

(417 d.B. und 484 d.B. sowie 7932/BR d.B.)

 

 

 

 

Die Bundesregierung wird ersucht,

 

weiterhin und verstärkt über die Tätigkeit der Europäischen Union und die europapolitischen Initiativen der Bundesregierung zu informieren und einen breit angelegten Dialog mit der österreichischen Bevölkerung über die künftige Entwicklung der Europäischen Union zu führen, um Vorschläge und Ideen ebenso zu berücksichtigen wie bestehende Sorgen und Bedenken;

 

die Verankerung des Instruments einer EU-weiten Volksabstimmung weiter zu befürworten;

 

sich für eine Vertiefung der sozialen Dimension und des sozialen Zusammenhalts in den Politiken der EU einzusetzen, bspw. im Zusammenhang mit der Entsenderichtlinie;

 

sich in der EU für Maßnahmen auszusprechen, die dazu beitragen, die negativen konjunkturellen Auswirkungen der Finanzkrise in den USA auf Europa abzuschwächen;

 

dafür einzutreten, dass in den Politiken der EU die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sowie die föderalistischen Verfassungsstrukturen von Mitgliedsstaaten respektiert werden;


 

die österreichische Anti-Atompolitik konsequent fortzusetzen und gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland, Irland, der Republik Ungarn und dem Königreich Schweden, der 54. Erklärung des Reformvertrags von Lissabon folgend, Initiativen zu ergreifen, um  eine Revisionskonferenz zum Euratomvertrag einzuberufen;

 

die Bevölkerung zu informieren, dass sich für Österreich im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik an den geltenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen einschließlich des Neutralitätsgesetzes durch den Vertrag von Lissabon nichts ändert;

 

sich in der Europäischen Union weiterhin dafür einzusetzen, dass die Außen- und Sicherheitspolitik der EU einen wichtigen Beitrag zu Frieden und Sicherheit leistet;

 

dass Österreich auf der Grundlage seiner verfassungsrechtlich bestimmten immerwährenden Neutralität weiterhin ein verlässlicher und solidarischer Partner in der Welt sein und sich aktiv an der weiteren Entwicklung der europäischen Friedens- Sicherheits- und Verteidigungspolitik beteiligen wird;

 

bei der Anwendung eines vereinfachten Vertragsänderungsverfahrens sicherzustellen, dass die Länder, der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund sowie der Bundesrat über die beabsichtigten Vertragsänderungen und über Beschlüsse betreffend den Übergang zur qualifizierten Mehrheit zeitgerecht informiert werden, um dazu im Vorhinein Stellung nehmen zu können. Darüber hinaus möge die Bundesregierung Vertragsänderungen ausschließlich unter Ratifizierungsvorbehalt zustimmen und diese unverzüglich dem Nationalrat und dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegen bzw. jeden Beschluss betreffend den Übergang zur qualifizierten Mehrheit dem Bundesrat unverzüglich zur Stellungnahme zuleiten;

 

für die generelle Anwendbarkeit der Grundrechtscharta in allen EU-Mitgliedstaaten einzutreten und im Sinne eines optimalen Grundrechtsschutzes in allen Breichen auch die österreichischen Grundrechte weiter zu entwickeln.